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Baubewilligung in Richterswil (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8805·BFS 138·13'700 Einwohner

Die Bauvorschriften für Richterswil werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Richterswil

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss99%Kanton Ø 105.8% · Rang 37
Einwohner14'506Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 81'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Richterswil

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

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Zuständige Behörde in Richterswil

Gemeindeverwaltung Richterswil

Website Bauamt

Nützliche Links für Richterswil

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Richterswil

Wie hoch ist der Steuerfuss in Richterswil?

Der Steuerfuss in Richterswil beträgt 99% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 37). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 81'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Richterswil erreichbar?

Das nächste Zentrum von Richterswil ist Wädenswil (13 Min. Auto, 39 Min. ÖV). Zürich ist in 29 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Richterswil?

Das Baureglement von Richterswil ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Richterswil?

Die Baubewilligung in Richterswil wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Richterswil und des Kantons Zürich.

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Richterswil. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).