Baubewilligung in Binningen (BL)
Bauvorschriften in Binningen pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Binningen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W2 | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Binningen
Nutzung13
Zoneneinteilung Gemeinde Binningen
Die Gemeinde Binningen ist in verschiedene Bau- und Nichtbauzonen eingeteilt, darunter Wohnzonen (W2a, W2b, W3), Wohn- und Geschäftszonen (WG3, WG4), Zentrumszone, Gewerbezone sowie diverse Spezialzonen. Jede Zone hat spezifische Nutzungsvorschriften.
Quelle: Zif. 2 ZRS
Nutzungsmasse Wohnzone W2a
In der Wohnzone W2a sind maximal 2 Vollgeschosse und 2 Wohnungen pro Baukörper erlaubt. Die Geschossflächenziffer beträgt max. 45%, die Grünflächenziffer min. 30%, die Fassadenhöhe max. 7.5 m, die Gebäudehöhe max. 10.5 m und die Gebäudelänge max. 25 m.
Quelle: Zif. 3 ZRS · Wert: 45 %
Nutzungsvorschriften Wohnzone W2a
Die Wohnzone W2a dient primär dem Wohnen. Nicht störende Betriebe sind zulässig, dürfen aber die Wohnqualität im Quartier nicht beeinträchtigen.
Quelle: Zif. 4 ZRS
Nutzungsmasse Wohn- und Geschäftszone WG4
In der Wohn- und Geschäftszone WG4 sind maximal 4 Vollgeschosse erlaubt. Die Geschossflächenziffer beträgt max. 120%, die Fassadenhöhe max. 13.5 m und die Gebäudehöhe max. 16.5 m.
Quelle: Zif. 3 ZRS · Wert: 120 %
Nutzungsmasse Wohn- und Geschäftszone WG3
In der Wohn- und Geschäftszone WG3 sind maximal 3 Vollgeschosse erlaubt. Die Geschossflächenziffer beträgt max. 110%, die Grünflächenziffer min. 10%, die Fassadenhöhe max. 10.5 m, die Gebäudehöhe max. 13.5 m und die Gebäudelänge max. 35 m.
Quelle: Zif. 3 ZRS · Wert: 110 %
Nutzungsmasse Wohnzone W3
In der Wohnzone W3 sind maximal 3 Vollgeschosse erlaubt. Die Geschossflächenziffer beträgt max. 110%, die Grünflächenziffer min. 10%, die Fassadenhöhe max. 10.5 m, die Gebäudehöhe max. 13.5 m und die Gebäudelänge max. 35 m.
Quelle: Zif. 3 ZRS · Wert: 110 %
Nutzungsmasse Wohnzone W2b
In der Wohnzone W2b sind maximal 2 Vollgeschosse erlaubt. Die Geschossflächenziffer beträgt max. 75%, die Grünflächenziffer min. 20%, die Fassadenhöhe max. 7.5 m, die Gebäudehöhe max. 10.5 m und die Gebäudelänge max. 25 m.
Quelle: Zif. 3 ZRS · Wert: 75 %
Nutzungsvorschriften Zentrumszone Z
Die Zentrumszone dient der Entwicklung des Ortszentrums entlang der Hauptstrasse und Kernmattstrasse. Es ist eine Mischnutzung mit Arbeiten und Wohnen sicherzustellen; im Erdgeschoss sind keine neuen strassenseitigen Wohnnutzungen zulässig.
Quelle: Zif. 5 ZRS
Spiel- und Freizeitflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Drei- und Mehrzimmerwohnungen sind Spiel- und Freizeitflächen von mindestens 15% der Geschossfläche, jedoch mindestens 100 m², zu schaffen.
Quelle: Zif. 39 ZRS · Wert: 100 m2
Abstellräume für Velos und Kinderwagen
In Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Wohnungen müssen Abstellräume für Velos, Kinderwagen und dergleichen vorgesehen werden, die ohne Treppe zugänglich sind.
