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Baubewilligung in Steinen ()

Kanton ·PLZ 6422·BFS 1373

Die Bauvorschriften für Steinen werden gerade aus dem Baureglement extrahiert. In der Zwischenzeit findest du das Baureglement als PDF.

Steuern & Bevölkerung in Steinen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss195%Kanton Ø 153.3% · Rang 27
Einwohner3'777Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 58'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Steinen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Schwyz
15'22'
Arth
15'21'
Küssnacht (SZ)
24'36'
Luzern
39'59'
Zürich
50'84'
Winterthur
79'113'

Umliegende Gemeinden

Steinerberg
12'48'
Lauerz
13'31'
Sattel
16'46'
Ingenbohl
18'22'
Morschach
20'51'
Sisikon
20'26'

Zuständige Behörde in Steinen

Nützliche Links für Steinen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Steinen

Wie hoch ist der Steuerfuss in Steinen?

Der Steuerfuss in Steinen beträgt 195% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 27). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 58'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Steinen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Steinen ist Schwyz (15 Min. Auto, 22 Min. ÖV). Zürich ist in 50 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Steinen?

Das Baureglement von Steinen ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3817. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Steinen?

Die Baubewilligung in Steinen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Steinen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Steinen und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Steinen (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3817). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).