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Baubewilligung in Münchenstein (BL)

Kanton Basel-Landschaft·PLZ 4142·BFS 2769·12'800 Einwohner

Bauvorschriften in Münchenstein pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Münchenstein extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
Gewerbe/Industrie30 m
§ 9 ZRS / § 2 ZRS

Weitere Bauvorschriften in Münchenstein

Nutzung7

Zulässige Nutzung in der Wohnzone

Wohnzonen sind primär der Wohnnutzung vorbehalten. Zugelassen sind auch nicht störende Betriebe wie Quartierläden, kleine Dienstleistungsbetriebe, Kinderkrippen und Wohnheime.

Quelle: § 26 ZRS

Nebenräume und Einstellräume bei Mehrfamilienhäusern

In Mehrfamilienhäusern sind pro Wohnung mindestens 7 m² Nebenräume (Keller, Estrich) und mindestens 3 m² wettergeschützte Einstellräume (Fahrräder, Kinderwagen) zu erstellen.

Quelle: § 18 ZRS · Wert: 7 m2

Maximale Wohnungszahl pro Baukörper in W1-Zonen

In den Wohnzonen W1a und W1b sind maximal 2 Wohnungen pro Baukörper zulässig.

Quelle: § 2 ZRS · Wert: 2 Wohnungen

Zulässige Nutzung in der Wohn- und Geschäftszone

Wohn- und Geschäftszonen erlauben Wohnnutzung und wenig störende Betriebe (Läden, Hotels, Restaurants). In bestimmten Bereichen sind auch mässig störende Betriebe wie Handwerksbetriebe und Tankstellen zulässig.

Quelle: § 27 ZRS

Zulässige Nutzung in der Gewerbezone

Gewerbezonen sind für mässig störende Betriebe wie Werkstätten, Druckereien, Einkaufszentren und Logistikbetriebe bestimmt. Wohnnutzung ist nur eingeschränkt zulässig.

Quelle: § 29 ZRS

Nutzung in der Grünzone

Grünzonen sind dauerhaft vor Überbauung freizuhalten. Zulässig sind nur Fusswege und ungedeckte Sitzgelegenheiten. Bepflanzungen müssen mit einheimischen Arten erfolgen.

Quelle: § 33 ZRS

Zulässige Nutzung in der Industriezone

Industriezonen sind für stark störende Betriebe wie Fabriken, Tanklager und Chemiebetriebe bestimmt. Bei Neuansiedlungen von Störfallbetrieben ist ein angemessener Sicherheitsabstand zur Wohnzone einzuhalten.

Quelle: § 30 ZRS

Gestaltung6

Dachgestaltung in Wohn-, WG- und Zentrumszonen

In Wohn-, Wohn-/Geschäfts- und Zentrumszonen gelten spezifische Gestaltungsregeln für Satteldächer, Mansarddächer und Flachdächer. Kreuzgiebel- und Runddachformen sowie Mansardendächer sind in W1a und W1b ausgeschlossen.

Quelle: § 15 ZRS

Denkmalschutzzone Wasserhaus

Die Siedlung Wasserhaus (1920/21) steht unter Denkmalschutz. Alle baulichen Massnahmen müssen die einheitliche Gesamtwirkung der Gartenstadt-Siedlung wahren. Ergänzende Bestimmungen im Anhang 4.1 sind rechtsverbindlich.

Quelle: § 38a ZRS

Dachaufbauten und Dacheinschnitte

Die Summe der Breiten aller Dachaufbauten und -einschnitte darf die halbe Fassadenlänge nicht überschreiten. Die maximale Fronthöhe von Dachaufbauten beträgt 1.8 m.

Quelle: § 16 ZRS · Wert: 1.8 m

Denkmalschutzzone Gartenstadt

Die Gartenstadt-Siedlung steht unter Denkmalschutz. Geschützte Bauten dürfen grundsätzlich nicht abgebrochen werden. Bauliche Massnahmen müssen im Sinne der ursprünglichen Gestaltung erfolgen.

Quelle: § 38b ZRS

Ortsbildschonzonen

In vier Ortsbildschonzonen (Schmidholzstrasse, Lärchenstrasse/Tannenstrasse, Blauenstrasse/Tramstrasse, Weidenstrasse) gelten erhöhte Gestaltungsanforderungen. Erhaltenswerte Bauten dürfen grundsätzlich nicht abgebrochen werden.

Quelle: § 40 ZRS

Einzelschutzobjekte

Sechs Einzelschutzobjekte (u.a. Bauernhaus Baselstrasse 96, Reformiertes Kirchgemeindehaus, Pfarrhaus) dürfen nicht abgebrochen werden. Bauliche Massnahmen erfordern erhöhten architektonischen Anspruch.

Quelle: § 39 ZRS

Lärmschutz1

Lärm-Empfindlichkeitsstufen nach Zone

Den Zonen sind Lärm-Empfindlichkeitsstufen (LES) zugewiesen: Wohnzonen W1-W2 erhalten LES II, W3/WG3 LES II oder III, WG3+/WG4+ LES III, Industriezonen LES IV.

Quelle: § 2 ZRS

Energie2

Ökologische Anforderungen an Flachdächer

Flachdächer von Hauptbauten müssen ökologische Funktionen erfüllen (z.B. extensive Begrünung, Solarenergienutzung, Retention), soweit sie nicht als Terrassen genutzt werden.

Quelle: § 15 Abs. 5 ZRS

Energiekonzept bei Quartierplan-Pflicht

Für Areale mit Quartierplan-Pflicht ist ein auf das Bebauungskonzept abgestimmtes Energiekonzept auszuarbeiten und vom Gemeinderat zu bewilligen.

