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Baubewilligung in Maur (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8124·BFS 195·11'200 Einwohner

Bauvorschriften in Maur pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Maur extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
Gewerbe/Industrie5 m
Art. 17 BZO
7 m3/m2
Art. 17 BZO

Weitere Bauvorschriften in Maur

Nutzung6

Zonenordnung Gemeinde Maur

Das Gemeindegebiet ist in verschiedene Zonen eingeteilt, darunter Kern-, Wohn-, Gewerbe- und Freihaltezonen mit unterschiedlichen Ausnützungsziffern und Empfindlichkeitsstufen.

Quelle: Art. 1 BZO

Nutzweise Wohnzonen

In den Wohnzonen sind Wohnen und höchstens nicht störende Betriebe zulässig.

Quelle: Art. 14 BZO

Nutzweise Kernzone

In der Kernzone sind Wohnungen und höchstens mässig störende Betriebe zulässig. Im Zentrumsbereich müssen die Erdgeschosse zum öffentlichen Raum hin gewerblich genutzt werden.

Quelle: Art. 5 BZO

Nutzweise Wohnzonen mit Gewerbeanteil

In den Wohnzonen mit Gewerbeanteil sind Wohnen und höchstens mässig störende Betriebe zulässig.

Quelle: Art. 16 BZO

Nutzweise Gewerbezonen

In den Gewerbezonen G1 und G2 sind höchstens mässig störende Betriebe sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig.

Quelle: Art. 19 BZO

Erholungszone Familiengärten – Gartenhäuser

In der Erholungszone Ea sind Familiengärten zulässig. Gartenhäuser dürfen max. 10 m² Fläche und max. 3 m Höhe aufweisen.

Quelle: Art. 22 BZO · Wert: 10 m2

Gestaltung7

Terrainveränderungen

Abgrabungen sind bis max. 0.50 m (bei Hangneigung ≥10% bis 1 m) erlaubt. Aufschüttungen dürfen das massgebende Terrain um max. 1.50 m überragen.

Quelle: Art. 36 BZO · Wert: 1.5 m

Dachformen und Dachneigung Wohnzonen

In Wohnzonen sind Sattel- und Flachdächer zulässig. In W1 und W2/35 max. 35° Dachneigung, in übrigen Wohnzonen max. 45°. Flachdächer müssen ökologisch begrünt werden.

Quelle: Art. 39 BZO · Wert: 45 °

Gemeinschaftliche Freiflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern ab 5 Wohneinheiten sind gemeinschaftliche Freiflächen von mindestens 20% der Gesamtnutzfläche (GNF) zu erstellen.

Quelle: Art. 44 BZO · Wert: 20 %

Gestaltungsanforderungen Kernzone

In der Kernzone werden an alle Bauvorhaben erhöhte gestalterische Anforderungen gestellt. Bauten müssen sich in Massstab, Stellung, Kubatur, Materialwahl sowie Fassaden- und Dachgestaltung gut ins Ortsbild einfügen.

Quelle: Art. 4 BZO

Dachgestaltung in der Kernzone

In der Kernzone sind Satteldächer mit 30–40° Neigung vorgeschrieben. Dacheinschnitte sind verboten, Dachaufbauten dürfen max. 12% der Dachfläche einnehmen, Dachflächenfenster max. 0.50 m² Lichtfläche.

Quelle: Art. 9 BZO · Wert: 12 %

Attikageschoss

Bei Attikageschossen dürfen Dachaufbauten das Mass der Rückversetzung auf max. 1/3 der Fassadenlänge unterschreiten. Die Dächer von Attikageschossen dürfen nicht als Terrassen genutzt werden.

Quelle: Art. 40 BZO

Umgebungsgestaltung in der Kernzone

In der Kernzone sind Umgebungsflächen zu erhalten und zu begrünen. Freiräume dürfen nicht überbaut werden, Einfriedungen dürfen max. 1 m hoch sein. Geschützte Bäume dürfen nur mit Bewilligung gefällt werden.

Quelle: Art. 10 BZO · Wert: 1 m

Lärmschutz1

Lärmschutz – Empfindlichkeitsstufen

Den verschiedenen Zonen sind Lärmempfindlichkeitsstufen (ES II oder ES III) gemäss Lärmschutzverordnung zugeordnet. Wohnzonen haben ES II, Gewerbe- und Kernzonen ES III.

Quelle: Art. 1 BZO

Parkplätze & Verkehr4

Fahrzeugabstellplätze Wohngebäude

Pro 80 m² Gesamtnutzfläche ist mindestens 1 überdachter Parkplatz erforderlich, mindestens jedoch 1 pro Wohneinheit. Für Besucher ist 1 PP pro 4 Wohneinheiten vorgeschrieben.

