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Baubewilligung in Zweisimmen ()

Kanton ·PLZ 3770·BFS 794

Bauvorschriften in Zweisimmen pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Zweisimmen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W28 m
Art. 2 Abs. 1 BZR
4 m
Art. 2 Abs. 1 BZR
W310.5 m
Art. 2 Abs. 1 BZR
4.5 m
Art. 2 Abs. 1 BZR

Weitere Bauvorschriften in Zweisimmen

Nutzung4

Nutzungsart Wohnzone W2A, W2B, W3

In den Wohnzonen sind Wohnen und baulich/betrieblich nicht störende Kleingewerbe zugelassen. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II.

Quelle: Art. 1 BZR

Nutzungsart Kernzone KL2, KS2, KS3

In den Kernzonen sind Wohnen und nicht störende Gewerbe erlaubt. In der Kernzone städtisch müssen die Erdgeschosse entlang der Bahnhofstrasse für Gewerbe und Läden genutzt werden.

Quelle: Art. 1 BZR

Nutzungsart Arbeitszone A1 und A2

In der Arbeitszone A1 sind Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zugelassen, in A2 auch mässig bis stark störende Betriebe. Wohnungen für betriebsnotwendiges Personal sind erlaubt.

Quelle: Art. 1 BZR

Monitoring Erst- und Zweitwohnungsanteil

Die Gemeinde überwacht das Verhältnis von Erst- zu Zweitwohnungen. Übersteigt die Umnutzung von Erst- zu Zweitwohnungen 0.5% des Gesamtbestands pro Jahr, werden Massnahmen ergriffen.

Quelle: Art. 18a BZR · Wert: 0.5 %

Gestaltung5

Grundsatz gute Gesamtwirkung

Bauten müssen zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung erzielen. Beurteilt werden Standort, Form, Fassaden, Dach, Materialisierung und Aussenraumgestaltung.

Quelle: Art. 20 BZR

Dachgestaltung in Wohn- und Kernzonen

In Wohnzonen sind Satteldächer mit 20–25° Neigung vorgeschrieben. In Kernzonen ländlich sind symmetrische Satteldächer giebelseitig mit Vorsprung 1.60 m und traufseitig 1.20 m verlangt. In Kernzonen städtisch sind auch Flach- und Pultdächer erlaubt.

Quelle: Art. 21 Abs. 1 BZR · Wert: 20 °

Baudenkmäler und Ortsbildschutzgebiete

Das kantonale Bauinventar bezeichnet schützenswerte Baudenkmäler. In Ortsbildschutzgebieten sind Erhaltung und behutsame Erneuerung der prägenden Elemente vorgeschrieben.

Quelle: Art. 24 / Art. 25 BZR

Dachaufbauten (Lukarnen)

Dachaufbauten dürfen nicht mehr als die Hälfte der Länge des obersten Geschosses aufweisen und den Dachfirst nicht überragen. In Ortsbildschutzgebieten ist die Länge auf max. 30% beschränkt.

Quelle: Art. 21 Abs. 3 BZR · Wert: 50 %

Rückspringende Gebäudeteile (Loggien etc.)

Rückspringende Gebäudeteile dürfen maximal 2.0 m tief sein und höchstens 50% des Fassadenabschnitts einnehmen.

Quelle: Art. 2 Abs. 3e BZR · Wert: 2 m

Lärmschutz1

Lärmempfindlichkeitsstufen nach Zone

Die Lärmempfindlichkeitsstufen sind zonenweise festgelegt: Wohnzonen ES II, Kernzonen ES III, Arbeitszone A1 ES III, A2 ES IV. Diese bestimmen die zulässigen Lärmimmissionen.

Quelle: Art. 1 BZR

Energie3

Energiesparen und erneuerbare Energien

Sparsamer Energieverbrauch und erneuerbare Energien sind gemäss kantonaler Energiegesetzgebung einzuhalten. Bei Altbauten darf die Gebäudehülle nachträglich isoliert werden, auch wenn dadurch Grenzabstände nicht mehr eingehalten werden.

Quelle: Art. 23 BZR

Energieanforderungen in Zonen mit Planungspflicht

In Zonen mit Planungspflicht müssen Neubauten den kantonalen Mindestenergiebedarf um je 10% unterschreiten.

