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Baubewilligung in Ostermundigen (BE)

Kanton Bern·PLZ 3072·BFS 363·19'300 Einwohner

Bauvorschriften in Ostermundigen pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Ostermundigen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W15 m
Art. 86 Abs. 1 / Art. 34 BZR
W25 m
Art. 86 Abs. 1 / Art. 35 Abs. 3 BZR
W36 m
Art. 86 Abs. 1 / Art. 35 Abs. 3 BZR
WG
Gewerbe/Industrie6 m
Art. 86 Abs. 1 / Art. 65 BZR

Weitere Bauvorschriften in Ostermundigen

Nutzung5

Nutzung in den Wohnzonen W1/W2/W3

Die Wohnzonen sind primär der Wohnnutzung vorbehalten. Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen sind bis max. 30 % der oberirdischen Geschossfläche zulässig. Landwirtschaftsbetriebe und Verkauf ab 150 m² sind ausgeschlossen.

Quelle: Art. 59 BZR · Wert: 30 %

Nutzung in den Wohn- und Gewerbezonen WG2/WG3

In den Wohn- und Gewerbezonen sind Wohn-, Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen zulässig. Detailhandel ab 300 m² und stark störende Nutzungen sind ausgeschlossen.

Quelle: Art. 60 BZR · Wert: 300 m2

Kinderspielplätze und Aufenthaltsbereiche

Mehrfamilienhäuser und Wohnsiedlungen müssen mit Aufenthaltsbereichen, Kinderspielplätzen und grösseren Spielflächen nach den Vorschriften der Baugesetzgebung ausgestattet werden.

Quelle: Art. 22 BZR

Nutzung in der Kernzone K4

In der Kernzone K4 sind Gewerbe, Dienstleistungen und Wohnungen zulässig. Im 1. Vollgeschoss sind ausschliesslich Läden und kundenorientierte Betriebe gestattet. Es gilt die geschlossene Bauweise im EG.

Quelle: Art. 61 BZR · Wert: 2.8 m

ZPP Nr. 37 'Rüti 1' – Nutzung und Masse

Die ZPP Nr. 37 erlaubt Wohn- und Gewerbenutzung mit max. 6'500 m² oberirdischer Geschossfläche, max. 8 Vollgeschossen und max. 28 m Gesamthöhe. Im EG sind publikumsorientierte Nutzungen vorgeschrieben.

Quelle: Art. 80 BZR (ZPP Nr. 37) · Wert: 6500 m2

Gestaltung11

Maximale Gebäudelänge und Gebäudebreite

Die maximale Gebäudelänge und -breite ist zonenabhängig festgelegt: z.B. W2: GL 25 m / GB 15 m, W3: GL 50 m / GB 15 m. Bei gestaffelten Gebäuden (mind. 2.0 m) wird jeder Gebäudeteil separat gemessen.

Quelle: Art. 43 / Art. 86 BZR · Wert: 25 m

Flachdachgestaltung und Attikageschoss

Auf Flachdachbauten kann ein Attikageschoss ohne Anrechnung an die Vollgeschosszahl erstellt werden, wenn die Attikafassaden mindestens 1.5 m zurückversetzt sind. Nicht genutzte Flachdächer sind extensiv zu begrünen.

Quelle: Art. 51 BZR · Wert: 1.5 m

Dachgestaltung und Dachneigung

Neubauten sind grundsätzlich mit Schrägdächern zu versehen. Die Dachneigung muss zwischen 18° und 42° betragen. Flachdächer sind in Gewerbe-/Industriezonen sowie bei bestimmten Ausnahmen zulässig.

Quelle: Art. 47 / Art. 48 BZR · Wert: 18 °

Baugestaltung – Grundsätze

Bauten müssen hinsichtlich Gesamterscheinung, Lage, Proportionen, Dach- und Fassadengestaltung auf die Umgebung abgestimmt sein und das Orts-, Strassen- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.

