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Baubewilligung in Wädenswil (ZH)

24’500 Einwohner · Kanton Zürich

In Kürze

In Wädenswil dauert die Baubewilligung 8-14 Wochen und kostet CHF 500-4'000. Maximale Gebäudehöhe: 10.0m, Grenzabstand: 3.5m.

Gebäudehöhe10.0m
Grenzabstand3.5m
Ausnützungsziffer0.5
Dauer8-14 Wochen

Besonderheiten in Wädenswil

Bauamt Wädenswil

Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil

044 789 75 75

Website Bauamt

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Wädenswil

Wie lange dauert eine Baubewilligung in Wädenswil?

Die Baubewilligung in Wädenswil (ZH) dauert in der Regel 8-14 Wochen. Bei Einsprachen oder komplexen Projekten kann sich die Dauer verlängern. Wir empfehlen, frühzeitig eine Vorabklärung beim Bauamt Wädenswil durchzuführen.

Was kostet eine Baubewilligung in Wädenswil?

Die Gebühren für eine Baubewilligung in Wädenswil betragen CHF 500-4'000, abhängig von der Grösse und Komplexität des Bauvorhabens. Zusätzlich können Kosten für Gutachten, Vermessungen oder Umweltverträglichkeitsprüfungen anfallen.

Wie hoch darf ich in Wädenswil bauen?

In der Bauzone W2/W3 in Wädenswil beträgt die maximale Gebäudehöhe 10.0m. Der Grenzabstand muss mindestens 3.5m betragen. Die zulässige Ausnützungsziffer liegt bei 0.5. Diese Werte können je nach Zonenplan und Gestaltungsplan abweichen.

Brauche ich in Wädenswil einen Architekten für die Baubewilligung?

Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben in Wädenswil müssen die Planunterlagen von einer fachlich qualifizierten Person erstellt werden. Im Kanton Zürich ist für Neubauten in der Regel ein Architekt oder diplomierter Bauingenieur erforderlich. Für kleinere Umbauten kann unter Umständen darauf verzichtet werden.

Welche Unterlagen brauche ich für ein Baugesuch in Wädenswil?

Für ein Baugesuch in Wädenswil benötigen Sie: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Umgebungsplan, Nachweis der Ausnützung (AZ 0.5), Energienachweis, und je nach Projekt weitere Gutachten. Das Bauamt Wädenswil stellt die erforderlichen Formulare auf seiner Website zur Verfügung.

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Weitere Gemeinden

Die Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der Gemeinde Wädenswil. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das zuständige Bauamt.