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Baubewilligung in Zollikon (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8702·BFS 161·13'200 Einwohner

Bauvorschriften in Zollikon pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Zollikon extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
WG3.5 m
Art. 22 BZO

Weitere Bauvorschriften in Zollikon

Nutzung3

Zulässige Nutzungen in den Wohnzonen

In Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig, wenn sie mit einer Wohnung zusammenhängen. In speziell bezeichneten Gebieten (vertikale Schraffur) und in Wohn-/Gewerbezonen sind auch mässig störende Betriebe erlaubt.

Quelle: Art. 20 BZO

Zulässige Nutzungen in der Kernzone

In der Kernzone sind neben Wohnungen und nicht störenden Betrieben auch mässig störende Betriebe (z.B. herkömmliche Handwerksbetriebe) zulässig, sofern sie mit der Wohnnutzung vereinbar sind.

Quelle: Art. 10bis BZO

Zulässige Nutzungen in der Erholungszone

In der Erholungszone sind nur Bauten und Anlagen für naturverbundene Freizeitaktivitäten und Sport im Freien zulässig.

Quelle: Art. 23bis BZO

Gestaltung7

Dachgestaltung in der Kernzone

Hauptgebäude in der Kernzone müssen allseitig vorspringende Satteldächer mit mindestens 35° Neigung und Ziegeleindeckung aufweisen. Dachaufbauten und Dachflächenfenster sind zulässig, wenn sie sich gut ins Ortsbild einordnen.

Quelle: Art. 7 BZO · Wert: 35 °

Schutz des Gebäudeprofils in der Kernzone

Im Kernzonenplan schwarz umrandete Gebäude dürfen nur unter Beibehaltung des bisherigen Gebäudeprofils und Erscheinungsbildes umgebaut oder ersetzt werden. Abweichungen sind nur aus Gründen des Ortsbildschutzes, der Verkehrssicherheit oder Hygiene möglich.

Quelle: Art. 3 BZO

Dacheinschnitte in Wohnzonen

Dacheinschnitte dürfen insgesamt nicht breiter sein als ein Drittel der betreffenden Fassadenlänge.

Quelle: Art. 21 BZO · Wert: 33.3 %

Zulässige Abgrabungen des gewachsenen Bodens

Abgrabungen für Garagen und Kellerzugänge sind zulässig. In Hanglagen mit mind. 10% Neigung sind Abgrabungen bis 1.5 m Tiefe entlang des halben Gebäudeumfanges erlaubt.

Quelle: Art. 30bis BZO · Wert: 1.5 m

Fassadengestaltung in der Kernzone

Fassadengestaltung, Materialien und Farben müssen auf das Ortsbild erhöhte Rücksicht nehmen. Es kann verlangt werden, dass Fenster hochrechteckig mit Sprosseneinteilung ausgeführt werden.

Quelle: Art. 8 BZO

Umgebungsgestaltung in der Kernzone

Bei der Gestaltung von Gärten, Vorplätzen und Einfriedigungen ist auf das Ortsbild erhöhte Rücksicht zu nehmen. Am gewachsenen Terrain sind möglichst wenig Veränderungen vorzunehmen.

Quelle: Art. 9 BZO

Verbot von Antennen und technischen Anlagen in Schutzgebieten

In den im Plan bezeichneten Schutzgebieten (Kernzonen und Umfeld geschützter Gebäude) sind sichtbare Mobilfunkantennen, Sende-/Empfangsantennen, vergleichbare technische Anlagen und Freileitungen nicht zulässig.

Quelle: Art. 2 Anhang BZO (Verordnung Antennen 2011)

Lärmschutz1

Zoneneinteilung und Lärm-Empfindlichkeitsstufen

Das Gemeindegebiet wird in verschiedene Zonen eingeteilt, denen Lärm-Empfindlichkeitsstufen (ES II oder III) zugeordnet sind. Wohnzonen erhalten ES II, Kern- und Zentrumszone sowie Wohn-/Gewerbezonen ES III.

Quelle: Art. 1 BZO

Parkplätze & Verkehr2

Pflicht zur Erstellung von Abstellplätzen

Pro Nutzungseinheit ist eine Mindestanzahl Parkplätze zu erstellen: bei Einfamilienhäusern 1 PP pro 3 Zimmer, bei Mehrfamilienhäusern 1 PP pro Wohneinheit plus 1 PP pro 6 Wohneinheiten für Besucher, bei Büros/Läden/Gewerbe je nach Fläche.

Quelle: Art. 28 BZO · Wert: 50 m2

Ersatzabgabe bei fehlenden Parkplätzen

Können die vorgeschriebenen Parkplätze nicht erstellt werden, ist eine Ersatzabgabe zu leisten. Bei nachträglicher Realerfüllung innerhalb von 10 Jahren wird die Abgabe zinsfrei zurückerstattet.

Quelle: Art. 29 BZO

Verfahren & Gebühren2

Bewilligungspflicht für Abbrüche in der Kernzone

In der Kernzone ist nicht nur der Abbruch von Gebäuden, sondern auch der Abbruch von Mauern, Treppen und Einfriedigungen bewilligungspflichtig.

Quelle: Art. 10 BZO

Bewilligungspflicht für Antennen in Schutzgebieten

Empfangs- und Sendeantennen in den bezeichneten Schutzgebieten benötigen eine Bewilligung der Baubehörde. Die Bewilligung wird erteilt, wenn geschützte oder inventarisierte Objekte nicht beeinträchtigt werden.

Quelle: Art. 3 Anhang BZO (Verordnung Antennen 2011)

Steuern & Bevölkerung in Zollikon

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss76%Kanton Ø 105.8% · Rang 6
Einwohner13'664Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 162'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Zollikon

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Küsnacht (ZH)
12'22'
Dübendorf
22'37'
Meilen
23'33'
Zürich
17'29'
Winterthur
43'55'
Luzern
61'96'

Umliegende Gemeinden

Zumikon
12'16'
Maur
13'30'
Fällanden
14'45'
Erlenbach (ZH)
16'26'
Egg
19'34'
Herrliberg
19'35'

Zuständige Behörde in Zollikon

Gemeindeverwaltung Zollikon

Website Bauamt

Nützliche Links für Zollikon

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Zollikon

Wie hoch darf ich in Zollikon bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Zollikon hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Zollikon festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Zollikon?

Der Mindestgrenzabstand in Zollikon variiert nach Zone: WG: 3.5 m (Art. 22 BZO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Zollikon?

Der Steuerfuss in Zollikon beträgt 76% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 6). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 162'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Zollikon erreichbar?

Das nächste Zentrum von Zollikon ist Küsnacht (ZH) (12 Min. Auto, 22 Min. ÖV). Zürich ist in 17 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Zollikon?

Das Baureglement von Zollikon ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=1611. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Zollikon?

Die Baubewilligung in Zollikon wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

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Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Zollikon (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=1611). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).