Baubewilligung in Muttenz (BL)
Bauvorschriften in Muttenz
Gebäudeabstände2
Geländenorm – Terrainveränderungen
Das gestaltete Terrain darf das gewachsene Terrain in der Zone W1 um max. 1.5 m und in den übrigen W- und WG-Zonen um max. 1.2 m überragen. Stützmauern sind auf dieselben Masse begrenzt.
Quelle: Ziff. 8.1 ZRS · Wert: 1.2 m
Schutzvorschriften im Grenzbereich G-Zonen zu Wohnzonen
Gewerbezonen angrenzend an Wohnzonen dürfen den 45°-Einfallswinkel ab der Zonengrenze nicht überschreiten. In der Zone G26 gilt auf 20 m hinter der Baulinie die Höhe der gegenüberliegenden Wohnzone.
Quelle: Ziff. 11.1 ZRS · Wert: 45 °
Gebäudehöhe9
Definition Gebäude- und Fassadenhöhe
Die Gebäudehöhe wird ab dem tiefsten Punkt des Terrains an der Fassade bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion gemessen; die Fassadenhöhe bis zum Schnittpunkt Fassade/Dachkonstruktion.
Quelle: Ziff. 6.8 ZRS
Maximale Gebäudehöhen in den G-Zonen
Die maximalen Gebäudehöhen betragen in der Zone G10 = 10 m, G13 = 13 m, G18 = 18 m und G26 = 26 m. Betrieblich nötige Aufbauten können bis 3 m zusätzlich bewilligt werden.
Quelle: Ziff. 10.1 ZRS · Wert: 26 m
Geschossdefinitionen (Sockel-, Voll-, Dachgeschoss)
Das unterste sichtbare Geschoss unterhalb der Vollgeschosse gilt als Sockelgeschoss, das oberste nach den Vollgeschossen als Dachgeschoss. Vollgeschosse sind alle ganz oder teilweise sichtbaren Geschosse dazwischen.
Quelle: Ziff. 6.7 ZRS
Hofstattbereich – Freistehende Bauten
Im Hofstattbereich sind freistehende Bauten mit max. 1 Vollgeschoss, max. 90 m² Grundfläche, max. 3.6 m Fassadenhöhe und max. 7.7 m Gebäudehöhe erlaubt. Die bebaubare Fläche beträgt max. 12% des Hofstattbereiches.
Quelle: Ziff. 21.2 ZRS · Wert: 90 m2
Definition Gebäudelänge
Als Gebäudelänge gilt die grösste Seite des flächenkleinsten umschriebenen Rechtecks. Angrenzende Neben- und Kleinbauten werden nicht angerechnet, wenn ihr Beitrag zur Länge kleiner als 3 m ist.
Quelle: Ziff. 6.9 ZRS · Wert: 3 m
Maximalwerte I-Zone SÜD
In der I-Zone SÜD richtet sich die Gebäudehöhe nach dem Diagonalmass (max. 200 m). Bei einem Diagonalmass bis 100 m beträgt die max. Gebäudehöhe 320 m ü.M., bei 100–150 m max. 310 m ü.M., bei 150–200 m max. 300 m ü.M.
Quelle: Ziff. 10.3 ZRS · Wert: 200 m
Schutzvorschriften Grenzbereich WG4-Zone «Käppeli»
In der WG4-Zone am Käppelibodenweg dürfen Gebäude- und Fassadenhöhe auf 25 m Distanz zur benachbarten W2a-Zone nicht höher sein als in der W3-Zone.
Quelle: Ziff. 5.5 ZRS · Wert: 25 m
Maximalwerte I-Zone NORD 2
In der I-Zone NORD 2 beträgt die maximale Gebäudelänge 150 m. Die Gebäudehöhe ist bei Längen unter 60 m auf 310 m ü.M. und bei Längen über 60 m auf 290 m ü.M. begrenzt.
Quelle: Ziff. 10.5 ZRS · Wert: 150 m
Maximalwerte I-Zone NORD 1
In der I-Zone NORD 1 beträgt die maximale Gebäudelänge 50 m und die maximale Gebäudehöhe 285 m ü.M.
