Baubewilligung in Reichenburg ()
Bauvorschriften in Reichenburg pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Reichenburg extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W2 | — | — | 0.45 AZ Art. 44 BZR | — |
| W3 | — | — | 0.65 AZ Art. 44 BZR | — |
| W4 | — | — | 0.8 AZ Art. 44 BZR | — |
| WG | — | 4 m Art. 24 Abs. 4 BZR | — | — |
| Gewerbe/Industrie | 15 m Art. 44 BZR | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Reichenburg
Nutzung7
Wohnzonen – Nutzung und Zonencharakter
Wohnzonen dienen ruhigem Wohnen. Kleine, nicht störende Gewerbebetriebe sind erlaubt. In W2 sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser gestattet; W3 und W4 sind für Mehrfamilienhäuser bestimmt.
Quelle: Art. 36 BZR
Zoneneinteilung Gemeinde Reichenburg
Das Gemeindegebiet wird in verschiedene Bau- und Schutzzonen eingeteilt, darunter Wohnzonen, Gewerbezonen, Kernzonen, Industriezone und Landwirtschaftszone.
Quelle: Art. 35 BZR
Kernzone A und B – Nutzung und Gestaltung
Die Kernzonen dienen der Erhaltung des Dorfkerns und sind für Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen bestimmt. Neubauten müssen sich dem Ortsbild anpassen. Das oberste Vollgeschoss muss als Dachgeschoss ausgebildet werden.
Quelle: Art. 38 BZR
Wohn- und Gewerbezone – Nutzung
In Wohn- und Gewerbezonen sind mässig störende Gewerbebetriebe und Wohnbauten erlaubt. Der Wohnanteil darf bis zu 70% der anrechenbaren Bruttogeschossfläche betragen.
Quelle: Art. 37 BZR · Wert: 70 %
Gewerbezone – Nutzung
Die Gewerbezone ist für mässig störende Betriebe bestimmt. Pro Gebäude ist maximal eine Wohnung für betriebsnotwendiges Personal zulässig.
Quelle: Art. 39 BZR
Industriezone – Nutzung
Die Industriezone ist für industrielle und gewerbliche Bauten aller Art bestimmt. Pro Gebäude ist maximal eine Wohnung für betriebsnotwendiges Personal zulässig. Holzverladestützpunkte sind verboten.
Quelle: Art. 40 BZR
Zone für Lager-, Umschlag- und Abstellplätze
Diese Zone erlaubt zeitlich begrenzte Lagerung fester Stoffe und das Abstellen von Fahrzeugen. Betriebsnotwendige Bauten sind bis 15 m Gebäudehöhe zulässig. Es gilt Empfindlichkeitsstufe IV.
Quelle: Art. 43 BZR · Wert: 15 m
Gestaltung6
Mindestmasse für Wohn- und Schlafräume
Wohn- und Schlafräume müssen mindestens 10 m² Bodenfläche und 2.25 m lichte Raumhöhe aufweisen. Die Fensterfläche muss mindestens 10% der Bodenfläche betragen.
Quelle: Art. 8 BZR · Wert: 10 m2
Offene und geschlossene Bauweise
Die offene Bauweise ist die Regel. Die geschlossene Bauweise ist nur erlaubt, wo Bau- und Zonenvorschriften dies zulassen. Wo bestehende Häuserreihen vorhanden sind, muss angebaut werden.
Quelle: Art. 18 BZR
Erholungsflächen und Kinderspielplätze
Bei Neubauten mit drei oder mehr Wohnungen sind Erholungsflächen von mindestens 20% der für Wohnzwecke verwendeten anrechenbaren Bruttogeschossfläche anzulegen.
Quelle: Art. 9 BZR · Wert: 20 %
Dachgestaltung – Aufbauten und Einschnitte
Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Treppenhaus-/Liftaufbauten sind höchstens im Ausmass von einem Drittel der Fassadenlänge gestattet.
Quelle: Art. 6 Abs. 1 BZR · Wert: 33.3 %
Gestaltung und Einordnung von Bauten
Bauten müssen sich durch Bau-, Fassaden-, Terrain- und Dachgestaltung sowie Farbgebung gut in die Umgebung und das Orts- und Landschaftsbild einfügen.
Quelle: Art. 5 BZR
Reklamen und Lichtverschmutzung
Reklamen, Firmenschilder und Leuchtschriften sind nur gestattet, wenn sie das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtverschmutzung sind einzuhalten.
Quelle: Art. 6 Abs. 4 BZR
Lärmschutz1
Lärmschutz – Empfindlichkeitsstufen
Den Nutzungszonen werden Empfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutzverordnung zugeordnet. Betriebe werden in nicht störend, mässig störend und stark störend eingeteilt.
Quelle: Art. 11 BZR
Parkplätze & Verkehr5
Abstellplätze für Wohnbauten bis 3 Wohnungen
Bei Wohnbauten mit bis zu drei Wohnungen sind 1.75 Abstellplätze je Wohnung bzw. je 100 m² anrechenbarer Bruttogeschossfläche erforderlich. Garagenvorplätze werden nicht angerechnet.
