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Baubewilligung in Reichenburg ()

Kanton ·PLZ 8864·BFS 1345

Bauvorschriften in Reichenburg pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Reichenburg extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W20.45 AZ
Art. 44 BZR
W30.65 AZ
Art. 44 BZR
W40.8 AZ
Art. 44 BZR
WG4 m
Art. 24 Abs. 4 BZR
Gewerbe/Industrie15 m
Art. 44 BZR

Weitere Bauvorschriften in Reichenburg

Nutzung7

Wohnzonen – Nutzung und Zonencharakter

Wohnzonen dienen ruhigem Wohnen. Kleine, nicht störende Gewerbebetriebe sind erlaubt. In W2 sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser gestattet; W3 und W4 sind für Mehrfamilienhäuser bestimmt.

Quelle: Art. 36 BZR

Zoneneinteilung Gemeinde Reichenburg

Das Gemeindegebiet wird in verschiedene Bau- und Schutzzonen eingeteilt, darunter Wohnzonen, Gewerbezonen, Kernzonen, Industriezone und Landwirtschaftszone.

Quelle: Art. 35 BZR

Kernzone A und B – Nutzung und Gestaltung

Die Kernzonen dienen der Erhaltung des Dorfkerns und sind für Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen bestimmt. Neubauten müssen sich dem Ortsbild anpassen. Das oberste Vollgeschoss muss als Dachgeschoss ausgebildet werden.

Quelle: Art. 38 BZR

Wohn- und Gewerbezone – Nutzung

In Wohn- und Gewerbezonen sind mässig störende Gewerbebetriebe und Wohnbauten erlaubt. Der Wohnanteil darf bis zu 70% der anrechenbaren Bruttogeschossfläche betragen.

Quelle: Art. 37 BZR · Wert: 70 %

Gewerbezone – Nutzung

Die Gewerbezone ist für mässig störende Betriebe bestimmt. Pro Gebäude ist maximal eine Wohnung für betriebsnotwendiges Personal zulässig.

Quelle: Art. 39 BZR

Industriezone – Nutzung

Die Industriezone ist für industrielle und gewerbliche Bauten aller Art bestimmt. Pro Gebäude ist maximal eine Wohnung für betriebsnotwendiges Personal zulässig. Holzverladestützpunkte sind verboten.

Quelle: Art. 40 BZR

Zone für Lager-, Umschlag- und Abstellplätze

Diese Zone erlaubt zeitlich begrenzte Lagerung fester Stoffe und das Abstellen von Fahrzeugen. Betriebsnotwendige Bauten sind bis 15 m Gebäudehöhe zulässig. Es gilt Empfindlichkeitsstufe IV.

Quelle: Art. 43 BZR · Wert: 15 m

Gestaltung6

Mindestmasse für Wohn- und Schlafräume

Wohn- und Schlafräume müssen mindestens 10 m² Bodenfläche und 2.25 m lichte Raumhöhe aufweisen. Die Fensterfläche muss mindestens 10% der Bodenfläche betragen.

Quelle: Art. 8 BZR · Wert: 10 m2

Offene und geschlossene Bauweise

Die offene Bauweise ist die Regel. Die geschlossene Bauweise ist nur erlaubt, wo Bau- und Zonenvorschriften dies zulassen. Wo bestehende Häuserreihen vorhanden sind, muss angebaut werden.

Quelle: Art. 18 BZR

Erholungsflächen und Kinderspielplätze

Bei Neubauten mit drei oder mehr Wohnungen sind Erholungsflächen von mindestens 20% der für Wohnzwecke verwendeten anrechenbaren Bruttogeschossfläche anzulegen.

Quelle: Art. 9 BZR · Wert: 20 %

Dachgestaltung – Aufbauten und Einschnitte

Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Treppenhaus-/Liftaufbauten sind höchstens im Ausmass von einem Drittel der Fassadenlänge gestattet.

Quelle: Art. 6 Abs. 1 BZR · Wert: 33.3 %

Gestaltung und Einordnung von Bauten

Bauten müssen sich durch Bau-, Fassaden-, Terrain- und Dachgestaltung sowie Farbgebung gut in die Umgebung und das Orts- und Landschaftsbild einfügen.

Quelle: Art. 5 BZR

Reklamen und Lichtverschmutzung

Reklamen, Firmenschilder und Leuchtschriften sind nur gestattet, wenn sie das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtverschmutzung sind einzuhalten.

Quelle: Art. 6 Abs. 4 BZR

Lärmschutz1

Lärmschutz – Empfindlichkeitsstufen

Den Nutzungszonen werden Empfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutzverordnung zugeordnet. Betriebe werden in nicht störend, mässig störend und stark störend eingeteilt.

Quelle: Art. 11 BZR

Parkplätze & Verkehr5

Abstellplätze für Wohnbauten bis 3 Wohnungen

Bei Wohnbauten mit bis zu drei Wohnungen sind 1.75 Abstellplätze je Wohnung bzw. je 100 m² anrechenbarer Bruttogeschossfläche erforderlich. Garagenvorplätze werden nicht angerechnet.

Quelle: Art. 14 Abs. 2 lit. a BZR · Wert: 1.75 Plätze/Wohnung

Abstellplätze für Wohnbauten ab 4 Wohnungen

Bei Wohnbauten mit vier oder mehr Wohnungen sind 1.5 Abstellplätze je Wohnung erforderlich, plus 20% Besucherparkplätze.

