Baubewilligung in Zweisimmen ()
Bauvorschriften in Zweisimmen pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Zweisimmen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W2 | 8 m Art. 2 Abs. 1 BZR | 4 m Art. 2 Abs. 1 BZR | — | — |
| W3 | 10.5 m Art. 2 Abs. 1 BZR | 4.5 m Art. 2 Abs. 1 BZR | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Zweisimmen
Nutzung4
Nutzungsart Wohnzone W2A, W2B, W3
In den Wohnzonen sind Wohnen und baulich/betrieblich nicht störende Kleingewerbe zugelassen. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II.
Quelle: Art. 1 BZR
Nutzungsart Kernzone KL2, KS2, KS3
In den Kernzonen sind Wohnen und nicht störende Gewerbe erlaubt. In der Kernzone städtisch müssen die Erdgeschosse entlang der Bahnhofstrasse für Gewerbe und Läden genutzt werden.
Quelle: Art. 1 BZR
Nutzungsart Arbeitszone A1 und A2
In der Arbeitszone A1 sind Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zugelassen, in A2 auch mässig bis stark störende Betriebe. Wohnungen für betriebsnotwendiges Personal sind erlaubt.
Quelle: Art. 1 BZR
Monitoring Erst- und Zweitwohnungsanteil
Die Gemeinde überwacht das Verhältnis von Erst- zu Zweitwohnungen. Übersteigt die Umnutzung von Erst- zu Zweitwohnungen 0.5% des Gesamtbestands pro Jahr, werden Massnahmen ergriffen.
Quelle: Art. 18a BZR · Wert: 0.5 %
Gestaltung5
Grundsatz gute Gesamtwirkung
Bauten müssen zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung erzielen. Beurteilt werden Standort, Form, Fassaden, Dach, Materialisierung und Aussenraumgestaltung.
Quelle: Art. 20 BZR
Dachgestaltung in Wohn- und Kernzonen
In Wohnzonen sind Satteldächer mit 20–25° Neigung vorgeschrieben. In Kernzonen ländlich sind symmetrische Satteldächer giebelseitig mit Vorsprung 1.60 m und traufseitig 1.20 m verlangt. In Kernzonen städtisch sind auch Flach- und Pultdächer erlaubt.
Quelle: Art. 21 Abs. 1 BZR · Wert: 20 °
Baudenkmäler und Ortsbildschutzgebiete
Das kantonale Bauinventar bezeichnet schützenswerte Baudenkmäler. In Ortsbildschutzgebieten sind Erhaltung und behutsame Erneuerung der prägenden Elemente vorgeschrieben.
Quelle: Art. 24 / Art. 25 BZR
Dachaufbauten (Lukarnen)
Dachaufbauten dürfen nicht mehr als die Hälfte der Länge des obersten Geschosses aufweisen und den Dachfirst nicht überragen. In Ortsbildschutzgebieten ist die Länge auf max. 30% beschränkt.
Quelle: Art. 21 Abs. 3 BZR · Wert: 50 %
Rückspringende Gebäudeteile (Loggien etc.)
Rückspringende Gebäudeteile dürfen maximal 2.0 m tief sein und höchstens 50% des Fassadenabschnitts einnehmen.
Quelle: Art. 2 Abs. 3e BZR · Wert: 2 m
Lärmschutz1
Lärmempfindlichkeitsstufen nach Zone
Die Lärmempfindlichkeitsstufen sind zonenweise festgelegt: Wohnzonen ES II, Kernzonen ES III, Arbeitszone A1 ES III, A2 ES IV. Diese bestimmen die zulässigen Lärmimmissionen.
Quelle: Art. 1 BZR
Energie3
Energiesparen und erneuerbare Energien
Sparsamer Energieverbrauch und erneuerbare Energien sind gemäss kantonaler Energiegesetzgebung einzuhalten. Bei Altbauten darf die Gebäudehülle nachträglich isoliert werden, auch wenn dadurch Grenzabstände nicht mehr eingehalten werden.
Quelle: Art. 23 BZR
Energieanforderungen in Zonen mit Planungspflicht
In Zonen mit Planungspflicht müssen Neubauten den kantonalen Mindestenergiebedarf um je 10% unterschreiten.
