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Baubewilligung in Longirod ()

Kanton ·PLZ 1261·BFS 5429

Die Bauvorschriften für Longirod werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Longirod

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss77%Kanton Ø 69.4% · Rang 268
Einwohner562Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 67'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Longirod

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

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13'63'

Zuständige Behörde in Longirod

Nützliche Links für Longirod

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Longirod

Wie hoch ist der Steuerfuss in Longirod?

Der Steuerfuss in Longirod beträgt 77% (kantonaler Durchschnitt: 69.4%, Rang 268). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 67'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Longirod erreichbar?

Das nächste Zentrum von Longirod ist Gland (27 Min. Auto, 60 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Longirod?

Das Baureglement von Longirod ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Longirod?

Die Baubewilligung in Longirod wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Longirod und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Longirod. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).