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Baubewilligung in Waltenschwil ()

Kanton ·PLZ 5622·BFS 4240

Die Bauvorschriften für Waltenschwil werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Waltenschwil

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss106%Kanton Ø 105.5% · Rang 88
Einwohner3'215Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 63'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Waltenschwil

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

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Wohlen (AG)
11'19'
Lenzburg
24'41'
Affoltern am Albis
30'68'
Zürich
39'69'
Luzern
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64'107'

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Büttikon
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Kallern
12'52'
Sarmenstorf
13'48'

Zuständige Behörde in Waltenschwil

Nützliche Links für Waltenschwil

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Waltenschwil

Wie hoch ist der Steuerfuss in Waltenschwil?

Der Steuerfuss in Waltenschwil beträgt 106% (kantonaler Durchschnitt: 105.5%, Rang 88). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 63'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Waltenschwil erreichbar?

Das nächste Zentrum von Waltenschwil ist Wohlen (AG) (11 Min. Auto, 19 Min. ÖV). Zürich ist in 39 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Waltenschwil?

Das Baureglement von Waltenschwil ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Waltenschwil?

Die Baubewilligung in Waltenschwil wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Waltenschwil und des Kantons .

Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Waltenschwil. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).