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Baubewilligung in Wetzikon (ZH) (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8620·BFS 121·26'100 Einwohner

Die Bauvorschriften für Wetzikon (ZH) werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Wetzikon (ZH)

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss119%Kanton Ø 105.8% · Rang 139
Einwohner27'051Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 61'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Wetzikon (ZH)

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Hinwil
14'27'
Pfäffikon
15'22'
Uster
18'26'
Zürich
36'43'
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38'52'
Kreuzlingen
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15'22'
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16'28'
Hittnau
16'40'
Bubikon
19'25'
Mönchaltorf
20'43'

Zuständige Behörde in Wetzikon (ZH)

Gemeindeverwaltung Wetzikon (ZH)

Website Bauamt

Nützliche Links für Wetzikon (ZH)

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Wetzikon (ZH)

Wie hoch ist der Steuerfuss in Wetzikon (ZH)?

Der Steuerfuss in Wetzikon (ZH) beträgt 119% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 139). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 61'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Wetzikon (ZH) erreichbar?

Das nächste Zentrum von Wetzikon (ZH) ist Hinwil (14 Min. Auto, 27 Min. ÖV). Zürich ist in 36 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Wetzikon (ZH)?

Das Baureglement von Wetzikon (ZH) ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Wetzikon (ZH)?

Die Baubewilligung in Wetzikon (ZH) wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Wetzikon (ZH) und des Kantons Zürich.

Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Wetzikon (ZH). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).