Baubewilligung in Wädenswil (ZH)
Bauvorschriften in Wädenswil pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Wädenswil extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbe/Industrie | 1 m Art. 44 BZO | Grenzt die Gewerbezone an Wohnzonen, gilt der Grenzabstand der entsprechenden Wo Art. 20 BZO | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Wädenswil
Nutzung8
Zoneneinteilung Gemeinde Hütten
Das Gemeindegebiet ist in verschiedene Zonen eingeteilt, darunter Kernzone, Quartiererhaltungszone, fünf Wohnzonen, Gewerbezone, Zone für öffentliche Bauten, Freihaltezone, Erholungszone und Reservezone.
Quelle: Art. 2 BZO
Nutzweise und Bauweise Wohnzonen
In den Zonen W1A und W1B ist offene Bauweise vorgeschrieben; in W2A, W2B und W2C ist geschlossene Bauweise bis zur zulässigen Gesamtlänge gestattet; in allen Wohnzonen ist nicht störendes Gewerbe erlaubt.
Quelle: Art. 17 BZO
Nutzweise und Bauweise Kernzone
In der Kernzone sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxisräume, Läden und höchstens mässig störendes Gewerbe zulässig; das Zusammenbauen bis zur zulässigen Gesamtlänge ist gestattet.
Quelle: Art. 11 BZO
Wohnnutzung in der Gewerbezone (Sonderbauvorschriften)
Wohnnutzung in der Gewerbezone ist zulässig, wenn sie max. 35% der oberirdischen Baumasse ausmacht, das erste Geschoss vollständig dem Gewerbe dient und die Anforderungen an Arealüberbauungen erfüllt sind.
Quelle: Art. 22 BZO · Wert: 35 %
Arealüberbauungen – Zulässigkeit und Mindestfläche
Arealüberbauungen sind nur in den Wohnzonen W2A und W2B sowie der Gewerbezone G zulässig; die Mindestarealfläche beträgt 4'000 m².
Quelle: Art. 41 BZO · Wert: 4000 m2
Nebenräume zu Wohnungen
Für Wohnungen bis 3 Zimmer sind Nebenräume von mind. 8 m² Nutzfläche zu erstellen; für Wohnungen mit mehr als 3 Zimmern mind. 10 m².
Quelle: Art. 34 BZO · Wert: 10 m2
Spielplätze und Ruheflächen
Bei Mehrfamilienhäusern und Siedlungen ab 4 Wohnungen sind besonnte Spiel- und Ruheflächen anzulegen; in Wohnzonen mind. 20%, in Kernzonen mind. 10% der Wohngeschossfläche.
Quelle: Art. 39 BZO · Wert: 20 %
Nutzweise Gewerbezone
In der Gewerbezone sind industrielle, gewerbliche, Handels- und Dienstleistungsbetriebe gestattet, sofern sie höchstens mässig störend sind.
Quelle: Art. 21 BZO
Gestaltung5
Gestaltungsvorschriften Kernzone
Bauten in der Kernzone müssen sich in die herkömmliche Bausubstanz einordnen; Fassaden, Materialien und Farbgebung haben die ortsübliche Bauweise zu berücksichtigen, reflektierende Materialien sind verboten.
Quelle: Art. 6 BZO
Um- und Ersatzbauten in der Kernzone
Im Kernzonenplan grau dargestellte Gebäude dürfen nur an bisheriger Stelle und in bestehenden Ausmassen umgebaut oder ersetzt werden; wesentliche gestalterische Elemente des Altbaus sind zu übernehmen.
Quelle: Art. 4 BZO
Dachformen und Dachaufbauten Wohnzonen
Auf Hauptgebäuden in Wohnzonen sind nur Schrägdächer mit 25°–45° Neigung zulässig; Dachaufbauten und -einschnitte dürfen max. ein Drittel der Fassadenlänge einnehmen.
