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Baubewilligung in Biel/Bienne (BE)

Kanton Bern·PLZ 2502·BFS 371·56'200 Einwohner

Bauvorschriften in Biel/Bienne

Gebäudeabstände3

Bauweise (offen, geschlossen, annähernd geschlossen)

Wo der Bauzonenplan keine geschlossene oder annähernd geschlossene Bauweise vorschreibt, gilt die offene Bauweise. Bei geschlossener Bauweise müssen Gebäude seitlich an die Grenze gestellt und mit einer Brandmauer versehen werden.

Quelle: Art. 20 BZR · Wert: 15 m

Abstand gegenüber öffentlichen Strassen

Gegenüber Staatsstrassen gilt ein Abstand von 5 m, gegenüber übrigen öffentlichen Strassen von 3.60 m. Bei Ausrichtung auf bestehende Gebäudefluchten kann der Abstand unterschritten werden.

Quelle: Art. 21 Abs. 4 BZR · Wert: 3.6 m

Waldabstand und Bauverbot im Waldabstandsraum

Im Waldabstandsraum gilt grundsätzlich ein Bauverbot. Unbewohnte Kleinbauten sind erst ab einem Abstand von mindestens 15 m zur Waldgrenze zulässig.

Quelle: Art. 14 Abs. 2 BZR · Wert: 15 m

Gebäudehöhe6

Baupolizeiliche Masse nach Bauzone

Je nach Bauzone (1–6) gelten unterschiedliche Maximalwerte für Geschosszahl, Gebäudehöhe sowie kleinen und grossen Grenzabstand. Die Werte steigen mit der Zonenziffer an.

Quelle: Art. 18 Abs. 1 BZR

Messung der Gebäudehöhe

Die Gebäudehöhe wird bei offener Bauweise ab gewachsenem Boden bis zur Schnittlinie Fassade/Dachsparren gemessen. Bei Hanglagen ist talseitig eine Mehrhöhe von max. 3.50 m zulässig.

Quelle: Art. 23 BZR · Wert: 3.5 m

Mindesthöhe Erdgeschoss in Zonen mit Erdgeschossbestimmungen

In Zonen mit Erdgeschossbestimmungen ist eine Mindesthöhe von 4 m (inkl. Decke) vorgeschrieben. Wird diese eingehalten, erhöht sich die zulässige Gebäudehöhe um 1 m.

Quelle: Art. 29 BZR · Wert: 4 m

Kellergeschoss als Vollgeschoss

Ein Kellergeschoss gilt als Vollgeschoss, wenn es im Mittel aller Fassaden mehr als 1.5 m über den fertigen Boden ragt.

Quelle: Art. 18 Abs. 3 BZR · Wert: 1.5 m

Dachgeschoss als Vollgeschoss

Ein Dachgeschoss gilt als Vollgeschoss, wenn die Kniewand raumseitig mehr als 1.5 m beträgt.

Quelle: Art. 18 Abs. 4 BZR · Wert: 1.5 m

Beschränkung von Gebäudelängen und Gebäudetiefen

In bestimmten Gebieten laut Bauzonenplan sind Gebäudelängen und -tiefen für alle oder nur für Obergeschosse beschränkt. Unbewohnte An- und Nebenbauten sowie Wintergärten werden nicht angerechnet.

Quelle: Art. 22 BZR

Nutzung3

Wohnnutzungsanteile in Mischzonen

In Zonen mit Wohnnutzungsanteilen müssen bei Neu- und Umbauten die im Nutzungszonenplan festgelegten Mindestanteile der Bruttogeschossfläche dem Wohnen vorbehalten bleiben. Bei Lärmbelastung kann der Anteil reduziert werden.

Quelle: Art. 16 BZR

Nutzung und Verkaufsflächenbeschränkung in der Arbeitszone

In der Arbeitszone sind Arbeitsnutzungen zulässig. Verkaufsnutzungen sind auf max. 20% der Bruttogeschossfläche, höchstens 300 m², beschränkt und müssen in Bezug zur Hauptnutzung stehen.

