bivyBeta

Baubewilligung in Horgen (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8810·BFS 295·23'500 Einwohner

Die Bauvorschriften für Horgen werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Horgen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss90%Kanton Ø 105.8% · Rang 19
Einwohner24'626Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 90'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Horgen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Richterswil
17'40'
Thalwil
18'32'
Wädenswil
18'42'
Zürich
28'52'
Luzern
45'80'
Winterthur
58'85'

Umliegende Gemeinden

Oberrieden
13'28'
Rüschlikon
18'31'
Wollerau
19'48'
Kilchberg (ZH)
21'34'
Langnau am Albis
23'51'
Feusisberg
24'64'

Zuständige Behörde in Horgen

Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen

044 718 35 35

Website Bauamt

Nützliche Links für Horgen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Horgen

Wie hoch ist der Steuerfuss in Horgen?

Der Steuerfuss in Horgen beträgt 90% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 19). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 90'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Horgen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Horgen ist Richterswil (17 Min. Auto, 40 Min. ÖV). Zürich ist in 28 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Horgen?

Das Baureglement von Horgen ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Horgen?

Die Baubewilligung in Horgen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

bivy begleitet dein Bauprojekt in Horgen

Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.

Weitere Gemeinden in der Nähe

Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Horgen und des Kantons Zürich.

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

Diese Seite enthält Links zu Websites Dritter (u.a. Raiffeisen Schweiz, kantonale Behörden, Wikipedia). bivy hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und übernimmt keine Verantwortung dafür. Die Verlinkung stellt keine Empfehlung dar.

Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Horgen. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).