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Baubewilligung in Muotathal ()

Kanton ·PLZ 6433·BFS 1367

Bauvorschriften in Muotathal pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Muotathal extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W20.5
Art. 83 BauR
W30.65
Art. 83 BauR
Gewerbe/Industrie14 m
Art. 83 BauR

Weitere Bauvorschriften in Muotathal

Nutzung7

Nutzung in der Wohnzone W2 und W3

Wohnzonen dienen primär dem Wohnen. Gewerbliche Nutzungen sind nur zulässig, wenn sie nicht störend sind. Bestehende Gewerbebetriebe geniessen Bestandesgarantie.

Quelle: Art. 66 BauR

Nutzung in der Kernzone

In der Kernzone sind Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbebauten sowie gemischte Nutzungen zulässig. Mässig störende Betriebe sind gestattet.

Quelle: Art. 65 BauR

Verdichtete Bauweise in Wohn- und Gewerbezonen

In den Zonen W2, W3 und WG2 ist verdichtete Bauweise ohne Gestaltungsplan zulässig. Mindestens 3 Wohneinheiten (W2/WG2) bzw. 6 Wohneinheiten (W3) sind erforderlich. Die Ausnützungsziffer kann um max. 0.05 erhöht werden.

Quelle: Art. 43 BauR · Wert: 0.05

Nutzung in der Dorfzone

Die Dorfzone dient der Erhaltung schützenswerter Gebäudegruppen. Zulässig sind Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbebauten mit mässig störenden Auswirkungen. Für alle Bauvorhaben ist eine qualifizierte Bauberatung zwingend.

Quelle: Art. 64 BauR

Abstellräume bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern ist für jede Wohnung ein mindestens 10 m² grosser Abstellraum vorzusehen. Zudem sind wettergeschützte Abstellflächen für Kinderwagen, Fahrräder und Kehrichtbehälter zu erstellen.

Quelle: Art. 30 BauR · Wert: 10 m2

Kinderspielflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Neubauten mit mindestens 3 Wohnungen sind Spielflächen anzulegen: mindestens 10% der Wohn-BGF in Zonen D und K, mindestens 15% in Zonen W und WG. Ersatzabgabe: Fr. 50 pro m² fehlender Fläche.

Quelle: Art. 29 BauR · Wert: 15 %

Nutzung in der Gewerbezone

Gewerbezonen sind für mässig störende Gewerbebetriebe und kleinere Industriebetriebe bestimmt. Maximal 3 Wohnungen für standortgebundenes Personal sind zulässig.

Quelle: Art. 68 BauR

Gestaltung4

Dachgestaltung – Neigung, Vorsprung und Aufbauten

Hauptbauten müssen in der Regel Giebel- oder Walmdächer mit 20–50 Grad Neigung aufweisen. Der Dachvorsprung muss mindestens 50 cm betragen. Dachaufbauten sind bis 50% der Fassadenlänge zulässig.

Quelle: Art. 22 BauR · Wert: 50 %

Schutz des Orts- und Landschaftsbildes – Grundsatz

Bauten müssen hinsichtlich Stellung, Form, Dachform, Material und Farbgebung das Landschafts- und Ortsbild nicht stören. Der Gemeinderat kann Auflagen verfügen oder Projektänderungen verlangen.

Quelle: Art. 20 BauR

Erhöhte Gestaltungsanforderungen

In Dorfzonen, an exponierten Hanglagen, im Sichtbereich wertvoller Bauten und bei Kulturobjekten gelten erhöhte Anforderungen an Gestaltung und Umgebung. Ein Bauberater ist beizuziehen.

Quelle: Art. 21 BauR

Wohnhygiene – Besonnung, Schallschutz, Wärmedämmung

Bei der Stellung von Wohnbauten ist auf Besonnung und Belichtung zu achten. Alle Räume sind gegen Schall, Feuchtigkeit und im Sinne eines sparsamen Wärmehaushalts zu isolieren.

Quelle: Art. 27 BauR

Lärmschutz2

Lärm – Empfindlichkeitsstufen der Zonen

Die Zonen werden Lärmempfindlichkeitsstufen gemäss LSV zugeordnet: Wohnzonen W2/W3 = Stufe II, Dorf-/Kernzone/WG = Stufe III, Gewerbezone = Stufe III, Selgis I/II = Stufe IV.

Quelle: Art. 32, Art. 63 BauR

Immissionsgrade – nicht störend, mässig störend, stark störend

Betriebe werden in drei Störungsgrade eingeteilt: nicht störend (Empfindlichkeitsstufe II), mässig störend (Stufe III) und stark störend (Stufe IV). In Wohnzonen sind nur nicht störende Betriebe zulässig.

