Baubewilligung in Rüti (ZH) (ZH)
Bauvorschriften in Rüti (ZH) pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Rüti (ZH) extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W1 | — | — | — | — |
| W2 | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Rüti (ZH)
Nutzung10
Nutzweise Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung
In den WG-Zonen sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden und mässig störendes Gewerbe zulässig. Der Wohnanteil muss mindestens 40% der Gesamtgeschossfläche betragen.
Quelle: Art. 42 BZO · Wert: 40 %
Nutzweise Wohnzone W1
In der Wohnzone W1 sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen und nicht störendes Gewerbe erlaubt. Läden sind nicht gestattet.
Quelle: Art. 35 BZO
Nutzweise in den Kernzonen
In den Kernzonen sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden und mässig störende Gewerbe erlaubt. In der Kernzone IIb sind nur nicht störende Betriebe zulässig.
Quelle: Art. 8 BZO
Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern mit Familienwohnungen sind Kinderspielplätze und Ruheflächen zu errichten. Diese müssen mindestens 20% der dem Wohnen dienenden Geschossfläche umfassen.
Quelle: Art. 58 BZO · Wert: 20 %
Nutzweise Zentrumszone
In der Zentrumszone sind Wohnungen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Läden und mässig störendes Gewerbe erlaubt. Im Erd- und Untergeschoss strassenseitig sind Wohnungen auf 8 m Tiefe nicht zulässig. Der Wohnanteil muss mind. 20%, der Gewerbeanteil mind. 30% betragen.
Quelle: Art. 31 BZO · Wert: 30 %
Nutzweise Wohnzonen W2b, W3 und W4
In den Wohnzonen W2b, W3 und W4 sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden und nicht störendes Gewerbe zulässig.
Quelle: Art. 37 BZO
Nutzweise Wohnzone W2a
In der Wohnzone W2a sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen und nicht störendes Gewerbe zulässig.
Quelle: Art. 36 BZO
Nutzweise Gewerbe- und Industriezonen
Gewerbe- und Industriezonen sind primär für industrielle und gewerbliche Betriebe bestimmt. In der Gewerbezone sind höchstens mässig störende, in der Industriezone auch stark störende Betriebe zulässig.
Quelle: Art. 44 BZO
Zulässigkeit von Arealüberbauungen
Arealüberbauungen sind in bestimmten Zonen zulässig und erfordern Mindestflächen: 2'000 m² in W2a/W2b/WG2, 3'000 m² in KI/KIIa/KIIb/Z und 4'000 m² in W3/WG3/W4/WG4.
Quelle: Art. 48 BZO · Wert: 2000 m2
Umnutzung von Ökonomiebauten in Kernzone III
Nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Ökonomiebauten dürfen zu max. 80% für Wohn- oder Arbeitszwecke umgenutzt werden. Bei unterirdischen Parkierungslösungen ist eine 100%-Umnutzung möglich.
Quelle: Art. 25 BZO · Wert: 80 %
Gestaltung6
Dachgestaltung in Wohnzonen
Alle Dachelemente müssen harmonisch aufeinander abgestimmt sein. Dachdurchbrüche dürfen insgesamt nicht breiter als ein Drittel der Fassadenlänge sein und sind nur im ersten Dachgeschoss zulässig.
Quelle: Art. 33 BZO
Gestaltungsanforderungen in den Kernzonen
Bauten in den Kernzonen müssen eine gute Gesamtwirkung erzielen. Solaranlagen auf Schrägdächern sind dachflächenbündig auszuführen. Aussenrenovationen müssen die Gestaltungsanforderungen für Neubauten erfüllen.
Quelle: Art. 4 BZO
Fassadengestaltung in den Kernzonen
In den Kernzonen sind ortsübliche Materialien und Farben zu verwenden. Fassaden sind als Fachwerkbau oder verputztes Mauerwerk auszuführen. Grelle oder reflektierende Materialien sind verboten.
Quelle: Art. 6 BZO
Untergeschosse in Wohnzonen
Nicht anrechenbare Untergeschosse dürfen max. 1.5 m über dem gestalteten Boden sichtbar sein. Einfahrten zu Garagen dürfen max. 7.0 m breit sein.
Quelle: Art. 34 BZO · Wert: 1.5 m
Dachgestaltung in den Kernzonen (allgemein)
Dächer in den Kernzonen sind mit Tonziegeln einzudecken. Dachaufbauten sind nur im ersten Dachgeschoss zulässig. Pro 50 m² Dachfläche ist max. ein Dachfenster von max. 0.5 m² Glasfläche erlaubt.
