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Baubewilligung in Küsnacht (ZH) (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8700·BFS 154·14'800 Einwohner

Bauvorschriften in Küsnacht (ZH) pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Küsnacht (ZH) extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
Gewerbe/IndustrieGegenüber Grundstücken in einer anderen Zone ist der Grenzabstand der angrenzend
Art. 26 und 28 BZO

Weitere Bauvorschriften in Küsnacht (ZH)

Nutzung9

Zoneneinteilung und Baumassenziffer

Das Gemeindegebiet Küsnacht ist in verschiedene Zonen eingeteilt (Kern-, Wohn-, Gewerbe-, öffentliche Bauten-, Erholungs- und Reservezone) mit je eigenen Baumassenziffern und Lärmempfindlichkeitsstufen.

Quelle: Art. 1 BZO

Wohnschutz und Mindestanteil Wohnnutzung

In bestimmten Gebieten muss mindestens ein Drittel (zweigeschossige Zonen) bzw. die Hälfte (drei-/viergeschossige Zonen) der Gesamtnutzfläche dem Wohnen dienen.

Quelle: Art. 34 BZO

Nutzweise in Wohnzonen

In normalen Wohnzonen sind nur nicht störende Betriebe zulässig. In speziell gekennzeichneten Wohnzonen und in WG2/WG3 sind auch mässig störende Betriebe erlaubt.

Quelle: Art. 23 BZO

Definition nicht störend und mässig störend

Nicht störende Betriebe gehören zur Quartierausstattung und beeinträchtigen die Wohnqualität nicht. Mässig störende Betriebe sind herkömmliche Gewerbebetriebe, die während üblicher Arbeitszeiten tätig sind und mit der Wohnnutzung vereinbar sind.

Quelle: Art. 43 BZO

Sonderbauvorschriften für bestehende Bauten in W2-Zonen

Bestehende Bauten (bewilligt vor dem 6. Juni 2003) in zweigeschossigen Wohnzonen dürfen in ihren äusseren Abmessungen geringfügig verändert oder vergrössert werden, ohne die Baumassenziffer zu überschreiten.

Quelle: Art. 19a BZO

Nutzweise in Gewerbezonen

In Gewerbezonen sind mässig störende Betriebe sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Betriebe mit unverhältnismässigem Verkehr und Einkaufszentren sind nicht erlaubt.

Quelle: Art. 27 BZO

Nutzweise in Kernzonen

In den Kernzonen sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig. Stark störende Industrie- oder Gewerbebetriebe sind nicht erlaubt.

Quelle: Art. 12 BZO

Gewerbeanteil in Wohnzonen WG2 und WG3

In den Zonen WG2 und WG3 darf die Baumassenziffer um einen Fünftel erhöht werden, wenn der Mehrraum dauerhaft gewerblich genutzt wird. Der minimale Grenzabstand für gewerbliche Teile beträgt 3,5 m bei max. 4,0 m Höhe.

Quelle: Art. 24 BZO · Wert: 3.5 m

Bestimmungen für Mobilfunkanlagen

Mobilfunkanlagen sind nach einem Prioritätensystem zulässig: zuerst in Gewerbe-/Industriezonen, dann in Wohnzonen mit Gewerbeanteil. In reinen Wohnzonen nur bei funktechnischem Nachweis der Notwendigkeit.

Quelle: Art. 49a BZO

Gestaltung5

Dachgestaltung in Wohnzonen

Das Dachgeschoss muss gut ablesbar sein und darf nicht als zusätzliches Vollgeschoss wirken. Dachaufbauten und -einschnitte sind nur im ersten Dachgeschoss erlaubt und dürfen zusammen maximal einen Drittel der Fassadenlänge betragen.

Quelle: Art. 22 BZO · Wert: 0.9 m

Dachgestaltung und Dachform in Kernzonen

In Kernzonen sind nur beidseitig geneigte Schrägdächer in ortskernüblicher Neigung zulässig. Dachaufbauten sind nur im ersten Dachgeschoss erlaubt und dürfen maximal einen Drittel der Fassadenlänge betragen. Dacheinschnitte sind verboten.

Quelle: Art. 14 BZO · Wert: 0.5 m2

Mauern und Einfriedungen

Mauern und Einfriedungen dürfen gegenüber Strassen und Wegen maximal 1,5 m hoch in Erscheinung treten. Höhere Mauern müssen abgestuft und begrünt werden. Containerplätze dürfen vom Strassenraum nicht einsehbar sein.

