Baubewilligung in Münchenstein (BL)
Bauvorschriften in Münchenstein pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Münchenstein extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbe/Industrie | 30 m § 9 ZRS / § 2 ZRS | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Münchenstein
Nutzung7
Zulässige Nutzung in der Wohnzone
Wohnzonen sind primär der Wohnnutzung vorbehalten. Zugelassen sind auch nicht störende Betriebe wie Quartierläden, kleine Dienstleistungsbetriebe, Kinderkrippen und Wohnheime.
Quelle: § 26 ZRS
Nebenräume und Einstellräume bei Mehrfamilienhäusern
In Mehrfamilienhäusern sind pro Wohnung mindestens 7 m² Nebenräume (Keller, Estrich) und mindestens 3 m² wettergeschützte Einstellräume (Fahrräder, Kinderwagen) zu erstellen.
Quelle: § 18 ZRS · Wert: 7 m2
Maximale Wohnungszahl pro Baukörper in W1-Zonen
In den Wohnzonen W1a und W1b sind maximal 2 Wohnungen pro Baukörper zulässig.
Quelle: § 2 ZRS · Wert: 2 Wohnungen
Zulässige Nutzung in der Wohn- und Geschäftszone
Wohn- und Geschäftszonen erlauben Wohnnutzung und wenig störende Betriebe (Läden, Hotels, Restaurants). In bestimmten Bereichen sind auch mässig störende Betriebe wie Handwerksbetriebe und Tankstellen zulässig.
Quelle: § 27 ZRS
Zulässige Nutzung in der Gewerbezone
Gewerbezonen sind für mässig störende Betriebe wie Werkstätten, Druckereien, Einkaufszentren und Logistikbetriebe bestimmt. Wohnnutzung ist nur eingeschränkt zulässig.
Quelle: § 29 ZRS
Nutzung in der Grünzone
Grünzonen sind dauerhaft vor Überbauung freizuhalten. Zulässig sind nur Fusswege und ungedeckte Sitzgelegenheiten. Bepflanzungen müssen mit einheimischen Arten erfolgen.
Quelle: § 33 ZRS
Zulässige Nutzung in der Industriezone
Industriezonen sind für stark störende Betriebe wie Fabriken, Tanklager und Chemiebetriebe bestimmt. Bei Neuansiedlungen von Störfallbetrieben ist ein angemessener Sicherheitsabstand zur Wohnzone einzuhalten.
Quelle: § 30 ZRS
Gestaltung6
Dachgestaltung in Wohn-, WG- und Zentrumszonen
In Wohn-, Wohn-/Geschäfts- und Zentrumszonen gelten spezifische Gestaltungsregeln für Satteldächer, Mansarddächer und Flachdächer. Kreuzgiebel- und Runddachformen sowie Mansardendächer sind in W1a und W1b ausgeschlossen.
Quelle: § 15 ZRS
Denkmalschutzzone Wasserhaus
Die Siedlung Wasserhaus (1920/21) steht unter Denkmalschutz. Alle baulichen Massnahmen müssen die einheitliche Gesamtwirkung der Gartenstadt-Siedlung wahren. Ergänzende Bestimmungen im Anhang 4.1 sind rechtsverbindlich.
Quelle: § 38a ZRS
Dachaufbauten und Dacheinschnitte
Die Summe der Breiten aller Dachaufbauten und -einschnitte darf die halbe Fassadenlänge nicht überschreiten. Die maximale Fronthöhe von Dachaufbauten beträgt 1.8 m.
Quelle: § 16 ZRS · Wert: 1.8 m
Denkmalschutzzone Gartenstadt
Die Gartenstadt-Siedlung steht unter Denkmalschutz. Geschützte Bauten dürfen grundsätzlich nicht abgebrochen werden. Bauliche Massnahmen müssen im Sinne der ursprünglichen Gestaltung erfolgen.
Quelle: § 38b ZRS
Ortsbildschonzonen
In vier Ortsbildschonzonen (Schmidholzstrasse, Lärchenstrasse/Tannenstrasse, Blauenstrasse/Tramstrasse, Weidenstrasse) gelten erhöhte Gestaltungsanforderungen. Erhaltenswerte Bauten dürfen grundsätzlich nicht abgebrochen werden.
Quelle: § 40 ZRS
Einzelschutzobjekte
Sechs Einzelschutzobjekte (u.a. Bauernhaus Baselstrasse 96, Reformiertes Kirchgemeindehaus, Pfarrhaus) dürfen nicht abgebrochen werden. Bauliche Massnahmen erfordern erhöhten architektonischen Anspruch.
Quelle: § 39 ZRS
Lärmschutz1
Lärm-Empfindlichkeitsstufen nach Zone
Den Zonen sind Lärm-Empfindlichkeitsstufen (LES) zugewiesen: Wohnzonen W1-W2 erhalten LES II, W3/WG3 LES II oder III, WG3+/WG4+ LES III, Industriezonen LES IV.
Quelle: § 2 ZRS
Energie2
Ökologische Anforderungen an Flachdächer
Flachdächer von Hauptbauten müssen ökologische Funktionen erfüllen (z.B. extensive Begrünung, Solarenergienutzung, Retention), soweit sie nicht als Terrassen genutzt werden.
