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Baubewilligung in Wynigen ()

Kanton ·PLZ 3464·BFS 424

Bauvorschriften in Wynigen pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Wynigen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W211.5 m
Art. 5 Abs. 1 BauR
4 m
Art. 5 Abs. 1 / Art. 8 BauR

Weitere Bauvorschriften in Wynigen

Nutzung3

Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen je Zone

Jede Bauzone hat festgelegte Nutzungsarten (z.B. Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft) und eine Lärmempfindlichkeitsstufe. Die Wohnzone W2 erlaubt Wohnen und stilles Gewerbe (ES II), die Dorfzone D2/D3 auch Landwirtschaft und mässig störendes Gewerbe (ES III).

Quelle: Art. 4 BauR · Wert: 1000 m2

Zone mit Planungspflicht (ZPP) Flüeli

Im Gebiet Flüeli darf erst nach einer rechtskräftigen Überbauungsordnung gebaut werden. Es gelten die Vorschriften der Wohnzone W2 (ES II). Fassaden sind in Erdfarben zu halten, Hauptgebäude mit Satteldächern zu decken. Stützmauern dürfen maximal 1.50 m hoch sein.

Quelle: Art. 15 BauR · Wert: 1.5 m

Grünzone – Bauverbot

Die Grünzone sichert Grünflächen im Siedlungsgebiet und ist von jeglicher Bebauung freizuhalten.

Quelle: Art. 12 BauR

Gestaltung8

Dachgestaltung: Dachform, Neigung, Aufbauten

In Dorfzonen D2/D3, Wohnzone W2 und WG2 sind bei Hauptbauten Sattel-, Mansard-, Walm- und Zeltdächer vorgeschrieben. Die Dachneigung muss in W2, D2 und WG2 zwischen 20° und 45° betragen. Dachaufbauten dürfen maximal 1/2 (bzw. 1/3 im Ortsbildschutzperimeter) der Fassadenlänge einnehmen.

Quelle: Art. 21 BauR · Wert: 45 °

Besondere Bestimmungen Dorfzone (Kerngebiet, Einpassung, Qualität)

Im Kerngebiet der Dorfzone können Abweichungen von Grenz- und Gebäudeabständen bewilligt werden. Neu- und Umbauten müssen sich harmonisch einfügen (Dachform, Fassade, Volumen). In der D3 im Gebiet Bifang ist ein Wettbewerb oder Richtplan erforderlich.

Quelle: Art. 7 BauR

Gestaltungsgrundsatz – gute Gesamtwirkung

Bauten und Anlagen müssen zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung ergeben. Haushälterische Bodennutzung und ökologische Bauweise mit erneuerbaren Energien sind erwünscht.

Quelle: Art. 17 BauR

Bauweise und Stellung der Bauten

Es gilt die offene Bauweise mit allseitigen Grenz- und Gebäudeabständen. Neubauten sind in der Regel parallel oder rechtwinklig zur Strasse zu stellen. An Hängen sind Gebäude parallel oder rechtwinklig zur Falllinie zu stellen.

Quelle: Art. 19 BauR

Ortsbildschutzgebiete

In Ortsbildschutzgebieten müssen Bauten bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung besonders sorgfältig ins Ortsbild eingefügt werden. Bei schützenswerten Baudenkmälern ist die kantonale Denkmalpflege beizuziehen.

Quelle: Art. 30 BauR

Aussenraumgestaltung und Aussenraumgestaltungsplan

Die Gestaltung privater Aussenräume muss sich nach ortsüblichen Merkmalen richten. Bei Hauptbauten kann ein Aussenraumgestaltungsplan verlangt werden, der Parkierung, Zugänge, Terrainveränderungen, Spielplätze und Grünbereiche zeigt.

Quelle: Art. 24 BauR

Terrainveränderungen und Stützmauern

Terrainveränderungen sind zurückhaltend auszuführen. Stützmauern über 2.0 m sichtbarer Höhe müssen vertikal gestaffelt und begrünt werden. Böschungen dürfen maximal 45° steil sein.

Quelle: Art. 23 BauR · Wert: 2 m

Baudenkmäler – Schutz und Erhalt

Das kantonale Bauinventar bezeichnet schützenswerte und erhaltenswerte Baudenkmäler. Bei Bauvorhaben an solchen Objekten ist die kantonale Denkmalpflege beizuziehen.

Quelle: Art. 29 BauR

Lärmschutz1

Lärmempfindlichkeitsstufen je Zone

Jede Zone hat eine Lärmempfindlichkeitsstufe (ES): Wohnzone W2 und Friedhof ES II, Dorfzone D2/D3 und WG2 ES III, Arbeitszone A1/A2 und Werkhof ES IV. In Wohnzonen entlang Kantonsstrassen gilt innerhalb der ersten Parzellentiefe ES III.

Quelle: Art. 4 Abs. 1-2 / Art. 13 Abs. 2 BauR

Energie1

Energieanforderungen beim Bauen

Bei der Erstellung von Bauten ist auf sparsame und umweltschonende Energieverwendung zu achten. Zur Deckung des Wärmebedarfs soll soweit möglich erneuerbare Energie genutzt werden.