Quelle: Art. 12 Abs. 3 BZR · Wert: 10 %

Solaranlagen – Bewilligungspflicht

Solaranlagen sind grundsätzlich zulässig. Bewilligungspflichtig sind nur Anlagen, die das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigen.

Quelle: Art. 23 Abs. 5 BZR

Parkplätze & Verkehr1

Vorplatz vor Garagen

Der Vorplatz vor Garagen muss bei rechtwinkliger Ausfahrt mindestens 5.0 m vom öffentlichen Verkehrsraum entfernt sein. Bei Detailerschliessungsstrassen kann das Mass auf 4.0 m reduziert werden.

Quelle: Art. 40 Abs. 1 BZR · Wert: 5 m

Umwelt & Gewässer4

Bauen in Gefahrengebieten

Im roten Gefahrengebiet (erhebliche Gefährdung) dürfen keine Aufenthaltsräume neu gebaut werden. Im blauen Gebiet (mittlere Gefährdung) sind Bauten nur mit Schutzmassnahmen erlaubt. Im gelben Gebiet wird auf die Gefahr hingewiesen.

Quelle: Art. 32 BZR

Schutz von Feuchtstandorten

Geschützte Feuchtstandorte dürfen nicht entfernt oder zugeschüttet werden. Innerhalb eines Pufferstreifens von 10.0 m ist eine Intensivierung der Nutzung nicht gestattet.

Quelle: Art. 27 Abs. 2 BZR · Wert: 10 m

Schutzabstand Fliessgewässer – Pflanzenschutzmittel

Entlang von Fliessgewässern dürfen in einem Abstand von 3.0 m ab Böschungsoberkante keine Pflanzenschutzmittel, Herbizide oder Dünger ausgebracht werden.

Quelle: Art. 30 Abs. 2 BZR · Wert: 3 m

Schutzabstand stehende Kleingewässer – Düngerverbot

Rund um stehende Kleingewässer gilt in einem Abstand von 6.0 m ab Gebietsrand ein Verbot für das Ausbringen von Dünger jeder Art.

Quelle: Art. 31 Abs. 2 BZR · Wert: 6 m

Verfahren & Gebühren2

Archäologische Schutzzonen

In archäologischen Schutzzonen müssen Bauvorhaben und Terrainveränderungen zuerst mit dem Archäologischen Dienst des Kantons Bern abgesprochen werden.

Quelle: Art. 26 BZR

Mehrwertabschöpfung bei Planungsmehrwert

Bei Planungsmassnahmen, die Grundeigentümern wesentliche Nutzungsvorteile verschaffen, ist der Gemeinderat verpflichtet, Vertragsverhandlungen über die Abgabe eines angemessenen Anteils des Mehrwerts zu führen.

Quelle: Art. 41 BZR

Steuern & Bevölkerung in Zweisimmen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss180%Kanton Ø 170.8% · Rang 219
Einwohner3'126Trend: pfeil tief
Ø EinkommenCHF 48'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Zweisimmen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Spiez
54'66'
Steffisburg
62'93'
Interlaken
68'93'
Thun
58'79'
Bern
76'100'
Fribourg
88'131'

Umliegende Gemeinden

St. Stephan
19'29'
Boltigen
25'49'
Lenk
28'41'
Oberwil im Simmental
31'38'
Saanen
31'44'
Rougemont
33'65'

Zuständige Behörde in Zweisimmen

Nützliche Links für Zweisimmen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Zweisimmen

Wie hoch darf ich in Zweisimmen bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Zweisimmen hängt von der Wohnzone ab: W2: 8 m (Art. 2 Abs. 1 BZR), W3: 10.5 m (Art. 2 Abs. 1 BZR). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Zweisimmen festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Zweisimmen?

Der Mindestgrenzabstand in Zweisimmen variiert nach Zone: W2: 4 m (Art. 2 Abs. 1 BZR), W3: 4.5 m (Art. 2 Abs. 1 BZR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Zweisimmen?

Der Steuerfuss in Zweisimmen beträgt 180% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 219). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 48'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Zweisimmen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Zweisimmen ist Spiez (54 Min. Auto, 66 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Zweisimmen?

Das Baureglement von Zweisimmen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/79401/4172/GN_Baureglement_2021.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Zweisimmen?

Die Baubewilligung in Zweisimmen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Zweisimmen (https://oerebfiles.apps.be.ch/79401/4172/GN_Baureglement_2021.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).