Baubewilligung in Reinach (BL) (BL)
Bauvorschriften in Reinach (BL) pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Reinach (BL) extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbe/Industrie | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Reinach (BL)
Nutzung6
Zulässige Nutzung in Wohnzonen (W2a, W2b, W3, W4)
Wohnzonen sind in erster Linie der Wohnnutzung vorbehalten. Zugelassen sind nicht störende Betriebe wie kleinere Büros, Quartierläden, Arztpraxen und ähnliche emissionsarme Betriebe mit geringem Zubringerverkehr.
Quelle: § 33 ZRS
Zulässige Wohnungszahl pro Baukörper in W2a
In der Wohnzone W2a sind maximal 2 Wohnungen pro Baukörper zulässig. In den übrigen Wohn- und Geschäftszonen gibt es keine Begrenzung der Wohnungszahl.
Quelle: § 31 ZRS (Zonentabelle) · Wert: 2 Wohnungen
Zulässige Nutzung in Wohn- und Geschäftszonen (WG2–WG5)
Wohn- und Geschäftszonen sind für Wohnnutzung und wenig störende Betriebe vorgesehen. Zugelassen sind Läden, Dienstleistungsbetriebe, Restaurants, Hotels, Handwerksbetriebe und ähnliche Betriebe mit wenig störenden maschinellen Einrichtungen.
Quelle: § 34 ZRS
Kernzone: Nutzung, Gestaltung und Gebäudekategorien
In der Kernzone sind Wohnnutzungen, öffentliche Nutzungen und mässig störende Betriebe zugelassen. Es gelten erhöhte Gestaltungsanforderungen. Bauten sind in drei Kategorien eingeteilt: geschützte Bausubstanz, erhaltenswerte Bauten und übrige Bauten.
Quelle: § 32 ZRS
Zulässige Nutzung in Gewerbezonen (G17, G20, G25)
Gewerbezonen sind für mässig störende Betriebe vorgesehen: Industrie, Gewerbe, Produktion, Lagerung, Transport, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Fachmärkte sowie Restaurations- und Freizeitbetriebe.
Quelle: § 35 ZRS
Grünzonen – Freihaltung von Überbauung
Grünzonen sind im öffentlichen Interesse dauernd von Überbauung freizuhalten. Sie dienen der Erholung, der Siedlungsgliederung und dem ökologischen Ausgleich. Fusswege sind nur unversiegelt oder mit wasserdurchlässigen Belägen zulässig.
Quelle: § 41 ZRS
Gestaltung6
Zulässige Dachformen nach Zonen
Die zulässigen Dachformen sind zonenspezifisch festgelegt. In der Kernzone sind nur Satteldächer (40°–50°) zulässig. In Wohnzonen sind Sattel-, Pult-, Mansard- und Flachdächer erlaubt. In Gewerbezonen ist die Dachform frei.
Quelle: § 15 ZRS / § 31 ZRS / § 32 Abs. 5 ZRS
Dachform in der Kernzone
In der Kernzone sind bei Hauptbauten ausschliesslich Satteldächer mit einer Neigung von 40° bis 50° zulässig. Die Dächer sind in der Regel mit Tonziegeln einzudecken. Für An- und Nebenbauten sind auch Flachdächer zulässig.
Quelle: § 32 Abs. 5 lit. a ZRS · Wert: 40 Grad
Abgrabungen und Aufschüttungen (Terrainmodellierung)
Abgrabungen sind in den meisten Zonen auf maximal 1.0 m begrenzt (in W2a auf 1.5 m). Aufschüttungen dürfen maximal 0.8 m betragen (in W2a 1.5 m). Stützmauern dürfen maximal 2.0 m hoch sein.
Quelle: § 22 ZRS · Wert: 1 m
Dachaufbauten und Dacheinschnitte
Dachaufbauten sind nur auf Dächern mit mindestens 35° Neigung zulässig. Die Summe der Breiten darf die halbe Fassadenlänge nicht überschreiten. Die maximale Fronthöhe beträgt 1.7 m, der Mindestabstand vom First 1.0 m.
Quelle: § 16 ZRS · Wert: 1.7 m
Allgemeine Einpassung und Gestaltungsgrundsatz
Alle Bauten müssen sich gut in die bauliche und landschaftliche Umgebung einfügen. Invasive Neophyten sind verboten, wasserdurchlässige Beläge sind bevorzugt zu verwenden. Aussenbeleuchtungen sind auf das Notwendige zu beschränken.
Quelle: § 4 ZRS
Geschützte Bausubstanz (kommunaler Ortsbildschutz)
Im Zonenplan als geschützte Bausubstanz qualifizierte Bauten dürfen nicht abgebrochen werden und sind vor Zerfall zu schützen. Bauliche Massnahmen sind nur unter Wahrung der geschützten Substanz zulässig.
