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Baubewilligung in Liestal (BL)

Kanton Basel-Landschaft·PLZ 4410·BFS 2829·14'700 Einwohner

Bauvorschriften in Liestal pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Liestal extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W2
Gewerbe/Industrie20 m
Art. 2 / Art. 33 ZRS

Weitere Bauvorschriften in Liestal

Nutzung7

Nutzung in der Wohnzone W2

Die Wohnzone W2 ist primär dem Wohnen vorbehalten. Zugelassen sind nicht störende Betriebe sowie kleinere emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe mit geringem Zubringerverkehr. Der maximale Geschäftsanteil beträgt 40% der zulässigen Ausnützung.

Quelle: Art. 3 Abs. 1 und 3 ZRS · Wert: 40 %

Nebenräume und Einstellräume für Fahrräder und Kinderwagen

In Mehrfamilienhäusern sind pro Wohnung mindestens 7 m² Nebenräume (Keller, Estrich, Reduit) sowie mindestens 7 m² wettergeschützte, ebenerdig zugängliche Einstellräume für Fahrräder und Kinderwagen zu erstellen.

Quelle: Art. 41 ZRS · Wert: 7 m2

Spielplätze und Freizeitanlagen

Bei Wohnbauten mit 6 oder mehr Wohnungen müssen auf privatem Grund Spielplätze und Freizeitanlagen erstellt werden. Diese müssen mindestens 10% der Bruttogeschossfläche der Wohnbauten betragen.

Quelle: Art. 42 ZRS · Wert: 10 %

Zulässige Wohnungszahl pro Baukörper in W2

In der Wohnzone W2 sind maximal 5 Wohnungen pro Baukörper zulässig.

Quelle: Art. 2 ZRS · Wert: 5 Wohnungen

Nutzungsanteile in WG3b und WG3d

In der Zone WG3b sind mindestens 70% der Ausnützungsfläche für Dienstleistung/Geschäftsnutzung und höchstens 20% für Wohnen vorgesehen. In WG3d beträgt der Anteil mässig störender Betriebe 0–100%.

Quelle: Art. 6 Abs. 1–3 ZRS · Wert: 70 %

Nutzung in den Gewerbezonen G1 und G2

Gewerbezonen sind für mässig störende Betriebe bestimmt, inkl. Produktion, Lagerung, Transport, Handel und Dienstleistungen. In G1 sind Störfallbetriebe nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand zur Wohnzone zulässig.

Quelle: Art. 9 ZRS

Spezialzone Wohnen, Bestand

Die Spezialzone Bestand dient der Erhaltung und Erneuerung bestehender Bebauung. Volumenerweiterungen sind um maximal 5% des Bestandes vom 1.1.2006 zulässig. Bauliche Veränderungen müssen die Einheitlichkeit der Bebauung wahren.

Quelle: Art. 8 ZRS · Wert: 5 %

Gestaltung5

Umgebungsgestaltung und Terrainveränderungen

Auffüllungen über 1.50 m müssen terrassiert werden. Böschungen dürfen nicht steiler als 2:3 sein. Stützmauern dürfen maximal 1.50 m hoch sein. Bei der Bepflanzung sind einheimische Pflanzen vorzuziehen.

Quelle: Art. 36 ZRS · Wert: 1.5 m

Dachaufbauten – Masse und Gestaltung

Dachaufbauten sind nur bei Dachneigungen über 35° zulässig. Die Gesamtbreite aller Aufbauten darf pro Gebäudeseite nicht mehr als 40% der Fassadenlänge betragen. Die maximale Fronthöhe beträgt 1.60 m, der Mindestabstand zur Parzellengrenze 1.50 m.

Quelle: Art. 35 ZRS · Wert: 40 %

Garagen im Hauptbau

Garagen und Haupteingänge dürfen auf der gesamten Gebäudelänge angeordnet werden, wenn ausserhalb keine zusätzlichen Garagen gebaut werden. Weitere Vollgeschosse oder das Dachgeschoss müssen mindestens 4 m von der vordersten Fassadenflucht zurückversetzt sein.

Quelle: Art. 31 Abs. 8 ZRS · Wert: 4 m

Aussichtsschutz

In den im Zonenplan bezeichneten Lagen ist die Aussicht dauerhaft freizuhalten. Es dürfen keine Bauten, Bepflanzungen oder sichthemmende Massnahmen vorgenommen werden. Bei Einschränkungen der baulichen Nutzung kann der Stadtrat Ausnahmen gewähren.

Quelle: Art. 21 ZRS

Erhaltenswerte kantonale Gebäude (Denkmalschutz)

Im Zonenplan bezeichnete Gebäude stehen unter kantonalem Schutz und sind in Substanz, Konstruktion und Erscheinung zu erhalten. Bauliche Veränderungen sind nur mit Zustimmung der kantonalen Denkmalpflege zulässig.

Quelle: Art. 25 ZRS

Lärmschutz1

Lärmempfindlichkeitsstufen in den Bauzonen

Den Bauzonen sind Lärmempfindlichkeitsstufen (LES) gemäss LSV zugewiesen: W2, WG2, WG3, WG3a, WG3c, WG4 = LES II; WG3b, WG3d, G1, G2, Sport- und Freizeitanlagen = LES III.

Quelle: Art. 2 ZRS

Energie1

Energiekonzept bei Quartierplanung

Gleichzeitig mit einem Quartierplan ist ein Energiekonzept zu erarbeiten. Bauten haben den Minergie-Standard oder einen vergleichbaren Standard zu erfüllen.

