Baubewilligung in Bern (BE)
Bauvorschriften in Bern pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Bern extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W1 | 6 m Art. 49 BRE | 4 m Art. 49 BRE | — | — |
| W2 | 6 m Art. 49 BRE | 4 m Art. 49 BRE | — | — |
| W3 | 9 m Art. 49 BRE | 5 m Art. 49 BRE | — | — |
| W4 | 12 m Art. 49 BRE | 6 m Art. 49 BRE | — | — |
| WG | 10 m Art. 49 BRE | 5 m Art. 49 BRE | — | — |
| Dorfkern | 16 m Art. 45 Abs. 3 BRE | 3 m Art. 45 Abs. 4 BRE | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | 2 m Art. 50 Abs. 3 BRE | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Bern
Gestaltung5
Belichtung von Wohn- und Arbeitsräumen
Alle Wohn- und Arbeitsräume müssen durch Fenster belichtet sein. Die Fensterfläche muss mindestens ein Zehntel der Bodenfläche betragen, mindestens aber 1 m².
Quelle: Art. 24 BRE · Wert: 1 m2
Dachaufbauten und Dacheinschnitte
Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind auf der untersten Nutzungsebene über dem Dachboden zulässig. Die Gesamtbreite darf maximal ein Drittel der Fassadenlänge betragen.
Quelle: Art. 18 Abs. 2 BRE · Wert: 33.3 %
Erholungsflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens 6 Wohnungen sind Erholungsflächen/Kinderspielplätze anzulegen. Die Fläche muss mindestens 15% der oberirdischen Geschossflächen entsprechen.
Quelle: Art. 26 Abs. 1, 3 BRE · Wert: 15 %
Mobilfunkantennen in der Dorfkernzone
In der Dorfkernzone mit speziellen Auflagen und an geschützten Objekten sind Mobilfunkantennen aus ästhetischen Gründen verboten.
Quelle: Art. 23 Abs. 2 BRE
Bewilligungspflicht für Reklamen
Reklamen sind ab 1,5 m² Grösse bewilligungspflichtig. Fremdreklamen, Lichtreklamen und Warenautomaten sind alle bewilligungspflichtig.
Quelle: Art. 22 Abs. 2 BRE · Wert: 1.5 m2
Energie1
Energieeffizientes Bauen
Der Bezirk unterstützt energieeffizientes Bauen. Bei Einhaltung des Minergie P-Standards werden Mauern nur bis 35 cm Stärke an die Gebäudegrundfläche angerechnet.
Quelle: Art. 25 BRE · Wert: 35 cm
Parkplätze & Verkehr9
Parkplätze für Wohnnutzung
Für Wohnflächen ist pro 100 m² Geschossfläche 1 Abstellplatz für Bewohner und 0,2 Abstellplätze für Besucher erforderlich.
Quelle: Art. 30 Abs. 3 BRE · Wert: 1 PP/100m2
Parkplätze für Gewerbe/Industrie
Für Gewerbe/Industrie ist pro 100 m² Geschossfläche 1 Abstellplatz für Beschäftigte und 0,2 Abstellplätze für Besucher erforderlich.
Quelle: Art. 30 Abs. 3 BRE · Wert: 1 PP/100m2
Unterflurgaragen bei Parkierungsanlagen
Mindestens 50% der Autoabstellplätze sind in Garagen, Einstellhallen oder Unterständen anzulegen (ausgenommen Gewerbe/Industrie).
Quelle: Art. 30 Abs. 7 BRE · Wert: 50 %
Parkplätze für kundenintensive Verkaufsgeschäfte
Für kundenintensive Verkaufsgeschäfte (z.B. Lebensmittel, Apotheke) sind pro 100 m² Geschossfläche 0,7 Abstellplätze für Beschäftigte und 4 Abstellplätze für Kunden erforderlich.
Quelle: Art. 30 Abs. 3 BRE · Wert: 4 PP/100m2
Ersatzabgabe für Motorfahrzeugabstellplätze
Wenn die erforderlichen Abstellplätze nicht erstellt werden können, ist eine Ersatzabgabe von Fr. 6'400.- pro Abstellplatz zu leisten (indexiert).
Quelle: Art. 32 Abs. 2 BRE · Wert: 6400 CHF
Fahrradabstellplätze für Wohnnutzung
Für Wohnnutzung sind pro 100 m² Geschossfläche 2,5 Fahrradabstellplätze erforderlich, davon 10% für Besucher zugänglich.