Quelle: § 15 Abs. 5 ZRS
Energiekonzept bei Quartierplan-Pflicht
Für Areale mit Quartierplan-Pflicht ist ein auf das Bebauungskonzept abgestimmtes Energiekonzept auszuarbeiten und vom Gemeinderat zu bewilligen.
Quelle: § 32 Abs. 4 ZRS / § 50 Abs. 3 lit. f ZRS
Umwelt & Gewässer9
Gefahrenzone Überschwemmung
In Überschwemmungsgefahrenzonen müssen Gebäude gegen Hochwasserereignisse mit einer Jährlichkeit von 100 bis 300 Jahren geschützt werden. Gebäudeteile unterhalb der massgebenden Hochwasserkote sind wasserdicht auszugestalten.
Quelle: § 47 ZRS
Naturschutzzone
In Naturschutzzonen sind alle Massnahmen verboten, die den Schutz- und Entwicklungszielen zuwiderlaufen. Die Ausführungsbestimmungen zur Naturschutzzone 'Welschenmatt' sind im Anhang 8 festgelegt.
Quelle: § 42 ZRS
Gefahrenzone Steinschlag
In Steinschlaggefahrenzonen müssen Gebäudefassaden Steinschlagereignissen mit einer Einwirkung von 30 kJ standhalten. Wohn- und Schlafräume sind auf der abgewandten Seite anzuordnen.
Quelle: § 49 ZRS · Wert: 30 kJ
Niederterrassenböschungen
In den Niederterrassenböschungen sind Terrainveränderungen sowie die Erstellung von Bauten nicht zulässig. Die bauliche Nutzung ist auf der restlichen Parzellenfläche anzuordnen.
Quelle: § 43 ZRS
Gefahrenzone Rutschung
In Rutschungsgefahrenzonen müssen Gebäude und Leitungen so gebaut werden, dass sie möglichen Rutschereignissen standhalten. Eine Baugrunduntersuchung ist zwingend erforderlich.
Quelle: § 48 ZRS
Grünraumgestaltung in Zonen für öffentliche Werke und Anlagen
In Zonen für öffentliche Werke und Anlagen ist ein angemessener Teil der Grundstücksfläche als Grünraum mit einheimischen Pflanzen zu gestalten. Für Bodenbefestigungen sind wasserdurchlässige Materialien zu verwenden.
Quelle: § 31 Abs. 3 ZRS
Aussichtsschutzzone
In Aussichtsschutzzonen dürfen Sichtbeziehungen weder durch Bauten noch durch Bepflanzungen beeinträchtigt werden. Es bestehen drei Aussichtsschutzzonen (Kirche, Eichenstrasse, Höhenweg).
Quelle: § 45 ZRS
Lichtverschmutzung / Aussenraumbeleuchtung
Aussenraumbeleuchtungen müssen so konzipiert werden, dass sie die Umgebung nicht übermässig beeinträchtigen. Intensität, Leuchtdauer und Beleuchtungsstärke sind auf das Notwendige zu beschränken.
Quelle: § 24 ZRS
Vogelschutz bei Verglasungen
Verglasungen und Glasbauteile müssen so gestaltet werden, dass sie nicht zur Vogelfalle werden.
Quelle: § 25 ZRS
Verfahren & Gebühren3
Mehrwertabgabe bei Einzonung/Umzonung
Bei Einzonungen oder erheblich gesteigerter Nutzungsmöglichkeit (Mehrwert über Fr. 35'000) sind 50% des Mehrwerts als Abgabe an die Gemeinde zu entrichten. Die Abgabe wird bei Veräusserung oder Erteilung der Baubewilligung fällig.
Quelle: § 52 ZRS · Wert: 35000 CHF
Kriterien für Quartierplanungen
Bei Quartierplanungen sind Kriterien wie Einpassung ins Ortsbild, Wohnqualität, Auswirkungen auf die Nachbarschaft, Erschliessung, ökologische Ausgleichsmassnahmen und rationelle Energienutzung zu beachten.
Quelle: § 50 ZRS
Zone mit Quartierplan-Pflicht
In bestimmten Arealen (z.B. Dychrain, Bahnhof, van Baerle) darf nur aufgrund einer rechtskräftigen Quartierplanung gebaut werden. Für diese Areale ist auch ein Energiekonzept auszuarbeiten.
Quelle: § 32 ZRS
Steuern & Bevölkerung in Münchenstein
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Münchenstein
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Münchenstein
Gemeindeverwaltung Münchenstein
Website BauamtNützliche Links für Münchenstein
- Baureglement Münchenstein (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Münchenstein
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Basel-Landschaft
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Münchenstein
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Münchenstein
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Münchenstein
Wie hoch darf ich in Münchenstein bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Münchenstein hängt von der Wohnzone ab: Gewerbe/Industrie: 30 m (§ 9 ZRS / § 2 ZRS). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Münchenstein festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Münchenstein?
Der Steuerfuss in Münchenstein beträgt 60% (kantonaler Durchschnitt: 59.1%, Rang 44). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 67'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Münchenstein erreichbar?
Das nächste Zentrum von Münchenstein ist Reinach (BL) (12 Min. Auto, 22 Min. ÖV). Zürich ist in 71 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Münchenstein?
Das Baureglement von Münchenstein ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.bl.ch/api/attachments/22718. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Münchenstein?
Die Baubewilligung in Münchenstein wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Basel-Landschaft beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Münchenstein (https://oereblex.bl.ch/api/attachments/22718). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).