Quelle: Art. 38 Abs. 7 ZRS

Parkplätze & Verkehr1

Abstellplatzbedarf mit Reduktionsfaktoren

Bei der Bemessung des Abstellplatzbedarfs werden gebietsweise Reduktionsfaktoren aufgrund guter ÖV-Erschliessung (R1) und weiterer Faktoren (R2) angewendet. Der Stadtrat kann die Faktoren bei Veränderungen der ÖV-Erschliessung anpassen.

Quelle: Art. 43 Abs. 1–2 ZRS

Umwelt & Gewässer5

Versiegelung und Flachdachbegrünung

Flachdächer und flach geneigte Dächer ab 100 m² Fläche müssen extensiv begrünt werden. Offene Parkplätze sind möglichst mit unversiegelten Oberflächen zu versehen. Bei mehr als 60% unterirdischer Überbauung ist ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich.

Quelle: Art. 37 ZRS · Wert: 100 m2

Uferschutzzone

In der Uferschutzzone sind Neubauten, Parkplätze, Ablagerungen, Terrainveränderungen und standortfremde Bepflanzungen verboten. Die bestehende naturnahe Vegetation ist geschützt. Die Uferschutzzone gilt als Grundnutzungszone.

Quelle: Art. 23 ZRS

Archäologische Schutzzonen und Einzelobjekte

In archäologischen Schutzzonen sind Bodeneingriffe nur mit Bewilligung der Kantonsarchäologie zulässig. Sämtliche Veränderungen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Behörde, die gegebenenfalls eine vorgängige Untersuchung anordnet.

Quelle: Art. 22 ZRS

Grünzone für Sichtschutzpflanzgürtel

Bei Neubauten in der Gewerbezone sind Wohngebiete durch einen möglichst durchgehenden Sichtschutzpflanzgürtel mit einheimischen Pflanzen gegen übermässige Immissionen abzuschirmen. Lagerung und Parkierung im Pflanzgürtel sind nicht zulässig.

Quelle: Art. 17 ZRS

Erschwerte Bodenverhältnisse (Schleifenberg/Erzenberg)

In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten mit erschwerten Bodenverhältnissen (Schleifenberg/Erzenberg) sind Bauten sorgfältig ins Terrain einzugliedern. Mit dem Baugesuch ist ein geologisches Gutachten einzureichen.

Quelle: Art. 15 ZRS

Verfahren & Gebühren4

Quartierplanpflicht

In bestimmten im Zonenplan bezeichneten Gebieten kann nur aufgrund eines rechtsgültigen Quartierplans gebaut werden. Der Stadtrat kann in Ausnahmefällen von der Quartierplanpflicht befreien.

Quelle: Art. 38 ZRS

Ausnahmen von den Bauvorschriften

Der Stadtrat kann bei besonderen Verhältnissen Ausnahmen gewähren, z.B. für Nutzungsübertragungen auf benachbarte Grundstücke oder bei Einschränkungen durch Aussichtsschutz. Eine Ausnahme darf nicht zu Mehrnutzung führen und muss architektonisch mindestens gleichwertig sein.

Quelle: Art. 50 ZRS

Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan

Bei Überbauungen nach einheitlichem Plan (Mindestfläche 2'000 m²) kann der Stadtrat Ausnahmen von den Zonenvorschriften gewähren. Die zulässige Ausnützung beträgt z.B. 60% in W2 und 83% in WG3, Fassaden- und Gebäudehöhen dürfen um 0.50 m überschritten werden.

Quelle: Art. 40 ZRS · Wert: 2000 m2

Quartierplan vereinfachtes Verfahren – Mindestfläche und Rahmenbedingungen

Für einen Quartierplan im vereinfachten Verfahren beträgt die Mindestfläche 2'500 m². Es gelten erhöhte Ausnützungsziffern (z.B. 62% in W2, 85% in WG3) sowie leicht erhöhte Fassaden- und Gebäudehöhen (+0.50 m) und Gebäudelängen (+5 m).

Quelle: Art. 39 ZRS · Wert: 2500 m2

Steuern & Bevölkerung in Liestal

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss65%Kanton Ø 59.1% · Rang 78
Einwohner16'149Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 61'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Liestal

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Pratteln
16'20'
Rheinfelden
20'41'
Muttenz
21'30'
Basel
25'33'
Luzern
63'78'
Biel/Bienne
64'86'

Umliegende Gemeinden

Füllinsdorf
11'26'
Frenkendorf
11'15'
Lausen
11'13'
Itingen
11'18'
Seltisberg
12'22'
Hersberg
13'22'

Zuständige Behörde in Liestal

Gemeindeverwaltung Liestal

Website Bauamt

Nützliche Links für Liestal

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Liestal

Wie hoch darf ich in Liestal bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Liestal hängt von der Wohnzone ab: Gewerbe/Industrie: 20 m (Art. 2 / Art. 33 ZRS). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Liestal festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Liestal?

Der Steuerfuss in Liestal beträgt 65% (kantonaler Durchschnitt: 59.1%, Rang 78). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 61'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Liestal erreichbar?

Das nächste Zentrum von Liestal ist Pratteln (16 Min. Auto, 20 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Liestal?

Das Baureglement von Liestal ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.bl.ch/api/attachments/20976. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Liestal?

Die Baubewilligung in Liestal wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Basel-Landschaft beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Liestal (https://oereblex.bl.ch/api/attachments/20976). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).