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Baubewilligung in Burgdorf (BE)

Kanton Bern·PLZ 3400·BFS 404·16'600 Einwohner

Bauvorschriften in Burgdorf pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Burgdorf extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W2
W3

Weitere Bauvorschriften in Burgdorf

Nutzung9

Nutzungsart Wohnzone W2 und W3

In den Wohnzonen W2 und W3 sind Wohnen und stilles Gewerbe zulässig. Es gilt ein Mindestwohnanteil von 60%. Nutzungen des Sexgewerbes sind nicht zulässig.

Quelle: Art. 41 BR · Wert: 60 %

Nutzungsart Mischzone M3a

In der Mischzone M3a sind Wohnen, Arbeiten (inkl. mässig störendes Gewerbe), kulturelle Nutzungen und Gastgewerbe zulässig. Der Mindestwohnanteil beträgt 30%.

Quelle: Art. 41 BR · Wert: 30 %

Nutzungsart Arbeitszonen A12m, A18m, A20m

In den Arbeitszonen sind Bearbeitungs- und Produktionsbetriebe zulässig. Verkaufsräume sind auf 20% der Hauptnutzfläche, maximal 300 m², beschränkt. Wohnen ist nur für standortgebundenes Personal erlaubt.

Quelle: Art. 41 BR · Wert: 300 m2

Grünzone – Bauverbot und Ausnahmen

In der Grünzone sind nur unterirdische Bauten, Unterniveaubauten und für die Pflege notwendige Bauten erlaubt. Die Zone dient der Freihaltung wichtiger Ortsansichten.

Quelle: Art. 46 BR

Preisgünstiger Wohnungsbau bei Einzonungen

Bei Ein- oder Umzonungen mit mehr als 3'000 m² zusätzlicher Geschossfläche muss mindestens ein Drittel der neuen Wohnnutzung als preisgünstiger Wohnraum dauerhaft in Kostenmiete vermietet werden.

Quelle: Art. 27a BR · Wert: 3000 m2

Gemeinschaftsräume in grossen Wohnsiedlungen

In Wohnsiedlungen mit mehr als 30 Wohnungen oder 20 Familienwohnungen sind wetterunabhängige Gemeinschaftsräume vorzusehen. 40% der Aufenthaltsbereiche sind entsprechend auszugestalten.

Quelle: Art. 52 Abs. 8 BR · Wert: 30 Wohnungen

Ensembleschutzzone – Bauverbot und Ausnahmen

In der Ensembleschutzzone gilt grundsätzlich Bauverbot. Bestehende Bauten können erneuert und umgenutzt werden. Erweiterungen sind auf maximal 10% des Bauvolumens beschränkt.

Quelle: Art. 46a BR · Wert: 10 %

Definition Wohnanteil

Als Wohnanteil gilt die zu Wohnzwecken genutzte Hauptnutzfläche eines Bauvorhabens (Gebäude oder Areal mit mehreren gemeinsam projektierten Bauten).

Quelle: Art. 40 BR

Übergangsnutzungen (zonenfremde Nutzungen)

Zonenfremde Nutzungen können für maximal 5 Jahre (verlängerbar auf 7 Jahre) bewilligt werden, wenn der Rückbau sichergestellt ist und die Immissionen zonenkonform sind.

Quelle: Art. 45 BR · Wert: 5 Jahre

Gestaltung5

Beschränkung von Dachaufbauten

Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster dürfen zusammen nicht mehr als 50% der Fassadenlänge des obersten Vollgeschosses betragen.

Quelle: Art. 38 Abs. 4 BR · Wert: 50 %

Allgemeine Baugestaltung

Bauten und Anlagen müssen zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung erzielen. Dabei sind Standort, Form, Proportionen, Fassaden- und Dachgestaltung sowie Materialisierung zu berücksichtigen.

Quelle: Art. 21 BR

Ortsbildschutzgebiete – Erhaltung und Gestaltung

In Ortsbildschutzgebieten sind die prägenden Merkmale des Stadtbilds zu erhalten. Neubauten und Umbauten müssen sich in die bestehende Struktur einfügen. Es gelten besondere Anforderungen an Dachgestaltung und Fassaden.

Quelle: Art. 62 BR

Aussenraumgestaltung

Öffentliche und private Aussenräume müssen zusammen mit Bauten eine gute Gesamtwirkung ergeben. Bei unvollständigen Projektplänen ist ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen.

Quelle: Art. 22 BR

Sichtbare Antennenanlagen – Standorte und Einschränkungen

Antennenanlagen sind bevorzugt in Arbeitszonen zu erstellen. In Ensembleschutzzonen, Ortsbildschutz- und Naturgebieten sowie bei Baudenkmälern sind sie grundsätzlich nicht zulässig. In Wohnzonen sind sie besonders zu meiden.

