bivyBeta

Baubewilligung in Mettmenstetten ()

Kanton ·PLZ 8932·BFS 9

Bauvorschriften in Mettmenstetten pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Mettmenstetten extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
Gewerbe/Industrie

Weitere Bauvorschriften in Mettmenstetten

Nutzung6

Zoneneinteilung Gemeinde Mettmenstetten

Das Gemeindegebiet ist in verschiedene Zonen eingeteilt, darunter Kernzonen A–D, Wohnzonen W2a/W2b/W3, Gewerbezone, Zentrumszone und weitere. Jede Zone hat eine definierte Ausnützungsziffer und Lärmempfindlichkeitsstufe.

Quelle: Art. 1 BZO

Nutzweise in den Wohnzonen

In den Wohnzonen W2a, W2b und W3 ist nicht störendes Gewerbe zulässig. In den Zonen WG2 und WG3 sowie in speziell bezeichneten Bereichen ist auch mässig störendes Gewerbe erlaubt.

Quelle: Art. 20 BZO

Spiel- und Erholungsflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern müssen mindestens 20% der zum Wohnen massgeblichen Geschossfläche als Spiel- und Erholungsflächen im Freien ausgeschieden werden.

Quelle: Art. 40 BZO · Wert: 20 %

Zulässigkeit von Arealüberbauungen

Arealüberbauungen sind in den Zonen W2a, W2b, W3, WG2, WG3 und in der Kernzone KB im Dorf zulässig. Die Mindestfläche beträgt 3'000 m².

Quelle: Art. 28–29 BZO · Wert: 3000 m2

Nutzweise in der Gewerbezone

In der Gewerbezone sind mässig störende Betriebe sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Läden sind auf max. 500 m² Verkaufsfläche beschränkt. Im Bereich «Im Grindel» gelten besondere Lärmschutzvorschriften.

Quelle: Art. 22 BZO · Wert: 500 m2

Bauvorschriften für Arealüberbauungen

Bei Arealüberbauungen erhöht sich die Ausnützungsziffer gemäss Art. 8/17. Die zonengemässen Abstände können im Innern bis auf das kantonale Mindestmass reduziert werden. Es gelten besondere Anforderungen an Gestaltung und Energieeffizienz.

Quelle: Art. 30 BZO

Gestaltung5

Gestaltung und Einordnung in Kernzonen

In den Kernzonen gelten besondere Anforderungen an die architektonische Gestaltung. Bauten müssen sich bezüglich Situierung, Ausmass, Dachform, Materialien und Farbgebung gut ins Ortsbild einfügen.

Quelle: Art. 6 BZO

Umgebungsgestaltung und Terrainveränderungen

Das Terrain darf an der Fassadenlinie um höchstens 1.50 m verändert werden. Stützmauern über 1.50 m sichtbarer Höhe müssen durch bepflanzte Rücksprünge von mind. 0.80 m gegliedert werden. Versiegelte Flächen sind auf das Nötigste zu beschränken.

Quelle: Art. 36 BZO · Wert: 1.5 m

Dachgestaltung in den Kernzonen

In den Kernzonen sind grundsätzlich nur Satteldächer mit 30°–45° Neigung und Tonziegeldeckung zulässig. Dachaufbauten sind nur im 1. Dachgeschoss erlaubt und dürfen zusammen nicht breiter als 1/3 der Fassadenlänge sein.

Quelle: Art. 11 BZO · Wert: 0.5 m2

Dachgestaltung in den Wohnzonen

Bei Schrägdächern sind Dachflächenfenster, Dachaufbauten und Dacheinschnitte im ersten Dachgeschoss zulässig, sofern sie zurückhaltend eingepasst sind und zusammen nicht breiter als die Hälfte der Fassadenlänge sind.

Quelle: Art. 19 BZO

Im Ortsbild wichtige Bauten in Kernzonen

Speziell bezeichnete Bauten in den Kernzonenplänen dürfen nur unter Beibehaltung von Stellung, Ausmassen, Dachform und wesentlichen Fassadenelementen umgebaut oder ersetzt werden. Erweiterungen bis max. 30 m² überbaute Fläche sind möglich.