Quelle: Art. 18 BZO · Wert: 0.7 m2
Dachform und Dacheindeckung Kernzone
In der Kernzone sind bei Hauptgebäuden nur Satteldächer mit Tonziegeln zulässig; Dachvorsprünge dürfen traufseitig max. 70 cm und giebelseits max. 50 cm betragen.
Quelle: Art. 7 BZO · Wert: 70 cm
Dachaufbauten und Sonnenkollektoren Kernzone
Dachaufbauten sind als Giebellukarnen oder Schleppgauben auszubilden und dürfen max. ein Drittel der Fassadenlänge einnehmen; Dacheinschnitte sind verboten, Solaranlagen nur bei guter Einordnung zulässig.
Quelle: Art. 8 BZO · Wert: 0.5 m2
Parkplätze & Verkehr3
Fahrzeugabstellplätze
Pro 80 m² Wohnfläche (mind. 1 pro Wohnung) und pro 40 m² Laden-/Bürofläche ist je ein Parkplatz zu erstellen; bei Mehrfamilienhäusern sind zusätzlich 10% als Besucherparkplätze vorzusehen.
Quelle: Art. 36 BZO · Wert: 80 m2
Ersatzabgabe für nicht erstellte Parkplätze
Können Parkplätze nicht erstellt werden, ist eine Ersatzabgabe zu leisten; die Kaution beträgt Fr. 8'000.- pro Platz in der Kernzone und Fr. 6'000.- in den übrigen Zonen.
Quelle: Art. 37 BZO · Wert: 8000 CHF
Abstellflächen für Velos, Kinderwagen und Motorräder
In Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhaussiedlungen sind beim Hauseingang leicht zugängliche Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und Motorfahrräder bereitzustellen.
Quelle: Art. 38 BZO
Brandschutz1
Gebäude mit brennbaren Aussenwänden
Die Abstandsverschärfung für Gebäude mit brennbaren Aussenwänden findet für besondere Gebäude keine Anwendung.
Quelle: Art. 33 BZO
Umwelt & Gewässer2
Bepflanzung und Dachbegrünung
Schutzwürdige Bäume dürfen nur mit Bewilligung beseitigt werden; bei unterirdischen Gebäuden und Flachdächern kann eine Dachbegrünung verlangt werden.
Quelle: Art. 35 BZO
Freiflächen und Umgebungsgestaltung Kernzone
Veränderungen am gewachsenen Boden sind auf ein Minimum zu beschränken; der Boden darf max. 0.5 m abgegraben oder aufgeschüttet werden, und es dürfen nur einheimische Bäume gepflanzt werden.
Quelle: Art. 9 BZO · Wert: 0.5 m
Verfahren & Gebühren1
Zusätzliche Bewilligungspflicht in der Kernzone
In der Kernzone sind Abbrüche, Renovationen, Fassaden- und Dachmaterialveränderungen sowie Farbgebungsänderungen bewilligungspflichtig; bei Neubauten und eingreifenden Umbauten ist ein Modell 1:500 einzureichen.
Quelle: Art. 3 BZO
Steuern & Bevölkerung in Wädenswil
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Wädenswil
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Wädenswil
Nützliche Links für Wädenswil
- Baureglement Wädenswil (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Wädenswil
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Zürich
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Wädenswil
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Wädenswil
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Wädenswil
Wie hoch darf ich in Wädenswil bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Wädenswil hängt von der Wohnzone ab: Gewerbe/Industrie: 1 m (Art. 44 BZO). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Wädenswil festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Wädenswil?
Der Mindestgrenzabstand in Wädenswil variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: Grenzt die Gewerbezone an Wohnzonen, gilt der Grenzabstand der entsprechenden Wo (Art. 20 BZO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Wädenswil?
Der Steuerfuss in Wädenswil beträgt 103% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 54). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 78'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Wädenswil erreichbar?
Das nächste Zentrum von Wädenswil ist Richterswil (13 Min. Auto, 39 Min. ÖV). Zürich ist in 32 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Wädenswil?
Das Baureglement von Wädenswil ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6071. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Wädenswil?
Die Baubewilligung in Wädenswil wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Wädenswil und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Wädenswil (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6071). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).