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Baubewilligung in Muri bei Bern (BE)

Kanton Bern·PLZ 3074·BFS 356·13'800 Einwohner

Bauvorschriften in Muri bei Bern pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Muri bei Bern extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
WG

Weitere Bauvorschriften in Muri bei Bern

Nutzung8

Nutzung in den Wohnzonen WL und W2

Die Wohnzonen WL und W2 sind der Wohnnutzung vorbehalten. In Zone WL sind maximal 3 Wohnungen pro Gebäude erlaubt. Andere Nutzungen sind nur bis zu einem Drittel der oberirdischen Geschossfläche zulässig.

Quelle: Art. 39 BauR · Wert: 33 %

Nutzung in der Wohn- und Gewerbezone WG

In den Zonen WG2 und WG3 sind Wohnbauten und Bauten mässig störender Betriebe zulässig. Betriebe mit störendem quartierfremdem Verkehr sind ausgeschlossen.

Quelle: Art. 40 BauR

Nutzung in der Zentrumszone Z

Die Zentrumszone Z ist eine gemischte Geschäfts-, Büro- und Wohnzone. Der Wohnanteil muss zwischen 20% und 50% betragen. Industriebauten und Fabrikationsbetriebe sind verboten.

Quelle: Art. 42 BauR · Wert: 20 %

Nutzung in den Arbeitsplatzzonen A1 und A2

A1 ist für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen bestimmt; Einkaufszentren sind verboten. A2 ist für Produktionsstätten und Lagerbetriebe; Büronutzung ist auf max. 20% der GFo beschränkt.

Quelle: Art. 43 BauR · Wert: 20 %

Erhaltungszone E – Nutzung und Bauvorschriften

In der Erhaltungszone E muss sich ein Neu- oder Umbau an Standort, Geschosszahl, Gebäudelänge, Fassadenhöhe und Gebäudebreite des bestehenden Baukörpers halten. Wohnnutzung und wenig störendes Gewerbe sind zulässig.

Quelle: Art. 41 BauR

Dachausbau – Wohn- und Arbeitsräume im Dachgeschoss

Der Einbau von Wohn- und Arbeitsräumen im Dachgeschoss ist zulässig. Wohnungen mit zwei und mehr Zimmern dürfen jedoch nicht ausschliesslich mit Dachflächenfenstern belichtet werden.

Quelle: Art. 35 BauR

Zone für Sport- und Freizeitanlagen

In Zonen für Sport- und Freizeitanlagen sind Spiel- und Sportanlagen sowie Vereinsbauten erlaubt. Gebäude dürfen max. 150 m² anrechenbare Gebäudefläche und max. 4,5 m Fassadenhöhe aufweisen. Campingplätze sind verboten.

Quelle: Art. 63 BauR · Wert: 150 m2

Landwirtschaftszone – ergänzende Bauvorschriften

In der Landwirtschaftszone gelten für Wohnbauten die Masse der Zone W2 und für übrige landwirtschaftliche Bauten die Masse der Zone WG2. Bauten müssen sich ins Orts- und Landschaftsbild einfügen.

Quelle: Art. 68 BauR

Gestaltung7

Flachdächer und Attikageschoss

Auf Flachdächern kann ein Attikageschoss ohne Anrechnung an die Vollgeschosszahl erstellt werden, wenn es allseitig mindestens 1,5 m von der Fassadenflucht zurückgesetzt ist. Flachdächer sind extensiv zu begrünen.

Quelle: Art. 37 BauR · Wert: 1.5 m

Terrainveränderungen und Stützmauern

Terrainaufschüttungen dürfen das massgebende Terrain höchstens um 1,2 m überragen. Stützmauern über 1,2 m Höhe dürfen maximal 30 m lang sein. Mehrere Stützmauern übereinander sind verboten.

Quelle: Art. 12 BauR · Wert: 1.2 m

Baugestaltung – Grundsatz

Bauten müssen hinsichtlich Gesamterscheinung, Lage, Proportion, Dach- und Fassadengestaltung sowie Material- und Farbwahl eine gute Gesamtwirkung mit der Umgebung ergeben. Gebäudestellung und Firstrichtung richten sich nach der baulichen Umgebung.

Quelle: Art. 29 BauR

Schrägdächer – Neigung und Dachaufbauten

Schrägdächer haben eine Neigung von mehr als 5° und maximal 45°. Lukarnen und Dacheinschnitte dürfen zusammen nicht mehr als die Hälfte der Fassadenlänge des obersten Geschosses aufweisen.

Quelle: Art. 36 BauR · Wert: 45 °

Schutz von Bauten – Schutzkategorien A und B

Objekte der Schutzkategorie A sind vollständig in ihrer Bausubstanz geschützt (Innen und Aussen). Objekte der Kategorie B müssen in ihrer Gesamtform erhalten bleiben. Bei Renovationen ist frühzeitig die Fachstelle beizuziehen.

Quelle: Art. 71 BauR

Ortsbildschutzzone – Schutz und Nutzung

Ortsbildschutzzonen schützen historisch wertvolle Bauten und ihre Umgebung. Neubauten sind nur erlaubt, wenn sie der Bewirtschaftung der Schutzzone dienen. Alle baulichen Veränderungen bedürfen einer Baubewilligung.

