Baubewilligung in Maur (ZH)
Bauvorschriften in Maur pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Maur extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbe/Industrie | — | 5 m Art. 17 BZO | 7 m3/m2 Art. 17 BZO | — |
Weitere Bauvorschriften in Maur
Nutzung6
Zonenordnung Gemeinde Maur
Das Gemeindegebiet ist in verschiedene Zonen eingeteilt, darunter Kern-, Wohn-, Gewerbe- und Freihaltezonen mit unterschiedlichen Ausnützungsziffern und Empfindlichkeitsstufen.
Quelle: Art. 1 BZO
Nutzweise Wohnzonen
In den Wohnzonen sind Wohnen und höchstens nicht störende Betriebe zulässig.
Quelle: Art. 14 BZO
Nutzweise Kernzone
In der Kernzone sind Wohnungen und höchstens mässig störende Betriebe zulässig. Im Zentrumsbereich müssen die Erdgeschosse zum öffentlichen Raum hin gewerblich genutzt werden.
Quelle: Art. 5 BZO
Nutzweise Wohnzonen mit Gewerbeanteil
In den Wohnzonen mit Gewerbeanteil sind Wohnen und höchstens mässig störende Betriebe zulässig.
Quelle: Art. 16 BZO
Nutzweise Gewerbezonen
In den Gewerbezonen G1 und G2 sind höchstens mässig störende Betriebe sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig.
Quelle: Art. 19 BZO
Erholungszone Familiengärten – Gartenhäuser
In der Erholungszone Ea sind Familiengärten zulässig. Gartenhäuser dürfen max. 10 m² Fläche und max. 3 m Höhe aufweisen.
Quelle: Art. 22 BZO · Wert: 10 m2
Gestaltung7
Terrainveränderungen
Abgrabungen sind bis max. 0.50 m (bei Hangneigung ≥10% bis 1 m) erlaubt. Aufschüttungen dürfen das massgebende Terrain um max. 1.50 m überragen.
Quelle: Art. 36 BZO · Wert: 1.5 m
Dachformen und Dachneigung Wohnzonen
In Wohnzonen sind Sattel- und Flachdächer zulässig. In W1 und W2/35 max. 35° Dachneigung, in übrigen Wohnzonen max. 45°. Flachdächer müssen ökologisch begrünt werden.
Quelle: Art. 39 BZO · Wert: 45 °
Gemeinschaftliche Freiflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern ab 5 Wohneinheiten sind gemeinschaftliche Freiflächen von mindestens 20% der Gesamtnutzfläche (GNF) zu erstellen.
Quelle: Art. 44 BZO · Wert: 20 %
Gestaltungsanforderungen Kernzone
In der Kernzone werden an alle Bauvorhaben erhöhte gestalterische Anforderungen gestellt. Bauten müssen sich in Massstab, Stellung, Kubatur, Materialwahl sowie Fassaden- und Dachgestaltung gut ins Ortsbild einfügen.
Quelle: Art. 4 BZO
Dachgestaltung in der Kernzone
In der Kernzone sind Satteldächer mit 30–40° Neigung vorgeschrieben. Dacheinschnitte sind verboten, Dachaufbauten dürfen max. 12% der Dachfläche einnehmen, Dachflächenfenster max. 0.50 m² Lichtfläche.
Quelle: Art. 9 BZO · Wert: 12 %
Attikageschoss
Bei Attikageschossen dürfen Dachaufbauten das Mass der Rückversetzung auf max. 1/3 der Fassadenlänge unterschreiten. Die Dächer von Attikageschossen dürfen nicht als Terrassen genutzt werden.
Quelle: Art. 40 BZO
Umgebungsgestaltung in der Kernzone
In der Kernzone sind Umgebungsflächen zu erhalten und zu begrünen. Freiräume dürfen nicht überbaut werden, Einfriedungen dürfen max. 1 m hoch sein. Geschützte Bäume dürfen nur mit Bewilligung gefällt werden.
Quelle: Art. 10 BZO · Wert: 1 m
Lärmschutz1
Lärmschutz – Empfindlichkeitsstufen
Den verschiedenen Zonen sind Lärmempfindlichkeitsstufen (ES II oder ES III) gemäss Lärmschutzverordnung zugeordnet. Wohnzonen haben ES II, Gewerbe- und Kernzonen ES III.
