Baubewilligung in Ostermundigen (BE)
Bauvorschriften in Ostermundigen pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Ostermundigen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W1 | — | 5 m Art. 86 Abs. 1 / Art. 34 BZR | — | — |
| W2 | — | 5 m Art. 86 Abs. 1 / Art. 35 Abs. 3 BZR | — | — |
| W3 | — | 6 m Art. 86 Abs. 1 / Art. 35 Abs. 3 BZR | — | — |
| WG | — | — | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | 6 m Art. 86 Abs. 1 / Art. 65 BZR | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Ostermundigen
Nutzung5
Nutzung in den Wohnzonen W1/W2/W3
Die Wohnzonen sind primär der Wohnnutzung vorbehalten. Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen sind bis max. 30 % der oberirdischen Geschossfläche zulässig. Landwirtschaftsbetriebe und Verkauf ab 150 m² sind ausgeschlossen.
Quelle: Art. 59 BZR · Wert: 30 %
Nutzung in den Wohn- und Gewerbezonen WG2/WG3
In den Wohn- und Gewerbezonen sind Wohn-, Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen zulässig. Detailhandel ab 300 m² und stark störende Nutzungen sind ausgeschlossen.
Quelle: Art. 60 BZR · Wert: 300 m2
Kinderspielplätze und Aufenthaltsbereiche
Mehrfamilienhäuser und Wohnsiedlungen müssen mit Aufenthaltsbereichen, Kinderspielplätzen und grösseren Spielflächen nach den Vorschriften der Baugesetzgebung ausgestattet werden.
Quelle: Art. 22 BZR
Nutzung in der Kernzone K4
In der Kernzone K4 sind Gewerbe, Dienstleistungen und Wohnungen zulässig. Im 1. Vollgeschoss sind ausschliesslich Läden und kundenorientierte Betriebe gestattet. Es gilt die geschlossene Bauweise im EG.
Quelle: Art. 61 BZR · Wert: 2.8 m
ZPP Nr. 37 'Rüti 1' – Nutzung und Masse
Die ZPP Nr. 37 erlaubt Wohn- und Gewerbenutzung mit max. 6'500 m² oberirdischer Geschossfläche, max. 8 Vollgeschossen und max. 28 m Gesamthöhe. Im EG sind publikumsorientierte Nutzungen vorgeschrieben.
Quelle: Art. 80 BZR (ZPP Nr. 37) · Wert: 6500 m2
Gestaltung11
Maximale Gebäudelänge und Gebäudebreite
Die maximale Gebäudelänge und -breite ist zonenabhängig festgelegt: z.B. W2: GL 25 m / GB 15 m, W3: GL 50 m / GB 15 m. Bei gestaffelten Gebäuden (mind. 2.0 m) wird jeder Gebäudeteil separat gemessen.
Quelle: Art. 43 / Art. 86 BZR · Wert: 25 m
Flachdachgestaltung und Attikageschoss
Auf Flachdachbauten kann ein Attikageschoss ohne Anrechnung an die Vollgeschosszahl erstellt werden, wenn die Attikafassaden mindestens 1.5 m zurückversetzt sind. Nicht genutzte Flachdächer sind extensiv zu begrünen.
Quelle: Art. 51 BZR · Wert: 1.5 m
Dachgestaltung und Dachneigung
Neubauten sind grundsätzlich mit Schrägdächern zu versehen. Die Dachneigung muss zwischen 18° und 42° betragen. Flachdächer sind in Gewerbe-/Industriezonen sowie bei bestimmten Ausnahmen zulässig.
Quelle: Art. 47 / Art. 48 BZR · Wert: 18 °
Baugestaltung – Grundsätze
Bauten müssen hinsichtlich Gesamterscheinung, Lage, Proportionen, Dach- und Fassadengestaltung auf die Umgebung abgestimmt sein und das Orts-, Strassen- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.
Quelle: Art. 42 BZR
Offene und geschlossene Bauweise
Wo nichts anderes bestimmt ist, gilt die offene Bauweise. Die geschlossene Bauweise gilt nur in speziell bezeichneten Gebieten (z.B. Kernzone K4 im EG). Der Zusammenbau von Gebäuden ist innerhalb der zulässigen Gebäudelänge gestattet.
Quelle: Art. 23 / Art. 24 BZR
Terrainveränderungen, Böschungen und Stützmauern
Böschungen längs Grenzen dürfen nicht steiler als 2:3 (vertikal:horizontal) erstellt werden. Betonstützmauern sind zu staffeln oder zu begrünen. Das Gelände muss harmonisch in die Umgebung eingepasst werden.
Quelle: Art. 16 BZR
Masse für Dachaufbauten auf Schrägdächern
Dachaufbauten (Lukarnen, Gauben, Dacheinschnitte) dürfen zusammen max. 2/5 der Fassadenlänge des obersten Vollgeschosses ausmachen. Dachflächenfenster sind auf max. 1/10 der Dachfläche begrenzt.
Quelle: Art. 50 Abs. 4 BZR · Wert: 1.5 m2
Belichtung und Belüftung von Wohnräumen
Familienwohnungen dürfen nicht ausschliesslich mit Dachflächenfenstern belichtet werden. In mindestens einem Hauptaufenthaltsraum sind min. 50 % der Fensterfläche (mind. 2 m²) als senkrechte Fenster auszuführen.
Quelle: Art. 53 BZR · Wert: 2 m2
Wohn- und Arbeitsräume in Untergeschossen
Bei Wohn- und Arbeitsräumen in Untergeschossen muss der Lichteinfallswinkel mindestens 60° betragen, gemessen zwischen Senkrechter und der Linie von Fensterbrüstung bis Oberkante Lichtschacht.
