Baubewilligung in Langenthal (BE)
Bauvorschriften in Langenthal pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Langenthal extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W2 | — | — | 0.5 Art. 31 BZR | — |
| W3 | — | — | 0.65 Art. 31 BZR | — |
| W4 | — | — | 0.8 Art. 31 BZR | — |
Weitere Bauvorschriften in Langenthal
Nutzung6
Nutzung in Wohnzonen
Wohnzonen sind primär für Wohnen bestimmt. Kleingewerbe ist bis zu einem Drittel der Bruttogeschossfläche erlaubt. Verkauf ist bis max. 300 m² zulässig. In W2/A und W2/B sind max. 2 Wohnungen pro Gebäude erlaubt.
Quelle: Art. 34 BZR · Wert: 300 m2
Nutzung in Mischzonen
Mischzonen sind für gemischte Nutzung mit Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen bestimmt. Verkaufsgeschäfte sind bis max. 300 m² Verkaufsfläche zulässig.
Quelle: Art. 36 BZR · Wert: 300 m2
Kernzone – Nutzung
Die Kernzone ist für gemischte Nutzung (Läden, Dienstleistungen, Gewerbe, Wohnen) bestimmt. Erdgeschossflächen entlang öffentlicher Bereiche müssen bei Neubauten mindestens 3,5 m lichte Raumhöhe aufweisen.
Quelle: Art. 41 BZR · Wert: 3.5 m
Nutzung in Arbeitszonen
Arbeitszonen sind für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen bestimmt. Wohnungen sind nur betriebsnotwendig (Aa, Ac) oder begrenzt (Ab: 1 Wohnung pro 1000 m² BGF) zulässig.
Quelle: Art. 38 BZR · Wert: 300 m2
Maximale Verkaufsfläche in Arbeitszone Ac
In der Arbeitszone Ac sind insgesamt maximal 11'000 m² Verkaufsfläche zulässig. Es dürfen nur Güter angeboten werden, die nicht dem täglichen Lebensbedarf dienen.
Quelle: Art. 40 BZR · Wert: 11000 m2
Zone mit Planungspflicht "Hinterberg"
Die ZPP Hinterberg sichert eine eingeordnete Wohnüberbauung mit max. Ausnützungsziffer 0,4. Gebäudelängen und -höhen werden im Überbauungsplan festgelegt.
Quelle: Art. 49 BZR · Wert: 0.4
Gestaltung5
Gestaltung der Bauten in der Kernzone
In der Kernzone sind alle Bauten besonders gut in den Strassenraum einzuordnen. Dächer sind in der Regel als Schrägdächer mit Dachvorsprüngen auszubilden.
Quelle: Art. 45 BZR
Dachaufbauten und Dachgestaltung
Alle Dachformen sind grundsätzlich zulässig. Lukarnen und Dacheinschnitte sind nur auf einer Ebene erlaubt und dürfen zusammen nicht mehr als die Hälfte der Fassadenlänge ausmachen.
Quelle: Art. 24 BZR · Wert: 0.54 m2
Zone für Quartiererhaltung
Die Quartiererhaltung schützt Gruppen von Einzelbauten mit besonderer Qualität. Alle Bauvorhaben müssen sich bestmöglich in die bestehende Bau- und Quartierstruktur einordnen.
Quelle: Art. 53 / Art. 54 BZR
Umgebungsgestaltung
Die Umgebung von Bauten ist so zu gestalten, dass eine gute Einordnung in Landschaft und Ortsbild entsteht. Die wesentlichen Elemente sind in einem Umgebungsgestaltungsplan darzustellen.
Quelle: Art. 29 BZR
Bauinventar und bauliche Schutzobjekte
Das Bauinventar erfasst schützens- und erhaltenswerte Baudenkmäler. Bauvorhaben an solchen Objekten werden der kantonalen Denkmalpflege zur Stellungnahme unterbreitet.
Quelle: Art. 57 BZR
Lärmschutz3
Lärmempfindlichkeit in Wohnzonen
In Wohnzonen gilt grundsätzlich die Lärmempfindlichkeitsstufe II. Gebiete mit höherer Lärmvorbelastung können im Zonenplan mit ES III bezeichnet sein.
Quelle: Art. 35 BZR
Lärmempfindlichkeit in Mischzonen
In Mischzonen gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. Gewerbe ist nur zulässig, soweit die Immissionen mit der Wohnnutzung vereinbar sind.
Quelle: Art. 37 BZR
Lärmempfindlichkeit in Arbeitszonen
In Arbeitszonen Aa und Ac gilt ES IV, in Ab gilt ES III. Störende Auswirkungen wie Lärm und Abgase sind auf das technisch mögliche Mass zu beschränken.
Quelle: Art. 39 BZR
Parkplätze & Verkehr1
Abstellplätze für Motorfahrzeuge
Für Parkplätze gelten das übergeordnete Recht und das Parkplatzreglement der Stadt Langenthal. In Wohnzonen sind keine zonenfremden Parkierungsanlagen erlaubt.
Quelle: Art. 9 BZR
Umwelt & Gewässer1
Landschaftsschutzgebiete und -objekte
In Landschaftsschutzgebieten gilt ein Bauverbot. Nur zwingend standortgebundene Bauten zur Bewirtschaftung können ausnahmsweise zugelassen werden.
Quelle: Art. 59 BZR
Verfahren & Gebühren5
Baubewilligungspflicht
Bauten dürfen erst erstellt, verändert oder abgebrochen werden, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt.
Quelle: Art. 4 BZR
Kernzone – Planungspflicht und Bewilligungspflicht
In der Kernzone ist Bauen grundsätzlich nur auf Basis einer rechtskräftigen Überbauungsordnung zulässig. Umbauten ohne Volumenänderung können ohne Überbauungsordnung bewilligt werden.
Quelle: Art. 42 BZR
Bestandesgarantie für bestehende Bauten
Bestehende Bauten, die dem neuen Recht nicht entsprechen, geniessen Bestandesgarantie gemäss kantonalem Baugesetz.
Quelle: Art. 67 BZR
Geltungsbereich des Baureglements
Das Baureglement gilt für das gesamte Stadtgebiet Langenthal und bildet zusammen mit dem Zonenplan die baurechtliche Grundordnung.
Quelle: Art. 1 BZR
Archäologische Schutzgebiete und Funde
Bei Planungen in archäologischen Schutzgebieten ist der Archäologische Dienst einzubeziehen. Bei Bodenfunden während Bauarbeiten sind die Arbeiten sofort einzustellen.
Quelle: Art. 58 BZR
Steuern & Bevölkerung in Langenthal
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Langenthal
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Langenthal
Gemeindeverwaltung Langenthal
Website BauamtNützliche Links für Langenthal
- Baureglement Langenthal (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Langenthal
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Bern
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Langenthal
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Langenthal
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Langenthal
Wie hoch darf ich in Langenthal bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Langenthal hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Langenthal festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Langenthal?
Der Steuerfuss in Langenthal beträgt 144% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 26). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 54'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Langenthal erreichbar?
Das nächste Zentrum von Langenthal ist Rothrist (27 Min. Auto, 38 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Langenthal?
Das Baureglement von Langenthal ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/32901/6396/baureglement_langenthal.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Langenthal?
Die Baubewilligung in Langenthal wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Bern beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Langenthal und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Langenthal (https://oerebfiles.apps.be.ch/32901/6396/baureglement_langenthal.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).