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Baubewilligung in Wädenswil (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8820·BFS 293·25'100 Einwohner

Bauvorschriften in Wädenswil pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Wädenswil extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
Gewerbe/Industrie1 m
Art. 44 BZO
Grenzt die Gewerbezone an Wohnzonen, gilt der Grenzabstand der entsprechenden Wo
Art. 20 BZO

Weitere Bauvorschriften in Wädenswil

Nutzung8

Zoneneinteilung Gemeinde Hütten

Das Gemeindegebiet ist in verschiedene Zonen eingeteilt, darunter Kernzone, Quartiererhaltungszone, fünf Wohnzonen, Gewerbezone, Zone für öffentliche Bauten, Freihaltezone, Erholungszone und Reservezone.

Quelle: Art. 2 BZO

Nutzweise und Bauweise Wohnzonen

In den Zonen W1A und W1B ist offene Bauweise vorgeschrieben; in W2A, W2B und W2C ist geschlossene Bauweise bis zur zulässigen Gesamtlänge gestattet; in allen Wohnzonen ist nicht störendes Gewerbe erlaubt.

Quelle: Art. 17 BZO

Nutzweise und Bauweise Kernzone

In der Kernzone sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxisräume, Läden und höchstens mässig störendes Gewerbe zulässig; das Zusammenbauen bis zur zulässigen Gesamtlänge ist gestattet.

Quelle: Art. 11 BZO

Wohnnutzung in der Gewerbezone (Sonderbauvorschriften)

Wohnnutzung in der Gewerbezone ist zulässig, wenn sie max. 35% der oberirdischen Baumasse ausmacht, das erste Geschoss vollständig dem Gewerbe dient und die Anforderungen an Arealüberbauungen erfüllt sind.

Quelle: Art. 22 BZO · Wert: 35 %

Arealüberbauungen – Zulässigkeit und Mindestfläche

Arealüberbauungen sind nur in den Wohnzonen W2A und W2B sowie der Gewerbezone G zulässig; die Mindestarealfläche beträgt 4'000 m².

Quelle: Art. 41 BZO · Wert: 4000 m2

Nebenräume zu Wohnungen

Für Wohnungen bis 3 Zimmer sind Nebenräume von mind. 8 m² Nutzfläche zu erstellen; für Wohnungen mit mehr als 3 Zimmern mind. 10 m².

Quelle: Art. 34 BZO · Wert: 10 m2

Spielplätze und Ruheflächen

Bei Mehrfamilienhäusern und Siedlungen ab 4 Wohnungen sind besonnte Spiel- und Ruheflächen anzulegen; in Wohnzonen mind. 20%, in Kernzonen mind. 10% der Wohngeschossfläche.

Quelle: Art. 39 BZO · Wert: 20 %

Nutzweise Gewerbezone

In der Gewerbezone sind industrielle, gewerbliche, Handels- und Dienstleistungsbetriebe gestattet, sofern sie höchstens mässig störend sind.

Quelle: Art. 21 BZO

Gestaltung5

Gestaltungsvorschriften Kernzone

Bauten in der Kernzone müssen sich in die herkömmliche Bausubstanz einordnen; Fassaden, Materialien und Farbgebung haben die ortsübliche Bauweise zu berücksichtigen, reflektierende Materialien sind verboten.

Quelle: Art. 6 BZO

Um- und Ersatzbauten in der Kernzone

Im Kernzonenplan grau dargestellte Gebäude dürfen nur an bisheriger Stelle und in bestehenden Ausmassen umgebaut oder ersetzt werden; wesentliche gestalterische Elemente des Altbaus sind zu übernehmen.

Quelle: Art. 4 BZO

Dachformen und Dachaufbauten Wohnzonen

Auf Hauptgebäuden in Wohnzonen sind nur Schrägdächer mit 25°–45° Neigung zulässig; Dachaufbauten und -einschnitte dürfen max. ein Drittel der Fassadenlänge einnehmen.

Quelle: Art. 18 BZO · Wert: 0.7 m2

Dachform und Dacheindeckung Kernzone

In der Kernzone sind bei Hauptgebäuden nur Satteldächer mit Tonziegeln zulässig; Dachvorsprünge dürfen traufseitig max. 70 cm und giebelseits max. 50 cm betragen.

