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Baubewilligung in Unteriberg ()

Kanton ·PLZ 8842·BFS 1375

Bauvorschriften in Unteriberg pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Unteriberg extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
WG
Gewerbe/Industrie

Weitere Bauvorschriften in Unteriberg

Nutzung5

Nutzung in den Wohnzonen W1 und W2

In den Wohnzonen W1 und W2 sind ruhige Wohnverhältnisse zu gewährleisten. Nur nicht störende Dienstleistungs- und gewerbliche Kleinbetriebe sind zugelassen.

Quelle: Art. 38 BZR

Nutzung in der Kernzone

Die Kernzone ist für Wohn-, Laden-, Gewerbe-, Geschäfts- und Gastgewerbebauten bestimmt. Der Einordnung der Bauten ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Quelle: Art. 37 BZR

Kinderspielplätze bei Mehrfamilienhäusern

Bei Neubauten mit mindestens 5 Wohnungen sind besonnte Kinderspielplätze mit mindestens 15% der Wohngeschossfläche anzulegen. Ersatzabgabe beträgt Fr. 50 pro m².

Quelle: Art. 16 BZR · Wert: 15 %

Nutzung in der Wohn- und Gewerbezone

In der WG sind neben Wohnbauten nur Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen. In der WG 'Dräck' muss der Gewerbeanteil mindestens 30% betragen; reine Wohnnutzung ist nicht erlaubt.

Quelle: Art. 39 BZR · Wert: 30 %

Nutzung in der Industrie- und Gewerbezone

Die I/G-Zone ist für Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Lagerhallen bestimmt. Wohnungen sind nur für standortgebundenes Personal gestattet.

Quelle: Art. 40 BZR

Gestaltung5

Dachneigung und Dachvorsprünge

Giebeldächer müssen eine Dachneigung von 20° bis 45° aufweisen. Flachdachbauten sind nur in Ausnahmefällen gestattet. Angemessene Dachvorsprünge sind vorzusehen.

Quelle: Art. 12 / Art. 11 Abs. 3 BZR · Wert: 20 °

Gestaltungsgrundsatz Orts- und Landschaftsbild

Alle Bauten müssen sich hinsichtlich Gesamterscheinung, Proportionen und Materialien gut ins Orts- und Landschaftsbild einfügen. Reihenhäuser sind auf maximal 4 Einheiten beschränkt.

Quelle: Art. 11 BZR

Schneefänger und Dachrinnen

An Strassen stehende Gebäude müssen Dachrinnen und Fallrohre haben. Schrägdächer, die weniger als 4.5 m vom Strassenrand entfernt sind, benötigen Schneefänger.

Quelle: Art. 23 BZR · Wert: 4.5 m

Erhöhte Gestaltungsanforderungen in der Tourismuszone

Grossmassstäbliche Bauten in den Tourismuszonen TA/TB/TC müssen erhöhte Gestaltungsanforderungen erfüllen und sich besonders gut ins Landschaftsbild einfügen. Die Einhaltung ist durch ein unabhängiges Fachgutachten nachzuweisen.

Quelle: Art. 43ter Abs. 5-6 BZR

Abgrabungen

Geringfügige Abgrabungen sind zulässig, sofern eine gute Umgebungsgestaltung gewährleistet ist.

Quelle: Art. 34 BZR

Lärmschutz2

Lärmempfindlichkeitsstufen nach Zone

Jede Zone ist einer Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) gemäss LSV zugeordnet: Wohnzonen W1/W2 ES II, Kernzone/WG/I/G ES III, Sonderzone Ochsenboden ES IV.

Quelle: Art. 17 / Art. 35 Abs. 2 BZR

Immissionen und Störungsgrad von Betrieben

In Wohnzonen sind nur nicht störende Betriebe zugelassen. Mässig störende Betriebe sind in gemischten Zonen erlaubt. Stark störende Betriebe sind generell nicht zugelassen.

Quelle: Art. 18 BZR

Parkplätze & Verkehr1

Pflicht zur Erstellung von Abstellplätzen

Bei Neubauten sind Autoabstellplätze auf privatem Grund zu erstellen. Bei Gewerbebauten gilt 1 Platz pro 50 m² anrechenbare Geschossfläche. Die Ersatzabgabe beträgt Fr. 6'000 pro Parkplatz.

Quelle: Art. 19 BZR · Wert: 6000 CHF

Umwelt & Gewässer3

Bauverbot in Gefahrengebieten

Gebiete, die durch Rutschungen, Überschwemmungen, Lawinen oder Steinschlag gefährdet sind, dürfen nicht überbaut werden. Massgebend ist der Gefahrenzonenbericht von 1989.

Quelle: Art. 13 Abs. 2 / Art. 35 Abs. 1 BZR

Gewässerraumzone (GRZ)

In der Gewässerraumzone sind nur Bauten für Massnahmen am Gewässer zulässig. Bestehende Bauten dürfen erneuert werden. Eine gewässergerechte Ufervegetation ist zu erhalten.

Quelle: Art. 51bis BZR

Grundwasserschutzareal

Im Grundwasserschutzareal gelten die eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen des Gewässerschutzes.

Quelle: Art. 50 BZR

Verfahren & Gebühren3

Bewilligungspflichtige Bauvorhaben

Alle Bauten und Anlagen benötigen eine behördliche Baubewilligung. Bewilligungspflichtig sind u.a. auch Terrainveränderungen und Stützmauern über 1 m Höhe sowie Reklamen.

Quelle: Art. 55 BZR · Wert: 1 m

Baureife und Erschliessung

Ein Grundstück ist baureif, wenn es über eine hinreichende Zufahrt sowie ausreichende Wasser-, Energie- und Abwasserversorgung verfügt. Erschliessungsanlagen müssen bei Baubeginn erstellt sein.

Quelle: Art. 10 BZR

Gestaltungsplan – Voraussetzungen und Mindestfläche

Gestaltungspläne können in allen Bauzonen erlassen werden. Die Mindestfläche beträgt in der Kernzone 1'500 m² und in übrigen Zonen 3'000 m². Bei Gestaltungsplan kann die Überbauungsziffer erhöht werden.

Quelle: Art. 52 BZR · Wert: 3000 m2

Steuern & Bevölkerung in Unteriberg

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss155%Kanton Ø 153.3% · Rang 13
Einwohner2'511Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 54'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Unteriberg

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Einsiedeln
24'37'
Richterswil
37'68'
Freienbach
40'87'
Zürich
59'103'
Luzern
72'128'
Winterthur
90'134'

Umliegende Gemeinden

Oberiberg
12'26'
Feusisberg
32'63'
Illgau
33'135'
Vorderthal
34'144'
Wollerau
36'76'
Rothenthurm
37'73'

Zuständige Behörde in Unteriberg

Nützliche Links für Unteriberg

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Unteriberg

Wie hoch darf ich in Unteriberg bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Unteriberg hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Unteriberg festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Unteriberg?

Der Steuerfuss in Unteriberg beträgt 155% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 13). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 54'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Unteriberg erreichbar?

Das nächste Zentrum von Unteriberg ist Einsiedeln (24 Min. Auto, 37 Min. ÖV). Zürich ist in 59 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Unteriberg?

Das Baureglement von Unteriberg ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3938. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Unteriberg?

Die Baubewilligung in Unteriberg wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Unteriberg und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Unteriberg und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Unteriberg (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3938). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).