Quelle: Art. 1 BZO
Parkplätze & Verkehr4
Fahrzeugabstellplätze Wohngebäude
Pro 80 m² Gesamtnutzfläche ist mindestens 1 überdachter Parkplatz erforderlich, mindestens jedoch 1 pro Wohneinheit. Für Besucher ist 1 PP pro 4 Wohneinheiten vorgeschrieben.
Quelle: Art. 41 Abs. 1-2 BZO · Wert: 80 m2
Fahrzeugabstellplätze Büro- und Gewerbebauten
Für Büro- und Geschäftshäuser ist 1 überdachter PP pro 30 m² Gesamtnutzfläche erforderlich, für Gewerbebauten 1 PP pro 80 m². Besucher/Kunden: je 15% der erforderlichen PP.
Quelle: Art. 41 Abs. 1 BZO · Wert: 30 m2
Abstellflächen für Velos und Kinderwagen
Bei Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseinganges oder in der Tiefgarage genügend grosse, ebenerdig zugängliche Abstellflächen für Kinderwagen und Fahrräder bereitzustellen.
Quelle: Art. 43 BZO
Reduktion Parkplätze bei guter ÖV-Erschliessung
In Gebieten mit ÖV-Güteklasse B und C darf die Mindestanzahl Parkplätze reduziert werden: Bewohner auf 80%, Beschäftigte auf 60%, Besucher/Kunden auf 80%.
Quelle: Art. 41 Abs. 4 / Abs. 6 BZO · Wert: 60 %
Umwelt & Gewässer5
Grünflächenziffer Wohnzonen
In allen Wohnzonen sowie Wohnzonen mit Gewerbeanteil muss mindestens 40% der Grundstücksfläche als Grünfläche erhalten bleiben.
Quelle: Art. 13 / Art. 15 BZO · Wert: 40 %
Extensive Begrünung von Flachdächern
Flachdächer von Neubauten und neuen Garageneinfahrten mit weniger als 10° Neigung müssen ökologisch begrünt werden, sofern sie nicht als Terrasse oder für Solarenergie genutzt werden.
Quelle: Art. 39 Abs. 2 BZO
Grünflächenziffer Gewerbezonen
In den Gewerbezonen G1 und G2 muss mindestens 20% der Grundstücksfläche als Grünfläche erhalten bleiben.
Quelle: Art. 17 BZO · Wert: 20 %
Umgebungsgestaltung und Siedlungsökologie
Baumbestand ist zu schonen, Boden möglichst wenig zu versiegeln. Meteorwasser von versiegelten Flächen ist zu versickern. Am Siedlungsrand sind einheimische Pflanzen zu verwenden.
Quelle: Art. 45 BZO
Entsorgungsplätze
Bei allen Wohn- und Gewerbebauten sind geeignete Plätze für das Bereitstellen von Kehricht und Grüngut herzurichten.
Quelle: Art. 46 BZO
Verfahren & Gebühren3
Abbrüche in der Kernzone
Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen in der Kernzone ist bewilligungspflichtig und nur zulässig, wenn das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird oder der Ersatzbau gesichert ist.
Quelle: Art. 11 BZO
Gestaltungsplanpflicht Bautacherweg
Für das Gebiet Bautacherweg besteht eine Gestaltungsplanpflicht mit dem Ziel guter Einordnung in die Topografie, aufenthaltsfreundlicher Freiflächen und flächeneffizienter Erschliessung.
Quelle: Art. 47 BZO
Gestaltungsplanpflicht Im Brünneli
Für das Gebiet Im Brünneli besteht eine Gestaltungsplanpflicht mit dem Ziel einer ortsbaulich überzeugenden Überbauung, Einhaltung der Lärmschutzwerte und attraktiver Erdgeschossnutzungen.
Quelle: Art. 48 BZO
Steuern & Bevölkerung in Maur
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Maur
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Maur
Gemeindeverwaltung Maur
Website BauamtNützliche Links für Maur
- Baureglement Maur (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Maur
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Zürich
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Maur
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Maur
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Maur
Wie hoch darf ich in Maur bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Maur hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Maur festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Maur?
Der Mindestgrenzabstand in Maur variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: 5 m (Art. 17 BZO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Maur?
Der Steuerfuss in Maur beträgt 85% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 16). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 103'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Maur erreichbar?
Das nächste Zentrum von Maur ist Zollikon (13 Min. Auto, 30 Min. ÖV). Zürich ist in 25 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Maur?
Das Baureglement von Maur ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=7860. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Maur?
Die Baubewilligung in Maur wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Maur (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=7860). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).