Quelle: Art. 12 Abs. 3 BZR · Wert: 10 %
Solaranlagen – Bewilligungspflicht
Solaranlagen sind grundsätzlich zulässig. Bewilligungspflichtig sind nur Anlagen, die das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigen.
Quelle: Art. 23 Abs. 5 BZR
Parkplätze & Verkehr1
Vorplatz vor Garagen
Der Vorplatz vor Garagen muss bei rechtwinkliger Ausfahrt mindestens 5.0 m vom öffentlichen Verkehrsraum entfernt sein. Bei Detailerschliessungsstrassen kann das Mass auf 4.0 m reduziert werden.
Quelle: Art. 40 Abs. 1 BZR · Wert: 5 m
Umwelt & Gewässer4
Bauen in Gefahrengebieten
Im roten Gefahrengebiet (erhebliche Gefährdung) dürfen keine Aufenthaltsräume neu gebaut werden. Im blauen Gebiet (mittlere Gefährdung) sind Bauten nur mit Schutzmassnahmen erlaubt. Im gelben Gebiet wird auf die Gefahr hingewiesen.
Quelle: Art. 32 BZR
Schutz von Feuchtstandorten
Geschützte Feuchtstandorte dürfen nicht entfernt oder zugeschüttet werden. Innerhalb eines Pufferstreifens von 10.0 m ist eine Intensivierung der Nutzung nicht gestattet.
Quelle: Art. 27 Abs. 2 BZR · Wert: 10 m
Schutzabstand Fliessgewässer – Pflanzenschutzmittel
Entlang von Fliessgewässern dürfen in einem Abstand von 3.0 m ab Böschungsoberkante keine Pflanzenschutzmittel, Herbizide oder Dünger ausgebracht werden.
Quelle: Art. 30 Abs. 2 BZR · Wert: 3 m
Schutzabstand stehende Kleingewässer – Düngerverbot
Rund um stehende Kleingewässer gilt in einem Abstand von 6.0 m ab Gebietsrand ein Verbot für das Ausbringen von Dünger jeder Art.
Quelle: Art. 31 Abs. 2 BZR · Wert: 6 m
Verfahren & Gebühren2
Archäologische Schutzzonen
In archäologischen Schutzzonen müssen Bauvorhaben und Terrainveränderungen zuerst mit dem Archäologischen Dienst des Kantons Bern abgesprochen werden.
Quelle: Art. 26 BZR
Mehrwertabschöpfung bei Planungsmehrwert
Bei Planungsmassnahmen, die Grundeigentümern wesentliche Nutzungsvorteile verschaffen, ist der Gemeinderat verpflichtet, Vertragsverhandlungen über die Abgabe eines angemessenen Anteils des Mehrwerts zu führen.
Quelle: Art. 41 BZR
Steuern & Bevölkerung in Zweisimmen
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Zweisimmen
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Zweisimmen
Nützliche Links für Zweisimmen
- Baureglement Zweisimmen (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Zweisimmen
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Zweisimmen
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Zweisimmen
Wie hoch darf ich in Zweisimmen bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Zweisimmen hängt von der Wohnzone ab: W2: 8 m (Art. 2 Abs. 1 BZR), W3: 10.5 m (Art. 2 Abs. 1 BZR). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Zweisimmen festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Zweisimmen?
Der Mindestgrenzabstand in Zweisimmen variiert nach Zone: W2: 4 m (Art. 2 Abs. 1 BZR), W3: 4.5 m (Art. 2 Abs. 1 BZR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Zweisimmen?
Der Steuerfuss in Zweisimmen beträgt 180% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 219). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 48'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Zweisimmen erreichbar?
Das nächste Zentrum von Zweisimmen ist Spiez (54 Min. Auto, 66 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Zweisimmen?
Das Baureglement von Zweisimmen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/79401/4172/GN_Baureglement_2021.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Zweisimmen?
Die Baubewilligung in Zweisimmen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Zweisimmen (https://oerebfiles.apps.be.ch/79401/4172/GN_Baureglement_2021.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).