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Baubewilligung in Binningen (BL)

Kanton Basel-Landschaft·PLZ 4102·BFS 2765·16'100 Einwohner

Bauvorschriften in Binningen pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Binningen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W2

Weitere Bauvorschriften in Binningen

Nutzung13

Zoneneinteilung Gemeinde Binningen

Die Gemeinde Binningen ist in verschiedene Bau- und Nichtbauzonen eingeteilt, darunter Wohnzonen (W2a, W2b, W3), Wohn- und Geschäftszonen (WG3, WG4), Zentrumszone, Gewerbezone sowie diverse Spezialzonen. Jede Zone hat spezifische Nutzungsvorschriften.

Quelle: Zif. 2 ZRS

Nutzungsmasse Wohnzone W2a

In der Wohnzone W2a sind maximal 2 Vollgeschosse und 2 Wohnungen pro Baukörper erlaubt. Die Geschossflächenziffer beträgt max. 45%, die Grünflächenziffer min. 30%, die Fassadenhöhe max. 7.5 m, die Gebäudehöhe max. 10.5 m und die Gebäudelänge max. 25 m.

Quelle: Zif. 3 ZRS · Wert: 45 %

Nutzungsvorschriften Wohnzone W2a

Die Wohnzone W2a dient primär dem Wohnen. Nicht störende Betriebe sind zulässig, dürfen aber die Wohnqualität im Quartier nicht beeinträchtigen.

Quelle: Zif. 4 ZRS

Nutzungsmasse Wohn- und Geschäftszone WG4

In der Wohn- und Geschäftszone WG4 sind maximal 4 Vollgeschosse erlaubt. Die Geschossflächenziffer beträgt max. 120%, die Fassadenhöhe max. 13.5 m und die Gebäudehöhe max. 16.5 m.

Quelle: Zif. 3 ZRS · Wert: 120 %

Nutzungsmasse Wohn- und Geschäftszone WG3

In der Wohn- und Geschäftszone WG3 sind maximal 3 Vollgeschosse erlaubt. Die Geschossflächenziffer beträgt max. 110%, die Grünflächenziffer min. 10%, die Fassadenhöhe max. 10.5 m, die Gebäudehöhe max. 13.5 m und die Gebäudelänge max. 35 m.

Quelle: Zif. 3 ZRS · Wert: 110 %

Nutzungsmasse Wohnzone W3

In der Wohnzone W3 sind maximal 3 Vollgeschosse erlaubt. Die Geschossflächenziffer beträgt max. 110%, die Grünflächenziffer min. 10%, die Fassadenhöhe max. 10.5 m, die Gebäudehöhe max. 13.5 m und die Gebäudelänge max. 35 m.

Quelle: Zif. 3 ZRS · Wert: 110 %

Nutzungsmasse Wohnzone W2b

In der Wohnzone W2b sind maximal 2 Vollgeschosse erlaubt. Die Geschossflächenziffer beträgt max. 75%, die Grünflächenziffer min. 20%, die Fassadenhöhe max. 7.5 m, die Gebäudehöhe max. 10.5 m und die Gebäudelänge max. 25 m.

Quelle: Zif. 3 ZRS · Wert: 75 %

Nutzungsvorschriften Zentrumszone Z

Die Zentrumszone dient der Entwicklung des Ortszentrums entlang der Hauptstrasse und Kernmattstrasse. Es ist eine Mischnutzung mit Arbeiten und Wohnen sicherzustellen; im Erdgeschoss sind keine neuen strassenseitigen Wohnnutzungen zulässig.

Quelle: Zif. 5 ZRS

Spiel- und Freizeitflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Drei- und Mehrzimmerwohnungen sind Spiel- und Freizeitflächen von mindestens 15% der Geschossfläche, jedoch mindestens 100 m², zu schaffen.

Quelle: Zif. 39 ZRS · Wert: 100 m2

Abstellräume für Velos und Kinderwagen

In Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Wohnungen müssen Abstellräume für Velos, Kinderwagen und dergleichen vorgesehen werden, die ohne Treppe zugänglich sind.

Quelle: Zif. 26 ZRS

Bestandesgarantie bestehender Bauten

Bestehende Geschossflächen, die mit Inkrafttreten des Reglements anrechenbar wurden, dürfen genutzt oder benutzbar gemacht werden, auch wenn dadurch die Geschossflächenziffer überschritten wird.