Quelle: § 32 Abs. 4 ZRS / § 50 Abs. 3 lit. f ZRS

Umwelt & Gewässer9

Gefahrenzone Überschwemmung

In Überschwemmungsgefahrenzonen müssen Gebäude gegen Hochwasserereignisse mit einer Jährlichkeit von 100 bis 300 Jahren geschützt werden. Gebäudeteile unterhalb der massgebenden Hochwasserkote sind wasserdicht auszugestalten.

Quelle: § 47 ZRS

Naturschutzzone

In Naturschutzzonen sind alle Massnahmen verboten, die den Schutz- und Entwicklungszielen zuwiderlaufen. Die Ausführungsbestimmungen zur Naturschutzzone 'Welschenmatt' sind im Anhang 8 festgelegt.

Quelle: § 42 ZRS

Gefahrenzone Steinschlag

In Steinschlaggefahrenzonen müssen Gebäudefassaden Steinschlagereignissen mit einer Einwirkung von 30 kJ standhalten. Wohn- und Schlafräume sind auf der abgewandten Seite anzuordnen.

Quelle: § 49 ZRS · Wert: 30 kJ

Niederterrassenböschungen

In den Niederterrassenböschungen sind Terrainveränderungen sowie die Erstellung von Bauten nicht zulässig. Die bauliche Nutzung ist auf der restlichen Parzellenfläche anzuordnen.

Quelle: § 43 ZRS

Gefahrenzone Rutschung

In Rutschungsgefahrenzonen müssen Gebäude und Leitungen so gebaut werden, dass sie möglichen Rutschereignissen standhalten. Eine Baugrunduntersuchung ist zwingend erforderlich.

Quelle: § 48 ZRS

Grünraumgestaltung in Zonen für öffentliche Werke und Anlagen

In Zonen für öffentliche Werke und Anlagen ist ein angemessener Teil der Grundstücksfläche als Grünraum mit einheimischen Pflanzen zu gestalten. Für Bodenbefestigungen sind wasserdurchlässige Materialien zu verwenden.

Quelle: § 31 Abs. 3 ZRS

Aussichtsschutzzone

In Aussichtsschutzzonen dürfen Sichtbeziehungen weder durch Bauten noch durch Bepflanzungen beeinträchtigt werden. Es bestehen drei Aussichtsschutzzonen (Kirche, Eichenstrasse, Höhenweg).

Quelle: § 45 ZRS

Lichtverschmutzung / Aussenraumbeleuchtung

Aussenraumbeleuchtungen müssen so konzipiert werden, dass sie die Umgebung nicht übermässig beeinträchtigen. Intensität, Leuchtdauer und Beleuchtungsstärke sind auf das Notwendige zu beschränken.

Quelle: § 24 ZRS

Vogelschutz bei Verglasungen

Verglasungen und Glasbauteile müssen so gestaltet werden, dass sie nicht zur Vogelfalle werden.

Quelle: § 25 ZRS

Verfahren & Gebühren3

Mehrwertabgabe bei Einzonung/Umzonung

Bei Einzonungen oder erheblich gesteigerter Nutzungsmöglichkeit (Mehrwert über Fr. 35'000) sind 50% des Mehrwerts als Abgabe an die Gemeinde zu entrichten. Die Abgabe wird bei Veräusserung oder Erteilung der Baubewilligung fällig.

Quelle: § 52 ZRS · Wert: 35000 CHF

Kriterien für Quartierplanungen

Bei Quartierplanungen sind Kriterien wie Einpassung ins Ortsbild, Wohnqualität, Auswirkungen auf die Nachbarschaft, Erschliessung, ökologische Ausgleichsmassnahmen und rationelle Energienutzung zu beachten.

Quelle: § 50 ZRS

Zone mit Quartierplan-Pflicht

In bestimmten Arealen (z.B. Dychrain, Bahnhof, van Baerle) darf nur aufgrund einer rechtskräftigen Quartierplanung gebaut werden. Für diese Areale ist auch ein Energiekonzept auszuarbeiten.

Quelle: § 32 ZRS

Steuern & Bevölkerung in Münchenstein

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss60%Kanton Ø 59.1% · Rang 44
Einwohner12'518Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 67'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Münchenstein

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Reinach (BL)
12'22'
Muttenz
12'25'
Arlesheim
12'25'
Basel
16'26'
Zürich
71'94'
Luzern
75'99'

Umliegende Gemeinden

Bottmingen
12'28'
Dornach
15'29'
Duggingen
17'31'
Therwil
18'36'
Pfeffingen
19'40'
Augst
20'40'

Zuständige Behörde in Münchenstein

Gemeindeverwaltung Münchenstein

Website Bauamt

Nützliche Links für Münchenstein

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Münchenstein

Wie hoch darf ich in Münchenstein bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Münchenstein hängt von der Wohnzone ab: Gewerbe/Industrie: 30 m (§ 9 ZRS / § 2 ZRS). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Münchenstein festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Münchenstein?

Der Steuerfuss in Münchenstein beträgt 60% (kantonaler Durchschnitt: 59.1%, Rang 44). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 67'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Münchenstein erreichbar?

Das nächste Zentrum von Münchenstein ist Reinach (BL) (12 Min. Auto, 22 Min. ÖV). Zürich ist in 71 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Münchenstein?

Das Baureglement von Münchenstein ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.bl.ch/api/attachments/22718. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Münchenstein?

Die Baubewilligung in Münchenstein wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Basel-Landschaft beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Weitere Gemeinden in der Nähe

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Keine Haftung

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Münchenstein (https://oereblex.bl.ch/api/attachments/22718). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).