Quelle: Ziff. 10.4 ZRS · Wert: 50 m
Nutzung9
Zoneneinteilung Wohn- und Wohn-Geschäftszonen
Das Siedlungsgebiet ist in verschiedene Wohnzonen (W1 bis W4) und Wohn-Geschäftszonen (WG3, WG4) unterteilt, die jeweils unterschiedliche Anzahl Vollgeschosse erlauben.
Quelle: Ziff. 3.1 ZRS · Wert: 4 Vollgeschosse (max)
Zulässige Nutzungen in den Wohnzonen
In den Wohnzonen ist neben Wohnen auch kleineres emissionsarmes Gewerbe erlaubt, wobei der Wohnanteil mindestens 2/3 der Bruttogeschossfläche betragen muss.
Quelle: Ziff. 4.1 ZRS · Wert: 66.7 %
Zoneneinteilung Gewerbe- und Industriezonen
Die Gewerbe- und Industriezonen sind nach maximaler Gebäudehöhe (G10 bis G26) sowie als spezielle Industriezonen (I-Zone SÜD, NORD 1, NORD 2) eingeteilt.
Quelle: Ziff. 3.2 ZRS · Wert: 26 m
Definition Haupt-, Neben- und Kleinbauten
Hauptbauten dienen dem Wohnen oder Arbeiten. Nebenbauten und Kleinbauten sind eingeschossig, werden nicht zum Wohnen oder Arbeiten genutzt (z.B. Garagen, Schöpfe) und können an den Hauptbau angebaut oder freistehend sein.
Quelle: Ziff. 6.1 ZRS
Wohnnutzung in Gewerbe- und Industriezonen
In Gewerbe- und Industriezonen sind Wohnungen nur für Betriebsinhaber und standortgebundenes Personal erlaubt; der Wohnanteil darf max. 1/3 der gewerblich genutzten Fläche betragen.
Quelle: Ziff. 9.1 ZRS · Wert: 33.3 %
Verbot von Terrassenhäusern
Terrassenhäuser sind in der Gemeinde Muttenz generell nicht zugelassen.
Quelle: Ziff. 25.4 ZRS
Zulässige Nutzungen in der WG-Zone
In der Wohn-Geschäftszone längs der St.-Jakob- und Prattelerstrasse sind innerhalb von 30 m ab Strassenlinie auch mässig störende Betriebe wie Tankstellen erlaubt.
Quelle: Ziff. 4.2 ZRS · Wert: 30 m
Kernzone – Zweck und Nutzungsarten
Die Kernzone dient der Erhaltung des historischen Dorfkerns. Mobilfunkanlagen sind innerhalb der Kernzone verboten.
Quelle: Ziff. 15 / 16 ZRS
Einschränkungen Nutzungsarten in G- und I-Zonen
In Gewerbe- und Industriezonen sind Elektrizitätserzeugungsanlagen mit fossilen Brennstoffen verboten; Abfallverwertungsanlagen und Notstromanlagen sind zulässig.
Quelle: Ziff. 9.2 ZRS
Ausnützung / Überbauung7
Definition Ausnützungs- und Bebauungsziffer
Die Ausnützungsziffer bestimmt die maximal zulässige Bruttogeschossfläche als Prozentsatz der Parzellenfläche; die Bebauungsziffer gibt an, wie viel der Parzelle überbaut werden darf.
Quelle: Ziff. 6.2 ZRS
Maximalwerte Zone W1 – Eingeschossige Wohnbauten
In der Zone W1 gilt eine Ausnützungsziffer von 35%, eine Bebauungsziffer von 20% und eine maximale Gebäudehöhe von 10.4 m (talseits). Die Zone W1a erlaubt etwas höhere Werte (AZ 40%, BZ 25%).
Quelle: Ziff. 5.1 ZRS · Wert: 35 %
Maximalwerte Zone W2 – Zweigeschossige Wohnbauten
In der Zone W2 beträgt die Ausnützungsziffer 55%, die Bebauungsziffer 28%, die Fassadenhöhe 6.3 m und die Gebäudehöhe maximal 10.4 m. Die Gebäudelänge ist auf 30 m begrenzt.
