Baubewilligung in Liestal (BL)
Bauvorschriften in Liestal pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Liestal extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W2 | — | — | — | — |
| Gewerbe/Industrie | 20 m Art. 2 / Art. 33 ZRS | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Liestal
Nutzung7
Nutzung in der Wohnzone W2
Die Wohnzone W2 ist primär dem Wohnen vorbehalten. Zugelassen sind nicht störende Betriebe sowie kleinere emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe mit geringem Zubringerverkehr. Der maximale Geschäftsanteil beträgt 40% der zulässigen Ausnützung.
Quelle: Art. 3 Abs. 1 und 3 ZRS · Wert: 40 %
Nebenräume und Einstellräume für Fahrräder und Kinderwagen
In Mehrfamilienhäusern sind pro Wohnung mindestens 7 m² Nebenräume (Keller, Estrich, Reduit) sowie mindestens 7 m² wettergeschützte, ebenerdig zugängliche Einstellräume für Fahrräder und Kinderwagen zu erstellen.
Quelle: Art. 41 ZRS · Wert: 7 m2
Spielplätze und Freizeitanlagen
Bei Wohnbauten mit 6 oder mehr Wohnungen müssen auf privatem Grund Spielplätze und Freizeitanlagen erstellt werden. Diese müssen mindestens 10% der Bruttogeschossfläche der Wohnbauten betragen.
Quelle: Art. 42 ZRS · Wert: 10 %
Zulässige Wohnungszahl pro Baukörper in W2
In der Wohnzone W2 sind maximal 5 Wohnungen pro Baukörper zulässig.
Quelle: Art. 2 ZRS · Wert: 5 Wohnungen
Nutzungsanteile in WG3b und WG3d
In der Zone WG3b sind mindestens 70% der Ausnützungsfläche für Dienstleistung/Geschäftsnutzung und höchstens 20% für Wohnen vorgesehen. In WG3d beträgt der Anteil mässig störender Betriebe 0–100%.
Quelle: Art. 6 Abs. 1–3 ZRS · Wert: 70 %
Nutzung in den Gewerbezonen G1 und G2
Gewerbezonen sind für mässig störende Betriebe bestimmt, inkl. Produktion, Lagerung, Transport, Handel und Dienstleistungen. In G1 sind Störfallbetriebe nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand zur Wohnzone zulässig.
Quelle: Art. 9 ZRS
Spezialzone Wohnen, Bestand
Die Spezialzone Bestand dient der Erhaltung und Erneuerung bestehender Bebauung. Volumenerweiterungen sind um maximal 5% des Bestandes vom 1.1.2006 zulässig. Bauliche Veränderungen müssen die Einheitlichkeit der Bebauung wahren.
Quelle: Art. 8 ZRS · Wert: 5 %
Gestaltung5
Umgebungsgestaltung und Terrainveränderungen
Auffüllungen über 1.50 m müssen terrassiert werden. Böschungen dürfen nicht steiler als 2:3 sein. Stützmauern dürfen maximal 1.50 m hoch sein. Bei der Bepflanzung sind einheimische Pflanzen vorzuziehen.
Quelle: Art. 36 ZRS · Wert: 1.5 m
Dachaufbauten – Masse und Gestaltung
Dachaufbauten sind nur bei Dachneigungen über 35° zulässig. Die Gesamtbreite aller Aufbauten darf pro Gebäudeseite nicht mehr als 40% der Fassadenlänge betragen. Die maximale Fronthöhe beträgt 1.60 m, der Mindestabstand zur Parzellengrenze 1.50 m.
Quelle: Art. 35 ZRS · Wert: 40 %
Garagen im Hauptbau
Garagen und Haupteingänge dürfen auf der gesamten Gebäudelänge angeordnet werden, wenn ausserhalb keine zusätzlichen Garagen gebaut werden. Weitere Vollgeschosse oder das Dachgeschoss müssen mindestens 4 m von der vordersten Fassadenflucht zurückversetzt sein.
Quelle: Art. 31 Abs. 8 ZRS · Wert: 4 m
Aussichtsschutz
In den im Zonenplan bezeichneten Lagen ist die Aussicht dauerhaft freizuhalten. Es dürfen keine Bauten, Bepflanzungen oder sichthemmende Massnahmen vorgenommen werden. Bei Einschränkungen der baulichen Nutzung kann der Stadtrat Ausnahmen gewähren.
Quelle: Art. 21 ZRS
Erhaltenswerte kantonale Gebäude (Denkmalschutz)
Im Zonenplan bezeichnete Gebäude stehen unter kantonalem Schutz und sind in Substanz, Konstruktion und Erscheinung zu erhalten. Bauliche Veränderungen sind nur mit Zustimmung der kantonalen Denkmalpflege zulässig.
Quelle: Art. 25 ZRS
Lärmschutz1
Lärmempfindlichkeitsstufen in den Bauzonen
Den Bauzonen sind Lärmempfindlichkeitsstufen (LES) gemäss LSV zugewiesen: W2, WG2, WG3, WG3a, WG3c, WG4 = LES II; WG3b, WG3d, G1, G2, Sport- und Freizeitanlagen = LES III.