Quelle: Art. 42 BZR

Offene und geschlossene Bauweise

Wo nichts anderes bestimmt ist, gilt die offene Bauweise. Die geschlossene Bauweise gilt nur in speziell bezeichneten Gebieten (z.B. Kernzone K4 im EG). Der Zusammenbau von Gebäuden ist innerhalb der zulässigen Gebäudelänge gestattet.

Quelle: Art. 23 / Art. 24 BZR

Terrainveränderungen, Böschungen und Stützmauern

Böschungen längs Grenzen dürfen nicht steiler als 2:3 (vertikal:horizontal) erstellt werden. Betonstützmauern sind zu staffeln oder zu begrünen. Das Gelände muss harmonisch in die Umgebung eingepasst werden.

Quelle: Art. 16 BZR

Masse für Dachaufbauten auf Schrägdächern

Dachaufbauten (Lukarnen, Gauben, Dacheinschnitte) dürfen zusammen max. 2/5 der Fassadenlänge des obersten Vollgeschosses ausmachen. Dachflächenfenster sind auf max. 1/10 der Dachfläche begrenzt.

Quelle: Art. 50 Abs. 4 BZR · Wert: 1.5 m2

Belichtung und Belüftung von Wohnräumen

Familienwohnungen dürfen nicht ausschliesslich mit Dachflächenfenstern belichtet werden. In mindestens einem Hauptaufenthaltsraum sind min. 50 % der Fensterfläche (mind. 2 m²) als senkrechte Fenster auszuführen.

Quelle: Art. 53 BZR · Wert: 2 m2

Wohn- und Arbeitsräume in Untergeschossen

Bei Wohn- und Arbeitsräumen in Untergeschossen muss der Lichteinfallswinkel mindestens 60° betragen, gemessen zwischen Senkrechter und der Linie von Fensterbrüstung bis Oberkante Lichtschacht.

Quelle: Art. 55 BZR · Wert: 60 °

Ortsbildschutzgebiet

Im Ortsbildschutzgebiet sind Gebäudegruppen von kulturhistorischem Wert in ihrer Struktur zu erhalten. Abbruchbewilligungen setzen ein bewilligungsfähiges Neubauprojekt voraus. Baugesuche bedürfen einer Fachinstanzbeurteilung.

Quelle: Art. 87 BZR

Geschützte Bauobjekte

Die im Schutzzonenplan und Anhang I bezeichneten Bauten dürfen nicht abgebrochen werden. Ihre bauliche Struktur und künstlerischen Elemente sind geschützt. Um- und Anbauten sind baubewilligungspflichtig und benötigen eine Fachinstanzbeurteilung.

Quelle: Art. 89 BZR

Lärmschutz1

Lärmempfindlichkeitsstufen nach Zone

Jede Zone hat eine Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) gemäss LSV: Wohnzonen W1-W3 und WO: ES II; Wohn-/Gewerbezonen, DS, K4, Ga, Gb: ES III; Industriezone und Tanklagerzone: ES IV.

Quelle: Art. 86 Abs. 1 / Art. 56 BZR

Energie2

Nutzungserhöhung bei energieeffizientem Bauen (Minergie)

Bei Erfüllung des Minergie-Standards oder gleichwertiger Standards wird die zulässige oberirdische Geschossfläche um 10 % erhöht. Dies gilt in Zonen mit definierter Geschossflächenziffer.

Quelle: Art. 57a BZR · Wert: 10 %

Sonnenkollektoren und Solaranlagen

Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Solarzellen) sind auf Dächern gestattet, sofern sie ein ausgewogenes, einheitliches Erscheinungsbild mit der übrigen Dachgestaltung ergeben.

