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Baubewilligung in Wahlen ()

Kanton ·PLZ 4246·BFS 2792

Die Bauvorschriften für Wahlen werden gerade aus dem Baureglement extrahiert. In der Zwischenzeit findest du das Baureglement als PDF.

Steuern & Bevölkerung in Wahlen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss60%Kanton Ø 59.1% · Rang 44
Einwohner1'599Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 58'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Wahlen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Aesch (BL)
28'39'
Delémont
29'43'
Reinach (BL)
30'54'
Basel
39'54'
Biel/Bienne
62'90'
Bern
86'116'

Umliegende Gemeinden

Büsserach
8'25'
Breitenbach
9'31'
Laufen
9'18'
Grindel
9'18'
Erschwil
11'38'
Brislach
11'37'

Zuständige Behörde in Wahlen

Nützliche Links für Wahlen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Wahlen

Wie hoch ist der Steuerfuss in Wahlen?

Der Steuerfuss in Wahlen beträgt 60% (kantonaler Durchschnitt: 59.1%, Rang 44). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 58'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Wahlen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Wahlen ist Aesch (BL) (28 Min. Auto, 39 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Wahlen?

Das Baureglement von Wahlen ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.bl.ch/api/attachments/5587. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Wahlen?

Die Baubewilligung in Wahlen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Wahlen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Wahlen und des Kantons .

Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Wahlen (https://oereblex.bl.ch/api/attachments/5587). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).