Quelle: Art. 7 BZO · Wert: 30 m2

Lärmschutz2

Lärmempfindlichkeitsstufen nach LSV

Die Wohnzonen W2a, W2b und W3 sind der Empfindlichkeitsstufe II zugewiesen. Kernzonen, Gewerbezone, Zentrumszone und Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung haben Empfindlichkeitsstufe III.

Quelle: Art. 1 BZO

Lärmschutz in der Gewerbezone «Im Grindel»

In der Gewerbezone «Im Grindel» dürfen lärmempfindliche Räume innerhalb von 120 m ab der Autobahn A4-Achse nur auf der autobahnabgewandten Seite angeordnet werden.

Quelle: Art. 22 Abs. 3 BZO · Wert: 120 m

Parkplätze & Verkehr2

Pflicht zur Erstellung von Fahrzeugabstellplätzen

Bei Neu- und Umbauten sowie Umnutzungen müssen Parkplätze nach festgelegten Schlüsseln erstellt werden, z.B. 1 PP pro 100 m² mGF für Wohnen. Bei ÖV-Nähe kann die Anzahl auf 70% reduziert werden.

Quelle: Art. 34 BZO · Wert: 100 m2

Pflicht zur Erstellung von Veloabstellplätzen

Bei Neu- und Umbauten müssen Veloabstellplätze erstellt werden, z.B. 1 VP pro 40 m² Geschossfläche für Wohnungen. Bei Mehrfamilienhäusern müssen mind. 30% der Veloabstellplätze gedeckt sein.

Quelle: Art. 35 BZO · Wert: 40 m2

Umwelt & Gewässer4

Minimale Grünflächenziffer (GFZ) je Zone

Je nach Zone muss ein bestimmter Anteil der Grundstücksfläche als Grünfläche erhalten bleiben: W2a und W2b je 35%, W3 30%, WG2 und WG3 je 10%, Zone Oe 20%.

Quelle: Art. 37 BZO · Wert: 35 %

Begrünung von Flachdächern

Flachdächer und flach geneigte Dächer ab 50 m² Fläche müssen begrünt werden, sofern sie nicht als begehbare Terrassen oder für Solaranlagen genutzt werden.

Quelle: Art. 32 BZO · Wert: 50 m2

Naturgefahren und Hochwasserschutz

In Gefahrengebieten müssen Personen- und Sachwertrisiken durch Hochwasser und Oberflächenabfluss auf ein tragbares Mass reduziert werden. Wo andere Massnahmen nicht möglich sind, ist Objektschutz herzustellen.

Quelle: Art. 39 BZO

Förderung von Baumpflanzungen

Pro 400 m² anrechenbare Grundstücksfläche muss mindestens eine mittel- bis grosskronige, nicht invasive Baumart erhalten oder neu gepflanzt werden.

Quelle: Art. 38 BZO · Wert: 400 m2

Verfahren & Gebühren2

Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht

In speziell bezeichneten Gebieten darf nur aufgrund eines Gestaltungsplans gebaut oder die Nutzung geändert werden. Im Gebiet «Herferswil 84» ist Wohnnutzung ausgeschlossen; nur landwirtschaftlich bezogenes Gewerbe ist zulässig.

Quelle: Art. 44 BZO

Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen

Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 40% des um CHF 100'000 gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche beträgt 1'200 m².

Quelle: Art. 3–4 BZO · Wert: 40 %

Zuständige Behörde in Mettmenstetten

Nützliche Links für Mettmenstetten

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Mettmenstetten

Wie hoch darf ich in Mettmenstetten bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Mettmenstetten hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Mettmenstetten festgelegt.

Wo finde ich das Baureglement von Mettmenstetten?

Das Baureglement von Mettmenstetten ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=10086. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Mettmenstetten?

Die Baubewilligung in Mettmenstetten wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Mettmenstetten und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

bivy begleitet dein Bauprojekt in Mettmenstetten

Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.

Weitere Gemeinden in der Nähe

Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Mettmenstetten und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

Diese Seite enthält Links zu Websites Dritter (u.a. Raiffeisen Schweiz, kantonale Behörden, Wikipedia). bivy hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und übernimmt keine Verantwortung dafür. Die Verlinkung stellt keine Empfehlung dar.

Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Mettmenstetten (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=10086). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).