Quelle: Art. 2 ZRS
Energie1
Energiekonzept bei Quartierplanung
Gleichzeitig mit einem Quartierplan ist ein Energiekonzept zu erarbeiten. Bauten haben den Minergie-Standard oder einen vergleichbaren Standard zu erfüllen.
Quelle: Art. 38 Abs. 7 ZRS
Parkplätze & Verkehr1
Abstellplatzbedarf mit Reduktionsfaktoren
Bei der Bemessung des Abstellplatzbedarfs werden gebietsweise Reduktionsfaktoren aufgrund guter ÖV-Erschliessung (R1) und weiterer Faktoren (R2) angewendet. Der Stadtrat kann die Faktoren bei Veränderungen der ÖV-Erschliessung anpassen.
Quelle: Art. 43 Abs. 1–2 ZRS
Umwelt & Gewässer5
Versiegelung und Flachdachbegrünung
Flachdächer und flach geneigte Dächer ab 100 m² Fläche müssen extensiv begrünt werden. Offene Parkplätze sind möglichst mit unversiegelten Oberflächen zu versehen. Bei mehr als 60% unterirdischer Überbauung ist ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich.
Quelle: Art. 37 ZRS · Wert: 100 m2
Uferschutzzone
In der Uferschutzzone sind Neubauten, Parkplätze, Ablagerungen, Terrainveränderungen und standortfremde Bepflanzungen verboten. Die bestehende naturnahe Vegetation ist geschützt. Die Uferschutzzone gilt als Grundnutzungszone.
Quelle: Art. 23 ZRS
Archäologische Schutzzonen und Einzelobjekte
In archäologischen Schutzzonen sind Bodeneingriffe nur mit Bewilligung der Kantonsarchäologie zulässig. Sämtliche Veränderungen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Behörde, die gegebenenfalls eine vorgängige Untersuchung anordnet.
Quelle: Art. 22 ZRS
Grünzone für Sichtschutzpflanzgürtel
Bei Neubauten in der Gewerbezone sind Wohngebiete durch einen möglichst durchgehenden Sichtschutzpflanzgürtel mit einheimischen Pflanzen gegen übermässige Immissionen abzuschirmen. Lagerung und Parkierung im Pflanzgürtel sind nicht zulässig.
Quelle: Art. 17 ZRS
Erschwerte Bodenverhältnisse (Schleifenberg/Erzenberg)
In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten mit erschwerten Bodenverhältnissen (Schleifenberg/Erzenberg) sind Bauten sorgfältig ins Terrain einzugliedern. Mit dem Baugesuch ist ein geologisches Gutachten einzureichen.
Quelle: Art. 15 ZRS
Verfahren & Gebühren4
Quartierplanpflicht
In bestimmten im Zonenplan bezeichneten Gebieten kann nur aufgrund eines rechtsgültigen Quartierplans gebaut werden. Der Stadtrat kann in Ausnahmefällen von der Quartierplanpflicht befreien.
Quelle: Art. 38 ZRS
Ausnahmen von den Bauvorschriften
Der Stadtrat kann bei besonderen Verhältnissen Ausnahmen gewähren, z.B. für Nutzungsübertragungen auf benachbarte Grundstücke oder bei Einschränkungen durch Aussichtsschutz. Eine Ausnahme darf nicht zu Mehrnutzung führen und muss architektonisch mindestens gleichwertig sein.
Quelle: Art. 50 ZRS
Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan
Bei Überbauungen nach einheitlichem Plan (Mindestfläche 2'000 m²) kann der Stadtrat Ausnahmen von den Zonenvorschriften gewähren. Die zulässige Ausnützung beträgt z.B. 60% in W2 und 83% in WG3, Fassaden- und Gebäudehöhen dürfen um 0.50 m überschritten werden.
Quelle: Art. 40 ZRS · Wert: 2000 m2
Quartierplan vereinfachtes Verfahren – Mindestfläche und Rahmenbedingungen
Für einen Quartierplan im vereinfachten Verfahren beträgt die Mindestfläche 2'500 m². Es gelten erhöhte Ausnützungsziffern (z.B. 62% in W2, 85% in WG3) sowie leicht erhöhte Fassaden- und Gebäudehöhen (+0.50 m) und Gebäudelängen (+5 m).
Quelle: Art. 39 ZRS · Wert: 2500 m2
Steuern & Bevölkerung in Liestal
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Liestal
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Liestal
Gemeindeverwaltung Liestal
Website BauamtNützliche Links für Liestal
- Baureglement Liestal (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Liestal
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Basel-Landschaft
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Liestal
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Liestal
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Liestal
Wie hoch darf ich in Liestal bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Liestal hängt von der Wohnzone ab: Gewerbe/Industrie: 20 m (Art. 2 / Art. 33 ZRS). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Liestal festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Liestal?
Der Steuerfuss in Liestal beträgt 65% (kantonaler Durchschnitt: 59.1%, Rang 78). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 61'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Liestal erreichbar?
Das nächste Zentrum von Liestal ist Pratteln (16 Min. Auto, 20 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Liestal?
Das Baureglement von Liestal ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.bl.ch/api/attachments/20976. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Liestal?
Die Baubewilligung in Liestal wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Basel-Landschaft beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Liestal (https://oereblex.bl.ch/api/attachments/20976). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).