Baubewilligung in Wynigen ()
Bauvorschriften in Wynigen pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Wynigen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W2 | 11.5 m Art. 5 Abs. 1 BauR | 4 m Art. 5 Abs. 1 / Art. 8 BauR | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Wynigen
Nutzung3
Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen je Zone
Jede Bauzone hat festgelegte Nutzungsarten (z.B. Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft) und eine Lärmempfindlichkeitsstufe. Die Wohnzone W2 erlaubt Wohnen und stilles Gewerbe (ES II), die Dorfzone D2/D3 auch Landwirtschaft und mässig störendes Gewerbe (ES III).
Quelle: Art. 4 BauR · Wert: 1000 m2
Zone mit Planungspflicht (ZPP) Flüeli
Im Gebiet Flüeli darf erst nach einer rechtskräftigen Überbauungsordnung gebaut werden. Es gelten die Vorschriften der Wohnzone W2 (ES II). Fassaden sind in Erdfarben zu halten, Hauptgebäude mit Satteldächern zu decken. Stützmauern dürfen maximal 1.50 m hoch sein.
Quelle: Art. 15 BauR · Wert: 1.5 m
Grünzone – Bauverbot
Die Grünzone sichert Grünflächen im Siedlungsgebiet und ist von jeglicher Bebauung freizuhalten.
Quelle: Art. 12 BauR
Gestaltung8
Dachgestaltung: Dachform, Neigung, Aufbauten
In Dorfzonen D2/D3, Wohnzone W2 und WG2 sind bei Hauptbauten Sattel-, Mansard-, Walm- und Zeltdächer vorgeschrieben. Die Dachneigung muss in W2, D2 und WG2 zwischen 20° und 45° betragen. Dachaufbauten dürfen maximal 1/2 (bzw. 1/3 im Ortsbildschutzperimeter) der Fassadenlänge einnehmen.
Quelle: Art. 21 BauR · Wert: 45 °
Besondere Bestimmungen Dorfzone (Kerngebiet, Einpassung, Qualität)
Im Kerngebiet der Dorfzone können Abweichungen von Grenz- und Gebäudeabständen bewilligt werden. Neu- und Umbauten müssen sich harmonisch einfügen (Dachform, Fassade, Volumen). In der D3 im Gebiet Bifang ist ein Wettbewerb oder Richtplan erforderlich.
Quelle: Art. 7 BauR
Gestaltungsgrundsatz – gute Gesamtwirkung
Bauten und Anlagen müssen zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung ergeben. Haushälterische Bodennutzung und ökologische Bauweise mit erneuerbaren Energien sind erwünscht.
Quelle: Art. 17 BauR
Bauweise und Stellung der Bauten
Es gilt die offene Bauweise mit allseitigen Grenz- und Gebäudeabständen. Neubauten sind in der Regel parallel oder rechtwinklig zur Strasse zu stellen. An Hängen sind Gebäude parallel oder rechtwinklig zur Falllinie zu stellen.
Quelle: Art. 19 BauR
Ortsbildschutzgebiete
In Ortsbildschutzgebieten müssen Bauten bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung besonders sorgfältig ins Ortsbild eingefügt werden. Bei schützenswerten Baudenkmälern ist die kantonale Denkmalpflege beizuziehen.
Quelle: Art. 30 BauR
Aussenraumgestaltung und Aussenraumgestaltungsplan
Die Gestaltung privater Aussenräume muss sich nach ortsüblichen Merkmalen richten. Bei Hauptbauten kann ein Aussenraumgestaltungsplan verlangt werden, der Parkierung, Zugänge, Terrainveränderungen, Spielplätze und Grünbereiche zeigt.
Quelle: Art. 24 BauR
Terrainveränderungen und Stützmauern
Terrainveränderungen sind zurückhaltend auszuführen. Stützmauern über 2.0 m sichtbarer Höhe müssen vertikal gestaffelt und begrünt werden. Böschungen dürfen maximal 45° steil sein.
Quelle: Art. 23 BauR · Wert: 2 m
Baudenkmäler – Schutz und Erhalt
Das kantonale Bauinventar bezeichnet schützenswerte und erhaltenswerte Baudenkmäler. Bei Bauvorhaben an solchen Objekten ist die kantonale Denkmalpflege beizuziehen.
Quelle: Art. 29 BauR
Lärmschutz1
Lärmempfindlichkeitsstufen je Zone
Jede Zone hat eine Lärmempfindlichkeitsstufe (ES): Wohnzone W2 und Friedhof ES II, Dorfzone D2/D3 und WG2 ES III, Arbeitszone A1/A2 und Werkhof ES IV. In Wohnzonen entlang Kantonsstrassen gilt innerhalb der ersten Parzellentiefe ES III.
Quelle: Art. 4 Abs. 1-2 / Art. 13 Abs. 2 BauR
Energie1
Energieanforderungen beim Bauen
Bei der Erstellung von Bauten ist auf sparsame und umweltschonende Energieverwendung zu achten. Zur Deckung des Wärmebedarfs soll soweit möglich erneuerbare Energie genutzt werden.
