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Baubewilligung in Dietikon (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8953·BFS 243·29'200 Einwohner

Bauvorschriften in Dietikon pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Dietikon extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
Gewerbe/Industrie3.5 m
Art. 22 BO

Weitere Bauvorschriften in Dietikon

Nutzung8

Zoneneinteilung Dietikon

Das Gemeindegebiet Dietikon ist in verschiedene Bau- und Erholungszonen eingeteilt, darunter Kernzonen, Zentrumszonen, Wohnzonen, Industriezone und Zone für öffentliche Bauten. Die Zonenzugehörigkeit bestimmt die zulässige Nutzung und die Baumasse.

Quelle: Art. 1 BO

Nutzweise in Wohnzonen

In Wohnzonen ohne Gewerbeerleichterung sind nur nicht störende Betriebe erlaubt. In Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung (WG) sind mässig störende Betriebe zulässig; für gewerblich genutzte Erdgeschosse gilt ein reduzierter Grenzabstand von 3.5 m.

Quelle: Art. 20 / Art. 20a / Art. 20b BO · Wert: 3.5 m

Mindest-Wohnanteil in Wohnzonen

In den Wohnzonen W2/45, W3/65, W4/80 sowie den entsprechenden WG-Zonen muss mindestens 80% der Geschossfläche für Wohnen genutzt werden. Bei Lärmimmissionen kann der Wohnanteil reduziert werden.

Quelle: Art. 18 / Art. 18a BO · Wert: 80 %

Bauweise in Wohnzonen

In der Zone W1/18 sind nur freistehende Bauten erlaubt. In allen anderen Wohnzonen ist die geschlossene Bauweise bis zur zonengemässen Gebäudelänge zulässig.

Quelle: Art. 21 BO

Ersatzbauten in der Quartiererhaltungszone

In der Quartiererhaltungszone muss bei Ersatzbauten und Umbauten das bisherige Gebäudevolumen beibehalten werden. Für Anbauten und Erweiterungen ist eine Volumenvergrösserung von maximal 15% zulässig.

Quelle: Art. 15a BO · Wert: 15 %

Wohnanteil Quartiererhaltungszone

In der Quartiererhaltungszone gelten die gleichen Nutzungsbestimmungen wie für Wohnzonen. Der Wohnanteil beträgt mindestens 80%.

Quelle: Art. 15c BO · Wert: 80 %

Nutzungsanordnung Kernzone – Wohnanteil

In der Kernzone müssen mindestens 2/3 der anrechenbaren Geschossfläche für Wohnen genutzt werden. Mässig störende Gewerbebetriebe sind erlaubt.

Quelle: Art. 13 BO · Wert: 66.7 %

Nutzweise Industriezone

In der Industriezone sind stark störende Betriebe sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Betriebe mit überdurchschnittlichem Verkehr sind nur bei Zumutbarkeit für die Umgebung erlaubt.

Quelle: Art. 24 BO

Gestaltung7

Bautypen A und B in der Kernzone

Bautyp A (rot im Kernzonenplan) darf nur unter Beibehaltung des bisherigen Gebäudeprofils umgebaut werden. Bautyp B (gelb) kann wie Typ A behandelt oder durch zonengemässe Neubauten ersetzt werden.

Quelle: Art. 5 BO

Dachvorschriften Kernzone

In der Kernzone sind nur Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung von 40° bis 50° zulässig. Die Dächer müssen allseitig vorspringen und mit Ziegeln erdfarbener Tönung gedeckt sein.

Quelle: Art. 8 BO · Wert: 40 °

Einordnung ins Ortsbild (Kernzone)

Gebäude in der Kernzone müssen sich bezüglich Stellung, Abmessung, Dachneigung, Materialwahl und Massstäblichkeit ins Ortsbild einfügen. Dies gilt für alle Neubauten und Umbauten.

Quelle: Art. 4 BO

Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern müssen Spielflächen mindestens 10% der Bruttowohnfläche (Regelüberbauung) bzw. 20% (Arealüberbauung) umfassen. Die Flächen sind abseits vom Verkehr und an besonnter Lage anzulegen.

Quelle: Art. 33 BO · Wert: 10 %

Dachaufbauten in der Kernzone

Dachaufbauten sind als Giebellukarnen (max. 5 m² Frontfläche, max. 2.5 m Breite) oder Schleppgauben (max. 3 m² Frontfläche, max. 1.0 m Höhe) zulässig. Die Gesamtbreite aller Dachaufbauten darf maximal 1/3 der Fassadenlänge betragen.

Quelle: Art. 9 BO · Wert: 5 m2

Dachgestaltung (allgemein)

Die Dachfläche muss in einem gestalterisch guten Verhältnis zur Fassadenfläche stehen. Dachaufbauten und -einschnitte dürfen insgesamt nicht breiter als ein Drittel der Fassadenlänge sein.

