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Baubewilligung in Schangnau ()

Kanton ·PLZ 6197·BFS 906

Bauvorschriften in Schangnau pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Schangnau extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
WG4 m
Art. 4 und Art. 6 BauR (2021)
Gewerbe/Industrie4 m
Art. 4 BauR (2021)

Weitere Bauvorschriften in Schangnau

Nutzung3

Nutzungsart Wohn- und Gewerbezone (WG)

In der Wohn- und Gewerbezone sind Wohnen, Landwirtschaft, stille bis mässig störende Gewerbe, Gastgewerbe und Detailhandel bis 1000 m² Geschossfläche zugelassen. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.

Quelle: Art. 3 BauR (2021) · Wert: 1000 m2

Nutzungsart Gewerbezone (G)

In der Gewerbezone sind Gewerbe und Dienstleistungen zugelassen. Wohnungen sind nur für betriebsnotwendig an den Standort gebundenes Personal erlaubt. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe IV.

Quelle: Art. 3 BauR (2021)

Campingplatz Bumbach – Art und Mass der Nutzung

Der Campingplatz Bumbach ist für Residenz- und Touristenplätze sowie ein Betriebsgebäude bestimmt. Residenzplätze müssen mindestens 70 m², Touristenplätze mindestens 50 m² Fläche aufweisen.

Quelle: Art. 13 BauR (2021) · Wert: 70 m2

Gestaltung10

Dachgestaltung allgemein

Zugelassen sind Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer mit 22°–45° Neigung, Pultdächer bis max. 22° sowie Flachdächer. Dachaufbauten dürfen zusammen maximal 50% der Gebäudelänge des obersten Geschosses betragen.

Quelle: Art. 17 BauR (2021) · Wert: 22 °

Ortsbildschutzperimeter

Im Ortsbildschutzperimeter müssen Bauten bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung besonders sorgfältig ins Ortsbild eingefügt werden. Neue Hauptgebäude haben sich volumetrisch am Bestand zu orientieren.

Quelle: Art. 22 BauR (2021)

Dachgestaltung im Ortsbildschutzperimeter

Im Ortsbildschutzperimeter sind nur symmetrische Sattel- und Walmdächer mit 30°–45° Neigung erlaubt. Pult- und Flachdächer bei Hauptbauten sowie Dacheinschnitte bei K-Objekten sind ausgeschlossen. Dachaufbauten dürfen maximal 30% der Fassadenlänge betragen.

Quelle: Art. 17 Abs. 5 BauR (2021) · Wert: 30 °

Stellung der Bauten

Neubauten sind in der Regel parallel oder rechtwinklig zur Strasse zu stellen. An Hanglagen mit mehr als 10% Neigung sind Bauten parallel oder rechtwinklig zur Falllinie zu stellen.

Quelle: Art. 16 BauR (2021) · Wert: 10 %

Gestaltungsgrundsatz

Bauten und Anlagen müssen zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung erzielen. Eine ökologische Bauweise mit erneuerbaren Energien und gemeinsamen Energieanlagen ist wünschenswert.

Quelle: Art. 14 BauR (2021)

Schutz von Baudenkmälern

Das kantonale Bauinventar bezeichnet schützenswerte und erhaltenswerte Baudenkmäler. Bei Bauvorhaben, die solche Objekte betreffen, ist die kantonale Denkmalpflege beizuziehen.

Quelle: Art. 21 BauR (2021)

Aussenraumgestaltung

Die Gestaltung privater Aussenräume muss sich nach ortsüblichen Merkmalen richten. Mit dem Baugesuch ist ein Aussenraumgestaltungsplan einzureichen. Invasive Pflanzen sind verboten.

Quelle: Art. 18 BauR (2021)

Vorspringende Gebäudeteile

Vorspringende Gebäudeteile wie Balkone oder Erker dürfen maximal 2 m tief sein und höchstens 50% des entsprechenden Fassadenabschnitts einnehmen.

Quelle: Art. 5 Abs. 3 BauR (2021) · Wert: 2 m

Staffelung von Gebäuden

Gestaffelte Gebäude müssen sowohl in der Höhe als auch in der Situation eine Staffelung von mindestens 2 m aufweisen.