Quelle: Art. 14 Abs. 2 lit. a BZR · Wert: 1.75 Plätze/Wohnung
Abstellplätze für Wohnbauten ab 4 Wohnungen
Bei Wohnbauten mit vier oder mehr Wohnungen sind 1.5 Abstellplätze je Wohnung erforderlich, plus 20% Besucherparkplätze.
Quelle: Art. 14 Abs. 2 lit. b BZR · Wert: 1.5 Plätze/Wohnung
Garagenausfahrten – Gefälle und Vorplatz
Garagenausfahrten dürfen maximal 15% Gefälle aufweisen, das 3 m vor der Strassenlinie auf 3% abzusenken ist. Vor jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5.50 m Tiefe vorzusehen.
Quelle: Art. 13 BZR · Wert: 15 %
Fahrrad-Abstellplätze
Bei Mehrfamilienhäusern sowie Industrie- und Gewerbebetrieben sind mindestens gleich viele wettergeschützte Fahrradabstellplätze vorzusehen wie der Normbedarf für Motorfahrzeuge verlangt.
Quelle: Art. 14 Abs. 3 BZR
Ersatzabgabe für Motorfahrzeugabstellplätze
Wenn die erforderlichen Parkplätze nicht erstellt werden können, ist eine Ersatzabgabe von Fr. 10'000.– je Abstellplatz zu leisten. Der Betrag ist indexiert.
Quelle: Art. 15 BZR · Wert: 10000 CHF
Brandschutz1
Zusammenbauen über die Grenze – Brandmauer
Das Zusammenbauen über die Grenze ist zulässig, wenn das Grenz- oder Überbaurecht im Grundbuch gesichert ist. Zwischen den Gebäuden sind Brandmauern gemäss feuerpolizeilichen Vorschriften zu erstellen.
Quelle: Art. 29 BZR
Umwelt & Gewässer5
Gefahrenzone Rot – erhebliche Gefährdung
In der roten Gefahrenzone sind Neubauten und Wiederaufbau grundsätzlich verboten. Wesentliche Umbauten sind nur mit gleichzeitiger Risikominimierung möglich.
Quelle: Art. 47b BZR
Gefahrenzone Blau – mittlere Gefährdung
In der blauen Gefahrenzone müssen Bauten so erstellt werden, dass Schäden verhindert oder minimiert werden. Ein Nachweis durch einen Fachexperten ist dem Baugesuch beizulegen.
Quelle: Art. 47c BZR
Gefahrenzone Gelb – geringe Gefährdung
In der gelben Gefahrenzone liegt der Schutz in der Eigenverantwortung des Bauherrn. Ein Nachweis ist nur bei möglicher Gefährdung Dritter erforderlich.
Quelle: Art. 47d BZR
Grundwasserschutzzonen
Grundwasserschutzzonen überlagern andere Nutzungen. Die Bestimmungen der Nutzungszonen gelten nur soweit, wie die Grundwasserschutzzonenreglemente dies zulassen.
Quelle: Art. 47 BZR
Umgebungsgestaltung und Bepflanzung
Die Umgebung von Bauten soll genügend Grünbereiche, Bäume und Hecken enthalten. Invasive Neophyten (schwarze Liste) sind im gesamten Gemeindegebiet verboten.
Quelle: Art. 7 BZR
Verfahren & Gebühren3
Weder melde- noch bewilligungspflichtige Bauten
Bestimmte Kleinbauten und Anlagen sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen, z.B. Mauern und Einfriedungen bis 1.20 m Höhe, Sandkästen und provisorische Bauinstallationen.
Quelle: Art. 53 Abs. 3 BZR · Wert: 1.2 m
Bewilligungspflicht und Meldeverfahren
Bauten und Anlagen sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Geringfügige Vorhaben können im Meldeverfahren abgewickelt werden; bei Nichtreaktion innert 20 Tagen gilt das Vorhaben als bewilligt.
Quelle: Art. 54 BZR · Wert: 20 Tage
Gestaltungsplan – Voraussetzungen und Bonus
Gestaltungspläne können ab einer Mindestfläche von 3000 m² (Dorfkernzone 1500 m²) erlassen werden und ermöglichen erhöhte Ausnützungsziffern und Geschosszahlen.
Quelle: Art. 3 Abs. 4 / Art. 50 BZR · Wert: 3000 m2
Steuern & Bevölkerung in Reichenburg
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Reichenburg
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Reichenburg
Nützliche Links für Reichenburg
- Baureglement Reichenburg (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Reichenburg
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Reichenburg
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Reichenburg
Wie hoch darf ich in Reichenburg bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Reichenburg hängt von der Wohnzone ab: Gewerbe/Industrie: 15 m (Art. 44 BZR). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Reichenburg festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Reichenburg?
Der Mindestgrenzabstand in Reichenburg variiert nach Zone: WG: 4 m (Art. 24 Abs. 4 BZR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Reichenburg?
Der Steuerfuss in Reichenburg beträgt 186% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 24). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 65'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Reichenburg erreichbar?
Das nächste Zentrum von Reichenburg ist Glarus Nord (12 Min. Auto, 23 Min. ÖV). Zürich ist in 43 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Reichenburg?
Das Baureglement von Reichenburg ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/4041. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Reichenburg?
Die Baubewilligung in Reichenburg wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Reichenburg (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/4041). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).