Quelle: Art. 30 BO

Abgrabungen und Aufschüttungen

In flachem Gelände sind Abgrabungen unzulässig. In geneigtem Gelände sind Abgrabungen nur bei anrechenbaren Untergeschossen erlaubt und dürfen seitlich höchstens 3/4 der Fassadenlänge umfassen. Aufschüttungen sind zu minimieren.

Quelle: Art. 30b BO · Wert: 75 %

Lärmschutz1

Lärmempfindlichkeitsstufen

Innerhalb der Zonen werden Lärmempfindlichkeitsstufen festgesetzt. Die Wirkung richtet sich nach der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV). Die Zuordnung ist im Zonenplan 1:5000 ersichtlich.

Quelle: Art. 2 / Art. 3 BO

Parkplätze & Verkehr2

Pflichtparkplätze für Motorfahrzeuge

Die Anzahl Pflichtparkplätze richtet sich nach der ÖV-Erschliessungsgüteklasse und der Nutzung. Für Wohnen gilt 1 Parkplatz pro 80–90 m² Geschossfläche. Bei Mehrfamilienhäusern ist zusätzlich 1 Besucherparkplatz pro 6 Wohnungen vorgeschrieben.

Quelle: Art. 31 BO · Wert: 90 m2

Abstellplätze für Fahrräder, Mofas und Kinderwagen

Bei Mehrfamilienhäusern sind gut zugängliche Abstellräume für Fahrräder und Mofas vorgeschrieben: 1 Platz für 1–2-Zimmer-Wohnungen, 2 Plätze für 3-Zimmer-Wohnungen, 3 Plätze für grössere Wohnungen.

Quelle: Art. 32 BO · Wert: 3

Umwelt & Gewässer2

Begrünung von Flachdächern

Flachdächer müssen begrünt werden, sofern dies keine übermässige Nutzungseinschränkung verursacht.

Quelle: Art. 30a BO

Entsorgung und Kompostierung

Die Plätze für Kehricht, Altglas, Altpapier und Kompostierung müssen im Umgebungsplan vorgesehen werden.

Quelle: Art. 32a BO

Verfahren & Gebühren3

Gestaltungsplanpflicht in bestimmten Gebieten

In mehreren speziell bezeichneten Gebieten (Poststrasse, Mühlehalden, Brunau, Grabacher, Chrüz, Bodacher/Eigi) besteht eine Gestaltungsplanpflicht. Diese dient der Qualitätssicherung bei Verdichtung, Hochwasserschutz und Lärmschutz.

Quelle: Art. 26a–26f BO

Maximale Neigung von Ausfahrten

Ausfahrten dürfen ausserhalb des Geltungsbereichs der Verkehrssicherheitsverordnung höchstens 12% Neigung (Sammelgaragen) bzw. 15% (Einzelgaragen) aufweisen.

Quelle: Art. 34 BO · Wert: 12 %

Kernzonenkommission – Abweichungen bei zeitgemässer Architektur

Bei Projekten mit zeitgemässer Architektur, die von der Kernzonenkommission als besonders gut beurteilt werden, können Abweichungen von Kernzonenbestimmungen in gestalterischen Belangen zugelassen werden. Grenz- und Gebäudeabstände sowie das Nutzungsmass bleiben unverändert.

Quelle: Art. 14a BO

Steuern & Bevölkerung in Dietikon

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss121%Kanton Ø 105.8% · Rang 146
Einwohner28'401Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 55'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Dietikon

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Spreitenbach
12'24'
Schlieren
13'19'
Urdorf
13'20'
Zürich
22'30'
Winterthur
43'61'
Luzern
49'97'

Umliegende Gemeinden

Weiningen (ZH)
11'28'
Oetwil an der Limmat
11'28'
Bergdietikon
12'19'
Geroldswil
12'21'
Unterengstringen
13'34'
Rudolfstetten-Friedlisberg
14'22'

Zuständige Behörde in Dietikon

Gemeindeverwaltung Dietikon

Website Bauamt

Nützliche Links für Dietikon

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Dietikon

Wie hoch darf ich in Dietikon bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Dietikon hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Dietikon festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Dietikon?

Der Mindestgrenzabstand in Dietikon variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: 3.5 m (Art. 22 BO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Dietikon?

Der Steuerfuss in Dietikon beträgt 121% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 146). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 55'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Dietikon erreichbar?

Das nächste Zentrum von Dietikon ist Spreitenbach (12 Min. Auto, 24 Min. ÖV). Zürich ist in 22 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Dietikon?

Das Baureglement von Dietikon ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=5054. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Dietikon?

Die Baubewilligung in Dietikon wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Dietikon (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=5054). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).