Baubewilligung in Steffisburg (BE)
Bauvorschriften in Steffisburg pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Steffisburg extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W3 | — | 5 m Art. 2 Abs. 1 GBR | — | — |
| WG | — | 4 m Art. 2 Abs. 1 GBR | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Steffisburg
Nutzung8
Gewerblicher Nutzungsanteil in Wohnzonen
In den Wohnzonen WH, WL2, W2 und WIO darf der Gewerbeanteil höchstens 50 % der oberirdischen Geschossfläche betragen; in W3 und W4 maximal 20 %.
Quelle: Art. 3 Abs. 1 GBR · Wert: 50 %
Verdichtungsgebiete
In ausgeschiedenen Verdichtungsgebieten fördert die Gemeinde die verdichtete Bauweise. Bei Zusammenschluss mehrerer Grundeigentümer kann von einzelnen baupolizeilichen Massen abgewichen werden, wenn eine bessere Gesamtwirkung erzielt wird.
Quelle: Art. 32 GBR
Zulässige Nutzungen in den Arbeitszonen
In den Arbeitszonen A1, A2 und A3 sind Bauten für Arbeitsplätze zugelassen; reine Lagerbetriebe und Detailhandel sind ausgeschlossen. Wohnen ist nur für betriebsnotwendiges Personal erlaubt.
Quelle: Art. 6 Abs. 1–2 GBR
Kernschutzzone KS – Nutzung und Gestaltung
Die Kernschutzzone schützt den historischen Ortskern Oberdorf; Neubauten sind nur nach einem qualifizierten Verfahren (Wettbewerb/Studienauftrag) zulässig. Zugelassen sind Wohnungen, Büros, Läden und Kleingewerbe.
Quelle: Art. 5 GBR
Zulässige Nutzungen in der Wohn-/Gewerbezone
In den Wohn-/Gewerbezonen WG2 und WG3 sind Wohnbauten, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zugelassen; störende Nutzungen sowie in WG3 Gebäude ohne Gewerbeanteil als Mehrfamilienhäuser sind vorgeschrieben.
Quelle: Art. 4 Abs. 1–3 GBR
Antennenanlagen – Standortregelung
Antennenanlagen sind vorrangig in Arbeitszonen und Zonen für öffentliche Nutzungen zu erstellen. In reinen Wohnzonen (WH, WL, W, WIO) sind sie grundsätzlich unzulässig, ausser bei nachgewiesenem Versorgungsbedarf.
Quelle: Art. 52 GBR
Preisgünstiger Wohnraum
Die Gemeinde fördert den Bau von preisgünstigem Wohnraum und kann bei grösseren Überbauungen vertragliche Abmachungen mit der Grundeigentümerschaft treffen.
Quelle: Art. 31 GBR
Prostitutionsgewerbe – Zonenzulässigkeit
Das Prostitutionsgewerbe ist aufgrund ideeller Immissionen nur in Arbeitszonen, arbeitsnutzungsorientierten ZPP/UeO und im Bundesareal (bei ziviler gewerblicher Nutzung) zulässig.
Quelle: Art. 51 GBR
Gestaltung6
Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz
Bauten, Anlagen und Aussenräume müssen zusammen mit der Umgebung eine gute Gesamtwirkung erzielen; Standort, Form, Proportionen, Fassaden- und Dachgestaltung sowie Materialisierung sind massgebend.
Quelle: Art. 19 GBR
Dachgestaltung – Satteldach
Symmetrische Satteldächer dürfen maximal 40° Neigung aufweisen; die Dachhöhe ab Fassadenhöhe Fh a bis Oberkante Dachkonstruktion ist auf maximal 5.0 m begrenzt.
Quelle: Anhang 1 A13.3 GBR · Wert: 5 m
Umgebungs- und Aussenraumgestaltung
Private Aussenräume müssen genügend Grünbereiche enthalten; reine Steingärten sind unzulässig. Versiegelte Flächen sind auf das technisch bedingte Minimum zu beschränken. Mit dem Baugesuch ist ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen.
Quelle: Art. 23 GBR
Dachaufbauten – Masse und Anforderungen
Dachaufbauten dürfen zusammen maximal 50 % der Fassadenlänge des darunterliegenden Fassadenabschnitts betragen und müssen mindestens 60 cm von First- und Gratlinien entfernt sein.
Quelle: Art. 22 Abs. 2 GBR · Wert: 50 %
Stützmauern und Terrainveränderungen
Stützmauern über 1.20 m müssen um mindestens 0.60 m gestaffelt und begrünt werden. Terrainveränderungen sind so zu gestalten, dass ein sanfter Übergang zu Nachbargrundstücken entsteht.
Quelle: Art. 25 GBR · Wert: 1.2 m
Ortsbildschutzgebiete
In Ortsbildschutzgebieten sind bauliche Massnahmen besonders sorgfältig einzufügen; Dachaufbauten dürfen maximal 30 % der Fassadenlänge betragen. Bei K-Objekten ist die kantonale Denkmalpflege beizuziehen.
