Baubewilligung in Muotathal ()
Bauvorschriften in Muotathal pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Muotathal extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W2 | — | — | 0.5 Art. 83 BauR | — |
| W3 | — | — | 0.65 Art. 83 BauR | — |
| Gewerbe/Industrie | 14 m Art. 83 BauR | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Muotathal
Nutzung7
Nutzung in der Wohnzone W2 und W3
Wohnzonen dienen primär dem Wohnen. Gewerbliche Nutzungen sind nur zulässig, wenn sie nicht störend sind. Bestehende Gewerbebetriebe geniessen Bestandesgarantie.
Quelle: Art. 66 BauR
Nutzung in der Kernzone
In der Kernzone sind Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbebauten sowie gemischte Nutzungen zulässig. Mässig störende Betriebe sind gestattet.
Quelle: Art. 65 BauR
Verdichtete Bauweise in Wohn- und Gewerbezonen
In den Zonen W2, W3 und WG2 ist verdichtete Bauweise ohne Gestaltungsplan zulässig. Mindestens 3 Wohneinheiten (W2/WG2) bzw. 6 Wohneinheiten (W3) sind erforderlich. Die Ausnützungsziffer kann um max. 0.05 erhöht werden.
Quelle: Art. 43 BauR · Wert: 0.05
Nutzung in der Dorfzone
Die Dorfzone dient der Erhaltung schützenswerter Gebäudegruppen. Zulässig sind Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbebauten mit mässig störenden Auswirkungen. Für alle Bauvorhaben ist eine qualifizierte Bauberatung zwingend.
Quelle: Art. 64 BauR
Abstellräume bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern ist für jede Wohnung ein mindestens 10 m² grosser Abstellraum vorzusehen. Zudem sind wettergeschützte Abstellflächen für Kinderwagen, Fahrräder und Kehrichtbehälter zu erstellen.
Quelle: Art. 30 BauR · Wert: 10 m2
Kinderspielflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Neubauten mit mindestens 3 Wohnungen sind Spielflächen anzulegen: mindestens 10% der Wohn-BGF in Zonen D und K, mindestens 15% in Zonen W und WG. Ersatzabgabe: Fr. 50 pro m² fehlender Fläche.
Quelle: Art. 29 BauR · Wert: 15 %
Nutzung in der Gewerbezone
Gewerbezonen sind für mässig störende Gewerbebetriebe und kleinere Industriebetriebe bestimmt. Maximal 3 Wohnungen für standortgebundenes Personal sind zulässig.
Quelle: Art. 68 BauR
Gestaltung4
Dachgestaltung – Neigung, Vorsprung und Aufbauten
Hauptbauten müssen in der Regel Giebel- oder Walmdächer mit 20–50 Grad Neigung aufweisen. Der Dachvorsprung muss mindestens 50 cm betragen. Dachaufbauten sind bis 50% der Fassadenlänge zulässig.
Quelle: Art. 22 BauR · Wert: 50 %
Schutz des Orts- und Landschaftsbildes – Grundsatz
Bauten müssen hinsichtlich Stellung, Form, Dachform, Material und Farbgebung das Landschafts- und Ortsbild nicht stören. Der Gemeinderat kann Auflagen verfügen oder Projektänderungen verlangen.
Quelle: Art. 20 BauR
Erhöhte Gestaltungsanforderungen
In Dorfzonen, an exponierten Hanglagen, im Sichtbereich wertvoller Bauten und bei Kulturobjekten gelten erhöhte Anforderungen an Gestaltung und Umgebung. Ein Bauberater ist beizuziehen.
Quelle: Art. 21 BauR
Wohnhygiene – Besonnung, Schallschutz, Wärmedämmung
Bei der Stellung von Wohnbauten ist auf Besonnung und Belichtung zu achten. Alle Räume sind gegen Schall, Feuchtigkeit und im Sinne eines sparsamen Wärmehaushalts zu isolieren.
Quelle: Art. 27 BauR
Lärmschutz2
Lärm – Empfindlichkeitsstufen der Zonen
Die Zonen werden Lärmempfindlichkeitsstufen gemäss LSV zugeordnet: Wohnzonen W2/W3 = Stufe II, Dorf-/Kernzone/WG = Stufe III, Gewerbezone = Stufe III, Selgis I/II = Stufe IV.
Quelle: Art. 32, Art. 63 BauR
Immissionsgrade – nicht störend, mässig störend, stark störend
Betriebe werden in drei Störungsgrade eingeteilt: nicht störend (Empfindlichkeitsstufe II), mässig störend (Stufe III) und stark störend (Stufe IV). In Wohnzonen sind nur nicht störende Betriebe zulässig.
