Baubewilligung in Muri bei Bern (BE)
Bauvorschriften in Muri bei Bern pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Muri bei Bern extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| WG | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Muri bei Bern
Nutzung8
Nutzung in den Wohnzonen WL und W2
Die Wohnzonen WL und W2 sind der Wohnnutzung vorbehalten. In Zone WL sind maximal 3 Wohnungen pro Gebäude erlaubt. Andere Nutzungen sind nur bis zu einem Drittel der oberirdischen Geschossfläche zulässig.
Quelle: Art. 39 BauR · Wert: 33 %
Nutzung in der Wohn- und Gewerbezone WG
In den Zonen WG2 und WG3 sind Wohnbauten und Bauten mässig störender Betriebe zulässig. Betriebe mit störendem quartierfremdem Verkehr sind ausgeschlossen.
Quelle: Art. 40 BauR
Nutzung in der Zentrumszone Z
Die Zentrumszone Z ist eine gemischte Geschäfts-, Büro- und Wohnzone. Der Wohnanteil muss zwischen 20% und 50% betragen. Industriebauten und Fabrikationsbetriebe sind verboten.
Quelle: Art. 42 BauR · Wert: 20 %
Nutzung in den Arbeitsplatzzonen A1 und A2
A1 ist für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen bestimmt; Einkaufszentren sind verboten. A2 ist für Produktionsstätten und Lagerbetriebe; Büronutzung ist auf max. 20% der GFo beschränkt.
Quelle: Art. 43 BauR · Wert: 20 %
Erhaltungszone E – Nutzung und Bauvorschriften
In der Erhaltungszone E muss sich ein Neu- oder Umbau an Standort, Geschosszahl, Gebäudelänge, Fassadenhöhe und Gebäudebreite des bestehenden Baukörpers halten. Wohnnutzung und wenig störendes Gewerbe sind zulässig.
Quelle: Art. 41 BauR
Dachausbau – Wohn- und Arbeitsräume im Dachgeschoss
Der Einbau von Wohn- und Arbeitsräumen im Dachgeschoss ist zulässig. Wohnungen mit zwei und mehr Zimmern dürfen jedoch nicht ausschliesslich mit Dachflächenfenstern belichtet werden.
Quelle: Art. 35 BauR
Zone für Sport- und Freizeitanlagen
In Zonen für Sport- und Freizeitanlagen sind Spiel- und Sportanlagen sowie Vereinsbauten erlaubt. Gebäude dürfen max. 150 m² anrechenbare Gebäudefläche und max. 4,5 m Fassadenhöhe aufweisen. Campingplätze sind verboten.
Quelle: Art. 63 BauR · Wert: 150 m2
Landwirtschaftszone – ergänzende Bauvorschriften
In der Landwirtschaftszone gelten für Wohnbauten die Masse der Zone W2 und für übrige landwirtschaftliche Bauten die Masse der Zone WG2. Bauten müssen sich ins Orts- und Landschaftsbild einfügen.
Quelle: Art. 68 BauR
Gestaltung7
Flachdächer und Attikageschoss
Auf Flachdächern kann ein Attikageschoss ohne Anrechnung an die Vollgeschosszahl erstellt werden, wenn es allseitig mindestens 1,5 m von der Fassadenflucht zurückgesetzt ist. Flachdächer sind extensiv zu begrünen.
Quelle: Art. 37 BauR · Wert: 1.5 m
Terrainveränderungen und Stützmauern
Terrainaufschüttungen dürfen das massgebende Terrain höchstens um 1,2 m überragen. Stützmauern über 1,2 m Höhe dürfen maximal 30 m lang sein. Mehrere Stützmauern übereinander sind verboten.
Quelle: Art. 12 BauR · Wert: 1.2 m
Baugestaltung – Grundsatz
Bauten müssen hinsichtlich Gesamterscheinung, Lage, Proportion, Dach- und Fassadengestaltung sowie Material- und Farbwahl eine gute Gesamtwirkung mit der Umgebung ergeben. Gebäudestellung und Firstrichtung richten sich nach der baulichen Umgebung.
Quelle: Art. 29 BauR
Schrägdächer – Neigung und Dachaufbauten
Schrägdächer haben eine Neigung von mehr als 5° und maximal 45°. Lukarnen und Dacheinschnitte dürfen zusammen nicht mehr als die Hälfte der Fassadenlänge des obersten Geschosses aufweisen.
Quelle: Art. 36 BauR · Wert: 45 °
Schutz von Bauten – Schutzkategorien A und B
Objekte der Schutzkategorie A sind vollständig in ihrer Bausubstanz geschützt (Innen und Aussen). Objekte der Kategorie B müssen in ihrer Gesamtform erhalten bleiben. Bei Renovationen ist frühzeitig die Fachstelle beizuziehen.
Quelle: Art. 71 BauR
Ortsbildschutzzone – Schutz und Nutzung
Ortsbildschutzzonen schützen historisch wertvolle Bauten und ihre Umgebung. Neubauten sind nur erlaubt, wenn sie der Bewirtschaftung der Schutzzone dienen. Alle baulichen Veränderungen bedürfen einer Baubewilligung.