Quelle: Art. 33 BauR

Energie1

Sonnenkollektoren und Wärmepumpanlagen

Sonnenkollektoren und Wärmepumpanlagen sind bewilligungspflichtig und zulässig, wenn keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu befürchten sind. Kollektoren sind in die Gebäudeoberfläche einzugliedern.

Quelle: Art. 23 BauR

Parkplätze & Verkehr2

Abstellplätze für Motorfahrzeuge bei Wohnbauten

Bei Wohnbauten ist mindestens 1 Abstellplatz pro Wohnung oder je 80 m² BGF vorzusehen. Bei grösserer BGF sind 2 Plätze pro Wohnung erforderlich. Ersatzabgabe bei Nichterfüllung: Fr. 5'000 pro Platz.

Quelle: Art. 38 BauR · Wert: 80 m2

Garagenvorplatz und Ausfahrten

Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5 m Tiefe vorzusehen. Ausfahrten müssen 3 m vor dem Trottoirrand auf höchstens 3% Gefälle reduziert werden.

Quelle: Art. 37 BauR · Wert: 5 m

Umwelt & Gewässer4

Gefahrenzone – Naturgefahren

In der roten Gefahrenzone (GF1) dürfen keine Bauten für Menschen und Tiere erstellt werden. In der blauen Zone (GF2) sind besondere Schutzmassnahmen erforderlich.

Quelle: Art. 79 BauR

Gewässerraumzone (GRZ)

Die Gewässerraumzone schützt Gewässer und Ufer. Innerhalb der GRZ sind nur standortgebundene Bauten zulässig. Ein Mindestabstand von 6.5 m ist einzuhalten.

Quelle: Art. 80a BauR · Wert: 6.5 m

Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS)

Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) müssen gegenüber Hochspannungsleitungen einen im Zonenplan festgelegten Abstand einhalten. Im Bereich der 1998 genehmigten Bauzone gilt ein Abstand von 8.0 m.

Quelle: Art. 59 Abs. 3–6 BauR · Wert: 8 m

Naturschutzzone – Nutzungsbeschränkungen

In der Naturschutzzone sind Düngungen, Drainagen, Abgrabungen und neue Bauten verboten. Die Zonen sind extensiv zu bewirtschaften.

Quelle: Art. 74 BauR

Verfahren & Gebühren5

Bewilligungspflicht für Bauten und Anlagen

Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Das Verfahren erfolgt im Melde-, vereinfachten oder ordentlichen Verfahren.

Quelle: Art. 92 BauR

Bestandesgarantie für bestehende Bauten

Rechtmässig erstellte Bauten, die neuen Vorschriften widersprechen, sind in ihrem Bestand garantiert. Bei Abbruch oder Zerstörung besteht ein Wiederaufbaurecht von 5 Jahren.

Quelle: Art. 62 BauR

Baureife eines Grundstücks

Bauten dürfen nur auf baureifen Grundstücken errichtet werden. Ein Grundstück ist baureif, wenn es genügend zugänglich ist und Wasser-, Energie- und Abwasserleitungen nahe genug heranführen.

Quelle: Art. 19 BauR

Geltungsdauer der Baubewilligung

Die Baubewilligung gilt zwei Jahre ab Rechtskraft. Sie kann auf begründetes Gesuch um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Quelle: Art. 102 BauR · Wert: 2

Gestaltungsplan – Voraussetzungen und Mindestfläche

Ein Gestaltungsplan kann für zusammenhängende Baulandflächen ab 3'000 m² (Zonen W/WG) bzw. 1'500 m² (Kernzone) erlassen werden. Er ermöglicht Abweichungen von den Zonenvorschriften.

Quelle: Art. 11, Art. 88, Art. 89 BauR · Wert: 3000 m2

Steuern & Bevölkerung in Muotathal

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss150%Kanton Ø 153.3% · Rang 12
Einwohner3'587Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 51'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Muotathal

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Schwyz
22'35'
Arth
36'55'
Küssnacht (SZ)
41'85'
Luzern
56'98'
Zürich
68'111'
Winterthur
97'152'

Umliegende Gemeinden

Illgau
19'32'
Morschach
24'77'
Ingenbohl
29'41'
Steinen
30'47'
Lauerz
32'57'
Sisikon
32'73'

Zuständige Behörde in Muotathal

Nützliche Links für Muotathal

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Muotathal

Wie hoch darf ich in Muotathal bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Muotathal hängt von der Wohnzone ab: Gewerbe/Industrie: 14 m (Art. 83 BauR). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Muotathal festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Muotathal?

Der Steuerfuss in Muotathal beträgt 150% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 12). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 51'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Muotathal erreichbar?

Das nächste Zentrum von Muotathal ist Schwyz (22 Min. Auto, 35 Min. ÖV). Zürich ist in 68 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Muotathal?

Das Baureglement von Muotathal ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3016. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Muotathal?

Die Baubewilligung in Muotathal wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Muotathal (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3016). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).