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Baubewilligung in Zwingen ()

Kanton ·PLZ 4222·BFS 2793

Bauvorschriften in Zwingen pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Zwingen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
Gewerbe/Industrie

Weitere Bauvorschriften in Zwingen

Nutzung9

Zulässige Nutzung in Wohnzonen (W1, W2)

Wohnzonen sind primär dem Wohnen vorbehalten. Zugelassen sind nicht störende Betriebe wie Arztpraxen, Coiffeure oder Architekturbüros mit geringem Zubringerverkehr.

Quelle: § 32 ZRS

Einliegerwohnungen in den Zonen W1, W2 und WG2

Für Einliegerwohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern kann der Gemeinderat erhöhte Nutzungsmasse gewähren (z.B. AZ bis 0.65 in W2). Die Einliegerwohnung muss einen separaten Eingang haben.

Quelle: § 34 ZRS · Wert: 0.65

Zulässige Nutzung in Wohn- und Geschäftszonen (WG2)

Wohn- und Geschäftszonen erlauben Wohnen sowie wenig störende Betriebe (Läden, Büros, Gaststätten). In speziell bezeichneten Zonen sind auch mässig störende Betriebe zugelassen.

Quelle: § 33 ZRS

Massgebende Parzellenfläche für bauliche Nutzung

Für die Berechnung der baulichen Nutzung ist die Parzellenfläche im Zeitpunkt der Baubewilligung massgebend. Abgetretenes Land für Strassen kann unter Bedingungen einbezogen werden.

Quelle: § 3 ZRS

Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan

Bei Überbauungen nach einheitlichem Plan (Mindestfläche 2'000 m²) kann der Gemeinderat Ausnahmen von Zonenvorschriften gewähren. Es gelten erhöhte Nutzungsmasse für AZ, Fassadenhöhe und Gebäudehöhe.

Quelle: § 28 ZRS · Wert: 2000 m2

Zulässige Nutzung in Gewerbezonen (G1, G3)

Gewerbezonen sind für mässig störende Betriebe wie Werkhöfe, Werkstätten, Lagerhäuser und Fabriken vorbehalten.

Quelle: § 36 ZRS

Alters- und behindertengerechte Wohnungen in W2 und WG2

Für alters- und behindertengerechte Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens 5 Wohneinheiten kann der Gemeinderat erhöhte Nutzungsmasse (AZ bis 0.65 in W2) gewähren.

Quelle: § 35 ZRS · Wert: 5 Wohneinheiten

Nebenanlagen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als 6 Wohnungen müssen Frei- und Spielflächen, Veloabstellräume, Kompostierstellen und Abfallsammelstellen miterrichtet und dauerhaft unterhalten werden.

Quelle: § 23 ZRS · Wert: 6 Wohnungen

Nutzungsübertragung zwischen Grundstücken

Nicht beanspruchte bauliche Nutzung kann innerhalb derselben Bauzonenart auf ein benachbartes Grundstück übertragen werden. Dies erfolgt durch eine Dienstbarkeit und bedarf der gemeinderätlichen Genehmigung.

Quelle: § 10 ZRS

Gestaltung9

Allgemeine Einpassung (Gestaltungsgrundsatz)

Alle Bauten müssen sich gut in die bauliche und landschaftliche Umgebung eingliedern. Dabei sind Stellung, Form, Dachgestaltung, Farbgebung und Bepflanzung zu berücksichtigen.

Quelle: § 11 ZRS

Attikageschosse auf Flachdächern

Attikageschosse müssen bei mindestens einer ganzen Fassade um 3.0 m zurückversetzt sein und dürfen maximal 60% der darunter liegenden Fläche umfassen. Pro Wohneinheit dürfen zusätzlich max. 15 m² überdacht werden.

Quelle: § 16 ZRS · Wert: 3 m

Zulässige Dachformen je Zone

In den Zonen W1 und W2 sind Sattel-, Walm-, Pult- und Flachdach mit max. 45° Neigung zulässig. In den Zonen WG2, W4, Gewerbe und Industrie sind alle Dachformen frei.

Quelle: § 29 ZRS · Wert: 45 °

Kernzone – Nutzung und Gestaltung

Die Kernzone schützt wertvolle Ortskerne. Zulässig sind Wohnen und mässig störende Betriebe. Neu- und Umbauten müssen sich der traditionellen Bauweise anpassen und dürfen das Dorfbild nicht beeinträchtigen.

Quelle: § 30 ZRS

Abgrabungen und Aufschüttungen

Abgrabungen und Aufschüttungen dürfen maximal 1.5 m betragen (bei Hangneigung ≥25% max. 2.0 m). Im flachen Gelände (≤5% Neigung) sind Aufschüttungen auf max. 1.0 m begrenzt.

Quelle: § 20 ZRS · Wert: 1.5 m

Ortsbildschonzone Hübelweg

Die Ortsbildschonzone Hübelweg schützt den historischen Strassenraum. Bei Neubauten müssen Fassadenteile auf die Gestaltungsbaulinien gestellt werden; reduzierte Bauabstände sind möglich.

Quelle: § 42 ZRS

Dachformen und Dachgestaltung

Alle geneigten Dächer müssen mit mattem Bedachungsmaterial eingedeckt werden. Sonnenkollektoren sind zulässig, müssen aber unauffällig in die Dachfläche integriert werden.

