bivyBeta

Baubewilligung in Wallisellen (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8304·BFS 69·17'900 Einwohner

Die Bauvorschriften für Wallisellen werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Wallisellen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss93%Kanton Ø 105.8% · Rang 27
Einwohner17'916Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 79'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Wallisellen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Dübendorf
12'18'
Opfikon
12'18'
Kloten
16'30'
Zürich
16'26'
Winterthur
26'38'
Kreuzlingen
50'95'

Umliegende Gemeinden

Dietlikon
11'14'
Wangen-Brüttisellen
13'21'
Schwerzenbach
19'13'
Greifensee
22'17'
Lindau
19'36'
Bachenbülach
19'50'

Zuständige Behörde in Wallisellen

Gemeindeverwaltung Wallisellen

Website Bauamt

Nützliche Links für Wallisellen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Wallisellen

Wie hoch ist der Steuerfuss in Wallisellen?

Der Steuerfuss in Wallisellen beträgt 93% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 27). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 79'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Wallisellen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Wallisellen ist Dübendorf (12 Min. Auto, 18 Min. ÖV). Zürich ist in 16 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Wallisellen?

Das Baureglement von Wallisellen ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Wallisellen?

Die Baubewilligung in Wallisellen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

bivy begleitet dein Bauprojekt in Wallisellen

Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.

Weitere Gemeinden in der Nähe

Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Wallisellen und des Kantons Zürich.

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

Diese Seite enthält Links zu Websites Dritter (u.a. Raiffeisen Schweiz, kantonale Behörden, Wikipedia). bivy hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und übernimmt keine Verantwortung dafür. Die Verlinkung stellt keine Empfehlung dar.

Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Wallisellen. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).