Quelle: Art. 27 BR

Lärmschutz2

Lärmempfindlichkeitsstufe entlang Hauptstrassen

Entlang stark befahrener Strassen (z.B. Kirchberg-, Gotthelfstrasse, Emmental-, Oberburg-, Lyssachstrasse) sowie entlang der Bahnen gilt in der ersten Bautiefe die Lärmempfindlichkeitsstufe III. In diesen Bereichen gilt kein minimaler Wohnanteil.

Quelle: Art. 41 BR (Fussnote 2)

Lärmempfindlichkeitsstufen der Bauzonen

Den Bauzonen sind Lärmempfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet: W2/W3 = ES II, M3a/M3b/M4/M5/MA/MAK/MAW = ES III, A12m = ES III, A12m Ziegelei Schachtler/A18m/A20m = ES IV.

Quelle: Art. 41 BR

Energie2

Gemeinsame Heizanlage bei Gesamtüberbauungen

Bei Gesamtüberbauungen oder wenn mehr als sechs Wohnungen gemeinsam geplant werden, ist eine gemeinsame Heizungs- und Warmwasseranlage zu erstellen. Ausnahmen gelten bei Fernwärmeanschluss oder MINERGIE-P-Label.

Quelle: Art. 26 BR · Wert: 6 Wohnungen

Energiekonzept in Zonen mit Planungspflicht

Bei der Erarbeitung einer Überbauungsordnung in ZPP-Gebieten ist ein Energiekonzept zu erstellen. Der gewichtete Energiebedarf muss die kantonalen Anforderungen um 10% unterschreiten.

Quelle: Art. 52 Abs. 2 BR · Wert: 10 %

Brandschutz1

Näherbaurecht und Reduktion Gebäudeabstand

Durch Einräumung von Näherbaurechten kann der reglementarische Gebäudeabstand bei mehreren Parzellen um bis zu 25% reduziert werden. Die Brandschutzabstände bleiben vorbehalten.

Quelle: Art. 33 Abs. 4 BR · Wert: 25 %

Umwelt & Gewässer5

Gefahrengebiete – Bauen in gefährdeten Bereichen

In Gefahrengebieten (Hochwasser, Rutschung etc.) gelten besondere Anforderungen. Die Gefahrengebiete sind im Zonenplan 3 grundeigentümerverbindlich festgelegt.

Quelle: Art. 72 BR

Begrünung von Flachdächern

Nicht begehbare Flachdächer und schwach geneigte Dächer (bis 5°) müssen begrünt werden. Ausgenommen sind Dächer mit einer Fläche bis 30 m².

Quelle: Art. 25 Abs. 4 BR · Wert: 30 m2

Gewässerraum – Bauverbote und Einschränkungen

Im Gewässerraum gelten besondere Baueinschränkungen zum Schutz der Gewässer. Die Bestimmungen richten sich nach Art. 65 BR und dem Zonenplan 3.

Quelle: Art. 65 BR

Erdüberdeckung für Begrünung über Unterniveaubauten

Für eine wirksame Begrünung (Gartenpflanzen, Sträucher, kleine Hochstammbäume) über Einstellhallen oder unterirdischen Bauten ist eine minimale Erdüberdeckung von 0,60 m erforderlich.

Quelle: Art. 35 Abs. 3, Art. 35a Abs. 1 BR · Wert: 0.6 m

Begrünung von Vorgartenbereichen

Vorgartenbereiche in Wohnzonen und Bauverbotsstreifen in Arbeitszonen sind ökologisch und gestalterisch wirksam zu begrünen. Versiegelte Flächen sind auf das erschliessungstechnisch bedingte Minimum zu beschränken.

Quelle: Art. 25 Abs. 3 BR

Steuern & Bevölkerung in Burgdorf

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss163%Kanton Ø 170.8% · Rang 98
Einwohner17'389Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 53'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Burgdorf

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Zuchwil
28'49'
Ittigen
29'43'
Ostermundigen
30'46'
Bern
33'35'
Biel/Bienne
44'74'
Thun
49'68'

Umliegende Gemeinden

Oberburg
12'23'
Rüti bei Lyssach
13'18'
Lyssach
14'22'
Rumendingen
15'31'
Kernenried
15'29'
Hindelbank
15'23'

Zuständige Behörde in Burgdorf

Gemeindeverwaltung Burgdorf

Website Bauamt

Nützliche Links für Burgdorf

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Burgdorf

Wie hoch darf ich in Burgdorf bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Burgdorf hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Burgdorf festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Burgdorf?

Der Steuerfuss in Burgdorf beträgt 163% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 98). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 53'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Burgdorf erreichbar?

Das nächste Zentrum von Burgdorf ist Zuchwil (28 Min. Auto, 49 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Burgdorf?

Das Baureglement von Burgdorf ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/40401/6674/Baureglement_Burgdorf_31.10.2005_29.04.2024.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Burgdorf?

Die Baubewilligung in Burgdorf wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Bern beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Burgdorf (https://oerebfiles.apps.be.ch/40401/6674/Baureglement_Burgdorf_31.10.2005_29.04.2024.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).