Quelle: Art. 7 BZO · Wert: 70 cm

Dachaufbauten und Sonnenkollektoren Kernzone

Dachaufbauten sind als Giebellukarnen oder Schleppgauben auszubilden und dürfen max. ein Drittel der Fassadenlänge einnehmen; Dacheinschnitte sind verboten, Solaranlagen nur bei guter Einordnung zulässig.

Quelle: Art. 8 BZO · Wert: 0.5 m2

Parkplätze & Verkehr3

Fahrzeugabstellplätze

Pro 80 m² Wohnfläche (mind. 1 pro Wohnung) und pro 40 m² Laden-/Bürofläche ist je ein Parkplatz zu erstellen; bei Mehrfamilienhäusern sind zusätzlich 10% als Besucherparkplätze vorzusehen.

Quelle: Art. 36 BZO · Wert: 80 m2

Ersatzabgabe für nicht erstellte Parkplätze

Können Parkplätze nicht erstellt werden, ist eine Ersatzabgabe zu leisten; die Kaution beträgt Fr. 8'000.- pro Platz in der Kernzone und Fr. 6'000.- in den übrigen Zonen.

Quelle: Art. 37 BZO · Wert: 8000 CHF

Abstellflächen für Velos, Kinderwagen und Motorräder

In Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhaussiedlungen sind beim Hauseingang leicht zugängliche Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und Motorfahrräder bereitzustellen.

Quelle: Art. 38 BZO

Brandschutz1

Gebäude mit brennbaren Aussenwänden

Die Abstandsverschärfung für Gebäude mit brennbaren Aussenwänden findet für besondere Gebäude keine Anwendung.

Quelle: Art. 33 BZO

Umwelt & Gewässer2

Bepflanzung und Dachbegrünung

Schutzwürdige Bäume dürfen nur mit Bewilligung beseitigt werden; bei unterirdischen Gebäuden und Flachdächern kann eine Dachbegrünung verlangt werden.

Quelle: Art. 35 BZO

Freiflächen und Umgebungsgestaltung Kernzone

Veränderungen am gewachsenen Boden sind auf ein Minimum zu beschränken; der Boden darf max. 0.5 m abgegraben oder aufgeschüttet werden, und es dürfen nur einheimische Bäume gepflanzt werden.

Quelle: Art. 9 BZO · Wert: 0.5 m

Verfahren & Gebühren1

Zusätzliche Bewilligungspflicht in der Kernzone

In der Kernzone sind Abbrüche, Renovationen, Fassaden- und Dachmaterialveränderungen sowie Farbgebungsänderungen bewilligungspflichtig; bei Neubauten und eingreifenden Umbauten ist ein Modell 1:500 einzureichen.

Quelle: Art. 3 BZO

Steuern & Bevölkerung in Wädenswil

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss103%Kanton Ø 105.8% · Rang 54
Einwohner25'790Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 78'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Wädenswil

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Richterswil
13'39'
Horgen
18'42'
Freienbach
20'43'
Zürich
32'58'
Luzern
49'94'
Winterthur
63'92'

Umliegende Gemeinden

Wollerau
16'48'
Feusisberg
19'47'
Oberrieden
22'43'
Rüschlikon
22'42'
Altendorf
24'49'
Galgenen
25'66'

Zuständige Behörde in Wädenswil

Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil

044 789 75 75

Website Bauamt

Nützliche Links für Wädenswil

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Wädenswil

Wie hoch darf ich in Wädenswil bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Wädenswil hängt von der Wohnzone ab: Gewerbe/Industrie: 1 m (Art. 44 BZO). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Wädenswil festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Wädenswil?

Der Mindestgrenzabstand in Wädenswil variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: Grenzt die Gewerbezone an Wohnzonen, gilt der Grenzabstand der entsprechenden Wo (Art. 20 BZO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Wädenswil?

Der Steuerfuss in Wädenswil beträgt 103% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 54). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 78'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Wädenswil erreichbar?

Das nächste Zentrum von Wädenswil ist Richterswil (13 Min. Auto, 39 Min. ÖV). Zürich ist in 32 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Wädenswil?

Das Baureglement von Wädenswil ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6071. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Wädenswil?

Die Baubewilligung in Wädenswil wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Wädenswil (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6071). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).