Quelle: Art. 35 GBR · Wert: 30 %
Lärmschutz1
Lärmschutz – Empfindlichkeitsstufen
Die Empfindlichkeitsstufen (ES) für Lärm sind zonenweise festgelegt: Wohnzonen ES II, Wohn-/Gewerbezonen und Kernzonen ES III. Aufstufungen in ES III aufgrund von Lärmbelastung sind in den Zonenplänen bezeichnet.
Quelle: Art. 27 GBR; Art. 3 Abs. 6 GBR
Energie2
Anschlusspflicht Fernwärmenetz
Alle Gebäude im Einzugsbereich eines Fernwärmenetzes müssen daran angeschlossen werden. Ausnahmen gelten bei Unterschreitung des Energiegrenzwerts um 10 % oder bei Holzbauweise.
Quelle: Art. 28 Abs. 3–4 GBR · Wert: 10 %
Solarenergiepflicht bei grösseren Überbauungen
Überbauungen ab zehn Wohneinheiten sind verpflichtet, Sonnenenergie zu nutzen oder die Dachflächen einem Energielieferanten zur Sonnenergienutzung zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Art. 28 Abs. 7 GBR · Wert: 10
Parkplätze & Verkehr1
Parkierung – Ersatzabgabe
Wer von der Pflicht zur Erstellung von Abstellplätzen befreit wird, muss eine Ersatzabgabe von CHF 20'000 pro nicht erstellten Abstellplatz entrichten. Die Abgabe ist indexiert.
Quelle: Art. 29 GBR · Wert: 20000 CHF
Umwelt & Gewässer4
Gewässerraum Fliessgewässer
Der Gewässerraum für Fliessgewässer ist in den Zonenplänen festgelegt. Wo kein Gewässerraum ausgeschieden ist, sind Baugesuche innerhalb von 15.0 m ab Mittelwasserlinie dem Tiefbauamt vorzulegen.
Quelle: Art. 40 GBR · Wert: 15 m
Landschaftsschutzgebiete – Nutzungsbeschränkungen
In Landschaftsschutzgebieten ist nur land-, forstwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzung gestattet. Terrainveränderungen, Abgrabungen und Aufschüttungen sind bewilligungspflichtig.
Quelle: Art. 37 Abs. 3 GBR
Begrünung von Flachdächern
Nicht begehbare Flachdächer und schwach geneigte Dächer bis 5° sind ab einer Fläche von 30 m² extensiv zu begrünen, sofern sie nicht für Solarenergie genutzt werden.
Quelle: Art. 21 Abs. 2 GBR · Wert: 30 m2
Schutzabstand zu Feuchtgebieten und Amphibienstandorten
In einem Abstand von 6.0 m ab dem Rand von Feuchtgebieten, Amphibienstandorten und Weihern ist das Ausbringen von Dünger und Pflanzenschutzmitteln verboten.
Quelle: Art. 45 Abs. 2 GBR · Wert: 6 m
Verfahren & Gebühren2
Bauen in Gefahrengebieten
Bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten gilt die übergeordnete Gesetzgebung. Bei erheblicher (rot) und mittlerer Gefährdung (blau) zieht die Baubewilligungsbehörde die kantonale Fachstelle bei; bei geringer Gefährdung (gelb) wird der Baugesuchsteller auf die Gefahr hingewiesen.
Quelle: Art. 50 GBR
Zonen mit Planungspflicht – Überbauungsordnung erforderlich
In Zonen mit Planungspflicht (ZPP) setzt das Bauen eine rechtskräftige Überbauungsordnung voraus. Die einzelnen ZPP sind im Anhang 3 aufgeführt.
Quelle: Art. 17 GBR
Steuern & Bevölkerung in Steffisburg
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Steffisburg
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Steffisburg
Gemeindeverwaltung Steffisburg
Website BauamtNützliche Links für Steffisburg
- Baureglement Steffisburg (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Steffisburg
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Bern
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Steffisburg
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Steffisburg
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Steffisburg
Wie hoch darf ich in Steffisburg bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Steffisburg hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Steffisburg festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Steffisburg?
Der Mindestgrenzabstand in Steffisburg variiert nach Zone: W3: 5 m (Art. 2 Abs. 1 GBR), WG: 4 m (Art. 2 Abs. 1 GBR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Steffisburg?
Der Steuerfuss in Steffisburg beträgt 162% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 96). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 57'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Steffisburg erreichbar?
Das nächste Zentrum von Steffisburg ist Spiez (25 Min. Auto, 47 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Steffisburg?
Das Baureglement von Steffisburg ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/93901/5963/939_00_Revision_Ortsplanung_Gemeindebaureglement.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Steffisburg?
Die Baubewilligung in Steffisburg wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Bern beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Steffisburg und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Steffisburg (https://oerebfiles.apps.be.ch/93901/5963/939_00_Revision_Ortsplanung_Gemeindebaureglement.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).