Quelle: Zif. 43 ZRS

Freihaltezone – Bauverbot

In der Freihaltezone dürfen keine oberirdischen Bauten und Anlagen erstellt werden. Ausgenommen sind erdverlegte Leitungen, Strassen und Wege.

Quelle: Zif. 18 ZRS

Gartenhäuschen in der Spezialzone Familiengärten

Pro Pflanzlandparzelle ist ein Gartenhäuschen mit max. 10 m² Grundfläche erlaubt. Zulässig sind nur Sattel- oder Pultdächer. Der Dachvorsprung darf max. 60 cm betragen. Ein gedeckter Sitzplatz von max. 10 m² ist zusätzlich erlaubt.

Quelle: Zif. 9 ZRS · Wert: 10 m2

Gestaltung8

Terrainveränderungen und Stützmauern

Terrainveränderungen sind zurückhaltend auszuführen. In Hanglagen ab 15% Neigung darf das Vertikalmass 1.5 m nicht überschreiten, in flacheren Lagen max. 1.0 m. Stützmauern dürfen innerhalb der Geländenorm nicht höher als 2.0 m sein.

Quelle: Zif. 40 ZRS · Wert: 2 m

Gebäudelänge und geschlossene Bauweise

Die Gebäudelänge ist die längere Seite des flächenkleinsten Rechtecks um die projizierte Fassadenlinie. Zusammengebaute Gebäude gelten als ein Gebäude, sofern sie nicht mehr als 8 m versetzt sind. Entlang lärmbelasteter Strassen ist die geschlossene Bauweise anzustreben.

Quelle: Zif. 32 ZRS · Wert: 8 m

Begrünung von Flachdächern

Flachdächer (Neigung max. 5°) auf Hauptbauten müssen vollständig begrünt werden, sofern sie nicht als Terrassen genutzt werden. Ausgenommen sind Vordächer und Flächen für Energiegewinnungsanlagen.

Quelle: Zif. 36 ZRS · Wert: 5 °

Ortsbildschutzzone – erhöhte Gestaltungsanforderungen

In der Ortsbildschutzzone müssen sich Bauten in die erhaltenswerte Umgebung einfügen und erhöhte Gestaltungsanforderungen erfüllen. Neubauten und Umbauten müssen bezüglich Massstäblichkeit, Dach- und Fassadengestaltung sowie Material- und Farbgebung den Quartierscharakter erhalten.

Quelle: Zif. 15 ZRS

Allgemeine Gestaltungsgrundsätze

Alle Bauten müssen sich gut in ihre bauliche und landschaftliche Umgebung eingliedern. Die Umgebungsgestaltung hat den ökologischen Ausgleich zu berücksichtigen und ist naturnah vorzunehmen.

Quelle: Zif. 23 ZRS

Ortsbildschonzone – Gestaltungsanforderungen

In der Ortsbildschonzone müssen sich Bauten in die bauliche Umgebung einfügen und erhöhte Gestaltungsanforderungen erfüllen. Neubauten und Umbauten müssen bezüglich Situation und Massstäblichkeit den Quartierscharakter erhalten.

Quelle: Zif. 16 ZRS

Kantonal geschützte Kulturdenkmäler

Im Zonenplan mit einem Punkt bezeichnete Bauten unterstehen kantonalem Schutz. Bauliche Änderungen im Innern und am Äussern sind nur mit Zustimmung der kantonalen Denkmalpflege zulässig.

Quelle: Zif. 14 ZRS

Dachaufbauten und Dacheinschnitte

Dachaufbauten sind nur bei Dachneigungen über 35° zulässig. Die Fronthöhe darf max. 1.60 m betragen, der Abstand zu Fassadenenden muss mindestens ein Viertel der Fassadenlänge betragen. Sonnenergieanlagen sind in die Dachlandschaft zu integrieren.

Quelle: Zif. 35 ZRS · Wert: 1.6 m

Lärmschutz1

Lärmempfindlichkeitsstufen nach Zone

Die Wohnzonen W2a, W2b, W3 sowie WG3 und WG4 sind der Lärmempfindlichkeitsstufe II/III zugeordnet (Aufstufung gemäss Zonenplan möglich). Gewerbezone, OeWA und Spezialzonen sind der Stufe III zugeordnet.

