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Baubewilligung in Montricher ()

Kanton ·PLZ 1147·BFS 5492

Die Bauvorschriften für Montricher werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Montricher

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss64%Kanton Ø 69.4% · Rang 58
Einwohner949Trend: pfeil tief
Ø EinkommenCHF 200'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Montricher

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Morges
28'57'
Bussigny
32'72'
Crissier
35'81'
Lausanne
42'85'
Genève
64'112'
Neuchâtel
67'120'

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Mollens (VD)
9'19'
Mauraz
11'15'
Berolle
12'25'
Mont-la-Ville
12'59'
Ballens
12'42'
L'Isle
12'23'

Zuständige Behörde in Montricher

Nützliche Links für Montricher

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Montricher

Wie hoch ist der Steuerfuss in Montricher?

Der Steuerfuss in Montricher beträgt 64% (kantonaler Durchschnitt: 69.4%, Rang 58). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 200'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Montricher erreichbar?

Das nächste Zentrum von Montricher ist Morges (28 Min. Auto, 57 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Montricher?

Das Baureglement von Montricher ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Montricher?

Die Baubewilligung in Montricher wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Montricher und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Montricher. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).