Quelle: Art. 41 Abs. 1-2 BZO · Wert: 80 m2

Fahrzeugabstellplätze Büro- und Gewerbebauten

Für Büro- und Geschäftshäuser ist 1 überdachter PP pro 30 m² Gesamtnutzfläche erforderlich, für Gewerbebauten 1 PP pro 80 m². Besucher/Kunden: je 15% der erforderlichen PP.

Quelle: Art. 41 Abs. 1 BZO · Wert: 30 m2

Abstellflächen für Velos und Kinderwagen

Bei Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseinganges oder in der Tiefgarage genügend grosse, ebenerdig zugängliche Abstellflächen für Kinderwagen und Fahrräder bereitzustellen.

Quelle: Art. 43 BZO

Reduktion Parkplätze bei guter ÖV-Erschliessung

In Gebieten mit ÖV-Güteklasse B und C darf die Mindestanzahl Parkplätze reduziert werden: Bewohner auf 80%, Beschäftigte auf 60%, Besucher/Kunden auf 80%.

Quelle: Art. 41 Abs. 4 / Abs. 6 BZO · Wert: 60 %

Umwelt & Gewässer5

Grünflächenziffer Wohnzonen

In allen Wohnzonen sowie Wohnzonen mit Gewerbeanteil muss mindestens 40% der Grundstücksfläche als Grünfläche erhalten bleiben.

Quelle: Art. 13 / Art. 15 BZO · Wert: 40 %

Extensive Begrünung von Flachdächern

Flachdächer von Neubauten und neuen Garageneinfahrten mit weniger als 10° Neigung müssen ökologisch begrünt werden, sofern sie nicht als Terrasse oder für Solarenergie genutzt werden.

Quelle: Art. 39 Abs. 2 BZO

Grünflächenziffer Gewerbezonen

In den Gewerbezonen G1 und G2 muss mindestens 20% der Grundstücksfläche als Grünfläche erhalten bleiben.

Quelle: Art. 17 BZO · Wert: 20 %

Umgebungsgestaltung und Siedlungsökologie

Baumbestand ist zu schonen, Boden möglichst wenig zu versiegeln. Meteorwasser von versiegelten Flächen ist zu versickern. Am Siedlungsrand sind einheimische Pflanzen zu verwenden.

Quelle: Art. 45 BZO

Entsorgungsplätze

Bei allen Wohn- und Gewerbebauten sind geeignete Plätze für das Bereitstellen von Kehricht und Grüngut herzurichten.

Quelle: Art. 46 BZO

Verfahren & Gebühren3

Abbrüche in der Kernzone

Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen in der Kernzone ist bewilligungspflichtig und nur zulässig, wenn das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird oder der Ersatzbau gesichert ist.

Quelle: Art. 11 BZO

Gestaltungsplanpflicht Bautacherweg

Für das Gebiet Bautacherweg besteht eine Gestaltungsplanpflicht mit dem Ziel guter Einordnung in die Topografie, aufenthaltsfreundlicher Freiflächen und flächeneffizienter Erschliessung.

Quelle: Art. 47 BZO

Gestaltungsplanpflicht Im Brünneli

Für das Gebiet Im Brünneli besteht eine Gestaltungsplanpflicht mit dem Ziel einer ortsbaulich überzeugenden Überbauung, Einhaltung der Lärmschutzwerte und attraktiver Erdgeschossnutzungen.

Quelle: Art. 48 BZO

Steuern & Bevölkerung in Maur

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss85%Kanton Ø 105.8% · Rang 16
Einwohner10'922Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 103'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Maur

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Zollikon
13'30'
Küsnacht (ZH)
17'38'
Dübendorf
19'36'
Zürich
25'44'
Winterthur
39'62'
Kreuzlingen
63'128'

Umliegende Gemeinden

Fällanden
11'26'
Zumikon
11'22'
Egg
13'25'
Mönchaltorf
14'36'
Schwerzenbach
17'35'
Oetwil am See
17'38'

Zuständige Behörde in Maur

Gemeindeverwaltung Maur

Website Bauamt

Nützliche Links für Maur

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Maur

Wie hoch darf ich in Maur bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Maur hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Maur festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Maur?

Der Mindestgrenzabstand in Maur variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: 5 m (Art. 17 BZO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Maur?

Der Steuerfuss in Maur beträgt 85% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 16). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 103'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Maur erreichbar?

Das nächste Zentrum von Maur ist Zollikon (13 Min. Auto, 30 Min. ÖV). Zürich ist in 25 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Maur?

Das Baureglement von Maur ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=7860. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Maur?

Die Baubewilligung in Maur wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Maur (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=7860). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).