Quelle: Art. 7 BZO · Wert: 0.5 m2
Reklamen in den Kernzonen
Reklamen in den Kernzonen sind auf max. 1.6 m² (freistehend) bzw. 1.2 m² (an Fassaden) begrenzt. Schriften dürfen max. 0.4 m hoch sein und Reklamen dürfen max. 0.8 m von der Fassade vorspringen.
Quelle: Art. 13 BZO · Wert: 1.6 m2
Lärmschutz1
Zoneneinteilung und Lärmempfindlichkeitsstufen
Das Gemeindegebiet Rüti ist in verschiedene Zonen eingeteilt (Kern-, Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, Erholungszonen etc.), denen je eine Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss Lärmschutzverordnung zugewiesen ist.
Quelle: Art. 1 BZO
Energie1
Energievorschriften bei Arealüberbauungen
Bei Neubauten in Arealüberbauungen und Gestaltungsplanpflichtgebieten dürfen maximal 50% fossile Energieträger für Heizung und Warmwasser eingesetzt werden.
Quelle: Art. 47 Abs. 1 BZO · Wert: 50 %
Parkplätze & Verkehr4
Pflichtparkplätze – Grenzbedarf
Die Anzahl Pflichtparkplätze richtet sich nach der Nutzung: Einfamilienhäuser 2 PP, Mehrfamilienhäuser 1 PP pro 80 m² mGF (mind. 1 PP/Wohnung), Büros 1 PP/80 m² mGF. Besucher-PP sind separat zu berechnen.
Quelle: Art. 55 Abs. 1 BZO · Wert: 80 m2
Reduktion Pflichtparkplätze bei guter ÖV-Erschliessung
In Gebieten mit guter ÖV-Erschliessung (Güteklassen A–D) wird die Anzahl Pflichtparkplätze reduziert. In Klasse A z.B. auf 40–60% für Bewohner und 20–30% für Beschäftigte.
Quelle: Art. 55 Abs. 2 BZO · Wert: 40 %
Ersatzabgabe für nicht erstellbare Parkplätze
Wer die Pflichtparkplätze nicht erstellen kann, muss der Gemeinde eine Ersatzabgabe entrichten. Diese ist vor Baubeginn zu bezahlen und wird von der Baubehörde festgesetzt.
Quelle: Art. 56 BZO
Zweiradabstellplätze
Bei Mehrfamilienhäusern und Bauten mit regelmässigem Zweiradverkehr sind zusätzlich zu den PW-Parkplätzen witterungsgeschützte Zweiradabstellflächen in Gebäudenähe bereitzustellen.
Quelle: Art. 55 Abs. 10 BZO
Umwelt & Gewässer3
Dachbegrünung bei Flachdächern
Bei Neubauten und erheblichen Umbauten sind Flachdächer extensiv zu begrünen, sofern sie nicht als Terrasse genutzt oder für Solaranlagen beansprucht werden.
Quelle: Art. 59 BZO
Naturgefahren – Risikominimierung
Bei Bauten in Gefahrengebieten (Hochwasser, Rutschungen, Steinschlag etc.) muss das Personen- und Sachwertrisiko durch geeignete Massnahmen minimiert werden.
Quelle: Art. 62 BZO
Mobilfunkanlagen – Standortprioritäten
Mobilfunkanlagen sind prioritär in Industrie- und Gewerbezonen zu errichten. Gegenüber Wohnzonen ist in der Regel ein Mindestabstand von 100 m einzuhalten. In Wohnzonen sind sie nur als letzte Priorität zulässig.
Quelle: Art. 60 BZO · Wert: 100 m
Verfahren & Gebühren1
Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen
Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 25% des um Fr. 100'000 gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche beträgt 1'200 m².
Quelle: Art. 62b BZO · Wert: 25 %
Steuern & Bevölkerung in Rüti (ZH)
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Rüti (ZH)
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Rüti (ZH)
Gemeindeverwaltung Rüti (ZH)
Website BauamtNützliche Links für Rüti (ZH)
- Baureglement Rüti (ZH) (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Rüti (ZH)
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Zürich
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Rüti (ZH)
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Rüti (ZH)
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Rüti (ZH)
Wie hoch darf ich in Rüti (ZH) bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Rüti (ZH) hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Rüti (ZH) festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Rüti (ZH)?
Der Steuerfuss in Rüti (ZH) beträgt 119% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 139). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 57'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Rüti (ZH) erreichbar?
Das nächste Zentrum von Rüti (ZH) ist Rapperswil-Jona (15 Min. Auto, 20 Min. ÖV). Zürich ist in 43 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Rüti (ZH)?
Das Baureglement von Rüti (ZH) ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6381. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Rüti (ZH)?
Die Baubewilligung in Rüti (ZH) wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Rüti (ZH) und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Rüti (ZH) (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6381). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).