Quelle: Art. 47 Abs. 3 / Art. 50 / Art. 51 BZR

Parkplätze & Verkehr2

Abstellplätze für Motorfahrzeuge – Anordnung und Ersatzabgabe

Pflichtparkplätze sind wenn möglich in unterirdischen Einstellhallen anzuordnen. Können Parkplätze nicht erstellt werden, ist eine Ersatzabgabe von Fr. 8'000.– pro fehlendem Platz zu leisten (indexiert).

Quelle: Art. 18 / Art. 20 BZR · Wert: 8000 CHF

Garagenvorplatz – Mindestlänge

Vor geschlossenen Garagen für Personenwagen ist ein Vorplatz von mindestens 5.5 m Länge bis zum öffentlichen Strassenraum zu erstellen. Dieser Vorplatz gilt als Besucherparkplatz.

Quelle: Art. 21 Abs. 3 BZR · Wert: 5.5 m

Umwelt & Gewässer2

Grünflächen in Wohn- und Gewerbezonen

Bei umfassenden Gartenumgestaltungen müssen mindestens 70 % der nicht überbauten Landfläche begrünt werden. Je 500 m² Parzellenfläche ist mindestens ein hochstämmiger Baum zu erhalten oder zu pflanzen.

Quelle: Art. 15 BZR · Wert: 70 %

Uferschutzgebiete

In Uferschutzgebieten dürfen Fliessgewässer weder begradigt noch eingedolt werden. Im Bereich von 5.0 m ab Böschungskante ist die Anwendung von Dünger, Herbiziden und Pestiziden verboten.

Quelle: Art. 93 BZR · Wert: 5 m

Verfahren & Gebühren2

Baubewilligungspflicht

Bauten, Anlagen und Vorkehren dürfen erst erstellt, geändert oder abgebrochen werden, wenn die Baubewilligung rechtskräftig erteilt ist. Auch Bauplatzinstallationen sind bewilligungspflichtig.

Quelle: Art. 5 BZR

Gefahrengebiete

Bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten gilt Art. 6 BauG. Bei erheblicher oder mittlerer Gefährdung zieht die Baubewilligungsbehörde die kantonale Fachstelle bei. Es wird empfohlen, frühzeitig eine Voranfrage einzureichen.

Quelle: Art. 56b BZR

Steuern & Bevölkerung in Ostermundigen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss169%Kanton Ø 170.8% · Rang 130
Einwohner18'400Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 52'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Ostermundigen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Ittigen
12'27'
Muri bei Bern
14'27'
Zollikofen
18'38'
Bern
14'24'
Thun
31'50'
Fribourg
36'60'

Umliegende Gemeinden

Stettlen
11'25'
Bolligen
12'26'
Allmendingen
16'39'
Vechigen
16'30'
Bremgarten bei Bern
17'41'
Bäriswil
19'57'

Zuständige Behörde in Ostermundigen

Gemeindeverwaltung Ostermundigen

Website Bauamt

Nützliche Links für Ostermundigen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Ostermundigen

Wie hoch darf ich in Ostermundigen bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Ostermundigen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Ostermundigen festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Ostermundigen?

Der Mindestgrenzabstand in Ostermundigen variiert nach Zone: W1: 5 m (Art. 86 Abs. 1 / Art. 34 BZR), W2: 5 m (Art. 86 Abs. 1 / Art. 35 Abs. 3 BZR), W3: 6 m (Art. 86 Abs. 1 / Art. 35 Abs. 3 BZR), Gewerbe/Industrie: 6 m (Art. 86 Abs. 1 / Art. 65 BZR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Ostermundigen?

Der Steuerfuss in Ostermundigen beträgt 169% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 130). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 52'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Ostermundigen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Ostermundigen ist Ittigen (12 Min. Auto, 27 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Ostermundigen?

Das Baureglement von Ostermundigen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/36301/4884/Baureglement_Ostermundigen.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Ostermundigen?

Die Baubewilligung in Ostermundigen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Bern beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Ostermundigen (https://oerebfiles.apps.be.ch/36301/4884/Baureglement_Ostermundigen.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).