Baubewilligung in Burgdorf (BE)
Bauvorschriften in Burgdorf pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Burgdorf extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W2 | — | — | — | — |
| W3 | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Burgdorf
Nutzung9
Nutzungsart Wohnzone W2 und W3
In den Wohnzonen W2 und W3 sind Wohnen und stilles Gewerbe zulässig. Es gilt ein Mindestwohnanteil von 60%. Nutzungen des Sexgewerbes sind nicht zulässig.
Quelle: Art. 41 BR · Wert: 60 %
Nutzungsart Mischzone M3a
In der Mischzone M3a sind Wohnen, Arbeiten (inkl. mässig störendes Gewerbe), kulturelle Nutzungen und Gastgewerbe zulässig. Der Mindestwohnanteil beträgt 30%.
Quelle: Art. 41 BR · Wert: 30 %
Nutzungsart Arbeitszonen A12m, A18m, A20m
In den Arbeitszonen sind Bearbeitungs- und Produktionsbetriebe zulässig. Verkaufsräume sind auf 20% der Hauptnutzfläche, maximal 300 m², beschränkt. Wohnen ist nur für standortgebundenes Personal erlaubt.
Quelle: Art. 41 BR · Wert: 300 m2
Grünzone – Bauverbot und Ausnahmen
In der Grünzone sind nur unterirdische Bauten, Unterniveaubauten und für die Pflege notwendige Bauten erlaubt. Die Zone dient der Freihaltung wichtiger Ortsansichten.
Quelle: Art. 46 BR
Preisgünstiger Wohnungsbau bei Einzonungen
Bei Ein- oder Umzonungen mit mehr als 3'000 m² zusätzlicher Geschossfläche muss mindestens ein Drittel der neuen Wohnnutzung als preisgünstiger Wohnraum dauerhaft in Kostenmiete vermietet werden.
Quelle: Art. 27a BR · Wert: 3000 m2
Gemeinschaftsräume in grossen Wohnsiedlungen
In Wohnsiedlungen mit mehr als 30 Wohnungen oder 20 Familienwohnungen sind wetterunabhängige Gemeinschaftsräume vorzusehen. 40% der Aufenthaltsbereiche sind entsprechend auszugestalten.
Quelle: Art. 52 Abs. 8 BR · Wert: 30 Wohnungen
Ensembleschutzzone – Bauverbot und Ausnahmen
In der Ensembleschutzzone gilt grundsätzlich Bauverbot. Bestehende Bauten können erneuert und umgenutzt werden. Erweiterungen sind auf maximal 10% des Bauvolumens beschränkt.
Quelle: Art. 46a BR · Wert: 10 %
Definition Wohnanteil
Als Wohnanteil gilt die zu Wohnzwecken genutzte Hauptnutzfläche eines Bauvorhabens (Gebäude oder Areal mit mehreren gemeinsam projektierten Bauten).
Quelle: Art. 40 BR
Übergangsnutzungen (zonenfremde Nutzungen)
Zonenfremde Nutzungen können für maximal 5 Jahre (verlängerbar auf 7 Jahre) bewilligt werden, wenn der Rückbau sichergestellt ist und die Immissionen zonenkonform sind.
Quelle: Art. 45 BR · Wert: 5 Jahre
Gestaltung5
Beschränkung von Dachaufbauten
Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster dürfen zusammen nicht mehr als 50% der Fassadenlänge des obersten Vollgeschosses betragen.
Quelle: Art. 38 Abs. 4 BR · Wert: 50 %
Allgemeine Baugestaltung
Bauten und Anlagen müssen zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung erzielen. Dabei sind Standort, Form, Proportionen, Fassaden- und Dachgestaltung sowie Materialisierung zu berücksichtigen.
Quelle: Art. 21 BR
Ortsbildschutzgebiete – Erhaltung und Gestaltung
In Ortsbildschutzgebieten sind die prägenden Merkmale des Stadtbilds zu erhalten. Neubauten und Umbauten müssen sich in die bestehende Struktur einfügen. Es gelten besondere Anforderungen an Dachgestaltung und Fassaden.
Quelle: Art. 62 BR
Aussenraumgestaltung
Öffentliche und private Aussenräume müssen zusammen mit Bauten eine gute Gesamtwirkung ergeben. Bei unvollständigen Projektplänen ist ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen.
Quelle: Art. 22 BR
Sichtbare Antennenanlagen – Standorte und Einschränkungen
Antennenanlagen sind bevorzugt in Arbeitszonen zu erstellen. In Ensembleschutzzonen, Ortsbildschutz- und Naturgebieten sowie bei Baudenkmälern sind sie grundsätzlich nicht zulässig. In Wohnzonen sind sie besonders zu meiden.
