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Baubewilligung in Kleinandelfingen ()

Kanton ·PLZ 8451·BFS 33

Bauvorschriften in Kleinandelfingen pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Kleinandelfingen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
Gewerbe/Industrie

Weitere Bauvorschriften in Kleinandelfingen

Nutzung6

Zoneneinteilung Gemeinde Kleinandelfingen

Das Gemeindegebiet wird in Kernzonen (KA, KB), Wohnzonen (W2/20, W2/25, WG2/25), Gewerbezonen (G I, G II, G III), öffentliche Zonen und eine kommunale Freihaltezone eingeteilt. Jeder Zone ist eine Lärmempfindlichkeitsstufe zugeordnet.

Quelle: Art. 1 BZO

Zulässige Nutzungen in den Kernzonen KA und KB

In den Kernzonen sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden, landwirtschaftliche Betriebe sowie höchstens mässig störendes Gewerbe erlaubt.

Quelle: Art. 3 BZO

Nutzweise in den Gewerbezonen

In den Zonen G I und G II sind mässig störende sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe erlaubt, in G III stark störende Betriebe. Einkaufszentren über 2'000 m² Verkaufsfläche sind nicht zulässig.

Quelle: Art. 29 BZO · Wert: 2000 m2

Nutzweise in den Wohnzonen W2/20 und W2/25

In den Wohnzonen ist nicht störendes Gewerbe erlaubt, sofern der gewerbliche Anteil höchstens 1/3 der Geschossfläche des gesamten Gebäudes beträgt.

Quelle: Art. 27 BZO

Nutzweise Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2/25

In der WG2/25 ist mässig störendes Gewerbe erlaubt. Dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile bis 4 m Höhe müssen nur den kleinen Grundabstand einhalten, und die Überbauungsziffer kann um 1/5 erhöht werden.

Quelle: Art. 28 BZO

Umnutzung von Ökonomiegebäuden in der Kernzone

Nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Ökonomiebauten dürfen zu maximal 80% des Altbauvolumens für Wohn- oder Arbeitszwecke umgenutzt werden.

Quelle: Art. 13 BZO · Wert: 80 %

Gestaltung8

Dachgestaltung in den Wohnzonen

In den Wohnzonen W2/20, W2/25 und WG2/25 sind Sattel-, Pult- und Flachdächer zulässig. Bei Attikageschossen darf die Gesamtbreite aller Dachaufbauten 1/3 der Fassadenlänge nicht übersteigen.

Quelle: Art. 26 BZO

Dachgestaltung in den Kernzonen (allgemein)

Die Dachform und -neigung muss mit den benachbarten Altbauten harmonieren. Dachaufbauten sind nur zur Belichtung des ersten Dachgeschosses als Schleppgauben oder Lukarnen zulässig. Technische Aufbauten, die stark in Erscheinung treten, sind verboten.

Quelle: Art. 8, Art. 9 BZO

Dachgestaltung Kernzone KA

In der Kernzone KA sind auf Hauptbauten nur Satteldächer mit max. 45° Neigung erlaubt. Dachvorsprünge müssen traufseitig min. 0.70 m und giebelseitig min. 0.30 m betragen. Dachflächenfenster sind auf max. 0.5 m² Glaslichtfläche und max. 2% der Dachfläche begrenzt.

Quelle: Art. 19 BZO · Wert: 45 °

Terrainveränderung in der Kernzone

In der Kernzone darf das Terrain nirgends um mehr als 1.00 m verändert werden, ausgenommen für Kellerzugänge und einspurige Zufahrten zu Sammelgaragen.

Quelle: Art. 14 Abs. 2 BZO · Wert: 1 m

Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern ab vier Wohnungen müssen mindestens 10% der anrechenbaren Grundstücksfläche als zusammenhängende Spiel- und Ruheflächen an verkehrssicherer Lage gestaltet werden.

