Baubewilligung in Kleinandelfingen ()
Bauvorschriften in Kleinandelfingen pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Kleinandelfingen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbe/Industrie | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Kleinandelfingen
Nutzung6
Zoneneinteilung Gemeinde Kleinandelfingen
Das Gemeindegebiet wird in Kernzonen (KA, KB), Wohnzonen (W2/20, W2/25, WG2/25), Gewerbezonen (G I, G II, G III), öffentliche Zonen und eine kommunale Freihaltezone eingeteilt. Jeder Zone ist eine Lärmempfindlichkeitsstufe zugeordnet.
Quelle: Art. 1 BZO
Zulässige Nutzungen in den Kernzonen KA und KB
In den Kernzonen sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden, landwirtschaftliche Betriebe sowie höchstens mässig störendes Gewerbe erlaubt.
Quelle: Art. 3 BZO
Nutzweise in den Gewerbezonen
In den Zonen G I und G II sind mässig störende sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe erlaubt, in G III stark störende Betriebe. Einkaufszentren über 2'000 m² Verkaufsfläche sind nicht zulässig.
Quelle: Art. 29 BZO · Wert: 2000 m2
Nutzweise in den Wohnzonen W2/20 und W2/25
In den Wohnzonen ist nicht störendes Gewerbe erlaubt, sofern der gewerbliche Anteil höchstens 1/3 der Geschossfläche des gesamten Gebäudes beträgt.
Quelle: Art. 27 BZO
Nutzweise Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2/25
In der WG2/25 ist mässig störendes Gewerbe erlaubt. Dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile bis 4 m Höhe müssen nur den kleinen Grundabstand einhalten, und die Überbauungsziffer kann um 1/5 erhöht werden.
Quelle: Art. 28 BZO
Umnutzung von Ökonomiegebäuden in der Kernzone
Nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Ökonomiebauten dürfen zu maximal 80% des Altbauvolumens für Wohn- oder Arbeitszwecke umgenutzt werden.
Quelle: Art. 13 BZO · Wert: 80 %
Gestaltung8
Dachgestaltung in den Wohnzonen
In den Wohnzonen W2/20, W2/25 und WG2/25 sind Sattel-, Pult- und Flachdächer zulässig. Bei Attikageschossen darf die Gesamtbreite aller Dachaufbauten 1/3 der Fassadenlänge nicht übersteigen.
Quelle: Art. 26 BZO
Dachgestaltung in den Kernzonen (allgemein)
Die Dachform und -neigung muss mit den benachbarten Altbauten harmonieren. Dachaufbauten sind nur zur Belichtung des ersten Dachgeschosses als Schleppgauben oder Lukarnen zulässig. Technische Aufbauten, die stark in Erscheinung treten, sind verboten.
Quelle: Art. 8, Art. 9 BZO
Dachgestaltung Kernzone KA
In der Kernzone KA sind auf Hauptbauten nur Satteldächer mit max. 45° Neigung erlaubt. Dachvorsprünge müssen traufseitig min. 0.70 m und giebelseitig min. 0.30 m betragen. Dachflächenfenster sind auf max. 0.5 m² Glaslichtfläche und max. 2% der Dachfläche begrenzt.
Quelle: Art. 19 BZO · Wert: 45 °
Terrainveränderung in der Kernzone
In der Kernzone darf das Terrain nirgends um mehr als 1.00 m verändert werden, ausgenommen für Kellerzugänge und einspurige Zufahrten zu Sammelgaragen.
Quelle: Art. 14 Abs. 2 BZO · Wert: 1 m
Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern ab vier Wohnungen müssen mindestens 10% der anrechenbaren Grundstücksfläche als zusammenhängende Spiel- und Ruheflächen an verkehrssicherer Lage gestaltet werden.
Quelle: Art. 42 BZO · Wert: 10 %
Reklamen in der Kernzone
In der Kernzone sind nur Eigenreklamen zulässig. Selbstleuchtende Reklamen sind auf max. 0.25 m² pro Betrieb begrenzt.
