bivyBeta

Baubewilligung in Rothenfluh ()

Kanton ·PLZ 4467·BFS 2858

Die Bauvorschriften für Rothenfluh werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Rothenfluh

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss62%Kanton Ø 59.1% · Rang 56
Einwohner813Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 63'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Rothenfluh

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Liestal
26'41'
Möhlin
29'81'
Rheinfelden
30'74'
Basel
40'63'
Zürich
63'101'
Luzern
72'99'

Umliegende Gemeinden

Anwil
10'20'
Ormalingen
10'22'
Hemmiken
12'23'
Oltingen
12'61'
Wenslingen
12'56'
Wegenstetten
13'64'

Zuständige Behörde in Rothenfluh

Nützliche Links für Rothenfluh

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Rothenfluh

Wie hoch ist der Steuerfuss in Rothenfluh?

Der Steuerfuss in Rothenfluh beträgt 62% (kantonaler Durchschnitt: 59.1%, Rang 56). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 63'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Rothenfluh erreichbar?

Das nächste Zentrum von Rothenfluh ist Liestal (26 Min. Auto, 41 Min. ÖV). Zürich ist in 63 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Rothenfluh?

Das Baureglement von Rothenfluh ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Rothenfluh?

Die Baubewilligung in Rothenfluh wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Rothenfluh und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

bivy begleitet dein Bauprojekt in Rothenfluh

Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.

Weitere Gemeinden in der Nähe

Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Rothenfluh und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

Diese Seite enthält Links zu Websites Dritter (u.a. Raiffeisen Schweiz, kantonale Behörden, Wikipedia). bivy hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und übernimmt keine Verantwortung dafür. Die Verlinkung stellt keine Empfehlung dar.

Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Rothenfluh. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).