Quelle: Ziff. 5.2 ZRS · Wert: 55 %
Maximalwerte Zonen W3 und W4 – Drei- und viergeschossige Wohnbauten
In der Zone W3 gilt eine Ausnützungsziffer von 78% und eine maximale Gebäudehöhe von 13.1 m; in der Zone W4 beträgt die AZ 85% und die Gebäudehöhe maximal 15.8 m.
Quelle: Ziff. 5.3 ZRS · Wert: 85 %
Definition Bruttogeschossfläche (BGF)
Die Bruttogeschossfläche umfasst alle oberirdischen Vollgeschosse, anrechenbare Dachgeschoss- und Sockelgeschossflächen sowie unbeheizte Zwischenklimaräume; offene Balkone und Eingangsbereiche zählen nicht dazu.
Quelle: Ziff. 6.3 ZRS · Wert: 2.3 m
Massgebende Parzellenfläche
Als massgebende Parzellenfläche gilt die zum Zeitpunkt der Baubewilligung in der Bauzone vorhandene, strassenbereinigte Parzellenfläche. Bei Parzellen in verschiedenen Zonen ist die Nutzung gesondert zu ermitteln.
Quelle: Ziff. 6.6 ZRS
Maximalwerte Zonen WG3 und WG4 – Wohn-Geschäftsbauten
In der Zone WG3 gilt eine Ausnützungsziffer von 78% und eine Gebäudehöhe von max. 14.6 m; in der Zone WG4 beträgt die AZ 85% und die Gebäudehöhe max. 17.1 m.
Quelle: Ziff. 5.4 ZRS · Wert: 85 %
Gestaltung8
Dachgestaltung in den W- und WG-Zonen
Erlaubt sind Sattel-, Walm-, Zelt-, Flach- und Pultdächer mit max. 50° Neigung. Flachdächer unter 8° Neigung müssen begrünt werden; Dächer sind mit dunklem, mattem Material einzudecken.
Quelle: Ziff. 7.1 ZRS · Wert: 50 °
Eingliederung der Bauten in die Umgebung
Alle Bauten müssen sich in ihre bauliche und landschaftliche Umgebung eingliedern und eine befriedigende Gesamtwirkung erzielen. Dies gilt für Dachgestaltung, Firstrichtung, Baumassenverteilung, Bauhöhe, Form, Material und Farbe.
Quelle: Ziff. 25.1 ZRS
Spielplätze und Freizeitanlagen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als 6 Wohnungen müssen zweckmässige Frei- und Spielflächen für die Bewohnerschaft bereitgestellt und dauerhaft unterhalten werden.
Quelle: Ziff. 8.2 ZRS · Wert: 6 Wohnungen
Dachaufbauten und Dacheinschnitte (Gauben, Lukarnen)
Dachaufbauten und -einschnitte sind nur bei Dächern ab 35° Neigung erlaubt. Die Gesamtlänge darf max. 40% der Fassadenlänge betragen, die Fronthöhe max. 1.6 m.
Quelle: Ziff. 7.3 ZRS · Wert: 40 %
Dachformen und Dachgestaltung in der Kernzone
Im Kernbautenbereich sind nur Satteldächer mit 45°–55° Neigung und Biberschwanzziegeln erlaubt. Im Hofstattbereich sind ebenfalls nur Satteldächer mit nicht glänzendem Material zulässig.
Quelle: Ziff. 21.5 ZRS · Wert: 55 °
Glasziegel und Dachflächenfenster
Einzelne Dachflächenfenster dürfen max. 1.1 m² (zweiteilig 1.6 m²) gross sein; das Total aller solcher Flächen darf 6% der Dachfläche nicht überschreiten.
Quelle: Ziff. 7.4 ZRS · Wert: 6 %
Reklamen in der Kernzone
In der Kernzone sind Reklamen bewilligungspflichtig und nur für Betriebe im Erdgeschoss des jeweiligen Gebäudes erlaubt. Blinkende, akustische und selbstleuchtende Reklamen sind verboten.