Quelle: Art. 42 BZO · Wert: 10 %

Reklamen in der Kernzone

In der Kernzone sind nur Eigenreklamen zulässig. Selbstleuchtende Reklamen sind auf max. 0.25 m² pro Betrieb begrenzt.

Quelle: Art. 14 Abs. 3 BZO · Wert: 0.25 m2

Bepflanzungspflicht in den Gewerbezonen

Gegenüber angrenzenden Wohnzonen sowie zwischen den Bauten und der Strasse ist in den Gewerbezonen eine hochstämmige Bepflanzung vorzusehen.

Quelle: Art. 31 Abs. 1 BZO

Fassadengestaltung Kernzone KA

In der Kernzone KA sind für Fassaden Verputz und Holz in hellen, gebrochenen Tönen vorgeschrieben. Fenster müssen bei traditionellen Wohnteilen die Form eines stehenden Rechtecks aufweisen.

Quelle: Art. 20 BZO

Lärmschutz1

Lärmvorsorge in den Gewerbezonen

In lärmbelasteten Gebieten müssen lärmempfindliche Räume bestimmte Pegelreduktionen aufweisen: gegenüber der Autobahn 25 dB(A) für Betriebsräume und 35 dB(A) für Wohnräume; gegenüber der Weinland- bzw. Schaffhauserstrasse 15 dB(A) bzw. 20 dB(A).

Quelle: Art. 31 Abs. 2, 3 BZO · Wert: 35 dB(A)

Energie1

Energiegewinnungsanlagen in allen Zonen

In allen Zonen können Anlagen zur Energiegewinnung (z.B. Solaranlagen) unter Berücksichtigung der baulichen und landschaftlichen Umgebung zugelassen werden.

Quelle: Art. 43 BZO

Parkplätze & Verkehr2

Pflichtparkplätze für Wohnnutzung

Bei Wohnungen ist pro 80 m² Bruttogeschossfläche mindestens 1 Fahrzeugabstellplatz zu schaffen, jedoch mindestens 1 pro Wohnung. Bei Mehrfamilienhäusern ist zusätzlich pro 4 Wohnungen 1 Besucherparkplatz zu erstellen.

Quelle: Art. 40 BZO · Wert: 80 m2

Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen

Bei Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseinganges genügend grosse, gedeckte Abstellflächen für Motorfahrräder, Fahrräder und Kinderwagen bereitzustellen.

Quelle: Art. 41 BZO

Umwelt & Gewässer1

Abfallentsorgung bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern und Quartierüberbauungen sind Containerstandplätze und Flächen für Kompostieranlagen an geeigneten Stellen vorzusehen.

Quelle: Art. 44 BZO

Verfahren & Gebühren3

Bewilligungspflicht für Abbrüche und Renovationen in der Kernzone

In der Kernzone sind Abbrüche, Aussenrenovationen und bei rot bezeichneten Bauten auch Innenrenovationen bewilligungspflichtig. Abbrüche sind nur zulässig, wenn das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.

Quelle: Art. 16 BZO

Kommunaler Mehrwertausgleich

Bei Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 20% des um Fr. 100'000.- gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche beträgt 1'200 m².

Quelle: Art. 46 BZO · Wert: 20 %

Gestaltungsplanpflicht Gebiet Steigli

Für das Gebiet Steigli ist ein privater Gestaltungsplan aufzustellen, der Nutzungen und naturnahe Flächen für das bestehende Kies- und Betonwerk sicherstellt.

Quelle: Art. 36 BZO

Zuständige Behörde in Kleinandelfingen

Nützliche Links für Kleinandelfingen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Kleinandelfingen

Wie hoch darf ich in Kleinandelfingen bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Kleinandelfingen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Kleinandelfingen festgelegt.

Wo finde ich das Baureglement von Kleinandelfingen?

Das Baureglement von Kleinandelfingen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=11131. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Kleinandelfingen?

Die Baubewilligung in Kleinandelfingen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Kleinandelfingen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Rechtliche Hinweise

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bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Kleinandelfingen und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Kleinandelfingen (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=11131). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).