Quelle: Zif. 26 ZRS
Bestandesgarantie bestehender Bauten
Bestehende Geschossflächen, die mit Inkrafttreten des Reglements anrechenbar wurden, dürfen genutzt oder benutzbar gemacht werden, auch wenn dadurch die Geschossflächenziffer überschritten wird.
Quelle: Zif. 43 ZRS
Freihaltezone – Bauverbot
In der Freihaltezone dürfen keine oberirdischen Bauten und Anlagen erstellt werden. Ausgenommen sind erdverlegte Leitungen, Strassen und Wege.
Quelle: Zif. 18 ZRS
Gartenhäuschen in der Spezialzone Familiengärten
Pro Pflanzlandparzelle ist ein Gartenhäuschen mit max. 10 m² Grundfläche erlaubt. Zulässig sind nur Sattel- oder Pultdächer. Der Dachvorsprung darf max. 60 cm betragen. Ein gedeckter Sitzplatz von max. 10 m² ist zusätzlich erlaubt.
Quelle: Zif. 9 ZRS · Wert: 10 m2
Gestaltung8
Terrainveränderungen und Stützmauern
Terrainveränderungen sind zurückhaltend auszuführen. In Hanglagen ab 15% Neigung darf das Vertikalmass 1.5 m nicht überschreiten, in flacheren Lagen max. 1.0 m. Stützmauern dürfen innerhalb der Geländenorm nicht höher als 2.0 m sein.
Quelle: Zif. 40 ZRS · Wert: 2 m
Gebäudelänge und geschlossene Bauweise
Die Gebäudelänge ist die längere Seite des flächenkleinsten Rechtecks um die projizierte Fassadenlinie. Zusammengebaute Gebäude gelten als ein Gebäude, sofern sie nicht mehr als 8 m versetzt sind. Entlang lärmbelasteter Strassen ist die geschlossene Bauweise anzustreben.
Quelle: Zif. 32 ZRS · Wert: 8 m
Begrünung von Flachdächern
Flachdächer (Neigung max. 5°) auf Hauptbauten müssen vollständig begrünt werden, sofern sie nicht als Terrassen genutzt werden. Ausgenommen sind Vordächer und Flächen für Energiegewinnungsanlagen.
Quelle: Zif. 36 ZRS · Wert: 5 °
Ortsbildschutzzone – erhöhte Gestaltungsanforderungen
In der Ortsbildschutzzone müssen sich Bauten in die erhaltenswerte Umgebung einfügen und erhöhte Gestaltungsanforderungen erfüllen. Neubauten und Umbauten müssen bezüglich Massstäblichkeit, Dach- und Fassadengestaltung sowie Material- und Farbgebung den Quartierscharakter erhalten.
Quelle: Zif. 15 ZRS
Allgemeine Gestaltungsgrundsätze
Alle Bauten müssen sich gut in ihre bauliche und landschaftliche Umgebung eingliedern. Die Umgebungsgestaltung hat den ökologischen Ausgleich zu berücksichtigen und ist naturnah vorzunehmen.
Quelle: Zif. 23 ZRS
Ortsbildschonzone – Gestaltungsanforderungen
In der Ortsbildschonzone müssen sich Bauten in die bauliche Umgebung einfügen und erhöhte Gestaltungsanforderungen erfüllen. Neubauten und Umbauten müssen bezüglich Situation und Massstäblichkeit den Quartierscharakter erhalten.
Quelle: Zif. 16 ZRS
Kantonal geschützte Kulturdenkmäler
Im Zonenplan mit einem Punkt bezeichnete Bauten unterstehen kantonalem Schutz. Bauliche Änderungen im Innern und am Äussern sind nur mit Zustimmung der kantonalen Denkmalpflege zulässig.
Quelle: Zif. 14 ZRS
Dachaufbauten und Dacheinschnitte
Dachaufbauten sind nur bei Dachneigungen über 35° zulässig. Die Fronthöhe darf max. 1.60 m betragen, der Abstand zu Fassadenenden muss mindestens ein Viertel der Fassadenlänge betragen. Sonnenergieanlagen sind in die Dachlandschaft zu integrieren.
