Baubewilligung in Küsnacht (ZH) (ZH)
Bauvorschriften in Küsnacht (ZH) pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Küsnacht (ZH) extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbe/Industrie | — | Gegenüber Grundstücken in einer anderen Zone ist der Grenzabstand der angrenzend Art. 26 und 28 BZO | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Küsnacht (ZH)
Nutzung9
Zoneneinteilung und Baumassenziffer
Das Gemeindegebiet Küsnacht ist in verschiedene Zonen eingeteilt (Kern-, Wohn-, Gewerbe-, öffentliche Bauten-, Erholungs- und Reservezone) mit je eigenen Baumassenziffern und Lärmempfindlichkeitsstufen.
Quelle: Art. 1 BZO
Wohnschutz und Mindestanteil Wohnnutzung
In bestimmten Gebieten muss mindestens ein Drittel (zweigeschossige Zonen) bzw. die Hälfte (drei-/viergeschossige Zonen) der Gesamtnutzfläche dem Wohnen dienen.
Quelle: Art. 34 BZO
Nutzweise in Wohnzonen
In normalen Wohnzonen sind nur nicht störende Betriebe zulässig. In speziell gekennzeichneten Wohnzonen und in WG2/WG3 sind auch mässig störende Betriebe erlaubt.
Quelle: Art. 23 BZO
Definition nicht störend und mässig störend
Nicht störende Betriebe gehören zur Quartierausstattung und beeinträchtigen die Wohnqualität nicht. Mässig störende Betriebe sind herkömmliche Gewerbebetriebe, die während üblicher Arbeitszeiten tätig sind und mit der Wohnnutzung vereinbar sind.
Quelle: Art. 43 BZO
Sonderbauvorschriften für bestehende Bauten in W2-Zonen
Bestehende Bauten (bewilligt vor dem 6. Juni 2003) in zweigeschossigen Wohnzonen dürfen in ihren äusseren Abmessungen geringfügig verändert oder vergrössert werden, ohne die Baumassenziffer zu überschreiten.
Quelle: Art. 19a BZO
Nutzweise in Gewerbezonen
In Gewerbezonen sind mässig störende Betriebe sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Betriebe mit unverhältnismässigem Verkehr und Einkaufszentren sind nicht erlaubt.
Quelle: Art. 27 BZO
Nutzweise in Kernzonen
In den Kernzonen sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig. Stark störende Industrie- oder Gewerbebetriebe sind nicht erlaubt.
Quelle: Art. 12 BZO
Gewerbeanteil in Wohnzonen WG2 und WG3
In den Zonen WG2 und WG3 darf die Baumassenziffer um einen Fünftel erhöht werden, wenn der Mehrraum dauerhaft gewerblich genutzt wird. Der minimale Grenzabstand für gewerbliche Teile beträgt 3,5 m bei max. 4,0 m Höhe.
Quelle: Art. 24 BZO · Wert: 3.5 m
Bestimmungen für Mobilfunkanlagen
Mobilfunkanlagen sind nach einem Prioritätensystem zulässig: zuerst in Gewerbe-/Industriezonen, dann in Wohnzonen mit Gewerbeanteil. In reinen Wohnzonen nur bei funktechnischem Nachweis der Notwendigkeit.
Quelle: Art. 49a BZO
Gestaltung5
Dachgestaltung in Wohnzonen
Das Dachgeschoss muss gut ablesbar sein und darf nicht als zusätzliches Vollgeschoss wirken. Dachaufbauten und -einschnitte sind nur im ersten Dachgeschoss erlaubt und dürfen zusammen maximal einen Drittel der Fassadenlänge betragen.
Quelle: Art. 22 BZO · Wert: 0.9 m
Dachgestaltung und Dachform in Kernzonen
In Kernzonen sind nur beidseitig geneigte Schrägdächer in ortskernüblicher Neigung zulässig. Dachaufbauten sind nur im ersten Dachgeschoss erlaubt und dürfen maximal einen Drittel der Fassadenlänge betragen. Dacheinschnitte sind verboten.
Quelle: Art. 14 BZO · Wert: 0.5 m2
Mauern und Einfriedungen
Mauern und Einfriedungen dürfen gegenüber Strassen und Wegen maximal 1,5 m hoch in Erscheinung treten. Höhere Mauern müssen abgestuft und begrünt werden. Containerplätze dürfen vom Strassenraum nicht einsehbar sein.
Quelle: Art. 48b BZO · Wert: 1.5 m
Abgrabungen
Geringfügige Abgrabungen sind bei Haupt- und besonderen Gebäuden zulässig, wenn sie eine natürlich erscheinende Terraingestaltung erlauben. In zweigeschossigen Wohnzonen nur soweit, als die maximale Gebäudehöhe sichtbar wird.