Quelle: Art. 65 BauR
Aussenantennen und Mobilfunkanlagen
Antennen sind primär in Arbeitsplatzzonen und Mischzonen zu erstellen. In Wohnzonen sind sie nur für den Empfang oder die Erschliessung der Nachbarschaft gestattet. In Ortsbildschutzzonen und Erhaltungszonen sind sie verboten.
Quelle: Art. 30a BauR
Energie2
Energetische Sanierung – Wärmedämmung und Grenzabstand
Bei nachträglichen energetischen Gebäudesanierungen werden zusätzlich angebrachte Wärmedämmungen bei den baupolizeilichen Massen (Grenzabstände, Fassadenhöhen) nicht eingerechnet.
Quelle: Art. 67 Abs. 3 BauR
Energievorschriften für Neubauten
Neubauten in den Kategorien Wohnen MFH, EFH, Verwaltung, Schulen, Verkauf und Spitäler müssen den kantonalen Grenzwert beim gewichteten Energiebedarf um 5% unterschreiten.
Quelle: Art. 38 BauR · Wert: 5 %
Parkplätze & Verkehr1
Parkierung – Vorplatz vor Einstellgaragen
Der Vorplatz vor Einstellgaragen muss bei rechtwinkliger Ausfahrt mindestens 5 m lang sein (ab Fahrbahnrand). Die Neigung der Abstellplätze darf in der Regel 5% nicht übersteigen.
Quelle: Art. 13 BauR · Wert: 5 m
Umwelt & Gewässer3
Gewässerraum – Bauverbot und Ausnahmen
Im Gewässerraum sind Bauten und Anlagen grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur für standortgebundene Bauten im öffentlichen Interesse. In dicht überbauten Gebieten können zonenkonforme Bauten bewilligt werden.
Quelle: Art. 70.5 BauR
Schutz von Bäumen und Ersatzpflanzungen
Das Beseitigen eines geschützten Baumes oder wesentlicher Teile davon ist bewilligungspflichtig. Gefällte Bäume sind an derselben Stelle oder in unmittelbarer Nähe durch gleichwertige standortheimische Arten zu ersetzen.
Quelle: Art. 70.3 BauR
Bauabstand gegenüber Hecken und Feldgehölzen
Für Hochbauten ist gegenüber Hecken und Feld- und Ufergehölzen ein Bauabstand von mindestens 6 m einzuhalten.
Quelle: Art. 25.1 BauR · Wert: 6 m
Verfahren & Gebühren4
Umgebungsgestaltungsplan – Pflicht und Inhalt
Einem Baugesuch ist ein Umgebungsgestaltungsplan beizulegen, wenn das Bauvorhaben Auswirkungen auf die Umgebung hat. Er muss Parkplätze, Terrainveränderungen, Spielflächen, Bepflanzung und Werkleitungen enthalten.
Quelle: Art. 10 Abs. 5–6 BauR
Zone mit Planungspflicht (ZPP) – Allgemeine Voraussetzungen
Das Bauen in einer ZPP setzt eine rechtskräftige Überbauungsordnung voraus. In ZPP für Wohnnutzung ist ein angemessener Anteil an behinderten- und altersgerechten Wohnungen zu erstellen.
Quelle: Art. 44 BauR
Besitzstandsgarantie für bestehende Bauten
Die Besitzstandsgarantie ist im Umfang der kantonalen Gesetzgebung gewährleistet. Bestehende Bauten, die nicht den aktuellen Vorschriften entsprechen, geniessen Bestandsschutz.
Quelle: Art. 4 BauR
Bauvorhaben in Gefahrengebieten
Bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten gilt Art. 6 BauG. Bei erheblicher oder mittlerer Gefährdung zieht die Baubewilligungsbehörde die kantonale Fachstelle bei. Eine frühzeitige Voranfrage wird empfohlen.
Quelle: Art. 76.1 BauR
Steuern & Bevölkerung in Muri bei Bern
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Muri bei Bern
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Muri bei Bern
Gemeindeverwaltung Muri bei Bern
Website BauamtNützliche Links für Muri bei Bern
- Baureglement Muri bei Bern (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Muri bei Bern
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Bern
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Muri bei Bern
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Muri bei Bern
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Muri bei Bern
Wie hoch darf ich in Muri bei Bern bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Muri bei Bern hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Muri bei Bern festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Muri bei Bern?
Der Steuerfuss in Muri bei Bern beträgt 114% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 8). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 92'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Muri bei Bern erreichbar?
Das nächste Zentrum von Muri bei Bern ist Ostermundigen (14 Min. Auto, 27 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Muri bei Bern?
Das Baureglement von Muri bei Bern ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/35601/5299/Baureglement_Muri.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Muri bei Bern?
Die Baubewilligung in Muri bei Bern wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Bern beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Muri bei Bern und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Muri bei Bern (https://oerebfiles.apps.be.ch/35601/5299/Baureglement_Muri.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).