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Baubewilligung in Tentlingen ()

Kanton ·PLZ 1734·BFS 2307

Die Bauvorschriften für Tentlingen werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Tentlingen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss76%Kanton Ø 79.4% · Rang 36
Einwohner1'384Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 54'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Tentlingen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

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Zuständige Behörde in Tentlingen

Nützliche Links für Tentlingen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Tentlingen

Wie hoch ist der Steuerfuss in Tentlingen?

Der Steuerfuss in Tentlingen beträgt 76% (kantonaler Durchschnitt: 79.4%, Rang 36). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 54'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Tentlingen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Tentlingen ist Villars-sur-Glâne (22 Min. Auto, 44 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Tentlingen?

Das Baureglement von Tentlingen ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Tentlingen?

Die Baubewilligung in Tentlingen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Tentlingen und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Tentlingen. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).