Baubewilligung in Walchwil ()
Bauvorschriften in Walchwil
Gebäudeabstände1
Mauern und Einfriedungen
Einfriedungen und Stützmauern dürfen bis 1.50 m Höhe an die Grenze gestellt werden. Höhere Mauern müssen um das Mehrmass von der Grenze abgerückt werden. Einfriedungen über 1.80 m benötigen die Zustimmung des Gemeinderates.
Quelle: § 37 Bauordnung Walchwil · Wert: 1.5 m
Gebäudehöhe2
Maximale Gebäudelänge in den Bauzonen
In den Zonen W1, W2 und WA2 beträgt die maximale Gebäudelänge 25 m, in W3 und WA3 sind es 30 m. In der Kernzone gibt es keine Längenbeschränkung.
Quelle: § 12 Bauordnung Walchwil · Wert: 25 m
Terrassenhaus – Zonen und Masse
Terrassenhäuser sind in den Zonen W1, W2 und W3 möglich. Die maximale Höhe über dem Terrain (Parallellinie) beträgt je nach Zone 7 m (W1), 8.5 m (W2) oder 9 m (W3).
Quelle: § 34 Bauordnung Walchwil · Wert: 8.5 m
Nutzung3
Nutzung Wohnzone (W)
Die Wohnzone ist primär für Wohnen und familienergänzende Betreuung bestimmt. Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind ebenfalls zulässig.
Quelle: § 4 Bauordnung Walchwil
Nutzung Wohn- und Arbeitszone (WA)
Die Wohn- und Arbeitszonen erlauben Wohnen sowie nicht und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe.
Quelle: § 5 Bauordnung Walchwil
Nutzung und Gestaltung Kernzone (K)
Die Kernzone dient Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben sowie dem Wohnen. Gebäude müssen sich besonders gut ins Ortsbild einordnen und dürfen nur Schrägdächer aufweisen.
Quelle: § 6 Bauordnung Walchwil
Grenzabstand3
Grenzabstand in allen Bauzonen
In allen Wohn-, Wohn-Arbeits- und Kernzonen beträgt der Mindestgrenzabstand einheitlich 4 m.
Quelle: § 12 Bauordnung Walchwil · Wert: 4 m
Mehrlängenzuschlag beim Grenzabstand
Bei Fassaden länger als 15 m muss der Grenzabstand um einen Drittel der Mehrlänge erhöht werden. Dies gilt in Wohn-, Wohn-Arbeits- und Kernzonen.
Quelle: § 35 Bauordnung Walchwil · Wert: 15 m
Grenzabstand bei Terrassenhäusern
Bei Terrassenhäusern gelten erhöhte Grenzabstände an den hangfolgenden Seiten: bis 5 bewohnte Geschosse mindestens 5.0 m, ab 6 Geschossen mindestens 7.5 m.
Quelle: § 34 Abs. 4 Bauordnung Walchwil · Wert: 5 m
Ausnützung / Überbauung7
Grundmasse der Bauzonen (Einzelbauweise)
Die Tabelle legt für alle Wohn- und Arbeitszonen die maximale Ausnützungsziffer, Vollgeschosszahl, Gebäudelänge, Grenzabstand und Grünflächenziffer fest. Der Grenzabstand beträgt in allen Zonen 4 m.
Quelle: § 12 Bauordnung Walchwil · Wert: 4 m
Ausnützungsziffer Wohnzone W2
In der Wohnzone W2 beträgt die maximale Ausnützungsziffer 0.55, mit einem Dachgeschoss erhöht sie sich auf 0.60. Es sind maximal 2 Vollgeschosse zulässig.
Quelle: § 12 Bauordnung Walchwil · Wert: 0.55
Ausnützungsziffer Wohnzone W3
In der Wohnzone W3 beträgt die maximale Ausnützungsziffer 0.70. Es sind maximal 3 Vollgeschosse und eine Gebäudelänge von 30 m zulässig.
