Baubewilligung in Treiten ()
Bauvorschriften in Treiten pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Treiten extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| WG | — | — | — | — |
| Dorfkern | — | — | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | 3 m Art. 47 BZR | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Treiten
Nutzung6
Wohnzonen W1 und W2
Die Wohnzonen sind ausschliesslich der Wohnnutzung vorbehalten. Es gilt Lärmempfindlichkeitsstufe II. Die baupolizeilichen Masse sind in Art. 47 geregelt.
Quelle: Art. 40 BZR
Wohn-Gewerbezone WG2
In der Wohn-Gewerbezone sind Wohnbauten und mässig störende Gewerbebetriebe zugelassen. Es gilt Lärmempfindlichkeitsstufe III.
Quelle: Art. 41 BZR
Gewerbezone G
In der Gewerbezone sind nur Gewerbebauten erlaubt. Betriebsnotwendige Wohnungen sind unter Auflagen zulässig. Es gilt Lärmempfindlichkeitsstufe III.
Quelle: Art. 42 BZR
Dorfkernzone DK
Die Dorfkernzone ist für Landwirtschaft, Dienstleistungen, Gewerbe, Läden und Wohnen bestimmt. Industriebauten und störende Anlagen sind verboten. Es gilt offene Bauweise.
Quelle: Art. 43 BZR
Landschaftsschutzgebiete – Baubeschränkungen
In Landschaftsschutzgebieten gilt ein Bauverbot. Ausnahmen gelten für standortgebundene Bauten und landwirtschaftliche Zweckbauten bis 150 m² Grundfläche. Glas- und feste Plastikbauten sind verboten.
Quelle: Art. 51 BZR · Wert: 150 m2
Freihaltegebiete
In Freihaltegebieten gilt grundsätzlich Bauverbot. Ausnahmen gelten für Kleinbauten wie Bienenhäuser und Unterstände bis 15 m² Grundfläche und 2.50 m Fassadenhöhe.
Quelle: Art. 46 BZR · Wert: 15 m2
Gestaltung6
Dachgestaltung
Bei Hauptgebäuden in Wohn- und Gewerbezonen sind Sattel-, Walm-, Krüppelwalm- oder Pultdächer vorgeschrieben. Die Dachneigung muss zwischen 25° und 45° liegen. Flachdächer sind verboten.
Quelle: Art. 35 BZR · Wert: 25 °
Ortsbildschutzperimeter
Im Ortsbildschutzperimeter gelten besondere Vorschriften zum Schutz des historischen Dorfbildes. Fassaden, Dächer, Dachaufbauten und Freiräume unterliegen strengen Gestaltungsanforderungen und einer Bewilligungspflicht.
Quelle: Art. 49 BZR
Dachaufbauten im Ortsbildschutzperimeter – Maximalmasse
Im Ortsbildschutzperimeter gelten strenge Masse für Dachaufbauten: Spitzlukarnen max. 1.90 m Firsthöhe und 1.35 m Breite, Schleppgauben max. 1.20 m Höhe und 2.00 m Breite, liegende Dachflächenfenster max. 0.80 × 1.20 m.
Quelle: Art. 49 Abs. 6 BZR · Wert: 1.9 m
Dachaufbauten (Lukarnen, Dachflächenfenster)
Lukarnen, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster sind erlaubt, dürfen aber nicht näher als 60 cm an First, Traufe oder Ortgang liegen und zusammen nicht mehr als ein Drittel der Fassadenlänge ausmachen.
Quelle: Art. 36 BZR · Wert: 0.6 m
Gebäudestellung und Firstrichtung
Neubauten sind parallel oder rechtwinklig zur Strasse bzw. zur Falllinie des Hanges zu stellen. In überbauten Gebieten ist die Stellung der Umgebung anzupassen.
Quelle: Art. 33 BZR
Umgebungsgestaltung und Terrainveränderungen
Die Umgebung von Gebäuden muss sich gut in Landschaft und Siedlung einordnen. Terrainveränderungen und Stützmauern sind unauffällig zu gestalten. Umgebungsarbeiten müssen innert 18 Monaten nach Bauabnahme abgeschlossen sein.
Quelle: Art. 12 BZR · Wert: 18 Monate
Lärmschutz1
Lärmschutz / Empfindlichkeitsstufen
Für den Lärmschutz gilt die Lärmschutzverordnung des Bundes. Die Empfindlichkeitsstufen sind zonenweise festgelegt (Wohnzonen ES II, Wohn-Gewerbe- und Gewerbezonen ES III).
Quelle: Art. 38a BZR
Parkplätze & Verkehr1
Flächen für die Parkierung
Für Autoparkplätze und Zweiradabstellflächen gilt die Parkplatznorm der kantonalen Bauverordnung (Art. 50 BauV).
Quelle: Art. 13 BZR
Umwelt & Gewässer1
Altlasten – Deponie Buchholz
Bei Bauvorhaben im Bereich der alten Deponie Buchholz müssen die Baugesuchsakten dem Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft zugestellt werden.
Quelle: Art. 38b BZR
Verfahren & Gebühren4
Baubewilligungspflicht
Vor Baubeginn muss für alle Gebäude und Anlagen eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegen. Begehbare Kunststofftunnels sind im ganzen Gemeindegebiet baubewilligungspflichtig.
Quelle: Art. 5 BZR
Geltungsbereich des Baureglements
Das Baureglement gilt zusammen mit dem Zonenplan für das gesamte Gemeindegebiet von Treiten und bildet die baurechtliche Grundordnung.
Quelle: Art. 1 BZR
Bauen in Gefahrengebieten
Bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten gilt Art. 6 BauG. Bei erheblicher oder mittlerer Gefährdung wird die kantonale Fachstelle beigezogen. Im gelben Gefahrengebiet wird der Bauherr auf die Gefahr hingewiesen.
Quelle: Art. 65b BZR
Archäologische Bodenfunde
Bei archäologischen Funden während Bauarbeiten sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Baupolizeibehörde sowie der Archäologische Dienst des Kantons Bern zu benachrichtigen.
Quelle: Art. 58 BZR
Steuern & Bevölkerung in Treiten
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Treiten
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Treiten
Nützliche Links für Treiten
- Baureglement Treiten (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Treiten
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Treiten
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Treiten
Wie hoch darf ich in Treiten bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Treiten hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Treiten festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Treiten?
Der Mindestgrenzabstand in Treiten variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: 3 m (Art. 47 BZR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Treiten?
Der Steuerfuss in Treiten beträgt 140% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 19). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 58'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Treiten erreichbar?
Das nächste Zentrum von Treiten ist Laténa (24 Min. Auto, 37 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Treiten?
Das Baureglement von Treiten ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/50001/4883/Baureglement.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Treiten?
Die Baubewilligung in Treiten wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Treiten und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.
Weitere Gemeinden in der Nähe
Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Treiten (https://oerebfiles.apps.be.ch/50001/4883/Baureglement.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).