Baubewilligung in Weisslingen ()
Bauvorschriften in Weisslingen pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Weisslingen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W1 | — | 10 m Art. 3 BZO | — | — |
| W2 | — | 10 m Art. 3 BZO | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Weisslingen
Nutzung8
Zoneneinteilung Gemeinde Weisslingen
Das Gemeindegebiet wird in verschiedene Bau- und weitere Zonen eingeteilt, darunter Kern-, Zentrums-, Wohn- und öffentliche Zonen mit je eigenen Empfindlichkeitsstufen.
Quelle: Art. 1 BZO
Nutzweise Kernzone
In den Kernzonen sind Wohnungen und höchstens mässig störendes Gewerbe (Werkstätten, Büros, Praxen, Läden) zulässig.
Quelle: Art. 5 BZO
Nutzweise Wohnzonen
In allen Wohnzonen ist nicht störendes Gewerbe wie Büros und Praxen zulässig.
Quelle: Art. 22 BZO
Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2.5 – Nutzung und Masse
In der WG2.5 sind Wohnungen und mässig störendes Gewerbe zulässig. Bei dauerhaft gewerblicher Nutzung darf die Baumassenziffer um 1.0 m³/m² und die Fassadenhöhe um 2.00 m erhöht werden.
Quelle: Art. 24 BZO · Wert: 2 m
Nutzweise Zentrumszonen
In den Zentrumszonen sind Wohnungen und mässig störendes Gewerbe zulässig. In der Z4.0 ist der Wohnanteil auf eine Baumassenziffer von max. 2.5 m³/m² begrenzt.
Quelle: Art. 15 BZO · Wert: 2.5 m3/m2
Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern ab 5 Wohnungen müssen mindestens 20% der Wohn-Bruttogeschossfläche als Spielplatz oder Ruhefläche im Freien ausgestaltet werden.
Quelle: Art. 36 BZO · Wert: 20 %
Abstellräume für Kinderwagen
Bei Mehrfamilienhäusern und Wohnüberbauungen ab 5 Wohnungen sind gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen vorzusehen.
Quelle: Art. 37 BZO
Nutzweise und Grundmasse Erholungszone
In der Erholungszone sind nur für den Betrieb notwendige Bauten zulässig. Die Überbauungsziffer beträgt max. 5% und die Gesamthöhe max. 5.00 m.
Quelle: Art. 26 BZO · Wert: 5 m
Gestaltung8
Dachgestaltung Wohnzonen
In den Wohnzonen sind für Hauptgebäude nur Schrägdächer zugelassen. Eingeschossige Erweiterungsbauten dürfen auch andere Dachformen aufweisen, müssen aber untergeordnet wirken.
Quelle: Art. 23 BZO
Dachgestaltung, Dachaufbauten und Dachflächenfenster in der Kernzone
In der Kernzone sind nur ortsübliche Schrägdächer mit mindestens 35° Neigung und Ziegeleindeckung zulässig. Dachaufbauten und Dachflächenfenster unterliegen strengen Masse- und Lagevorgaben.
Quelle: Art. 10 BZO · Wert: 35 °
Fassadengestaltung in der Kernzone
Fassadenaufbau, Fenster- und Türproportionen sowie Materialien und Farben müssen die typischen Merkmale der Umgebung in zeitgemässer Form berücksichtigen.
Quelle: Art. 11 BZO
Strukturbildende Gebäude und ortstypische Elemente in der Kernzone
Im Kernzonenplan rot eingetragene Gebäude dürfen nur unter Beibehaltung von Lage, Grundfläche und wesentlichen Fassaden- und Dachelementen umgebaut oder ersetzt werden. Hauptfirstrichtungen und bezeichnete Bäume sind verbindlich.
Quelle: Art. 14 BZO
Einordnung und Erweiterung in der Kernzone
Bauvorhaben müssen sich der Umgebung anpassen. Bestehende Bauten können umgebaut oder ersetzt werden; Erweiterungen sind bis maximal 10% Volumenvergrösserung zulässig.
Quelle: Art. 6 BZO · Wert: 10 %
Dachgestaltung Zentrumszone Z2.5
In der Zentrumszone Z2.5 sind für Hauptgebäude ausschliesslich Schrägdächer zugelassen.
Quelle: Art. 16 BZO
Umgebungsgestaltung
Terrainveränderungen sind in den natürlichen Verlauf einzupassen. Stützmauern und Einfriedungen sind auf den Strassenraum und die Nachbarschaft abzustimmen.
Quelle: Art. 34 BZO
Reklamen in der Kernzone
Werbeanlagen sind auf Eigenreklamen beschränkt und dürfen die Geschlossenheit und Form der Fassade nicht beeinträchtigen.
Quelle: Art. 13 BZO
Parkplätze & Verkehr1
Abstellplätze für Motorfahrzeuge
Bei Einfamilienhäusern sind 2 Parkplätze, bei Mehrfamilienhäusern 1.5 Plätze pro 80 m² Geschossfläche (mind. 1 pro Wohnung) zu erstellen. Für Gewerbe gelten spezifische Schlüssel je nach Nutzung.
Quelle: Art. 35 BZO · Wert: 1.5 Plätze/80m2
Umwelt & Gewässer3
Naturgefahren
Bei Bauten in Gefahrengebieten (Hochwasser, Rutschungen, Steinschlag etc.) muss das Risiko durch geeignete Gebäudeanordnung und Schutzmassnahmen minimiert werden.
Quelle: Art. 28 BZO
Aussichtsschutz
Entlang besonders bezeichneter Strassen und Wege darf auf einem Drittel der Anstosslänge der freie Ausblick nicht durch Bauten, Einfriedungen oder Pflanzen behindert werden.
Quelle: Art. 27 BZO · Wert: 1 m
Kehricht- und Grüngutcontainer
Bei Mehrfamilienhäusern und Wohnüberbauungen müssen bauliche Voraussetzungen für die Trennung und Lagerung von Kehricht und Grüngut geschaffen werden.
Quelle: Art. 38 BZO
Verfahren & Gebühren1
Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen
Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 20% des um Fr. 100'000 gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche beträgt 2'000 m².
Quelle: Art. 38a BZO · Wert: 20 %
Zuständige Behörde in Weisslingen
Nützliche Links für Weisslingen
- Baureglement Weisslingen (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Weisslingen
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Weisslingen
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Weisslingen
Wie hoch darf ich in Weisslingen bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Weisslingen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Weisslingen festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Weisslingen?
Der Mindestgrenzabstand in Weisslingen variiert nach Zone: W1: 10 m (Art. 3 BZO), W2: 10 m (Art. 3 BZO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wo finde ich das Baureglement von Weisslingen?
Das Baureglement von Weisslingen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=5510. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Weisslingen?
Die Baubewilligung in Weisslingen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Weisslingen (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=5510). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).