Quelle: § 12 Bauordnung Walchwil · Wert: 0.7
Ausnützungsziffer Wohnzone W1
In der Wohnzone W1 beträgt die maximale Ausnützungsziffer 0.45, mit einem Dachgeschoss erhöht sie sich auf 0.50. Es ist maximal 1 Vollgeschoss zulässig.
Quelle: § 12 Bauordnung Walchwil · Wert: 0.45
Grünflächenziffer in den Bauzonen
Je nach Zone ist ein bestimmter Anteil der Grundstücksfläche als Grünfläche freizuhalten: W1/W2 je 40%, W3 30%, WA2 30%, WA3 20%. In der Kernzone gilt keine Grünflächenziffer.
Quelle: § 12 Bauordnung Walchwil · Wert: 40 %
Ausnützungsziffer Kernzone (K)
In der Kernzone beträgt die maximale Ausnützungsziffer 0.90 bei 2 bis 4 Vollgeschossen. Es gilt kein Grünflächenziffer-Erfordernis.
Quelle: § 12 Bauordnung Walchwil · Wert: 0.9
Grundmasse Bauzone mit speziellen Vorschriften Büel (BsV B)
Im Büel gilt eine maximale Ausnützungsziffer von 1.00 bei 6 Vollgeschossen, max. 35 m Gebäudelänge, 4 m Grenzabstand und 50% Grünflächenziffer. Mindestens 45% der Fläche muss preisgünstiger Wohnraum sein.
Quelle: § 11 Bauordnung Walchwil · Wert: 1
Gestaltung8
Einordnung von Bauten und Anlagen
Alle Bauten, Anlagen und Aussenräume müssen sich hinsichtlich Lage, Grösse, Materialisierung und Farbgebung gut in die Umgebung einordnen. Aufschüttungen und Abgrabungen sind zu minimieren.
Quelle: § 25 Bauordnung Walchwil
Hindernisfreies Bauen
Gebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten sowie Bauten mit mehr als 25 Arbeitsplätzen müssen für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Die Mehrheit der Wohnungen muss anpassbar sein.
Quelle: § 28 Bauordnung Walchwil · Wert: 5 Wohneinheiten
Dachgestaltung – Begrünung von Flachdächern
Flachdächer müssen mindestens extensiv begrünt werden, sofern sie nicht als begehbare Terrasse genutzt werden. Dächer von Attikageschossen dürfen nicht als Terrassen genutzt werden.
Quelle: § 33 Bauordnung Walchwil
Bauzone mit speziellen Vorschriften Seeufer (BsV S)
Im Seeuferbereich dürfen bestehende Gebäude saniert und umgebaut werden, das bisherige Volumen darf aber nicht wesentlich vergrössert werden. Neubauten sind nur innerhalb kantonaler Baulinien zulässig. Sichtschutzbauten entlang der Kantonsstrasse sind auf max. 1.1 m Höhe beschränkt.
Quelle: § 8 Bauordnung Walchwil · Wert: 1.1 m
Spiel- und Freizeitflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern ab 6 Wohneinheiten müssen Spiel- und/oder Freizeitflächen von mindestens 15% der Wohngeschossfläche erstellt werden.
Quelle: § 29 Bauordnung Walchwil · Wert: 15 %
Ortsbildschutzzone (OS)
In der Ortsbildschutzzone dürfen Gebäude nur verändert werden, wenn das Orts- und Quartierbild nicht beeinträchtigt wird. Das kantonale Amt für Denkmalpflege wirkt beratend mit.
Quelle: § 21 Bauordnung Walchwil
Aussichtsschutz
An bestimmten Aussichtspunkten kann der Gemeinderat Gebäudelage, Höhe, Dachgestaltung und Bepflanzung einschränken, um die Sicht auf Berge und See zu erhalten.
Quelle: § 30 Bauordnung Walchwil
Abfallentsorgungsanlagen bei grossen Überbauungen
Bei Bauvorhaben mit mehr als 30 Wohneinheiten kann die Errichtung einer Unterflur- oder Halbunterfluranlage für die Abfallentsorgung verlangt werden.