Quelle: Art. 25 BauR
Parkplätze & Verkehr1
Garagenvorplätze und Abstellplätze
Garagenvorplätze und Abstellplätze müssen bei rechtwinkliger Ausfahrt zur Strasse mindestens 6.0 m Tiefe aufweisen, gemessen vom Fahrbahnrand.
Quelle: Art. 10 Abs. 2 BauR · Wert: 6 m
Umwelt & Gewässer6
Gewässerraum – Bauverbote und Nutzungseinschränkungen
Im Gewässerraum sind nur standortgebundene Bauten im öffentlichen Interesse zulässig. Alle anderen Bauten und Terrainveränderungen sind verboten. Die natürliche Ufervegetation ist zu erhalten.
Quelle: Art. 34 BauR
Gewässerraum – Breiten der einzelnen Fliessgewässer
Für die Fliessgewässer in Wynigen sind konkrete Gewässerraumbreiten festgelegt: z.B. Önz 19.50 m, Chappelenbach 18.25 m, Öschbach und Gitzerbach je 14.50 m, kleinere Gewässer 11.00 m.
Quelle: Art. 34 BauR / Anhang A5 Erl. 58 · Wert: 19.5 m
Versickerung von Regen- und Reinwasser
Regen- und Reinwasser ist bei geeignetem Untergrund zu versickern. Der beschleunigte Abfluss ist durch durchlässige Oberflächen oder Retentionsmassnahmen zu reduzieren.
Quelle: Art. 22 BauR
Landschaftsschutzgebiete – Bauverbote
Landschaftsschutzgebiete dürfen nur landwirtschaftlich genutzt werden. Bauten und Anlagen sind nur in begründeten Fällen mit umfassender Interessenabwägung möglich.
Quelle: Art. 35 BauR
Schutz von Hecken und Feldgehölzen
Hecken und Feldgehölze sind in ihrem Bestand geschützt und dürfen nicht entfernt werden. Pflegemassnahmen wie Rückschnitt sind erlaubt.
Quelle: Art. 40 BauR
Schutz stehender Kleingewässer
Die im Zonenplan bezeichneten stehenden Kleingewässer sind als naturnahe Lebensräume geschützt. In einem Abstand von 6 m ab Gebietsrand ist das Ausbringen von Dünger verboten.
Quelle: Art. 38 BauR · Wert: 6 m
Verfahren & Gebühren4
Bauen in Gefahrengebieten
In Gefahrengebieten gelten besondere Vorschriften. Bei erheblicher oder mittlerer Gefährdung ist die kantonale Fachstelle beizuziehen. Im gelben Gefahrengebiet wird der Bauherr auf die Gefahr hingewiesen.
Quelle: Art. 44 BauR
Ausgleich von Planungsvorteilen (Mehrwertabgabe)
Grundeigentümer, die durch eine Planung einen Mehrwert erhalten, müssen eine Mehrwertabgabe entrichten. Die Höhe richtet sich nach Art. 142ff BauG und dem Gemeindereglement.
Quelle: Art. 2 BauR
Fachberatung bei Gestaltungsfragen
Die Baubewilligungsbehörde kann bei Fragen zum Orts- und Landschaftsbild oder bei speziellen Gestaltungsfragen ausgewiesene Fachleute beiziehen. Dies gilt insbesondere bei Baudenkmälern, erhaltenswerten Bauten und wertvollen Kulturlandschaften.
Quelle: Art. 27 BauR
Widerhandlungen und Bussen
Verstösse gegen das Baureglement werden nach den Strafbestimmungen der Baugesetzgebung geahndet. Verstösse, die nicht der Strafdrohung der Baugesetzgebung unterstehen, werden mit Busse bis zu CHF 5'000 bestraft.
Quelle: Art. 45 BauR · Wert: 5000 CHF
Steuern & Bevölkerung in Wynigen
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Wynigen
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Wynigen
Nützliche Links für Wynigen
- Baureglement Wynigen (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Wynigen
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Wynigen
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Wynigen
Wie hoch darf ich in Wynigen bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Wynigen hängt von der Wohnzone ab: W2: 11.5 m (Art. 5 Abs. 1 BauR). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Wynigen festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Wynigen?
Der Mindestgrenzabstand in Wynigen variiert nach Zone: W2: 4 m (Art. 5 Abs. 1 / Art. 8 BauR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Wynigen?
Der Steuerfuss in Wynigen beträgt 175% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 175). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 51'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Wynigen erreichbar?
Das nächste Zentrum von Wynigen ist Burgdorf (24 Min. Auto, 23 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Wynigen?
Das Baureglement von Wynigen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/42401/5515/baureglement.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Wynigen?
Die Baubewilligung in Wynigen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Wynigen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Gewähr
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Wynigen (https://oerebfiles.apps.be.ch/42401/5515/baureglement.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).