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Baubewilligung in Niederbipp ()

Kanton ·PLZ 4704·BFS 981

Bauvorschriften in Niederbipp pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Niederbipp extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W14 m
Art. 2 Abs. 1 BauR
W24 m
Art. 2 Abs. 1 BauR
W35 m
Art. 2 Abs. 1 BauR
Gewerbe/Industrie5 m
Art. 2 Abs. 1 BauR

Weitere Bauvorschriften in Niederbipp

Nutzung8

Nutzungsarten Wohnzonen W1, W2, W3

In den Wohnzonen W1, W2 und W3 sind Wohnen und stilles Gewerbe zugelassen. Die Bauformen reichen von freistehenden Einfamilienhäusern (W1) bis zu Mehrfamilienhäusern (W3), alle mit Lärmempfindlichkeitsstufe II.

Quelle: Art. 1 Abs. 1 BauR

Nutzungsart Mischzone M2/M3

In der Mischzone sind Wohnbauten und mässig störendes Gewerbe zugelassen. Entlang bestimmter Strassen ist ein Gewerbeanteil von 50% der Geschossfläche anzustreben. Landwirtschaftsbetriebe und verkehrsintensive Nutzungen sind ausgeschlossen.

Quelle: Art. 1 Abs. 1 BauR · Wert: 50 %

Nutzungsart Kernzone KA/KB

In der Kernzone ist eine gemischte Nutzung von Wohnen, Geschäften, Büros, Läden, Dienstleistungen und Gewerbe zugelassen. Es gilt Lärmempfindlichkeitsstufe III.

Quelle: Art. 1 Abs. 1 BauR

Nutzungsart Arbeitszone A

In der Arbeitszone sind Dienstleistungs-, Gewerbe- und Bürobauten sowie Lagerbauten zugelassen. Verkaufsflächen bis 500 m² sind erlaubt. Bei mehr als 15 Autoabstellplätzen sind diese unterirdisch vorzusehen.

Quelle: Art. 1 Abs. 1 BauR · Wert: 500 m2

Erhaltungszonen (E)

Erhaltungszonen bezwecken die Erhaltung und zeitgemässe Erneuerung bestehender Baugruppen. Für baupolizeiliche Masse gelten die Bestimmungen der zweigeschossigen Mischzone M2.

Quelle: Art. 7 BauR

Nutzungsart Industriezone I

In der Industriezone sind alle Arbeitsnutzungen zugelassen. Verkaufsflächen bis 500 m² und betriebsnotwendige Wohnungen sind erlaubt. Es gilt Lärmempfindlichkeitsstufe IV.

Quelle: Art. 1 Abs. 1 BauR · Wert: 500 m2

ZPP 4 «Brauischür» – Nutzung und Gestaltung

Die ZPP 4 bezweckt den Erhalt der Brauischür und die Schaffung einer Zentrumsüberbauung. Es sind gemischte Nutzungen zugelassen. Das Mass der Nutzung richtet sich nach der Kernzone KA. Die Parkierung erfolgt unterirdisch.

Quelle: Art. 12 Abs. 5 BauR

Weilerzone (WEZ)

Die Weilerzone dient der Erhaltung traditioneller Siedlungsstrukturen. Bestehende Gebäudevolumen können maximal 2-geschossig umgenutzt werden. Neue Wohnungen sind nur in Bauten mit bereits bestehender Wohnung erlaubt.

Quelle: Art. 4 BauR

Gestaltung7

Dachgestaltung

Die Dachform ist frei. Die Neigung von Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächern darf maximal 45 Grad betragen. Lukarnen und Dachflächenfenster dürfen zusammen nicht mehr als die Hälfte der Fassadenlänge aufweisen.

Quelle: Art. 17 BauR · Wert: 45 Grad

Grundsatz der Baugestaltung

Bauten und Anlagen müssen als Einzelbau und in Bezug zur Umgebung eine gute Gesamtwirkung ergeben. In Gebieten mit traditioneller Bauweise sind Neubauten der überlieferten Bauart anzupassen.

Quelle: Art. 14 BauR

Terrainveränderungen, Stütz- und Futtermauern

Stützmauern über 2 m sichtbarer Höhe müssen vertikal gestaffelt und begrünt werden. Böschungsneigungen dürfen höchstens 45 Grad betragen.

Quelle: Art. 15 BauR · Wert: 2 m

Ortsbildschutzgebiete

In Ortsbildschutzgebieten ist die Bebauung in ihrem Bestand und Charakter zu erhalten. Neubauten müssen sich bezüglich Bauvolumen, Dach- und Fassadengestaltung an traditionellen Formen orientieren.

Quelle: Art. 24 BauR

Aussenraumgestaltung

Die Gestaltung privater Aussenräume muss sich nach ortsüblichen Merkmalen richten. Mit dem Baugesuch ist ein Aussenraumgestaltungsplan einzureichen, der auch Versickerungs- und Retentionsräume definiert.

Quelle: Art. 16 BauR

Antennenanlagen

Antennen sind primär in Arbeitszonen zu erstellen. In Wohnzonen sind sie nur für den Signalempfang oder die Detailerschliessung gestattet. Im Ortsbildschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet sind Antennen nicht zulässig.