Quelle: Art. 14 Abs. 2 lit. b BZR · Wert: 1.5 Plätze/Wohnung

Garagenausfahrten – Gefälle und Vorplatz

Garagenausfahrten dürfen maximal 15% Gefälle aufweisen, das 3 m vor der Strassenlinie auf 3% abzusenken ist. Vor jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5.50 m Tiefe vorzusehen.

Quelle: Art. 13 BZR · Wert: 15 %

Fahrrad-Abstellplätze

Bei Mehrfamilienhäusern sowie Industrie- und Gewerbebetrieben sind mindestens gleich viele wettergeschützte Fahrradabstellplätze vorzusehen wie der Normbedarf für Motorfahrzeuge verlangt.

Quelle: Art. 14 Abs. 3 BZR

Ersatzabgabe für Motorfahrzeugabstellplätze

Wenn die erforderlichen Parkplätze nicht erstellt werden können, ist eine Ersatzabgabe von Fr. 10'000.– je Abstellplatz zu leisten. Der Betrag ist indexiert.

Quelle: Art. 15 BZR · Wert: 10000 CHF

Brandschutz1

Zusammenbauen über die Grenze – Brandmauer

Das Zusammenbauen über die Grenze ist zulässig, wenn das Grenz- oder Überbaurecht im Grundbuch gesichert ist. Zwischen den Gebäuden sind Brandmauern gemäss feuerpolizeilichen Vorschriften zu erstellen.

Quelle: Art. 29 BZR

Umwelt & Gewässer5

Gefahrenzone Rot – erhebliche Gefährdung

In der roten Gefahrenzone sind Neubauten und Wiederaufbau grundsätzlich verboten. Wesentliche Umbauten sind nur mit gleichzeitiger Risikominimierung möglich.

Quelle: Art. 47b BZR

Gefahrenzone Blau – mittlere Gefährdung

In der blauen Gefahrenzone müssen Bauten so erstellt werden, dass Schäden verhindert oder minimiert werden. Ein Nachweis durch einen Fachexperten ist dem Baugesuch beizulegen.

Quelle: Art. 47c BZR

Gefahrenzone Gelb – geringe Gefährdung

In der gelben Gefahrenzone liegt der Schutz in der Eigenverantwortung des Bauherrn. Ein Nachweis ist nur bei möglicher Gefährdung Dritter erforderlich.

Quelle: Art. 47d BZR

Grundwasserschutzzonen

Grundwasserschutzzonen überlagern andere Nutzungen. Die Bestimmungen der Nutzungszonen gelten nur soweit, wie die Grundwasserschutzzonenreglemente dies zulassen.

Quelle: Art. 47 BZR

Umgebungsgestaltung und Bepflanzung

Die Umgebung von Bauten soll genügend Grünbereiche, Bäume und Hecken enthalten. Invasive Neophyten (schwarze Liste) sind im gesamten Gemeindegebiet verboten.

Quelle: Art. 7 BZR

Verfahren & Gebühren3

Weder melde- noch bewilligungspflichtige Bauten

Bestimmte Kleinbauten und Anlagen sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen, z.B. Mauern und Einfriedungen bis 1.20 m Höhe, Sandkästen und provisorische Bauinstallationen.

Quelle: Art. 53 Abs. 3 BZR · Wert: 1.2 m

Bewilligungspflicht und Meldeverfahren

Bauten und Anlagen sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Geringfügige Vorhaben können im Meldeverfahren abgewickelt werden; bei Nichtreaktion innert 20 Tagen gilt das Vorhaben als bewilligt.

Quelle: Art. 54 BZR · Wert: 20 Tage

Gestaltungsplan – Voraussetzungen und Bonus

Gestaltungspläne können ab einer Mindestfläche von 3000 m² (Dorfkernzone 1500 m²) erlassen werden und ermöglichen erhöhte Ausnützungsziffern und Geschosszahlen.

Quelle: Art. 3 Abs. 4 / Art. 50 BZR · Wert: 3000 m2

Steuern & Bevölkerung in Reichenburg

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss186%Kanton Ø 153.3% · Rang 24
Einwohner4'163Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 65'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Reichenburg

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Glarus Nord
12'23'
Lachen
17'25'
Freienbach
22'39'
Zürich
43'65'
Winterthur
65'99'
Luzern
66'105'

Umliegende Gemeinden

Benken (SG)
14'57'
Uznach
15'49'
Schmerikon
15'57'
Tuggen
16'36'
Schübelbach
16'17'
Weesen
18'55'

Zuständige Behörde in Reichenburg

Nützliche Links für Reichenburg

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Reichenburg

Wie hoch darf ich in Reichenburg bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Reichenburg hängt von der Wohnzone ab: Gewerbe/Industrie: 15 m (Art. 44 BZR). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Reichenburg festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Reichenburg?

Der Mindestgrenzabstand in Reichenburg variiert nach Zone: WG: 4 m (Art. 24 Abs. 4 BZR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Reichenburg?

Der Steuerfuss in Reichenburg beträgt 186% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 24). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 65'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Reichenburg erreichbar?

Das nächste Zentrum von Reichenburg ist Glarus Nord (12 Min. Auto, 23 Min. ÖV). Zürich ist in 43 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Reichenburg?

Das Baureglement von Reichenburg ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/4041. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Reichenburg?

Die Baubewilligung in Reichenburg wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Reichenburg (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/4041). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).