Quelle: Art. 9 BZR · Wert: 300 m2

Zonen für öffentliche Nutzungen – Zweckbestimmungen

Die Zonen für öffentliche Nutzungen sind in 13 Kategorien unterteilt (Bildung, Spitäler, Heime, Friedhöfe, Kultur, Verwaltung, Kirchen, Sport, etc.) mit je zugeordneter Lärmempfindlichkeitsstufe.

Quelle: Art. 10 BZR

Grenzabstand4

Zuteilung grosser und kleiner Grenzabstand

Der grosse Grenzabstand gilt für die Längsseite, der kleine für die Schmalseite. Bei Gebäuden bis 15 m Länge dürfen die Abstände getauscht werden. Der Gebäudeabstand entspricht der Summe beider Grenzabstände.

Quelle: Art. 21 Abs. 1–2 BZR · Wert: 15 m

Grenzabstand in Zonen für öffentliche Nutzungen und Arbeitszonen

In Zonen für öffentliche Nutzungen und Arbeitszonen gilt ein allseitiger Grenzabstand von 5 m. Bei Gebäudeteilen über 10 m Höhe vergrössert sich der Abstand um die Mehrhöhe.

Quelle: Art. 18 Abs. 2 BZR · Wert: 5 m

Grenzabstand unbewohnter An- und Nebenbauten

Unbewohnte An- und Nebenbauten bis 60 m² Grundfläche und max. 3.50 m Höhe dürfen mit Zustimmung des Nachbarn auf die Grenze gestellt werden. Sonst gilt ein Mindestabstand von 2.50 m.

Quelle: Art. 21 Abs. 3 BZR · Wert: 2.5 m

Besondere Grenzabstände und Masse in Vingelz

Im Quartier Vingelz gelten abweichende Grenzabstände, Gebäudehöhen, Gebäudetiefen, Gebäudelängen und Ausnützungsziffern je nach Bauzone (2 oder 3).

Quelle: Art. 27 Abs. 3 BZR · Wert: 4 m

Ausnützung / Überbauung1

Ausnützungsziffer in Vingelz

In Vingelz beträgt die Ausnützungsziffer 0.4 (Bauzone 2) bzw. 0.6 (Bauzone 3).

Quelle: Art. 27 Abs. 3 BZR · Wert: 0.4

Gestaltung6

Dachgestaltung, Dachneigung und Attikageschoss

Dachausbau und Attikageschosse sind zulässig. Die maximale Dachneigung beträgt 125%, der höchste Punkt darf die Fassadenhöhe um max. 5 m überragen, die Attikahöhe ist auf 3.0 m begrenzt.

Quelle: Art. 24 BZR · Wert: 3 m

Besondere Gestaltungsvorschriften Altstadt

Im Altstadtperimeter gelten strenge Gestaltungsvorschriften zum Schutz des historischen Stadtbildes. Dachaufbauten auf einsehbaren Dächern sind verboten, Abbrüche nur mit genehmigtem Neubauprojekt erlaubt.

Quelle: Art. 27 Abs. 1 BZR

Besondere Gestaltungsvorschriften Bahnhofquartier

Im Bahnhofquartier gelten einheitliche Gebäudehöhen und Geschosszahlen je Bauzone. Über dem letzten Vollgeschoss muss ein Attikageschoss erstellt werden, Flachdächer sind obligatorisch.

Quelle: Art. 27 Abs. 2 BZR · Wert: 20 m

Eingliederung und Gestaltung von Bauten

Bauten und Anlagen müssen zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung ergeben. Vorgärten sind zu begrünen und quartierüblich abzugrenzen.

Quelle: Art. 25 BZR

Gestaltung in Perimetern Siedlungseinheiten

Innerhalb von Siedlungseinheiten-Perimetern müssen Neubauten und wesentliche Veränderungen gestalterisch auf die bestehende Bausubstanz und Aussenräume abgestimmt sein.