Quelle: Art. 48b BZO · Wert: 1.5 m

Abgrabungen

Geringfügige Abgrabungen sind bei Haupt- und besonderen Gebäuden zulässig, wenn sie eine natürlich erscheinende Terraingestaltung erlauben. In zweigeschossigen Wohnzonen nur soweit, als die maximale Gebäudehöhe sichtbar wird.

Quelle: Art. 37 BZO

Fassadengestaltung in Kernzonen

Fassaden müssen die Merkmale herkömmlicher Kernzonenbauten berücksichtigen. Aussenrenovationen mit Farb- oder Materialveränderungen sind bewilligungspflichtig.

Quelle: Art. 15 BZO

Lärmschutz1

Lärmschutzmassnahmen Gebiet Rietacher-Letzi

In der Wohnzone W2/1.30 Rietacher-Letzi müssen für neue Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen gestalterische oder bauliche Massnahmen zur Einhaltung der Planungswerte ergriffen werden.

Quelle: Art. 44 BZO

Energie1

Energieanforderungen bei Arealüberbauungen

Bei neuen oder wesentlich geänderten Arealüberbauungen müssen mindestens 50% des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Quelle: Art. 45 Abs. 6 BZO · Wert: 50 %

Parkplätze & Verkehr2

Pflichtanzahl Fahrzeugabstellplätze

Pro 80 m² Gesamtnutzfläche ist beim Wohnen ein Parkplatz erforderlich (mind. 1 pro Wohnung). Für Gaststätten gilt 1 Platz pro 6 Sitzplätze, für Dienstleistungen 1 pro 40 m² GNF. Die Anzahl kann unter bestimmten Bedingungen reduziert werden.

Quelle: Art. 38 BZO · Wert: 80 m2

Abstellräume für Fahrräder, Kinderwagen und Mofas

In Mehrfamilienhäusern sind genügend grosse Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und Mofas vorzusehen. Fahrrad-Abstellflächen sollen möglichst in geschlossenen, gut zugänglichen Räumen untergebracht oder überdacht werden.

Quelle: Art. 39 und Art. 38 Abs. 8 BZO

Umwelt & Gewässer2

Grünflächen in Wohnzonen

In Wohnzonen müssen mindestens zwei Drittel der nicht überbauten Grundfläche angemessen begrünt und bepflanzt werden.

Quelle: Art. 48a BZO · Wert: 66.7 %

Begrünung von Dächern

Die Baubewilligung kann die Begrünung von gut einsehbaren oder grossflächigen Flachdächern vorschreiben.

Quelle: Art. 41 BZO

Verfahren & Gebühren1

Gestaltungsplanpflicht

In speziell im Zonenplan gekennzeichneten Gebieten besteht die Pflicht zur Ausarbeitung eines Gestaltungsplans. Für das Gebiet Forch West (GPP 12) muss der Gestaltungsplan auch die Einhaltung der Lärmgrenzwerte sicherstellen.

Quelle: Art. 44a BZO

Steuern & Bevölkerung in Küsnacht (ZH)

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss73%Kanton Ø 105.8% · Rang 2
Einwohner15'214Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 173'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Küsnacht (ZH)

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Zollikon
12'22'
Meilen
17'24'
Männedorf
24'35'
Zürich
22'33'
Winterthur
50'60'
Luzern
63'100'

Umliegende Gemeinden

Erlenbach (ZH)
11'17'
Zumikon
12'25'
Herrliberg
14'26'
Maur
17'38'
Egg
19'41'
Fällanden
22'51'

Zuständige Behörde in Küsnacht (ZH)

Gemeindeverwaltung Küsnacht (ZH)

Website Bauamt

Nützliche Links für Küsnacht (ZH)

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Küsnacht (ZH)

Wie hoch darf ich in Küsnacht (ZH) bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Küsnacht (ZH) hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Küsnacht (ZH) festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Küsnacht (ZH)?

Der Mindestgrenzabstand in Küsnacht (ZH) variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: Gegenüber Grundstücken in einer anderen Zone ist der Grenzabstand der angrenzend (Art. 26 und 28 BZO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Küsnacht (ZH)?

Der Steuerfuss in Küsnacht (ZH) beträgt 73% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 2). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 173'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Küsnacht (ZH) erreichbar?

Das nächste Zentrum von Küsnacht (ZH) ist Zollikon (12 Min. Auto, 22 Min. ÖV). Zürich ist in 22 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Küsnacht (ZH)?

Das Baureglement von Küsnacht (ZH) ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=1468. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Küsnacht (ZH)?

Die Baubewilligung in Küsnacht (ZH) wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Küsnacht (ZH) (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=1468). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).