Quelle: Art. 20 BauR

Baudenkmäler

Das kantonale Bauinventar bezeichnet schützenswerte und erhaltenswerte Baudenkmäler. Bei Planungen und Baubewilligungsverfahren für solche Objekte ist die kantonale Denkmalpflege beizuziehen.

Quelle: Art. 23 BauR

Lärmschutz1

Lärmempfindlichkeitsstufen der Zonen

Jede Zone hat eine zugewiesene Lärmempfindlichkeitsstufe (ES): Wohnzonen ES II, Mischzonen/Kernzonen ES III, Arbeitszonen ES III, Industriezonen ES IV.

Quelle: Art. 1 Abs. 1 BauR

Energie1

Energiegerechtes Bauen

Bei der Planung und Erstellung von Bauten ist auf eine sparsame und umweltschonende Energieverwendung zu achten. Es gelten die Bestimmungen der kantonalen Energiegesetzgebung.

Quelle: Art. 22 BauR

Parkplätze & Verkehr1

Unterirdische Parkierung in der Arbeitszone

In der Arbeitszone müssen bei mehr als 15 Autoabstellplätzen diese unterirdisch vorgesehen werden.

Quelle: Art. 1 Abs. 1 BauR (Arbeitszone) · Wert: 15 Stk

Umwelt & Gewässer5

Gewässerraum (neue Regelung ab 2021)

Der Gewässerraum wird als flächige Überlagerung im Zonenplan festgelegt. Innerhalb des Gewässerraums sind nur standortgebundene Bauten im öffentlichen Interesse zugelassen. In dicht überbauten Gebieten können Ausnahmen bewilligt werden.

Quelle: Art. 30 BauR (Fassung 26.04.2021)

Bauabstand von Hecken und Feldgehölzen

Für Hochbauten ist zu Hecken und Feldgehölzen ein Mindestabstand von 6 m einzuhalten. Für Anlagen wie Strassen und Wege gilt ein Mindestabstand von 3 m.

Quelle: Art. 31 BauR · Wert: 6 m

Landschaftsschutzgebiete

In Landschaftsschutzgebieten sind Bauten und Anlagen grundsätzlich nicht zugelassen. Bestehende Bauten dürfen unterhalten und erneuert werden. Landwirtschaftliche Neubauten sind in Einzelfällen möglich.

Quelle: Art. 32 BauR

Ersatzmassnahmen bei Beeinträchtigung von Schutzgebieten

Lässt sich die Beeinträchtigung von Schutzgebieten oder Schutzobjekten nicht vermeiden, hat der Verursacher für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

Quelle: Art. 36 BauR

Markante Einzelbäume und Baumreihen

Markante Einzelbäume der Kategorie I sind absolut geschützt und dürfen nicht gefällt werden. Bäume der Kategorie II dürfen nur mit Bewilligung des Regierungsstatthalteramtes gefällt werden.

Quelle: Art. 28 BauR

Verfahren & Gebühren2

Bauen in Gefahrengebieten

Bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten gilt Art. 6 BauG. Bei erheblicher oder mittlerer Gefährdung zieht die Baubewilligungsbehörde die kantonale Fachstelle bei. Eine frühzeitige Voranfrage wird empfohlen.

Quelle: Art. 25 BauR

Planungsausgleich / Mehrwertabschöpfung

Entsteht einem Grundeigentümer durch eine Planungsmassnahme ein wesentlicher Vorteil, verhandelt die Gemeinde über eine angemessene Abgabe des Planungsmehrwertes für öffentliche Zwecke.

Quelle: Art. 47 BauR

Steuern & Bevölkerung in Niederbipp

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss165%Kanton Ø 170.8% · Rang 113
Einwohner5'676Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 53'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Niederbipp

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Zuchwil
23'49'
Solothurn
25'41'
Langenthal
26'54'
Biel/Bienne
42'71'
Bern
46'89'
Basel
51'98'

Umliegende Gemeinden

Oberbipp
11'26'
Walliswil bei Niederbipp
12'47'
Oensingen
13'32'
Wiedlisbach
13'25'
Rumisberg
15'34'
Berken
15'48'

Zuständige Behörde in Niederbipp

Nützliche Links für Niederbipp

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Niederbipp

Wie hoch darf ich in Niederbipp bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Niederbipp hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Niederbipp festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Niederbipp?

Der Mindestgrenzabstand in Niederbipp variiert nach Zone: W1: 4 m (Art. 2 Abs. 1 BauR), W2: 4 m (Art. 2 Abs. 1 BauR), W3: 5 m (Art. 2 Abs. 1 BauR), Gewerbe/Industrie: 5 m (Art. 2 Abs. 1 BauR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Niederbipp?

Der Steuerfuss in Niederbipp beträgt 165% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 113). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 53'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Niederbipp erreichbar?

Das nächste Zentrum von Niederbipp ist Zuchwil (23 Min. Auto, 49 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Niederbipp?

Das Baureglement von Niederbipp ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/98101/4691/baureglement_niederbipp.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Niederbipp?

Die Baubewilligung in Niederbipp wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Niederbipp und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Weitere Gemeinden in der Nähe

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Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

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bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Niederbipp und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Niederbipp (https://oerebfiles.apps.be.ch/98101/4691/baureglement_niederbipp.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).