Quelle: Art. 14 Abs. 3 BZO · Wert: 0.25 m2
Bepflanzungspflicht in den Gewerbezonen
Gegenüber angrenzenden Wohnzonen sowie zwischen den Bauten und der Strasse ist in den Gewerbezonen eine hochstämmige Bepflanzung vorzusehen.
Quelle: Art. 31 Abs. 1 BZO
Fassadengestaltung Kernzone KA
In der Kernzone KA sind für Fassaden Verputz und Holz in hellen, gebrochenen Tönen vorgeschrieben. Fenster müssen bei traditionellen Wohnteilen die Form eines stehenden Rechtecks aufweisen.
Quelle: Art. 20 BZO
Lärmschutz1
Lärmvorsorge in den Gewerbezonen
In lärmbelasteten Gebieten müssen lärmempfindliche Räume bestimmte Pegelreduktionen aufweisen: gegenüber der Autobahn 25 dB(A) für Betriebsräume und 35 dB(A) für Wohnräume; gegenüber der Weinland- bzw. Schaffhauserstrasse 15 dB(A) bzw. 20 dB(A).
Quelle: Art. 31 Abs. 2, 3 BZO · Wert: 35 dB(A)
Energie1
Energiegewinnungsanlagen in allen Zonen
In allen Zonen können Anlagen zur Energiegewinnung (z.B. Solaranlagen) unter Berücksichtigung der baulichen und landschaftlichen Umgebung zugelassen werden.
Quelle: Art. 43 BZO
Parkplätze & Verkehr2
Pflichtparkplätze für Wohnnutzung
Bei Wohnungen ist pro 80 m² Bruttogeschossfläche mindestens 1 Fahrzeugabstellplatz zu schaffen, jedoch mindestens 1 pro Wohnung. Bei Mehrfamilienhäusern ist zusätzlich pro 4 Wohnungen 1 Besucherparkplatz zu erstellen.
Quelle: Art. 40 BZO · Wert: 80 m2
Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen
Bei Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseinganges genügend grosse, gedeckte Abstellflächen für Motorfahrräder, Fahrräder und Kinderwagen bereitzustellen.
Quelle: Art. 41 BZO
Umwelt & Gewässer1
Abfallentsorgung bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern und Quartierüberbauungen sind Containerstandplätze und Flächen für Kompostieranlagen an geeigneten Stellen vorzusehen.
Quelle: Art. 44 BZO
Verfahren & Gebühren3
Bewilligungspflicht für Abbrüche und Renovationen in der Kernzone
In der Kernzone sind Abbrüche, Aussenrenovationen und bei rot bezeichneten Bauten auch Innenrenovationen bewilligungspflichtig. Abbrüche sind nur zulässig, wenn das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.
Quelle: Art. 16 BZO
Kommunaler Mehrwertausgleich
Bei Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 20% des um Fr. 100'000.- gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche beträgt 1'200 m².
Quelle: Art. 46 BZO · Wert: 20 %
Gestaltungsplanpflicht Gebiet Steigli
Für das Gebiet Steigli ist ein privater Gestaltungsplan aufzustellen, der Nutzungen und naturnahe Flächen für das bestehende Kies- und Betonwerk sicherstellt.
Quelle: Art. 36 BZO
Zuständige Behörde in Kleinandelfingen
Nützliche Links für Kleinandelfingen
- Baureglement Kleinandelfingen (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Kleinandelfingen
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Kleinandelfingen
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Kleinandelfingen
Wie hoch darf ich in Kleinandelfingen bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Kleinandelfingen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Kleinandelfingen festgelegt.
Wo finde ich das Baureglement von Kleinandelfingen?
Das Baureglement von Kleinandelfingen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=11131. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Kleinandelfingen?
Die Baubewilligung in Kleinandelfingen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Kleinandelfingen (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=11131). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).