Quelle: Art. 33 BauR
Energie1
Sonnenkollektoren und Wärmepumpanlagen
Sonnenkollektoren und Wärmepumpanlagen sind bewilligungspflichtig und zulässig, wenn keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu befürchten sind. Kollektoren sind in die Gebäudeoberfläche einzugliedern.
Quelle: Art. 23 BauR
Parkplätze & Verkehr2
Abstellplätze für Motorfahrzeuge bei Wohnbauten
Bei Wohnbauten ist mindestens 1 Abstellplatz pro Wohnung oder je 80 m² BGF vorzusehen. Bei grösserer BGF sind 2 Plätze pro Wohnung erforderlich. Ersatzabgabe bei Nichterfüllung: Fr. 5'000 pro Platz.
Quelle: Art. 38 BauR · Wert: 80 m2
Garagenvorplatz und Ausfahrten
Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5 m Tiefe vorzusehen. Ausfahrten müssen 3 m vor dem Trottoirrand auf höchstens 3% Gefälle reduziert werden.
Quelle: Art. 37 BauR · Wert: 5 m
Umwelt & Gewässer4
Gefahrenzone – Naturgefahren
In der roten Gefahrenzone (GF1) dürfen keine Bauten für Menschen und Tiere erstellt werden. In der blauen Zone (GF2) sind besondere Schutzmassnahmen erforderlich.
Quelle: Art. 79 BauR
Gewässerraumzone (GRZ)
Die Gewässerraumzone schützt Gewässer und Ufer. Innerhalb der GRZ sind nur standortgebundene Bauten zulässig. Ein Mindestabstand von 6.5 m ist einzuhalten.
Quelle: Art. 80a BauR · Wert: 6.5 m
Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS)
Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) müssen gegenüber Hochspannungsleitungen einen im Zonenplan festgelegten Abstand einhalten. Im Bereich der 1998 genehmigten Bauzone gilt ein Abstand von 8.0 m.
Quelle: Art. 59 Abs. 3–6 BauR · Wert: 8 m
Naturschutzzone – Nutzungsbeschränkungen
In der Naturschutzzone sind Düngungen, Drainagen, Abgrabungen und neue Bauten verboten. Die Zonen sind extensiv zu bewirtschaften.
Quelle: Art. 74 BauR
Verfahren & Gebühren5
Bewilligungspflicht für Bauten und Anlagen
Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Das Verfahren erfolgt im Melde-, vereinfachten oder ordentlichen Verfahren.
Quelle: Art. 92 BauR
Bestandesgarantie für bestehende Bauten
Rechtmässig erstellte Bauten, die neuen Vorschriften widersprechen, sind in ihrem Bestand garantiert. Bei Abbruch oder Zerstörung besteht ein Wiederaufbaurecht von 5 Jahren.
Quelle: Art. 62 BauR
Baureife eines Grundstücks
Bauten dürfen nur auf baureifen Grundstücken errichtet werden. Ein Grundstück ist baureif, wenn es genügend zugänglich ist und Wasser-, Energie- und Abwasserleitungen nahe genug heranführen.
Quelle: Art. 19 BauR
Geltungsdauer der Baubewilligung
Die Baubewilligung gilt zwei Jahre ab Rechtskraft. Sie kann auf begründetes Gesuch um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Quelle: Art. 102 BauR · Wert: 2
Gestaltungsplan – Voraussetzungen und Mindestfläche
Ein Gestaltungsplan kann für zusammenhängende Baulandflächen ab 3'000 m² (Zonen W/WG) bzw. 1'500 m² (Kernzone) erlassen werden. Er ermöglicht Abweichungen von den Zonenvorschriften.
Quelle: Art. 11, Art. 88, Art. 89 BauR · Wert: 3000 m2
Steuern & Bevölkerung in Muotathal
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Muotathal
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Muotathal
Nützliche Links für Muotathal
- Baureglement Muotathal (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Muotathal
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Muotathal
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Muotathal
Wie hoch darf ich in Muotathal bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Muotathal hängt von der Wohnzone ab: Gewerbe/Industrie: 14 m (Art. 83 BauR). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Muotathal festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Muotathal?
Der Steuerfuss in Muotathal beträgt 150% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 12). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 51'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Muotathal erreichbar?
Das nächste Zentrum von Muotathal ist Schwyz (22 Min. Auto, 35 Min. ÖV). Zürich ist in 68 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Muotathal?
Das Baureglement von Muotathal ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3016. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Muotathal?
Die Baubewilligung in Muotathal wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Muotathal (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3016). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).