Quelle: § 19 ZRS
Energie2
Nutzungsbonus für Energieeffizienz (MINERGIE)
Wer im MINERGIE-P-Eco-Standard baut, erhält einen Nutzungsbonus von bis zu 8% auf Bebauungs- und Ausnützungsziffer. Beim MINERGIE-A-Eco-Standard beträgt der Bonus bis zu 6%.
Quelle: § 10 ZRS · Wert: 8 %
Energieanlagen und Wärmeverbundnetz
Innerhalb der im Masterplan Wärmeversorgung ausgewiesenen Perimeter ist für Neubauten und bei Ersatz der Wärmeerzeugungsanlage der Anschluss an das bestehende Wärmeverbundnetz zu prüfen.
Quelle: § 20 ZRS
Parkplätze & Verkehr1
Anzahl Abstellplätze für Autos und Velos
Ab 6 Stammparkplätzen für Wohn- und Dienstleistungsnutzung müssen diese unterirdisch realisiert werden. Bei gewerblichen Nutzungen ab 20 Stammparkplätzen ist eine Tiefgarage oder ein Parkhaus erforderlich. Offene Abstellplätze sind wasserdurchlässig auszugestalten.
Quelle: § 24 ZRS · Wert: 6 Parkplätze
Umwelt & Gewässer4
Gefahrenzone Überschwemmung – Schutzmassnahmen
In Überschwemmungsgefahrenzonen müssen Bauten gegen Hochwasserereignisse mit einer Fliesstiefe von 25 cm geschützt werden. Gebäudeteile unterhalb der Hochwassermarke sind wasserdicht auszugestalten.
Quelle: § 46 ZRS · Wert: 25 cm
Hochstammbaum-Pflicht bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhausbauten in Wohn-, Wohn-/Geschäfts- und Kernzonen ist pro 1'000 m² Bruttogeschossfläche mindestens ein Hochstammbaum neu zu setzen oder bestehende Hochstammbäume zu erhalten.
Quelle: § 12 Abs. 5 ZRS · Wert: 1000 m2
Gefahrenzone Rutschung – Schutzmassnahmen
In Rutschungsgefahrenzonen müssen Bauten gegen permanente Rutschbewegungen und Spontanrutschungen geschützt werden. Leitungen sind rutschsicher auszubilden. Im Gebiet Rebberg ist ein geologisches Gutachten erforderlich.
Quelle: § 47 ZRS
Erhaltenswerte Bäume – Schutz und Fällbewilligung
Im Zonenplan bezeichnete Bäume sind erhaltenswert und dürfen nur mit Fällbewilligung des Gemeinderates gefällt werden. Für neue Bauten ist ein angemessener Abstand zu erhaltenswerten Bäumen einzuhalten.
Quelle: § 43 ZRS
Verfahren & Gebühren3
Ausnahmen von Zonenvorschriften
Der Gemeinderat kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Zonenvorschriften gewähren, z.B. bei Abgrabungen in steilem Gelände, Fassadenhöhen in Hanglagen, Dachformen oder bei Wohnbausanierungen bestehender Überbauungen.
Quelle: § 50 ZRS
Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan
Bei Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan (Mindestfläche 2'000 m²) kann die bauliche Nutzung um maximal 6% erhöht werden. Zusätzlich sind Abweichungen von Gebäudelänge (max. 30%), Gebäudehöhe (max. 1.0 m) und Wohnungszahl (max. 3 zusätzliche) möglich.
Quelle: § 30 ZRS · Wert: 6 %
Quartierplanung – Mindestfläche und Verfahren
Quartierpläne sind in jeder Bauzone möglich. Die Mindestfläche beträgt 2'000 m² (in Gewerbezonen kann diese unterschritten werden). Abweichungen von den ordentlichen Zonenvorschriften sind im Einvernehmen mit dem Gemeinderat möglich.
Quelle: § 26 ZRS · Wert: 2000 m2
Steuern & Bevölkerung in Reinach (BL)
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Reinach (BL)
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Reinach (BL)
Gemeindeverwaltung Reinach (BL)
Website BauamtNützliche Links für Reinach (BL)
- Baureglement Reinach (BL) (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Reinach (BL)
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Basel-Landschaft
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Reinach (BL)
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Reinach (BL)
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Reinach (BL)
Wie hoch darf ich in Reinach (BL) bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Reinach (BL) hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Reinach (BL) festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Reinach (BL)?
Der Steuerfuss in Reinach (BL) beträgt 54% (kantonaler Durchschnitt: 59.1%, Rang 12). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 72'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Reinach (BL) erreichbar?
Das nächste Zentrum von Reinach (BL) ist Aesch (BL) (11 Min. Auto, 19 Min. ÖV). Zürich ist in 73 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Reinach (BL)?
Das Baureglement von Reinach (BL) ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.bl.ch/api/attachments/5574. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Reinach (BL)?
Die Baubewilligung in Reinach (BL) wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Basel-Landschaft beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Reinach (BL) und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Weitere Gemeinden in der Nähe
Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Gewähr
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Reinach (BL) (https://oereblex.bl.ch/api/attachments/5574). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).