Quelle: Art. 37 BZO
Fassadengestaltung in Kernzonen
Fassaden müssen die Merkmale herkömmlicher Kernzonenbauten berücksichtigen. Aussenrenovationen mit Farb- oder Materialveränderungen sind bewilligungspflichtig.
Quelle: Art. 15 BZO
Lärmschutz1
Lärmschutzmassnahmen Gebiet Rietacher-Letzi
In der Wohnzone W2/1.30 Rietacher-Letzi müssen für neue Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen gestalterische oder bauliche Massnahmen zur Einhaltung der Planungswerte ergriffen werden.
Quelle: Art. 44 BZO
Energie1
Energieanforderungen bei Arealüberbauungen
Bei neuen oder wesentlich geänderten Arealüberbauungen müssen mindestens 50% des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Quelle: Art. 45 Abs. 6 BZO · Wert: 50 %
Parkplätze & Verkehr2
Pflichtanzahl Fahrzeugabstellplätze
Pro 80 m² Gesamtnutzfläche ist beim Wohnen ein Parkplatz erforderlich (mind. 1 pro Wohnung). Für Gaststätten gilt 1 Platz pro 6 Sitzplätze, für Dienstleistungen 1 pro 40 m² GNF. Die Anzahl kann unter bestimmten Bedingungen reduziert werden.
Quelle: Art. 38 BZO · Wert: 80 m2
Abstellräume für Fahrräder, Kinderwagen und Mofas
In Mehrfamilienhäusern sind genügend grosse Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und Mofas vorzusehen. Fahrrad-Abstellflächen sollen möglichst in geschlossenen, gut zugänglichen Räumen untergebracht oder überdacht werden.
Quelle: Art. 39 und Art. 38 Abs. 8 BZO
Umwelt & Gewässer2
Grünflächen in Wohnzonen
In Wohnzonen müssen mindestens zwei Drittel der nicht überbauten Grundfläche angemessen begrünt und bepflanzt werden.
Quelle: Art. 48a BZO · Wert: 66.7 %
Begrünung von Dächern
Die Baubewilligung kann die Begrünung von gut einsehbaren oder grossflächigen Flachdächern vorschreiben.
Quelle: Art. 41 BZO
Verfahren & Gebühren1
Gestaltungsplanpflicht
In speziell im Zonenplan gekennzeichneten Gebieten besteht die Pflicht zur Ausarbeitung eines Gestaltungsplans. Für das Gebiet Forch West (GPP 12) muss der Gestaltungsplan auch die Einhaltung der Lärmgrenzwerte sicherstellen.
Quelle: Art. 44a BZO
Steuern & Bevölkerung in Küsnacht (ZH)
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Küsnacht (ZH)
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Küsnacht (ZH)
Gemeindeverwaltung Küsnacht (ZH)
Website BauamtNützliche Links für Küsnacht (ZH)
- Baureglement Küsnacht (ZH) (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Küsnacht (ZH)
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Zürich
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Küsnacht (ZH)
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Küsnacht (ZH)
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Küsnacht (ZH)
Wie hoch darf ich in Küsnacht (ZH) bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Küsnacht (ZH) hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Küsnacht (ZH) festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Küsnacht (ZH)?
Der Mindestgrenzabstand in Küsnacht (ZH) variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: Gegenüber Grundstücken in einer anderen Zone ist der Grenzabstand der angrenzend (Art. 26 und 28 BZO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Küsnacht (ZH)?
Der Steuerfuss in Küsnacht (ZH) beträgt 73% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 2). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 173'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Küsnacht (ZH) erreichbar?
Das nächste Zentrum von Küsnacht (ZH) ist Zollikon (12 Min. Auto, 22 Min. ÖV). Zürich ist in 22 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Küsnacht (ZH)?
Das Baureglement von Küsnacht (ZH) ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=1468. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Küsnacht (ZH)?
Die Baubewilligung in Küsnacht (ZH) wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Küsnacht (ZH) und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
bivy begleitet dein Bauprojekt in Küsnacht (ZH)
Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.
Weitere Gemeinden in der Nähe
Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.
Keine Gewähr
bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Küsnacht (ZH) und des Kantons Zürich.
Keine Haftung
bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.
Externe Links
Diese Seite enthält Links zu Websites Dritter (u.a. Raiffeisen Schweiz, kantonale Behörden, Wikipedia). bivy hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und übernimmt keine Verantwortung dafür. Die Verlinkung stellt keine Empfehlung dar.
Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Küsnacht (ZH) (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=1468). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).