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Baubewilligung in Zurzach ()

Kanton ·PLZ 5323·BFS 4324

Die Bauvorschriften für Zurzach werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Zurzach

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss115%Kanton Ø 105.5% · Rang 142
Einwohner8'412Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 57'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Zurzach

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

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Bülach
30'55'
Wettingen
32'65'
Baden
32'52'
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45'75'
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Endingen
18'44'
Koblenz
18'29'

Zuständige Behörde in Zurzach

Nützliche Links für Zurzach

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Zurzach

Wie hoch ist der Steuerfuss in Zurzach?

Der Steuerfuss in Zurzach beträgt 115% (kantonaler Durchschnitt: 105.5%, Rang 142). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 57'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Zurzach erreichbar?

Das nächste Zentrum von Zurzach ist Bülach (30 Min. Auto, 55 Min. ÖV). Zürich ist in 45 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Zurzach?

Das Baureglement von Zurzach ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Zurzach?

Die Baubewilligung in Zurzach wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Zurzach und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Zurzach. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).