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Baubewilligung in Uttigen ()

Kanton ·PLZ 3628·BFS 885

Die Bauvorschriften für Uttigen werden gerade aus dem Baureglement extrahiert. In der Zwischenzeit findest du das Baureglement als PDF.

Steuern & Bevölkerung in Uttigen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss163%Kanton Ø 170.8% · Rang 98
Einwohner2'181Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 60'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Uttigen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

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Steffisburg
16'38'
Spiez
22'41'
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23'24'
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Kirchdorf (BE)
12'48'
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12'39'
Seftigen
12'52'

Zuständige Behörde in Uttigen

Nützliche Links für Uttigen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Uttigen

Wie hoch ist der Steuerfuss in Uttigen?

Der Steuerfuss in Uttigen beträgt 163% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 98). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 60'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Uttigen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Uttigen ist Steffisburg (16 Min. Auto, 38 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Uttigen?

Das Baureglement von Uttigen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/88501/5968/GN_Baureglement_2021.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Uttigen?

Die Baubewilligung in Uttigen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Uttigen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Uttigen und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Uttigen (https://oerebfiles.apps.be.ch/88501/5968/GN_Baureglement_2021.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).