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Baubewilligung in Langenthal (BE)

Kanton Bern·PLZ 4900·BFS 329·17'100 Einwohner

Bauvorschriften in Langenthal pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Langenthal extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W20.5
Art. 31 BZR
W30.65
Art. 31 BZR
W40.8
Art. 31 BZR

Weitere Bauvorschriften in Langenthal

Nutzung6

Nutzung in Wohnzonen

Wohnzonen sind primär für Wohnen bestimmt. Kleingewerbe ist bis zu einem Drittel der Bruttogeschossfläche erlaubt. Verkauf ist bis max. 300 m² zulässig. In W2/A und W2/B sind max. 2 Wohnungen pro Gebäude erlaubt.

Quelle: Art. 34 BZR · Wert: 300 m2

Nutzung in Mischzonen

Mischzonen sind für gemischte Nutzung mit Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen bestimmt. Verkaufsgeschäfte sind bis max. 300 m² Verkaufsfläche zulässig.

Quelle: Art. 36 BZR · Wert: 300 m2

Kernzone – Nutzung

Die Kernzone ist für gemischte Nutzung (Läden, Dienstleistungen, Gewerbe, Wohnen) bestimmt. Erdgeschossflächen entlang öffentlicher Bereiche müssen bei Neubauten mindestens 3,5 m lichte Raumhöhe aufweisen.

Quelle: Art. 41 BZR · Wert: 3.5 m

Nutzung in Arbeitszonen

Arbeitszonen sind für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen bestimmt. Wohnungen sind nur betriebsnotwendig (Aa, Ac) oder begrenzt (Ab: 1 Wohnung pro 1000 m² BGF) zulässig.

Quelle: Art. 38 BZR · Wert: 300 m2

Maximale Verkaufsfläche in Arbeitszone Ac

In der Arbeitszone Ac sind insgesamt maximal 11'000 m² Verkaufsfläche zulässig. Es dürfen nur Güter angeboten werden, die nicht dem täglichen Lebensbedarf dienen.

Quelle: Art. 40 BZR · Wert: 11000 m2

Zone mit Planungspflicht "Hinterberg"

Die ZPP Hinterberg sichert eine eingeordnete Wohnüberbauung mit max. Ausnützungsziffer 0,4. Gebäudelängen und -höhen werden im Überbauungsplan festgelegt.

Quelle: Art. 49 BZR · Wert: 0.4

Gestaltung5

Gestaltung der Bauten in der Kernzone

In der Kernzone sind alle Bauten besonders gut in den Strassenraum einzuordnen. Dächer sind in der Regel als Schrägdächer mit Dachvorsprüngen auszubilden.

Quelle: Art. 45 BZR

Dachaufbauten und Dachgestaltung

Alle Dachformen sind grundsätzlich zulässig. Lukarnen und Dacheinschnitte sind nur auf einer Ebene erlaubt und dürfen zusammen nicht mehr als die Hälfte der Fassadenlänge ausmachen.

Quelle: Art. 24 BZR · Wert: 0.54 m2

Zone für Quartiererhaltung

Die Quartiererhaltung schützt Gruppen von Einzelbauten mit besonderer Qualität. Alle Bauvorhaben müssen sich bestmöglich in die bestehende Bau- und Quartierstruktur einordnen.

Quelle: Art. 53 / Art. 54 BZR

Umgebungsgestaltung

Die Umgebung von Bauten ist so zu gestalten, dass eine gute Einordnung in Landschaft und Ortsbild entsteht. Die wesentlichen Elemente sind in einem Umgebungsgestaltungsplan darzustellen.

Quelle: Art. 29 BZR

Bauinventar und bauliche Schutzobjekte

Das Bauinventar erfasst schützens- und erhaltenswerte Baudenkmäler. Bauvorhaben an solchen Objekten werden der kantonalen Denkmalpflege zur Stellungnahme unterbreitet.