Quelle: Art. 5 Abs. 5 BauR (2021) · Wert: 2 m

Unbedeutend rückspringende Gebäudeteile

Unbedeutend rückspringende Gebäudeteile dürfen maximal 1.5 m tief sein und höchstens 30% des entsprechenden Fassadenabschnitts einnehmen.

Quelle: Art. 5 Abs. 4 BauR (2021) · Wert: 1.5 m

Lärmschutz1

Lärmempfindlichkeitsstufen der Zonen

Die Wohn- und Gewerbezone sowie die Sportzone haben Lärmempfindlichkeitsstufe III, die Gewerbezone Stufe IV. Die Landwirtschaftszone hat ebenfalls Stufe III.

Quelle: Art. 3 und Art. 11 BauR (2021)

Umwelt & Gewässer3

Gewässerraum

Im Gewässerraum sind nur standortgebundene Bauten im öffentlichen Interesse zugelassen. Alle anderen Bauten, Anlagen und Terrainveränderungen sind verboten. Die natürliche Ufervegetation ist zu erhalten.

Quelle: Art. 25 BauR (2021)

Schutz von Naturobjekten

Die im Anhang bezeichneten Einzelbäume und Naturobjekte sind ungeschmälert zu erhalten. Bäume dürfen nur gefällt werden, wenn sie eine Gefährdung darstellen; dafür ist eine Fällbewilligung des Gemeinderats erforderlich.

Quelle: Art. 26 BauR (2021)

Historische Verkehrswege (IVS)

Die im Anhang bezeichneten historischen Verkehrswege mit Substanz sind in ihrem Verlauf und mit allen Bestandteilen ungeschmälert zu erhalten. Veränderungen erfordern den Beizug der zuständigen Fachstellen.

Quelle: Art. 23 BauR (2021)

Verfahren & Gebühren3

Bauen in Gefahrengebieten

In roten Gefahrengebieten (erhebliche Gefährdung) dürfen keine neuen Bauten für Menschen oder Tiere errichtet werden. In blauen Gebieten (mittlere Gefährdung) sind Bauten mit Schutzmassnahmen erlaubt. In gelben Gebieten (geringe Gefährdung) gelten für sensible Bauten strengere Regeln.

Quelle: Art. 28 BauR (2021); Art. 37–39 BR (2007)

Ausgleich von Planungsvorteilen (Mehrwertabgabe)

Grundeigentümer, die durch eine Planung einen Mehrwert erhalten, müssen eine Mehrwertabgabe entrichten. Bei nicht überbautem eingezontem Land kann der Gemeinderat eine Bauverpflichtung anordnen.

Quelle: Art. 2 BauR (2021)

Archäologische Fundstellen

Treten bei Bauarbeiten archäologische Bodenfunde zutage, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Gemeindeverwaltung oder der archäologische Dienst des Kantons Bern zu benachrichtigen.

Quelle: Art. 24 BauR (2021)

Steuern & Bevölkerung in Schangnau

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss210%Kanton Ø 170.8% · Rang 331
Einwohner926Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 41'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Schangnau

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Steffisburg
50'119'
Münsingen
60'97'
Spiez
64'141'
Thun
55'119'
Bern
73'101'
Luzern
87'109'

Umliegende Gemeinden

Escholzmatt-Marbach
30'41'
Wachseldorn
33'176'
Oberlangenegg
36'178'
Eggiwil
37'115'
Trubschachen
38'63'
Unterlangenegg
39'170'

Zuständige Behörde in Schangnau

Nützliche Links für Schangnau

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Schangnau

Wie hoch darf ich in Schangnau bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Schangnau hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Schangnau festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Schangnau?

Der Mindestgrenzabstand in Schangnau variiert nach Zone: WG: 4 m (Art. 4 und Art. 6 BauR (2021)), Gewerbe/Industrie: 4 m (Art. 4 BauR (2021)). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Schangnau?

Der Steuerfuss in Schangnau beträgt 210% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 331). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 41'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Schangnau erreichbar?

Das nächste Zentrum von Schangnau ist Steffisburg (50 Min. Auto, 119 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Schangnau?

Das Baureglement von Schangnau ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/90601/5782/baureglement_gemeinde_schangnau.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Schangnau?

Die Baubewilligung in Schangnau wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Schangnau und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

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Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Schangnau und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Schangnau (https://oerebfiles.apps.be.ch/90601/5782/baureglement_gemeinde_schangnau.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).