Quelle: § 14 ZRS

Dachaufbauten und Dacheinschnitte

Dachaufbauten sind nur bei Dächern mit mindestens 35° Neigung zulässig. Die Summe der Breiten darf die halbe Fassadenlänge nicht überschreiten, die Fronthöhe maximal 1.6 m betragen.

Quelle: § 15 ZRS · Wert: 1.6 m

Behindertengerechte Bauweise

Es gelten die Bestimmungen von § 108 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes zur behindertengerechten Bauweise.

Quelle: § 13 ZRS

Lärmschutz1

Lärm-Empfindlichkeitsstufen je Zone

Die Zonentabelle weist jeder Zone eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (LES) zu: W1 und W2 = LES II (teils III), WG2 = LES II/III, W4 = LES III, G1 = LES II, G3 = LES III, I1 = LES IV.

Quelle: § 29 ZRS

Parkplätze & Verkehr1

Anzahl Garagen und Abstellplätze

Die Mindestanzahl Parkplätze für Motorfahrzeuge und Velos richtet sich nach den kantonalen Vorschriften. Offene Abstellplätze sollen möglichst wasserdurchlässig gestaltet werden; bei mehr als 10 Plätzen sind hochstämmige Bäume zu pflanzen.

Quelle: § 22 ZRS · Wert: 10 Abstellplätze

Umwelt & Gewässer7

Grünzone – Bauverbot und Nutzung

Die Grünzone ist dauerhaft von Überbauung freizuhalten. Fusswege, Zufahrten und Parkierungsflächen sind zulässig, sofern unversiegelt. Mindestens 50% der Grünfläche muss bepflanzt oder naturnah sein.

Quelle: § 43 ZRS · Wert: 50 %

Minimale Grünflächenziffer je Zone

In den Wohnzonen und Kernzonen gilt keine Mindest-Grünflächenziffer. In der Gewerbezone G1 und der Industriezone I1 beträgt die minimale Grünflächenziffer 10%.

Quelle: § 29 ZRS · Wert: 10 %

Uferschutzzone

In der Uferschutzzone sind neue Bauten und Anlagen grundsätzlich verboten. Die Uferbereiche sind naturnah zu gestalten. Der Parzellenteil innerhalb der Uferschutzzone darf für die Nutzungsberechnung angerechnet werden.

Quelle: § 45 ZRS

Grünflächenziffer

Die Grünflächenziffer legt fest, wie viel der Parzellenfläche als unversiegelte Grünfläche erhalten bleiben muss. Mindestens 50% der Pflichtfläche muss auf unversiegeltem Boden liegen.

Quelle: § 7 ZRS · Wert: 50 %

Schutzbepflanzung

Die im Zonenplan festgelegte Schutzbepflanzung ist bei Neu-, An- und Umbauten zu erstellen. In der Regel ist eine mindestens 2 m breite Randbepflanzung (in Gewerbezonen gegenüber Wohnzonen mind. 4 m) anzulegen.

Quelle: § 44 ZRS · Wert: 2 m

Dachbegrünung bei Flachdächern

Flachdächer sollen im Sinne des ökologischen Ausgleichs möglichst mit naturnaher extensiver Vegetation begrünt werden.

Quelle: § 38 ZRS

Hecken und Feldgehölze – Schutz und Abstand

Im Zonenplan bezeichnete Hecken und Gehölze sind zu erhalten. Für neue bewilligungspflichtige Bauten ist ein Mindestabstand von 2 m zu diesen Schutzobjekten einzuhalten.

Quelle: § 47 ZRS · Wert: 2 m

Verfahren & Gebühren2

Quartierplanung

Quartierpläne sind in jeder Bauzone möglich und ermöglichen Abweichungen von Zonenvorschriften. Die bauliche Nutzung darf nur erhöht werden, wenn der Zonencharakter der Nachbarzonen nicht gestört wird.

Quelle: § 25 ZRS

Vereinfachtes Quartierplanverfahren

Im vereinfachten Quartierplanverfahren kann der Gemeinderat für gute Überbauungen eine Erhöhung der Nutzungsmasse bis zu 10% und ein zusätzliches Vollgeschoss von max. 3.5 m gewähren.

Quelle: § 26 ZRS · Wert: 10 %

Steuern & Bevölkerung in Zwingen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss59%Kanton Ø 59.1% · Rang 34
Einwohner2'883Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 57'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Zwingen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Aesch (BL)
18'25'
Reinach (BL)
20'42'
Arlesheim
22'37'
Basel
29'46'
Biel/Bienne
64'88'
Zürich
82'116'

Umliegende Gemeinden

Nenzlingen
9'17'
Brislach
10'21'
Blauen
11'24'
Laufen
12'15'
Grellingen
12'21'
Dittingen
12'31'

Zuständige Behörde in Zwingen

Nützliche Links für Zwingen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Zwingen

Wie hoch darf ich in Zwingen bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Zwingen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Zwingen festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Zwingen?

Der Steuerfuss in Zwingen beträgt 59% (kantonaler Durchschnitt: 59.1%, Rang 34). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 57'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Zwingen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Zwingen ist Aesch (BL) (18 Min. Auto, 25 Min. ÖV). Zürich ist in 82 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Zwingen?

Das Baureglement von Zwingen ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.bl.ch/api/attachments/13521. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Zwingen?

Die Baubewilligung in Zwingen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Zwingen (https://oereblex.bl.ch/api/attachments/13521). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).