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Baubewilligung in Oppligen ()

Kanton ·PLZ 3629·BFS 622

Die Bauvorschriften für Oppligen werden gerade aus dem Baureglement extrahiert. In der Zwischenzeit findest du das Baureglement als PDF.

Steuern & Bevölkerung in Oppligen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss150%Kanton Ø 170.8% · Rang 39
Einwohner662Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 58'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Oppligen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

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Muri bei Bern
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12'73'

Zuständige Behörde in Oppligen

Nützliche Links für Oppligen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Oppligen

Wie hoch ist der Steuerfuss in Oppligen?

Der Steuerfuss in Oppligen beträgt 150% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 39). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 58'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Oppligen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Oppligen ist Steffisburg (16 Min. Auto, 52 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Oppligen?

Das Baureglement von Oppligen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/62201/1471/GBR_Oppligen.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Oppligen?

Die Baubewilligung in Oppligen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Oppligen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Oppligen und des Kantons .

Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Oppligen (https://oerebfiles.apps.be.ch/62201/1471/GBR_Oppligen.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).