Quelle: Art. 57 BZR

Lärmschutz3

Lärmempfindlichkeit in Wohnzonen

In Wohnzonen gilt grundsätzlich die Lärmempfindlichkeitsstufe II. Gebiete mit höherer Lärmvorbelastung können im Zonenplan mit ES III bezeichnet sein.

Quelle: Art. 35 BZR

Lärmempfindlichkeit in Mischzonen

In Mischzonen gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. Gewerbe ist nur zulässig, soweit die Immissionen mit der Wohnnutzung vereinbar sind.

Quelle: Art. 37 BZR

Lärmempfindlichkeit in Arbeitszonen

In Arbeitszonen Aa und Ac gilt ES IV, in Ab gilt ES III. Störende Auswirkungen wie Lärm und Abgase sind auf das technisch mögliche Mass zu beschränken.

Quelle: Art. 39 BZR

Parkplätze & Verkehr1

Abstellplätze für Motorfahrzeuge

Für Parkplätze gelten das übergeordnete Recht und das Parkplatzreglement der Stadt Langenthal. In Wohnzonen sind keine zonenfremden Parkierungsanlagen erlaubt.

Quelle: Art. 9 BZR

Umwelt & Gewässer1

Landschaftsschutzgebiete und -objekte

In Landschaftsschutzgebieten gilt ein Bauverbot. Nur zwingend standortgebundene Bauten zur Bewirtschaftung können ausnahmsweise zugelassen werden.

Quelle: Art. 59 BZR

Verfahren & Gebühren5

Baubewilligungspflicht

Bauten dürfen erst erstellt, verändert oder abgebrochen werden, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt.

Quelle: Art. 4 BZR

Kernzone – Planungspflicht und Bewilligungspflicht

In der Kernzone ist Bauen grundsätzlich nur auf Basis einer rechtskräftigen Überbauungsordnung zulässig. Umbauten ohne Volumenänderung können ohne Überbauungsordnung bewilligt werden.

Quelle: Art. 42 BZR

Bestandesgarantie für bestehende Bauten

Bestehende Bauten, die dem neuen Recht nicht entsprechen, geniessen Bestandesgarantie gemäss kantonalem Baugesetz.

Quelle: Art. 67 BZR

Geltungsbereich des Baureglements

Das Baureglement gilt für das gesamte Stadtgebiet Langenthal und bildet zusammen mit dem Zonenplan die baurechtliche Grundordnung.

Quelle: Art. 1 BZR

Archäologische Schutzgebiete und Funde

Bei Planungen in archäologischen Schutzgebieten ist der Archäologische Dienst einzubeziehen. Bei Bodenfunden während Bauarbeiten sind die Arbeiten sofort einzustellen.

Quelle: Art. 58 BZR

Steuern & Bevölkerung in Langenthal

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss144%Kanton Ø 170.8% · Rang 26
Einwohner16'212Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 54'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Langenthal

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Rothrist
27'38'
Zofingen
31'52'
Oftringen
33'52'
Luzern
55'87'
Biel/Bienne
55'92'
Bern
57'69'

Umliegende Gemeinden

Lotzwil
12'23'
Bleienbach
13'28'
Thunstetten
13'25'
Aarwangen
14'27'
Roggwil (BE)
14'26'
Rütschelen
15'24'

Zuständige Behörde in Langenthal

Gemeindeverwaltung Langenthal

Website Bauamt

Nützliche Links für Langenthal

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Langenthal

Wie hoch darf ich in Langenthal bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Langenthal hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Langenthal festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Langenthal?

Der Steuerfuss in Langenthal beträgt 144% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 26). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 54'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Langenthal erreichbar?

Das nächste Zentrum von Langenthal ist Rothrist (27 Min. Auto, 38 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Langenthal?

Das Baureglement von Langenthal ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/32901/6396/baureglement_langenthal.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Langenthal?

Die Baubewilligung in Langenthal wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Bern beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Langenthal und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

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bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Langenthal und des Kantons Bern.

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Langenthal (https://oerebfiles.apps.be.ch/32901/6396/baureglement_langenthal.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).