Quelle: Ziff. 23 ZRS · Wert: 0.2 m2
Erscheinungsbild der Gewerbebetriebe
Gewerbebetriebe müssen in Situierung, Form, Material und Farbe ein ästhetisch befriedigendes Gesamtbild ergeben. Flachdächer sind vollständig zu begrünen, sofern sie nicht als Terrassen genutzt werden.
Quelle: Ziff. 11.3 ZRS
Energie1
Bonus für Energieeffizienz (Minergie-P)
Bauten, die mindestens den Minergie-P-Standard erreichen, dürfen die Ausnützungs- und Bebauungsziffer um je 10% (relativ) erhöhen.
Quelle: Ziff. 6.5 ZRS · Wert: 10 %
Parkplätze & Verkehr1
Pflichtparkplätze
Die Anzahl der Pflichtparkplätze richtet sich nach der kantonalen Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz. Für Dimensionierung und Anordnung gelten die VSS-Normen.
Quelle: Ziff. 25.7 ZRS
Umwelt & Gewässer3
Umgebungsgestaltung und Bepflanzung
Terrainveränderungen sind zurückhaltend auszuführen. Bei Bepflanzungen sind einheimische, standortgerechte Bäume und Sträucher zu verwenden. Freiräume sind ökologisch sinnvoll zu gestalten.
Quelle: Ziff. 25.2 ZRS
Schutzstreifen in den G-Zonen
Die im Zonenplan bezeichneten Schutzstreifen müssen bepflanzt werden und dürfen weder überbaut noch als Lager- oder Abstellplätze genutzt werden.
Quelle: Ziff. 11.2 ZRS
Kompostier- und Sammelstellen
Quartier-Kompostieranlagen und dezentrale Sammelstellen für wiederverwendbare Stoffe sind in allen Zonen zulässig.
Quelle: Ziff. 25.8 ZRS
Verfahren & Gebühren4
Quartierplanung – Pflicht und Abweichungen
In Zonen mit Quartierplanpflicht darf nur aufgrund eines Quartierplans gebaut werden. Im vereinfachten Verfahren können Ausnützungs- und Bebauungsziffer um bis zu 10%, Höhen um bis zu 10% und die Gebäudelänge um bis zu 10 m abweichen.
Quelle: Ziff. 25.5 ZRS · Wert: 3000 m2
Änderungen an vorbestandenen gruppenweisen Überbauungen
Bei Dachaufstockungen von Doppel- und Reiheneinfamilienhäusern ist ein vom Gemeinderat genehmigtes Gestaltungskonzept erforderlich. Im Rahmen eines solchen Konzepts gilt eine um 10% erhöhte Ausnützungsziffer.
Quelle: Ziff. 25.3 ZRS · Wert: 10 %
Bewilligungspflicht in der Kernzone
Alle Änderungen an Bauten (Materialisierung, Farbgebung) und Vorplätzen in der Kernzone bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates.
Quelle: Ziff. 24 ZRS
Ausnahmebewilligungen von Zonenvorschriften
Der Gemeinderat kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den kommunalen Zonenvorschriften beantragen, z.B. für bessere Einpassung ins Ortsbild, Lärmschutz oder Naturschutz.
Quelle: Ziff. 25.9 ZRS
Steuern & Bevölkerung in Muttenz
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Muttenz
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Muttenz
Gemeindeverwaltung Muttenz
Website BauamtNützliche Links für Muttenz
- Baureglement Muttenz (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Muttenz
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Basel-Landschaft
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Muttenz
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Muttenz
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Muttenz
Wie hoch ist der Steuerfuss in Muttenz?
Der Steuerfuss in Muttenz beträgt 56% (kantonaler Durchschnitt: 59.1%, Rang 16). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 70'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Muttenz erreichbar?
Das nächste Zentrum von Muttenz ist Birsfelden (12 Min. Auto, 32 Min. ÖV). Zürich ist in 67 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Muttenz?
Das Baureglement von Muttenz ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.bl.ch/api/attachments/5591. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Muttenz?
Die Baubewilligung in Muttenz wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Basel-Landschaft beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Muttenz (https://oereblex.bl.ch/api/attachments/5591). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).