Quelle: Art. 25 BauR

Parkplätze & Verkehr1

Garagenvorplätze und Abstellplätze

Garagenvorplätze und Abstellplätze müssen bei rechtwinkliger Ausfahrt zur Strasse mindestens 6.0 m Tiefe aufweisen, gemessen vom Fahrbahnrand.

Quelle: Art. 10 Abs. 2 BauR · Wert: 6 m

Umwelt & Gewässer6

Gewässerraum – Bauverbote und Nutzungseinschränkungen

Im Gewässerraum sind nur standortgebundene Bauten im öffentlichen Interesse zulässig. Alle anderen Bauten und Terrainveränderungen sind verboten. Die natürliche Ufervegetation ist zu erhalten.

Quelle: Art. 34 BauR

Gewässerraum – Breiten der einzelnen Fliessgewässer

Für die Fliessgewässer in Wynigen sind konkrete Gewässerraumbreiten festgelegt: z.B. Önz 19.50 m, Chappelenbach 18.25 m, Öschbach und Gitzerbach je 14.50 m, kleinere Gewässer 11.00 m.

Quelle: Art. 34 BauR / Anhang A5 Erl. 58 · Wert: 19.5 m

Versickerung von Regen- und Reinwasser

Regen- und Reinwasser ist bei geeignetem Untergrund zu versickern. Der beschleunigte Abfluss ist durch durchlässige Oberflächen oder Retentionsmassnahmen zu reduzieren.

Quelle: Art. 22 BauR

Landschaftsschutzgebiete – Bauverbote

Landschaftsschutzgebiete dürfen nur landwirtschaftlich genutzt werden. Bauten und Anlagen sind nur in begründeten Fällen mit umfassender Interessenabwägung möglich.

Quelle: Art. 35 BauR

Schutz von Hecken und Feldgehölzen

Hecken und Feldgehölze sind in ihrem Bestand geschützt und dürfen nicht entfernt werden. Pflegemassnahmen wie Rückschnitt sind erlaubt.

Quelle: Art. 40 BauR

Schutz stehender Kleingewässer

Die im Zonenplan bezeichneten stehenden Kleingewässer sind als naturnahe Lebensräume geschützt. In einem Abstand von 6 m ab Gebietsrand ist das Ausbringen von Dünger verboten.

Quelle: Art. 38 BauR · Wert: 6 m

Verfahren & Gebühren4

Bauen in Gefahrengebieten

In Gefahrengebieten gelten besondere Vorschriften. Bei erheblicher oder mittlerer Gefährdung ist die kantonale Fachstelle beizuziehen. Im gelben Gefahrengebiet wird der Bauherr auf die Gefahr hingewiesen.

Quelle: Art. 44 BauR

Ausgleich von Planungsvorteilen (Mehrwertabgabe)

Grundeigentümer, die durch eine Planung einen Mehrwert erhalten, müssen eine Mehrwertabgabe entrichten. Die Höhe richtet sich nach Art. 142ff BauG und dem Gemeindereglement.

Quelle: Art. 2 BauR

Fachberatung bei Gestaltungsfragen

Die Baubewilligungsbehörde kann bei Fragen zum Orts- und Landschaftsbild oder bei speziellen Gestaltungsfragen ausgewiesene Fachleute beiziehen. Dies gilt insbesondere bei Baudenkmälern, erhaltenswerten Bauten und wertvollen Kulturlandschaften.

Quelle: Art. 27 BauR

Widerhandlungen und Bussen

Verstösse gegen das Baureglement werden nach den Strafbestimmungen der Baugesetzgebung geahndet. Verstösse, die nicht der Strafdrohung der Baugesetzgebung unterstehen, werden mit Busse bis zu CHF 5'000 bestraft.

Quelle: Art. 45 BauR · Wert: 5000 CHF

Steuern & Bevölkerung in Wynigen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss175%Kanton Ø 170.8% · Rang 175
Einwohner2'099Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 51'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Wynigen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Burgdorf
24'23'
Langenthal
32'36'
Zuchwil
39'65'
Bern
46'44'
Biel/Bienne
57'90'
Thun
62'77'

Umliegende Gemeinden

Rumendingen
17'20'
Seeberg
20'27'
Hellsau
20'80'
Bettenhausen
20'57'
Alchenstorf
21'26'
Höchstetten
22'22'

Zuständige Behörde in Wynigen

Nützliche Links für Wynigen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Wynigen

Wie hoch darf ich in Wynigen bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Wynigen hängt von der Wohnzone ab: W2: 11.5 m (Art. 5 Abs. 1 BauR). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Wynigen festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Wynigen?

Der Mindestgrenzabstand in Wynigen variiert nach Zone: W2: 4 m (Art. 5 Abs. 1 / Art. 8 BauR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Wynigen?

Der Steuerfuss in Wynigen beträgt 175% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 175). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 51'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Wynigen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Wynigen ist Burgdorf (24 Min. Auto, 23 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Wynigen?

Das Baureglement von Wynigen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/42401/5515/baureglement.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Wynigen?

Die Baubewilligung in Wynigen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Wynigen und des Kantons .

Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Wynigen (https://oerebfiles.apps.be.ch/42401/5515/baureglement.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).