Quelle: Art. 27 BR
Lärmschutz2
Lärmempfindlichkeitsstufe entlang Hauptstrassen
Entlang stark befahrener Strassen (z.B. Kirchberg-, Gotthelfstrasse, Emmental-, Oberburg-, Lyssachstrasse) sowie entlang der Bahnen gilt in der ersten Bautiefe die Lärmempfindlichkeitsstufe III. In diesen Bereichen gilt kein minimaler Wohnanteil.
Quelle: Art. 41 BR (Fussnote 2)
Lärmempfindlichkeitsstufen der Bauzonen
Den Bauzonen sind Lärmempfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet: W2/W3 = ES II, M3a/M3b/M4/M5/MA/MAK/MAW = ES III, A12m = ES III, A12m Ziegelei Schachtler/A18m/A20m = ES IV.
Quelle: Art. 41 BR
Energie2
Gemeinsame Heizanlage bei Gesamtüberbauungen
Bei Gesamtüberbauungen oder wenn mehr als sechs Wohnungen gemeinsam geplant werden, ist eine gemeinsame Heizungs- und Warmwasseranlage zu erstellen. Ausnahmen gelten bei Fernwärmeanschluss oder MINERGIE-P-Label.
Quelle: Art. 26 BR · Wert: 6 Wohnungen
Energiekonzept in Zonen mit Planungspflicht
Bei der Erarbeitung einer Überbauungsordnung in ZPP-Gebieten ist ein Energiekonzept zu erstellen. Der gewichtete Energiebedarf muss die kantonalen Anforderungen um 10% unterschreiten.
Quelle: Art. 52 Abs. 2 BR · Wert: 10 %
Brandschutz1
Näherbaurecht und Reduktion Gebäudeabstand
Durch Einräumung von Näherbaurechten kann der reglementarische Gebäudeabstand bei mehreren Parzellen um bis zu 25% reduziert werden. Die Brandschutzabstände bleiben vorbehalten.
Quelle: Art. 33 Abs. 4 BR · Wert: 25 %
Umwelt & Gewässer5
Gefahrengebiete – Bauen in gefährdeten Bereichen
In Gefahrengebieten (Hochwasser, Rutschung etc.) gelten besondere Anforderungen. Die Gefahrengebiete sind im Zonenplan 3 grundeigentümerverbindlich festgelegt.
Quelle: Art. 72 BR
Begrünung von Flachdächern
Nicht begehbare Flachdächer und schwach geneigte Dächer (bis 5°) müssen begrünt werden. Ausgenommen sind Dächer mit einer Fläche bis 30 m².
Quelle: Art. 25 Abs. 4 BR · Wert: 30 m2
Gewässerraum – Bauverbote und Einschränkungen
Im Gewässerraum gelten besondere Baueinschränkungen zum Schutz der Gewässer. Die Bestimmungen richten sich nach Art. 65 BR und dem Zonenplan 3.
Quelle: Art. 65 BR
Erdüberdeckung für Begrünung über Unterniveaubauten
Für eine wirksame Begrünung (Gartenpflanzen, Sträucher, kleine Hochstammbäume) über Einstellhallen oder unterirdischen Bauten ist eine minimale Erdüberdeckung von 0,60 m erforderlich.
Quelle: Art. 35 Abs. 3, Art. 35a Abs. 1 BR · Wert: 0.6 m
Begrünung von Vorgartenbereichen
Vorgartenbereiche in Wohnzonen und Bauverbotsstreifen in Arbeitszonen sind ökologisch und gestalterisch wirksam zu begrünen. Versiegelte Flächen sind auf das erschliessungstechnisch bedingte Minimum zu beschränken.
Quelle: Art. 25 Abs. 3 BR
Steuern & Bevölkerung in Burgdorf
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Burgdorf
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Burgdorf
Gemeindeverwaltung Burgdorf
Website BauamtNützliche Links für Burgdorf
- Baureglement Burgdorf (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Burgdorf
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Bern
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Burgdorf
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Burgdorf
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Burgdorf
Wie hoch darf ich in Burgdorf bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Burgdorf hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Burgdorf festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Burgdorf?
Der Steuerfuss in Burgdorf beträgt 163% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 98). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 53'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Burgdorf erreichbar?
Das nächste Zentrum von Burgdorf ist Zuchwil (28 Min. Auto, 49 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Burgdorf?
Das Baureglement von Burgdorf ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/40401/6674/Baureglement_Burgdorf_31.10.2005_29.04.2024.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Burgdorf?
Die Baubewilligung in Burgdorf wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Bern beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Burgdorf und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Burgdorf (https://oerebfiles.apps.be.ch/40401/6674/Baureglement_Burgdorf_31.10.2005_29.04.2024.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).