Quelle: Zif. 3 ZRS

Energie2

Energieeffizienz-Bonus Minergie-P

Bauten, die mindestens den Minergie-P-Standard oder einen vergleichbaren Standard erreichen, dürfen die Geschossflächenziffer um 10% (Relativmass) erhöhen. Der Nachweis ist mit den Baugesuchsunterlagen zu erbringen.

Quelle: Zif. 25 Abs. 5 ZRS · Wert: 10 %

Anschlusspflicht Zone Wärmeverbund

In der Zone Wärmeverbund müssen Neubauten und Bauten mit Ersatz der Wärmeerzeugungsanlage an das Wärmeverbundnetz der Wärmeversorgung Binningen AG (WBA) angeschlossen werden.

Quelle: Zif. 20 ZRS

Parkplätze & Verkehr1

Pflichtparkplätze und Ersatzabgabe

Wenn die Schaffung des erforderlichen Parkraums auf privatem Areal nicht möglich ist, muss eine Ersatzabgabe an die Gemeinde geleistet werden. Die Gemeinde erstellt ein entsprechendes Ersatzabgabereglement.

Quelle: Zif. 41 ZRS

Umwelt & Gewässer2

Uferschutzzone – Bauverbote

In der Uferschutzzone sind Neubauten, Parkplätze, Ablagerungen, Terrainveränderungen und standortfremde Bepflanzungen verboten. Die bestehende naturnahe Vegetation ist geschützt; das Entfernen der Uferbestockung ist bewilligungspflichtig.

Quelle: Zif. 8 ZRS

Antennenanlagen – Verbotszonen

Mobilfunk-Basisstationen sind in der Zone zur Erhaltung der Aussicht, der Ortsbildschutzzone, der Ortsbildschonzone, der Uferschutzzone und der Naturschutzzone nicht zulässig. Ausnahmen kann der Gemeinderat beantragen.

Quelle: Zif. 37 ZRS

Verfahren & Gebühren2

Erforderliche Unterlagen für Baugesuche

Für Baugesuche sind Koten in Metern über Meer sowie ein Umgebungsplan im Massstab 1:200 mit verbindlicher Terraingestaltung einzureichen. In der Nutzungsberechnung ist der Untergeschossanteil separat auszuweisen.

Quelle: Zif. 44 ZRS

Abweichungen bei Quartierplanung und Ausnahmeüberbauungen

Bei Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan (Mindestparzelle 3'000 m²) sind Erhöhungen der GFZ um 8%, der Gebäudelänge um 5 m, der Fassadenhöhe um 3 m und der Gebäudehöhe um 3 m möglich. Bei Quartierplanung im vereinfachten Verfahren sind grössere Abweichungen zulässig.

Quelle: Zif. 22 ZRS · Wert: 3000 m2

Steuern & Bevölkerung in Binningen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss49%Kanton Ø 59.1% · Rang 5
Einwohner16'120Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 102'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Binningen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Oberwil (BL)
13'24'
Allschwil
13'31'
Münchenstein
16'34'
Basel
14'27'
Zürich
76'98'
Luzern
80'101'

Umliegende Gemeinden

Bottmingen
10'19'
Therwil
16'27'
Biel-Benken
17'33'
Schönenbuch
18'44'
Ettingen
20'31'
Bättwil
20'36'

Zuständige Behörde in Binningen

Gemeindeverwaltung Binningen

Website Bauamt

Nützliche Links für Binningen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Binningen

Wie hoch darf ich in Binningen bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Binningen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Binningen festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Binningen?

Der Steuerfuss in Binningen beträgt 49% (kantonaler Durchschnitt: 59.1%, Rang 5). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 102'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Binningen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Binningen ist Oberwil (BL) (13 Min. Auto, 24 Min. ÖV). Zürich ist in 76 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Binningen?

Das Baureglement von Binningen ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.bl.ch/api/attachments/18516. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Binningen?

Die Baubewilligung in Binningen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Basel-Landschaft beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Binningen (https://oereblex.bl.ch/api/attachments/18516). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).