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Baubewilligung in Reinach (BL) (BL)

Kanton Basel-Landschaft·PLZ 4153·BFS 2773·19'800 Einwohner

Bauvorschriften in Reinach (BL) pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Reinach (BL) extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
Gewerbe/Industrie

Weitere Bauvorschriften in Reinach (BL)

Nutzung6

Zulässige Nutzung in Wohnzonen (W2a, W2b, W3, W4)

Wohnzonen sind in erster Linie der Wohnnutzung vorbehalten. Zugelassen sind nicht störende Betriebe wie kleinere Büros, Quartierläden, Arztpraxen und ähnliche emissionsarme Betriebe mit geringem Zubringerverkehr.

Quelle: § 33 ZRS

Zulässige Wohnungszahl pro Baukörper in W2a

In der Wohnzone W2a sind maximal 2 Wohnungen pro Baukörper zulässig. In den übrigen Wohn- und Geschäftszonen gibt es keine Begrenzung der Wohnungszahl.

Quelle: § 31 ZRS (Zonentabelle) · Wert: 2 Wohnungen

Zulässige Nutzung in Wohn- und Geschäftszonen (WG2–WG5)

Wohn- und Geschäftszonen sind für Wohnnutzung und wenig störende Betriebe vorgesehen. Zugelassen sind Läden, Dienstleistungsbetriebe, Restaurants, Hotels, Handwerksbetriebe und ähnliche Betriebe mit wenig störenden maschinellen Einrichtungen.

Quelle: § 34 ZRS

Kernzone: Nutzung, Gestaltung und Gebäudekategorien

In der Kernzone sind Wohnnutzungen, öffentliche Nutzungen und mässig störende Betriebe zugelassen. Es gelten erhöhte Gestaltungsanforderungen. Bauten sind in drei Kategorien eingeteilt: geschützte Bausubstanz, erhaltenswerte Bauten und übrige Bauten.

Quelle: § 32 ZRS

Zulässige Nutzung in Gewerbezonen (G17, G20, G25)

Gewerbezonen sind für mässig störende Betriebe vorgesehen: Industrie, Gewerbe, Produktion, Lagerung, Transport, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Fachmärkte sowie Restaurations- und Freizeitbetriebe.

Quelle: § 35 ZRS

Grünzonen – Freihaltung von Überbauung

Grünzonen sind im öffentlichen Interesse dauernd von Überbauung freizuhalten. Sie dienen der Erholung, der Siedlungsgliederung und dem ökologischen Ausgleich. Fusswege sind nur unversiegelt oder mit wasserdurchlässigen Belägen zulässig.

Quelle: § 41 ZRS

Gestaltung6

Zulässige Dachformen nach Zonen

Die zulässigen Dachformen sind zonenspezifisch festgelegt. In der Kernzone sind nur Satteldächer (40°–50°) zulässig. In Wohnzonen sind Sattel-, Pult-, Mansard- und Flachdächer erlaubt. In Gewerbezonen ist die Dachform frei.

Quelle: § 15 ZRS / § 31 ZRS / § 32 Abs. 5 ZRS

Dachform in der Kernzone

In der Kernzone sind bei Hauptbauten ausschliesslich Satteldächer mit einer Neigung von 40° bis 50° zulässig. Die Dächer sind in der Regel mit Tonziegeln einzudecken. Für An- und Nebenbauten sind auch Flachdächer zulässig.

Quelle: § 32 Abs. 5 lit. a ZRS · Wert: 40 Grad

Abgrabungen und Aufschüttungen (Terrainmodellierung)

Abgrabungen sind in den meisten Zonen auf maximal 1.0 m begrenzt (in W2a auf 1.5 m). Aufschüttungen dürfen maximal 0.8 m betragen (in W2a 1.5 m). Stützmauern dürfen maximal 2.0 m hoch sein.

Quelle: § 22 ZRS · Wert: 1 m

Dachaufbauten und Dacheinschnitte

Dachaufbauten sind nur auf Dächern mit mindestens 35° Neigung zulässig. Die Summe der Breiten darf die halbe Fassadenlänge nicht überschreiten. Die maximale Fronthöhe beträgt 1.7 m, der Mindestabstand vom First 1.0 m.

Quelle: § 16 ZRS · Wert: 1.7 m

Allgemeine Einpassung und Gestaltungsgrundsatz

Alle Bauten müssen sich gut in die bauliche und landschaftliche Umgebung einfügen. Invasive Neophyten sind verboten, wasserdurchlässige Beläge sind bevorzugt zu verwenden. Aussenbeleuchtungen sind auf das Notwendige zu beschränken.

Quelle: § 4 ZRS

Geschützte Bausubstanz (kommunaler Ortsbildschutz)

Im Zonenplan als geschützte Bausubstanz qualifizierte Bauten dürfen nicht abgebrochen werden und sind vor Zerfall zu schützen. Bauliche Massnahmen sind nur unter Wahrung der geschützten Substanz zulässig.

Quelle: § 19 ZRS

Energie2

Nutzungsbonus für Energieeffizienz (MINERGIE)

Wer im MINERGIE-P-Eco-Standard baut, erhält einen Nutzungsbonus von bis zu 8% auf Bebauungs- und Ausnützungsziffer. Beim MINERGIE-A-Eco-Standard beträgt der Bonus bis zu 6%.

