Baubewilligung in Zwingen ()
Bauvorschriften in Zwingen pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Zwingen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbe/Industrie | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Zwingen
Nutzung9
Zulässige Nutzung in Wohnzonen (W1, W2)
Wohnzonen sind primär dem Wohnen vorbehalten. Zugelassen sind nicht störende Betriebe wie Arztpraxen, Coiffeure oder Architekturbüros mit geringem Zubringerverkehr.
Quelle: § 32 ZRS
Einliegerwohnungen in den Zonen W1, W2 und WG2
Für Einliegerwohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern kann der Gemeinderat erhöhte Nutzungsmasse gewähren (z.B. AZ bis 0.65 in W2). Die Einliegerwohnung muss einen separaten Eingang haben.
Quelle: § 34 ZRS · Wert: 0.65
Zulässige Nutzung in Wohn- und Geschäftszonen (WG2)
Wohn- und Geschäftszonen erlauben Wohnen sowie wenig störende Betriebe (Läden, Büros, Gaststätten). In speziell bezeichneten Zonen sind auch mässig störende Betriebe zugelassen.
Quelle: § 33 ZRS
Massgebende Parzellenfläche für bauliche Nutzung
Für die Berechnung der baulichen Nutzung ist die Parzellenfläche im Zeitpunkt der Baubewilligung massgebend. Abgetretenes Land für Strassen kann unter Bedingungen einbezogen werden.
Quelle: § 3 ZRS
Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan
Bei Überbauungen nach einheitlichem Plan (Mindestfläche 2'000 m²) kann der Gemeinderat Ausnahmen von Zonenvorschriften gewähren. Es gelten erhöhte Nutzungsmasse für AZ, Fassadenhöhe und Gebäudehöhe.
Quelle: § 28 ZRS · Wert: 2000 m2
Zulässige Nutzung in Gewerbezonen (G1, G3)
Gewerbezonen sind für mässig störende Betriebe wie Werkhöfe, Werkstätten, Lagerhäuser und Fabriken vorbehalten.
Quelle: § 36 ZRS
Alters- und behindertengerechte Wohnungen in W2 und WG2
Für alters- und behindertengerechte Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens 5 Wohneinheiten kann der Gemeinderat erhöhte Nutzungsmasse (AZ bis 0.65 in W2) gewähren.
Quelle: § 35 ZRS · Wert: 5 Wohneinheiten
Nebenanlagen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als 6 Wohnungen müssen Frei- und Spielflächen, Veloabstellräume, Kompostierstellen und Abfallsammelstellen miterrichtet und dauerhaft unterhalten werden.
Quelle: § 23 ZRS · Wert: 6 Wohnungen
Nutzungsübertragung zwischen Grundstücken
Nicht beanspruchte bauliche Nutzung kann innerhalb derselben Bauzonenart auf ein benachbartes Grundstück übertragen werden. Dies erfolgt durch eine Dienstbarkeit und bedarf der gemeinderätlichen Genehmigung.
Quelle: § 10 ZRS
Gestaltung9
Allgemeine Einpassung (Gestaltungsgrundsatz)
Alle Bauten müssen sich gut in die bauliche und landschaftliche Umgebung eingliedern. Dabei sind Stellung, Form, Dachgestaltung, Farbgebung und Bepflanzung zu berücksichtigen.
Quelle: § 11 ZRS
Attikageschosse auf Flachdächern
Attikageschosse müssen bei mindestens einer ganzen Fassade um 3.0 m zurückversetzt sein und dürfen maximal 60% der darunter liegenden Fläche umfassen. Pro Wohneinheit dürfen zusätzlich max. 15 m² überdacht werden.
Quelle: § 16 ZRS · Wert: 3 m
Zulässige Dachformen je Zone
In den Zonen W1 und W2 sind Sattel-, Walm-, Pult- und Flachdach mit max. 45° Neigung zulässig. In den Zonen WG2, W4, Gewerbe und Industrie sind alle Dachformen frei.
Quelle: § 29 ZRS · Wert: 45 °
Kernzone – Nutzung und Gestaltung
Die Kernzone schützt wertvolle Ortskerne. Zulässig sind Wohnen und mässig störende Betriebe. Neu- und Umbauten müssen sich der traditionellen Bauweise anpassen und dürfen das Dorfbild nicht beeinträchtigen.
Quelle: § 30 ZRS
Abgrabungen und Aufschüttungen
Abgrabungen und Aufschüttungen dürfen maximal 1.5 m betragen (bei Hangneigung ≥25% max. 2.0 m). Im flachen Gelände (≤5% Neigung) sind Aufschüttungen auf max. 1.0 m begrenzt.
Quelle: § 20 ZRS · Wert: 1.5 m
Ortsbildschonzone Hübelweg
Die Ortsbildschonzone Hübelweg schützt den historischen Strassenraum. Bei Neubauten müssen Fassadenteile auf die Gestaltungsbaulinien gestellt werden; reduzierte Bauabstände sind möglich.
Quelle: § 42 ZRS
Dachformen und Dachgestaltung
Alle geneigten Dächer müssen mit mattem Bedachungsmaterial eingedeckt werden. Sonnenkollektoren sind zulässig, müssen aber unauffällig in die Dachfläche integriert werden.