Quelle: Zif. 35 ZRS · Wert: 1.6 m
Lärmschutz1
Lärmempfindlichkeitsstufen nach Zone
Die Wohnzonen W2a, W2b, W3 sowie WG3 und WG4 sind der Lärmempfindlichkeitsstufe II/III zugeordnet (Aufstufung gemäss Zonenplan möglich). Gewerbezone, OeWA und Spezialzonen sind der Stufe III zugeordnet.
Quelle: Zif. 3 ZRS
Energie2
Energieeffizienz-Bonus Minergie-P
Bauten, die mindestens den Minergie-P-Standard oder einen vergleichbaren Standard erreichen, dürfen die Geschossflächenziffer um 10% (Relativmass) erhöhen. Der Nachweis ist mit den Baugesuchsunterlagen zu erbringen.
Quelle: Zif. 25 Abs. 5 ZRS · Wert: 10 %
Anschlusspflicht Zone Wärmeverbund
In der Zone Wärmeverbund müssen Neubauten und Bauten mit Ersatz der Wärmeerzeugungsanlage an das Wärmeverbundnetz der Wärmeversorgung Binningen AG (WBA) angeschlossen werden.
Quelle: Zif. 20 ZRS
Parkplätze & Verkehr1
Pflichtparkplätze und Ersatzabgabe
Wenn die Schaffung des erforderlichen Parkraums auf privatem Areal nicht möglich ist, muss eine Ersatzabgabe an die Gemeinde geleistet werden. Die Gemeinde erstellt ein entsprechendes Ersatzabgabereglement.
Quelle: Zif. 41 ZRS
Umwelt & Gewässer2
Uferschutzzone – Bauverbote
In der Uferschutzzone sind Neubauten, Parkplätze, Ablagerungen, Terrainveränderungen und standortfremde Bepflanzungen verboten. Die bestehende naturnahe Vegetation ist geschützt; das Entfernen der Uferbestockung ist bewilligungspflichtig.
Quelle: Zif. 8 ZRS
Antennenanlagen – Verbotszonen
Mobilfunk-Basisstationen sind in der Zone zur Erhaltung der Aussicht, der Ortsbildschutzzone, der Ortsbildschonzone, der Uferschutzzone und der Naturschutzzone nicht zulässig. Ausnahmen kann der Gemeinderat beantragen.
Quelle: Zif. 37 ZRS
Verfahren & Gebühren2
Erforderliche Unterlagen für Baugesuche
Für Baugesuche sind Koten in Metern über Meer sowie ein Umgebungsplan im Massstab 1:200 mit verbindlicher Terraingestaltung einzureichen. In der Nutzungsberechnung ist der Untergeschossanteil separat auszuweisen.
Quelle: Zif. 44 ZRS
Abweichungen bei Quartierplanung und Ausnahmeüberbauungen
Bei Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan (Mindestparzelle 3'000 m²) sind Erhöhungen der GFZ um 8%, der Gebäudelänge um 5 m, der Fassadenhöhe um 3 m und der Gebäudehöhe um 3 m möglich. Bei Quartierplanung im vereinfachten Verfahren sind grössere Abweichungen zulässig.
Quelle: Zif. 22 ZRS · Wert: 3000 m2
Steuern & Bevölkerung in Binningen
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Binningen
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Binningen
Gemeindeverwaltung Binningen
Website BauamtNützliche Links für Binningen
- Baureglement Binningen (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Binningen
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Basel-Landschaft
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Binningen
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Binningen
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Binningen
Wie hoch darf ich in Binningen bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Binningen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Binningen festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Binningen?
Der Steuerfuss in Binningen beträgt 49% (kantonaler Durchschnitt: 59.1%, Rang 5). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 102'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Binningen erreichbar?
Das nächste Zentrum von Binningen ist Oberwil (BL) (13 Min. Auto, 24 Min. ÖV). Zürich ist in 76 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Binningen?
Das Baureglement von Binningen ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.bl.ch/api/attachments/18516. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Binningen?
Die Baubewilligung in Binningen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Basel-Landschaft beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Binningen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Binningen (https://oereblex.bl.ch/api/attachments/18516). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).