Quelle: § 10 ZRS · Wert: 8 %

Energieanlagen und Wärmeverbundnetz

Innerhalb der im Masterplan Wärmeversorgung ausgewiesenen Perimeter ist für Neubauten und bei Ersatz der Wärmeerzeugungsanlage der Anschluss an das bestehende Wärmeverbundnetz zu prüfen.

Quelle: § 20 ZRS

Parkplätze & Verkehr1

Anzahl Abstellplätze für Autos und Velos

Ab 6 Stammparkplätzen für Wohn- und Dienstleistungsnutzung müssen diese unterirdisch realisiert werden. Bei gewerblichen Nutzungen ab 20 Stammparkplätzen ist eine Tiefgarage oder ein Parkhaus erforderlich. Offene Abstellplätze sind wasserdurchlässig auszugestalten.

Quelle: § 24 ZRS · Wert: 6 Parkplätze

Umwelt & Gewässer4

Gefahrenzone Überschwemmung – Schutzmassnahmen

In Überschwemmungsgefahrenzonen müssen Bauten gegen Hochwasserereignisse mit einer Fliesstiefe von 25 cm geschützt werden. Gebäudeteile unterhalb der Hochwassermarke sind wasserdicht auszugestalten.

Quelle: § 46 ZRS · Wert: 25 cm

Hochstammbaum-Pflicht bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhausbauten in Wohn-, Wohn-/Geschäfts- und Kernzonen ist pro 1'000 m² Bruttogeschossfläche mindestens ein Hochstammbaum neu zu setzen oder bestehende Hochstammbäume zu erhalten.

Quelle: § 12 Abs. 5 ZRS · Wert: 1000 m2

Gefahrenzone Rutschung – Schutzmassnahmen

In Rutschungsgefahrenzonen müssen Bauten gegen permanente Rutschbewegungen und Spontanrutschungen geschützt werden. Leitungen sind rutschsicher auszubilden. Im Gebiet Rebberg ist ein geologisches Gutachten erforderlich.

Quelle: § 47 ZRS

Erhaltenswerte Bäume – Schutz und Fällbewilligung

Im Zonenplan bezeichnete Bäume sind erhaltenswert und dürfen nur mit Fällbewilligung des Gemeinderates gefällt werden. Für neue Bauten ist ein angemessener Abstand zu erhaltenswerten Bäumen einzuhalten.

Quelle: § 43 ZRS

Verfahren & Gebühren3

Ausnahmen von Zonenvorschriften

Der Gemeinderat kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Zonenvorschriften gewähren, z.B. bei Abgrabungen in steilem Gelände, Fassadenhöhen in Hanglagen, Dachformen oder bei Wohnbausanierungen bestehender Überbauungen.

Quelle: § 50 ZRS

Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan

Bei Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan (Mindestfläche 2'000 m²) kann die bauliche Nutzung um maximal 6% erhöht werden. Zusätzlich sind Abweichungen von Gebäudelänge (max. 30%), Gebäudehöhe (max. 1.0 m) und Wohnungszahl (max. 3 zusätzliche) möglich.

Quelle: § 30 ZRS · Wert: 6 %

Quartierplanung – Mindestfläche und Verfahren

Quartierpläne sind in jeder Bauzone möglich. Die Mindestfläche beträgt 2'000 m² (in Gewerbezonen kann diese unterschritten werden). Abweichungen von den ordentlichen Zonenvorschriften sind im Einvernehmen mit dem Gemeinderat möglich.

Quelle: § 26 ZRS · Wert: 2000 m2

Steuern & Bevölkerung in Reinach (BL)

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss54%Kanton Ø 59.1% · Rang 12
Einwohner20'841Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 72'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Reinach (BL)

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Aesch (BL)
11'19'
Münchenstein
12'22'
Arlesheim
12'28'
Basel
18'37'
Zürich
73'104'
Luzern
77'109'

Umliegende Gemeinden

Dornach
12'27'
Therwil
12'23'
Duggingen
14'37'
Pfeffingen
14'29'
Grellingen
16'35'
Ettingen
16'31'

Zuständige Behörde in Reinach (BL)

Gemeindeverwaltung Reinach (BL)

Website Bauamt

Nützliche Links für Reinach (BL)

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Reinach (BL)

Wie hoch darf ich in Reinach (BL) bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Reinach (BL) hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Reinach (BL) festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Reinach (BL)?

Der Steuerfuss in Reinach (BL) beträgt 54% (kantonaler Durchschnitt: 59.1%, Rang 12). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 72'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Reinach (BL) erreichbar?

Das nächste Zentrum von Reinach (BL) ist Aesch (BL) (11 Min. Auto, 19 Min. ÖV). Zürich ist in 73 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Reinach (BL)?

Das Baureglement von Reinach (BL) ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.bl.ch/api/attachments/5574. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Reinach (BL)?

Die Baubewilligung in Reinach (BL) wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Basel-Landschaft beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Reinach (BL) und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Reinach (BL) (https://oereblex.bl.ch/api/attachments/5574). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).