Quelle: Art. 33 Abs. 2 BRE · Wert: 2.5 Plätze/100m2
Garagenvorplatz
Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 15 m² anzulegen, damit ein Fahrzeug abgestellt werden kann, ohne Trottoir oder Fahrbahn zu beanspruchen.
Quelle: Art. 27 Abs. 3 BRE · Wert: 15 m2
Gefälle bei Garagenausfahrten
Nicht überdachte Garagenausfahrten dürfen höchstens 10% Gefälle aufweisen. 3 Meter vor dem Strassenrand ist das Gefälle auf 3% zu reduzieren.
Quelle: Art. 27 Abs. 2 BRE · Wert: 10 %
Fahrradabstellplätze für Gewerbe/Industrie
Für Gewerbe/Industrie sind pro 100 m² Geschossfläche 0,2 Fahrradabstellplätze erforderlich, davon 50% für Besucher zugänglich.
Quelle: Art. 33 Abs. 2 BRE · Wert: 0.2 Plätze/100m2
Umwelt & Gewässer2
Gewässerabstand
Der Gewässerabstand sichert den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer für natürliche Funktionen, Hochwasserschutz und Gewässernutzung.
Quelle: Art. 41 BRE
Gewässerraumzone
In der Gewässerraumzone dürfen nur Anlagen gemäss Gewässerschutzverordnung erstellt werden. Sie sichert den Gewässerraum für natürliche Funktionen und Hochwasserschutz.
Quelle: Art. 59a BRE
Verfahren & Gebühren5
Gefahrenzonen mit erheblicher Gefährdung (rot)
In Gefahrenzonen mit erheblicher Gefährdung dürfen keine Bauten für Mensch oder Tier neu errichtet werden. Nur standortgebundene Bauten mit Auflagen zur Risikoreduktion sind zugelassen.
Quelle: Art. 59 Abs. 3 BRE
Gefahrenzonen mit mittlerer Gefährdung (blau)
In Gefahrenzonen mit mittlerer Gefährdung sind Bauten nur zugelassen, wenn mit Massnahmen zur Gefahrenbehebung sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind.
Quelle: Art. 59 Abs. 4 BRE
Mindestfläche für Gestaltungspläne
Gestaltungspläne erfordern eine zusammenhängende Baulandfläche von mindestens 3'000 m², in der Dorfkernzone von mindestens 1'500 m².
Quelle: Art. 6 Abs. 1 BRE · Wert: 3000 m2
Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen
Planungsvorteile aus Auf- und Umzonungen mit Gestaltungsplanpflicht unterliegen einem Abgabesatz von 20%.
Quelle: Art. 15 Abs. 1 BRE · Wert: 20 %
Bewilligungspflicht für Antennen
Antennen und Richtstrahlanlagen aller Art sowie Parabolspiegel mit einem Durchmesser über 60 cm sind bewilligungspflichtig.
Quelle: Art. 21 Abs. 2 BRE · Wert: 60 cm
Steuern & Bevölkerung in Bern
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Bern
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Bern
Nützliche Links für Bern
- Baureglement Bern (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Bern
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Bern
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Bern
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Bern
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Bern
Wie hoch darf ich in Bern bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Bern hängt von der Wohnzone ab: W1: 6 m (Art. 49 BRE), W2: 6 m (Art. 49 BRE), W3: 9 m (Art. 49 BRE), W4: 12 m (Art. 49 BRE), WG: 10 m (Art. 49 BRE), Dorfkern: 16 m (Art. 45 Abs. 3 BRE). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Bern festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Bern?
Der Mindestgrenzabstand in Bern variiert nach Zone: W1: 4 m (Art. 49 BRE), W2: 4 m (Art. 49 BRE), W3: 5 m (Art. 49 BRE), W4: 6 m (Art. 49 BRE), WG: 5 m (Art. 49 BRE), Dorfkern: 3 m (Art. 45 Abs. 4 BRE), Gewerbe/Industrie: 2 m (Art. 50 Abs. 3 BRE). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Bern?
Der Steuerfuss in Bern beträgt 154% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 55). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 59'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Bern erreichbar?
Das nächste Zentrum von Bern ist Ostermundigen (14 Min. Auto, 24 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Bern?
Das Baureglement von Bern ist als PDF verfügbar unter: https://www.einsiedeln.ch/libraries.files/sre_610100.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Bern?
Die Baubewilligung in Bern wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Bern beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
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Weitere Gemeinden in der Nähe
Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Bern (https://www.einsiedeln.ch/libraries.files/sre_610100.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).