Quelle: § 27 Bauordnung Walchwil · Wert: 30 Wohneinheiten
Lärmschutz1
Lärmschutz bei Einzonungen
Bei Einzonungen muss die Einhaltung der Planungswerte nach USG nachgewiesen werden. Gebiete mit Überschreitung werden im Zonenplan besonders bezeichnet und erfordern Lärmschutzmassnahmen.
Quelle: § 31 Bauordnung Walchwil
Parkplätze & Verkehr5
Anzahl Autoabstellplätze – Wohnen
Pro Wohnung sind 1.5 Autoabstellplätze für Bewohner und 0.15 für Besucher zu erstellen. Bei Kleinwohnungen (bis 2.5 Zimmer) gilt mindestens 1 Platz pro Wohnung.
Quelle: § 40 Bauordnung Walchwil · Wert: 1.5 Plätze/Wohnung
Veloabstellplätze
Bei Mehrfamilienhäusern sind mindestens 2 Veloabstellplätze pro Wohnung zu erstellen. Bei anderen Nutzungen gilt in der Regel die gleiche Anzahl wie Autoabstellplätze.
Quelle: § 41 Bauordnung Walchwil · Wert: 2 Plätze/Wohnung
Anzahl Autoabstellplätze – Gewerbe und Dienstleistung
Für Dienstleistungsbetriebe und Verkaufsgeschäfte gelten gestaffelte Parkplatzzahlen je nach Nutzungsart und Fläche. Kundenintensive Betriebe benötigen mehr Plätze als nicht kundenintensive.
Quelle: § 40 Bauordnung Walchwil · Wert: 2 Plätze/100m2
Erschliessung – Neigung von Ein- und Ausfahrten
Ein- und Ausfahrten dürfen auf den ersten 5 m ab Strassengrenze maximal 5% Längsneigung aufweisen, danach maximal 15%.
Quelle: § 38 Bauordnung Walchwil · Wert: 15 %
Ersatzabgabe für nicht erstellte Parkplätze
Wer von der Pflicht zur Erstellung von Autoabstellplätzen befreit wird, muss pro fehlendem Platz eine Ersatzabgabe von CHF 10'000 entrichten (zuzüglich Teuerung).
Quelle: § 46 Bauordnung Walchwil · Wert: 10000 CHF/Platz
Umwelt & Gewässer1
Ökologische Ausgestaltung und ökologischer Ausgleich
Mindestens 10% der Umgebungsfläche müssen als ökologisch wertvolle Flächen gestaltet werden. Wege und Plätze sind möglichst wasserdurchlässig zu gestalten. Invasive Pflanzenarten sind verboten.
Quelle: § 32 Bauordnung Walchwil · Wert: 10 %
Verfahren & Gebühren3
Bebauungsplanpflicht
In bestimmten, im Zonenplan bezeichneten Gebieten darf nur auf Grundlage eines einfachen oder ordentlichen Bebauungsplans gebaut werden.
Quelle: § 13 Bauordnung Walchwil
Mehrwertabgabe bei Umzonungen
Bei Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen erhebt die Gemeinde eine Mehrwertabgabe von 20% des Bodenmehrwerts. Aufzonungen im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision (bis Ende 2025) sind ausgenommen.
Quelle: § 47 / § 50 Bauordnung Walchwil · Wert: 20 %
Zwischennutzungen in Bauzonen
Der Gemeinderat kann für Zwischennutzungen innerhalb der Bauzonen zeitlich befristete Abweichungen von den Bau- und Zonenvorschriften für maximal 3 Jahre bewilligen.
Quelle: § 14 Bauordnung Walchwil · Wert: 3 Jahre
Zuständige Behörde in Walchwil
Nützliche Links für Walchwil
- Baureglement Walchwil (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Walchwil
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Walchwil
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Walchwil
Wo finde ich das Baureglement von Walchwil?
Das Baureglement von Walchwil ist als PDF verfügbar unter: https://www.walchwil.ch/public/upload/assets/2400/02_Bauordnung.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Walchwil?
Die Baubewilligung in Walchwil wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Walchwil und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Walchwil (https://www.walchwil.ch/public/upload/assets/2400/02_Bauordnung.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).