Quelle: Art. 26 BZR

Gebäudestellung entlang Strassenfluchten

Bauten sind strassenseitig auf erkennbare Gebäudefluchten auszurichten.

Quelle: Art. 28 BZR

Lärmschutz2

Nutzung Mischzone A (Lärmempfindlichkeitsstufe II)

In der Mischzone A sind alle Nutzungen zulässig, die mit der Lärmempfindlichkeitsstufe II gemäss Lärmschutzverordnung vereinbar sind.

Quelle: Art. 7 BZR

Nutzung Mischzone B (Lärmempfindlichkeitsstufe III)

In der Mischzone B sind alle Nutzungen zulässig, die mit der Lärmempfindlichkeitsstufe III gemäss Lärmschutzverordnung vereinbar sind.

Quelle: Art. 8 BZR

Brandschutz1

Brandmauer bei geschlossener Bauweise

Bei geschlossener Bauweise müssen Gebäude seitlich an die Grenze gestellt und mit einer Brandmauer versehen werden. Brandmauern in der Altstadt sind grundsätzlich in ihrer heutigen Lage beizubehalten.

Quelle: Art. 20 Abs. 2 / Art. 27 Abs. 1 lit. d BZR

Umwelt & Gewässer3

Grünflächenziffern

In Gebieten mit Grünflächenziffern müssen die im Nutzungszonenplan festgelegten Anteile der Grundstücksfläche als durchlässige, motorfahrzeugfreie Aussenräume gestaltet werden. Unterirdische Bauten sind dort nicht zulässig.

Quelle: Art. 17 BZR

Landschaftsschutzgebiete – Nutzungsbeschränkungen

In Landschaftsschutzgebieten sind intensive Nutzungen, Aufforstungen und landschaftsverändernde Massnahmen verboten. Abgrabungen und neue Wege sind nur für sachgerechte Pflege erlaubt.

Quelle: Art. 12 BZR

Bauten unter Terrain / Untergeschosse

Bauten mit zwei oder mehr Untergeschossen, die den mittleren Grundwasserspiegel unterschreiten, sind nur zulässig, wenn die Grundwasserverhältnisse nicht beeinträchtigt werden.

Quelle: Art. 19 BZR

Verfahren & Gebühren1

Fachausschuss für Baubeurteilung

Ein Fachausschuss aus mindestens 5 und höchstens 9 Fachleuten berät die Baubewilligungsbehörde bei ausgewählten Bauvorhaben in gestalterischen und fachtechnischen Fragen.

Quelle: Art. 31 BZR

Steuern & Bevölkerung in Biel/Bienne

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss163%Kanton Ø 170.8% · Rang 98
Einwohner57'227Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 47'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Biel/Bienne

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Lyss
20'30'
Grenchen
24'26'
Zuchwil
27'40'
Neuchâtel
39'47'
Bern
41'53'
Thun
58'89'

Umliegende Gemeinden

Nidau
12'20'
Port
13'28'
Brügg
13'23'
Ipsach
14'23'
Bellmund
14'31'
Orpund
14'29'

Zuständige Behörde in Biel/Bienne

Neuengasse 16, 2502 Biel/Bienne

032 326 15 15

Website Bauamt

Nützliche Links für Biel/Bienne

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Biel/Bienne

Wie hoch ist der Steuerfuss in Biel/Bienne?

Der Steuerfuss in Biel/Bienne beträgt 163% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 98). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 47'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Biel/Bienne erreichbar?

Das nächste Zentrum von Biel/Bienne ist Lyss (20 Min. Auto, 30 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Biel/Bienne?

Das Baureglement von Biel/Bienne ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/37101/6231/BauRB_D.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Biel/Bienne?

Die Baubewilligung in Biel/Bienne wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Bern beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Biel/Bienne und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Biel/Bienne und des Kantons Bern.

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Biel/Bienne (https://oerebfiles.apps.be.ch/37101/6231/BauRB_D.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).