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Baubewilligung in Bern (BE)

Kanton Bern·PLZ 3001·BFS 351·134'800 Einwohner

Bauvorschriften in Bern pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Bern extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W16 m
Art. 49 BRE
4 m
Art. 49 BRE
W26 m
Art. 49 BRE
4 m
Art. 49 BRE
W39 m
Art. 49 BRE
5 m
Art. 49 BRE
W412 m
Art. 49 BRE
6 m
Art. 49 BRE
WG10 m
Art. 49 BRE
5 m
Art. 49 BRE
Dorfkern16 m
Art. 45 Abs. 3 BRE
3 m
Art. 45 Abs. 4 BRE
Gewerbe/Industrie2 m
Art. 50 Abs. 3 BRE

Weitere Bauvorschriften in Bern

Gestaltung5

Belichtung von Wohn- und Arbeitsräumen

Alle Wohn- und Arbeitsräume müssen durch Fenster belichtet sein. Die Fensterfläche muss mindestens ein Zehntel der Bodenfläche betragen, mindestens aber 1 m².

Quelle: Art. 24 BRE · Wert: 1 m2

Dachaufbauten und Dacheinschnitte

Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind auf der untersten Nutzungsebene über dem Dachboden zulässig. Die Gesamtbreite darf maximal ein Drittel der Fassadenlänge betragen.

Quelle: Art. 18 Abs. 2 BRE · Wert: 33.3 %

Erholungsflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens 6 Wohnungen sind Erholungsflächen/Kinderspielplätze anzulegen. Die Fläche muss mindestens 15% der oberirdischen Geschossflächen entsprechen.

Quelle: Art. 26 Abs. 1, 3 BRE · Wert: 15 %

Mobilfunkantennen in der Dorfkernzone

In der Dorfkernzone mit speziellen Auflagen und an geschützten Objekten sind Mobilfunkantennen aus ästhetischen Gründen verboten.

Quelle: Art. 23 Abs. 2 BRE

Bewilligungspflicht für Reklamen

Reklamen sind ab 1,5 m² Grösse bewilligungspflichtig. Fremdreklamen, Lichtreklamen und Warenautomaten sind alle bewilligungspflichtig.

Quelle: Art. 22 Abs. 2 BRE · Wert: 1.5 m2

Energie1

Energieeffizientes Bauen

Der Bezirk unterstützt energieeffizientes Bauen. Bei Einhaltung des Minergie P-Standards werden Mauern nur bis 35 cm Stärke an die Gebäudegrundfläche angerechnet.

Quelle: Art. 25 BRE · Wert: 35 cm

Parkplätze & Verkehr9

Parkplätze für Wohnnutzung

Für Wohnflächen ist pro 100 m² Geschossfläche 1 Abstellplatz für Bewohner und 0,2 Abstellplätze für Besucher erforderlich.

Quelle: Art. 30 Abs. 3 BRE · Wert: 1 PP/100m2

Parkplätze für Gewerbe/Industrie

Für Gewerbe/Industrie ist pro 100 m² Geschossfläche 1 Abstellplatz für Beschäftigte und 0,2 Abstellplätze für Besucher erforderlich.

Quelle: Art. 30 Abs. 3 BRE · Wert: 1 PP/100m2

Unterflurgaragen bei Parkierungsanlagen

Mindestens 50% der Autoabstellplätze sind in Garagen, Einstellhallen oder Unterständen anzulegen (ausgenommen Gewerbe/Industrie).

Quelle: Art. 30 Abs. 7 BRE · Wert: 50 %

Parkplätze für kundenintensive Verkaufsgeschäfte

Für kundenintensive Verkaufsgeschäfte (z.B. Lebensmittel, Apotheke) sind pro 100 m² Geschossfläche 0,7 Abstellplätze für Beschäftigte und 4 Abstellplätze für Kunden erforderlich.

Quelle: Art. 30 Abs. 3 BRE · Wert: 4 PP/100m2

Ersatzabgabe für Motorfahrzeugabstellplätze

Wenn die erforderlichen Abstellplätze nicht erstellt werden können, ist eine Ersatzabgabe von Fr. 6'400.- pro Abstellplatz zu leisten (indexiert).

Quelle: Art. 32 Abs. 2 BRE · Wert: 6400 CHF

Fahrradabstellplätze für Wohnnutzung

Für Wohnnutzung sind pro 100 m² Geschossfläche 2,5 Fahrradabstellplätze erforderlich, davon 10% für Besucher zugänglich.

Quelle: Art. 33 Abs. 2 BRE · Wert: 2.5 Plätze/100m2

Garagenvorplatz

Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 15 m² anzulegen, damit ein Fahrzeug abgestellt werden kann, ohne Trottoir oder Fahrbahn zu beanspruchen.