Quelle: Art. 55 BZR · Wert: 60 °
Ortsbildschutzgebiet
Im Ortsbildschutzgebiet sind Gebäudegruppen von kulturhistorischem Wert in ihrer Struktur zu erhalten. Abbruchbewilligungen setzen ein bewilligungsfähiges Neubauprojekt voraus. Baugesuche bedürfen einer Fachinstanzbeurteilung.
Quelle: Art. 87 BZR
Geschützte Bauobjekte
Die im Schutzzonenplan und Anhang I bezeichneten Bauten dürfen nicht abgebrochen werden. Ihre bauliche Struktur und künstlerischen Elemente sind geschützt. Um- und Anbauten sind baubewilligungspflichtig und benötigen eine Fachinstanzbeurteilung.
Quelle: Art. 89 BZR
Lärmschutz1
Lärmempfindlichkeitsstufen nach Zone
Jede Zone hat eine Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) gemäss LSV: Wohnzonen W1-W3 und WO: ES II; Wohn-/Gewerbezonen, DS, K4, Ga, Gb: ES III; Industriezone und Tanklagerzone: ES IV.
Quelle: Art. 86 Abs. 1 / Art. 56 BZR
Energie2
Nutzungserhöhung bei energieeffizientem Bauen (Minergie)
Bei Erfüllung des Minergie-Standards oder gleichwertiger Standards wird die zulässige oberirdische Geschossfläche um 10 % erhöht. Dies gilt in Zonen mit definierter Geschossflächenziffer.
Quelle: Art. 57a BZR · Wert: 10 %
Sonnenkollektoren und Solaranlagen
Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Solarzellen) sind auf Dächern gestattet, sofern sie ein ausgewogenes, einheitliches Erscheinungsbild mit der übrigen Dachgestaltung ergeben.
Quelle: Art. 47 Abs. 3 / Art. 50 / Art. 51 BZR
Parkplätze & Verkehr2
Abstellplätze für Motorfahrzeuge – Anordnung und Ersatzabgabe
Pflichtparkplätze sind wenn möglich in unterirdischen Einstellhallen anzuordnen. Können Parkplätze nicht erstellt werden, ist eine Ersatzabgabe von Fr. 8'000.– pro fehlendem Platz zu leisten (indexiert).
Quelle: Art. 18 / Art. 20 BZR · Wert: 8000 CHF
Garagenvorplatz – Mindestlänge
Vor geschlossenen Garagen für Personenwagen ist ein Vorplatz von mindestens 5.5 m Länge bis zum öffentlichen Strassenraum zu erstellen. Dieser Vorplatz gilt als Besucherparkplatz.
Quelle: Art. 21 Abs. 3 BZR · Wert: 5.5 m
Umwelt & Gewässer2
Grünflächen in Wohn- und Gewerbezonen
Bei umfassenden Gartenumgestaltungen müssen mindestens 70 % der nicht überbauten Landfläche begrünt werden. Je 500 m² Parzellenfläche ist mindestens ein hochstämmiger Baum zu erhalten oder zu pflanzen.
Quelle: Art. 15 BZR · Wert: 70 %
Uferschutzgebiete
In Uferschutzgebieten dürfen Fliessgewässer weder begradigt noch eingedolt werden. Im Bereich von 5.0 m ab Böschungskante ist die Anwendung von Dünger, Herbiziden und Pestiziden verboten.
Quelle: Art. 93 BZR · Wert: 5 m
Verfahren & Gebühren2
Baubewilligungspflicht
Bauten, Anlagen und Vorkehren dürfen erst erstellt, geändert oder abgebrochen werden, wenn die Baubewilligung rechtskräftig erteilt ist. Auch Bauplatzinstallationen sind bewilligungspflichtig.
Quelle: Art. 5 BZR
Gefahrengebiete
Bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten gilt Art. 6 BauG. Bei erheblicher oder mittlerer Gefährdung zieht die Baubewilligungsbehörde die kantonale Fachstelle bei. Es wird empfohlen, frühzeitig eine Voranfrage einzureichen.
Quelle: Art. 56b BZR
Steuern & Bevölkerung in Ostermundigen
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Ostermundigen
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Ostermundigen
Gemeindeverwaltung Ostermundigen
Website BauamtNützliche Links für Ostermundigen
- Baureglement Ostermundigen (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Ostermundigen
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Bern
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Ostermundigen
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Ostermundigen
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Ostermundigen
Wie hoch darf ich in Ostermundigen bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Ostermundigen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Ostermundigen festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Ostermundigen?
Der Mindestgrenzabstand in Ostermundigen variiert nach Zone: W1: 5 m (Art. 86 Abs. 1 / Art. 34 BZR), W2: 5 m (Art. 86 Abs. 1 / Art. 35 Abs. 3 BZR), W3: 6 m (Art. 86 Abs. 1 / Art. 35 Abs. 3 BZR), Gewerbe/Industrie: 6 m (Art. 86 Abs. 1 / Art. 65 BZR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Ostermundigen?
Der Steuerfuss in Ostermundigen beträgt 169% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 130). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 52'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Ostermundigen erreichbar?
Das nächste Zentrum von Ostermundigen ist Ittigen (12 Min. Auto, 27 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Ostermundigen?
Das Baureglement von Ostermundigen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/36301/4884/Baureglement_Ostermundigen.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Ostermundigen?
Die Baubewilligung in Ostermundigen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Bern beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Ostermundigen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Ostermundigen (https://oerebfiles.apps.be.ch/36301/4884/Baureglement_Ostermundigen.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).