Quelle: § 14 ZRS
Dachaufbauten und Dacheinschnitte
Dachaufbauten sind nur bei Dächern mit mindestens 35° Neigung zulässig. Die Summe der Breiten darf die halbe Fassadenlänge nicht überschreiten, die Fronthöhe maximal 1.6 m betragen.
Quelle: § 15 ZRS · Wert: 1.6 m
Behindertengerechte Bauweise
Es gelten die Bestimmungen von § 108 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes zur behindertengerechten Bauweise.
Quelle: § 13 ZRS
Lärmschutz1
Lärm-Empfindlichkeitsstufen je Zone
Die Zonentabelle weist jeder Zone eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (LES) zu: W1 und W2 = LES II (teils III), WG2 = LES II/III, W4 = LES III, G1 = LES II, G3 = LES III, I1 = LES IV.
Quelle: § 29 ZRS
Parkplätze & Verkehr1
Anzahl Garagen und Abstellplätze
Die Mindestanzahl Parkplätze für Motorfahrzeuge und Velos richtet sich nach den kantonalen Vorschriften. Offene Abstellplätze sollen möglichst wasserdurchlässig gestaltet werden; bei mehr als 10 Plätzen sind hochstämmige Bäume zu pflanzen.
Quelle: § 22 ZRS · Wert: 10 Abstellplätze
Umwelt & Gewässer7
Grünzone – Bauverbot und Nutzung
Die Grünzone ist dauerhaft von Überbauung freizuhalten. Fusswege, Zufahrten und Parkierungsflächen sind zulässig, sofern unversiegelt. Mindestens 50% der Grünfläche muss bepflanzt oder naturnah sein.
Quelle: § 43 ZRS · Wert: 50 %
Minimale Grünflächenziffer je Zone
In den Wohnzonen und Kernzonen gilt keine Mindest-Grünflächenziffer. In der Gewerbezone G1 und der Industriezone I1 beträgt die minimale Grünflächenziffer 10%.
Quelle: § 29 ZRS · Wert: 10 %
Uferschutzzone
In der Uferschutzzone sind neue Bauten und Anlagen grundsätzlich verboten. Die Uferbereiche sind naturnah zu gestalten. Der Parzellenteil innerhalb der Uferschutzzone darf für die Nutzungsberechnung angerechnet werden.
Quelle: § 45 ZRS
Grünflächenziffer
Die Grünflächenziffer legt fest, wie viel der Parzellenfläche als unversiegelte Grünfläche erhalten bleiben muss. Mindestens 50% der Pflichtfläche muss auf unversiegeltem Boden liegen.
Quelle: § 7 ZRS · Wert: 50 %
Schutzbepflanzung
Die im Zonenplan festgelegte Schutzbepflanzung ist bei Neu-, An- und Umbauten zu erstellen. In der Regel ist eine mindestens 2 m breite Randbepflanzung (in Gewerbezonen gegenüber Wohnzonen mind. 4 m) anzulegen.
Quelle: § 44 ZRS · Wert: 2 m
Dachbegrünung bei Flachdächern
Flachdächer sollen im Sinne des ökologischen Ausgleichs möglichst mit naturnaher extensiver Vegetation begrünt werden.
Quelle: § 38 ZRS
Hecken und Feldgehölze – Schutz und Abstand
Im Zonenplan bezeichnete Hecken und Gehölze sind zu erhalten. Für neue bewilligungspflichtige Bauten ist ein Mindestabstand von 2 m zu diesen Schutzobjekten einzuhalten.
Quelle: § 47 ZRS · Wert: 2 m
Verfahren & Gebühren2
Quartierplanung
Quartierpläne sind in jeder Bauzone möglich und ermöglichen Abweichungen von Zonenvorschriften. Die bauliche Nutzung darf nur erhöht werden, wenn der Zonencharakter der Nachbarzonen nicht gestört wird.
Quelle: § 25 ZRS
Vereinfachtes Quartierplanverfahren
Im vereinfachten Quartierplanverfahren kann der Gemeinderat für gute Überbauungen eine Erhöhung der Nutzungsmasse bis zu 10% und ein zusätzliches Vollgeschoss von max. 3.5 m gewähren.
Quelle: § 26 ZRS · Wert: 10 %
Steuern & Bevölkerung in Zwingen
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Zwingen
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Zwingen
Nützliche Links für Zwingen
- Baureglement Zwingen (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Zwingen
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Zwingen
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Zwingen
Wie hoch darf ich in Zwingen bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Zwingen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Zwingen festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Zwingen?
Der Steuerfuss in Zwingen beträgt 59% (kantonaler Durchschnitt: 59.1%, Rang 34). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 57'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Zwingen erreichbar?
Das nächste Zentrum von Zwingen ist Aesch (BL) (18 Min. Auto, 25 Min. ÖV). Zürich ist in 82 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Zwingen?
Das Baureglement von Zwingen ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.bl.ch/api/attachments/13521. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Zwingen?
Die Baubewilligung in Zwingen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Zwingen (https://oereblex.bl.ch/api/attachments/13521). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).