Quelle: Art. 27 Abs. 3 BRE · Wert: 15 m2

Gefälle bei Garagenausfahrten

Nicht überdachte Garagenausfahrten dürfen höchstens 10% Gefälle aufweisen. 3 Meter vor dem Strassenrand ist das Gefälle auf 3% zu reduzieren.

Quelle: Art. 27 Abs. 2 BRE · Wert: 10 %

Fahrradabstellplätze für Gewerbe/Industrie

Für Gewerbe/Industrie sind pro 100 m² Geschossfläche 0,2 Fahrradabstellplätze erforderlich, davon 50% für Besucher zugänglich.

Quelle: Art. 33 Abs. 2 BRE · Wert: 0.2 Plätze/100m2

Umwelt & Gewässer2

Gewässerabstand

Der Gewässerabstand sichert den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer für natürliche Funktionen, Hochwasserschutz und Gewässernutzung.

Quelle: Art. 41 BRE

Gewässerraumzone

In der Gewässerraumzone dürfen nur Anlagen gemäss Gewässerschutzverordnung erstellt werden. Sie sichert den Gewässerraum für natürliche Funktionen und Hochwasserschutz.

Quelle: Art. 59a BRE

Verfahren & Gebühren5

Gefahrenzonen mit erheblicher Gefährdung (rot)

In Gefahrenzonen mit erheblicher Gefährdung dürfen keine Bauten für Mensch oder Tier neu errichtet werden. Nur standortgebundene Bauten mit Auflagen zur Risikoreduktion sind zugelassen.

Quelle: Art. 59 Abs. 3 BRE

Gefahrenzonen mit mittlerer Gefährdung (blau)

In Gefahrenzonen mit mittlerer Gefährdung sind Bauten nur zugelassen, wenn mit Massnahmen zur Gefahrenbehebung sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind.

Quelle: Art. 59 Abs. 4 BRE

Mindestfläche für Gestaltungspläne

Gestaltungspläne erfordern eine zusammenhängende Baulandfläche von mindestens 3'000 m², in der Dorfkernzone von mindestens 1'500 m².

Quelle: Art. 6 Abs. 1 BRE · Wert: 3000 m2

Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen

Planungsvorteile aus Auf- und Umzonungen mit Gestaltungsplanpflicht unterliegen einem Abgabesatz von 20%.

Quelle: Art. 15 Abs. 1 BRE · Wert: 20 %

Bewilligungspflicht für Antennen

Antennen und Richtstrahlanlagen aller Art sowie Parabolspiegel mit einem Durchmesser über 60 cm sind bewilligungspflichtig.

Quelle: Art. 21 Abs. 2 BRE · Wert: 60 cm

Steuern & Bevölkerung in Bern

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss154%Kanton Ø 170.8% · Rang 55
Einwohner139'827Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 59'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Bern

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Ostermundigen
14'24'
Ittigen
14'21'
Köniz
15'25'
Fribourg
32'47'
Thun
33'46'
Biel/Bienne
41'53'

Umliegende Gemeinden

Frauenkappelen
14'24'
Bremgarten bei Bern
14'27'
Wohlen bei Bern
16'33'
Kehrsatz
16'28'
Kirchlindach
16'33'
Allmendingen
17'37'

Zuständige Behörde in Bern

Bundesgasse 38, 3011 Bern

031 321 64 64

Website Bauamt

Nützliche Links für Bern

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Bern

Wie hoch darf ich in Bern bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Bern hängt von der Wohnzone ab: W1: 6 m (Art. 49 BRE), W2: 6 m (Art. 49 BRE), W3: 9 m (Art. 49 BRE), W4: 12 m (Art. 49 BRE), WG: 10 m (Art. 49 BRE), Dorfkern: 16 m (Art. 45 Abs. 3 BRE). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Bern festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Bern?

Der Mindestgrenzabstand in Bern variiert nach Zone: W1: 4 m (Art. 49 BRE), W2: 4 m (Art. 49 BRE), W3: 5 m (Art. 49 BRE), W4: 6 m (Art. 49 BRE), WG: 5 m (Art. 49 BRE), Dorfkern: 3 m (Art. 45 Abs. 4 BRE), Gewerbe/Industrie: 2 m (Art. 50 Abs. 3 BRE). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Bern?

Der Steuerfuss in Bern beträgt 154% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 55). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 59'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Bern erreichbar?

Das nächste Zentrum von Bern ist Ostermundigen (14 Min. Auto, 24 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Bern?

Das Baureglement von Bern ist als PDF verfügbar unter: https://www.einsiedeln.ch/libraries.files/sre_610100.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Bern?

Die Baubewilligung in Bern wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Bern beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

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Weitere Gemeinden in der Nähe

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Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Bern (https://www.einsiedeln.ch/libraries.files/sre_610100.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).