Quelle: Art. 65 BauR

Aussenantennen und Mobilfunkanlagen

Antennen sind primär in Arbeitsplatzzonen und Mischzonen zu erstellen. In Wohnzonen sind sie nur für den Empfang oder die Erschliessung der Nachbarschaft gestattet. In Ortsbildschutzzonen und Erhaltungszonen sind sie verboten.

Quelle: Art. 30a BauR

Energie2

Energetische Sanierung – Wärmedämmung und Grenzabstand

Bei nachträglichen energetischen Gebäudesanierungen werden zusätzlich angebrachte Wärmedämmungen bei den baupolizeilichen Massen (Grenzabstände, Fassadenhöhen) nicht eingerechnet.

Quelle: Art. 67 Abs. 3 BauR

Energievorschriften für Neubauten

Neubauten in den Kategorien Wohnen MFH, EFH, Verwaltung, Schulen, Verkauf und Spitäler müssen den kantonalen Grenzwert beim gewichteten Energiebedarf um 5% unterschreiten.

Quelle: Art. 38 BauR · Wert: 5 %

Parkplätze & Verkehr1

Parkierung – Vorplatz vor Einstellgaragen

Der Vorplatz vor Einstellgaragen muss bei rechtwinkliger Ausfahrt mindestens 5 m lang sein (ab Fahrbahnrand). Die Neigung der Abstellplätze darf in der Regel 5% nicht übersteigen.

Quelle: Art. 13 BauR · Wert: 5 m

Umwelt & Gewässer3

Gewässerraum – Bauverbot und Ausnahmen

Im Gewässerraum sind Bauten und Anlagen grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur für standortgebundene Bauten im öffentlichen Interesse. In dicht überbauten Gebieten können zonenkonforme Bauten bewilligt werden.

Quelle: Art. 70.5 BauR

Schutz von Bäumen und Ersatzpflanzungen

Das Beseitigen eines geschützten Baumes oder wesentlicher Teile davon ist bewilligungspflichtig. Gefällte Bäume sind an derselben Stelle oder in unmittelbarer Nähe durch gleichwertige standortheimische Arten zu ersetzen.

Quelle: Art. 70.3 BauR

Bauabstand gegenüber Hecken und Feldgehölzen

Für Hochbauten ist gegenüber Hecken und Feld- und Ufergehölzen ein Bauabstand von mindestens 6 m einzuhalten.

Quelle: Art. 25.1 BauR · Wert: 6 m

Verfahren & Gebühren4

Umgebungsgestaltungsplan – Pflicht und Inhalt

Einem Baugesuch ist ein Umgebungsgestaltungsplan beizulegen, wenn das Bauvorhaben Auswirkungen auf die Umgebung hat. Er muss Parkplätze, Terrainveränderungen, Spielflächen, Bepflanzung und Werkleitungen enthalten.

Quelle: Art. 10 Abs. 5–6 BauR

Zone mit Planungspflicht (ZPP) – Allgemeine Voraussetzungen

Das Bauen in einer ZPP setzt eine rechtskräftige Überbauungsordnung voraus. In ZPP für Wohnnutzung ist ein angemessener Anteil an behinderten- und altersgerechten Wohnungen zu erstellen.

Quelle: Art. 44 BauR

Besitzstandsgarantie für bestehende Bauten

Die Besitzstandsgarantie ist im Umfang der kantonalen Gesetzgebung gewährleistet. Bestehende Bauten, die nicht den aktuellen Vorschriften entsprechen, geniessen Bestandsschutz.

Quelle: Art. 4 BauR

Bauvorhaben in Gefahrengebieten

Bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten gilt Art. 6 BauG. Bei erheblicher oder mittlerer Gefährdung zieht die Baubewilligungsbehörde die kantonale Fachstelle bei. Eine frühzeitige Voranfrage wird empfohlen.

Quelle: Art. 76.1 BauR

Steuern & Bevölkerung in Muri bei Bern

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss114%Kanton Ø 170.8% · Rang 8
Einwohner13'823Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 92'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Muri bei Bern

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Ostermundigen
14'27'
Ittigen
18'34'
Belp
19'38'
Bern
15'24'
Thun
26'47'
Fribourg
40'64'

Umliegende Gemeinden

Allmendingen
10'23'
Worb
14'35'
Rubigen
15'19'
Stettlen
19'43'
Bolligen
20'43'
Oppligen
21'46'

Zuständige Behörde in Muri bei Bern

Gemeindeverwaltung Muri bei Bern

Website Bauamt

Nützliche Links für Muri bei Bern

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Muri bei Bern

Wie hoch darf ich in Muri bei Bern bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Muri bei Bern hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Muri bei Bern festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Muri bei Bern?

Der Steuerfuss in Muri bei Bern beträgt 114% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 8). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 92'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Muri bei Bern erreichbar?

Das nächste Zentrum von Muri bei Bern ist Ostermundigen (14 Min. Auto, 27 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Muri bei Bern?

Das Baureglement von Muri bei Bern ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/35601/5299/Baureglement_Muri.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Muri bei Bern?

Die Baubewilligung in Muri bei Bern wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Bern beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Muri bei Bern und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Muri bei Bern und des Kantons Bern.

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Muri bei Bern (https://oerebfiles.apps.be.ch/35601/5299/Baureglement_Muri.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).