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Baubewilligung in Kiesen ()

Kanton ·PLZ 3114·BFS 611

Bauvorschriften in Kiesen pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Kiesen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
WG
Dorfkern4 m
Art. 47 BZR
Gewerbe/Industrie6 m
Art. 47 BZR
60 %
Art. 47 / Art. 13 BZR

Weitere Bauvorschriften in Kiesen

Nutzung3

Nutzung in den Wohnzonen E1, E2, W2

Die Wohnzonen E1 und E2 sind für Ein- und Zweifamilienhäuser bestimmt. In der W2-Zone sind auch Mehrfamilienhäuser erlaubt, aber keine freistehenden Einfamilienhäuser. Kleine gewerbliche Nutzungen sind beschränkt zulässig.

Quelle: Art. 36 BZR

Nutzung in der Wohn- und Gewerbezone WG2

In der WG2-Zone sind 2-geschossige Wohn- und Gewerbebauten für mässig störende Betriebe zugelassen. Mast- und Zuchtbetriebe sowie Werkhöfe sind verboten.

Quelle: Art. 37 BZR

Nutzung in der Gewerbezone G

Die Gewerbezone ist für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Flächige Betriebe mit mehr als 150 m² BGF pro Arbeitsplatz (z.B. Verteilzentren) sind ausgeschlossen.

Quelle: Art. 38 BZR · Wert: 150 m2/Arbeitsplatz

Gestaltung10

Dachneigung und Dachgestaltung

Die Dachneigung muss zwischen 25° und 45° betragen. Unsymmetrische Dachneigungen sind verboten. Dacheinschnitte und Dachschlepper sind nicht erlaubt.

Quelle: Art. 31 BZR · Wert: 25 °

Gebäudelänge Zonen E1 und E2

In den Einfamilienhauszonen E1 und E2 beträgt die maximale Gebäudelänge 20 Meter.

Quelle: Art. 47 / Art. 26 BZR · Wert: 20 m

Gebäudelänge Zonen W2, WG2, DK

In den Zonen W2, WG2 und DK beträgt die maximale Gebäudelänge 30 Meter.

Quelle: Art. 47 / Art. 26 BZR · Wert: 30 m

Flachdachbauten und abweichende Dachformen

Flachdächer und andere von der Norm abweichende Dachformen sind nur in der Gewerbezone sowie für An- und Nebenbauten in anderen Zonen erlaubt.

Quelle: Art. 32 BZR

Besonnung und Belichtung von Wohn- und Arbeitsräumen

Wohn- und Arbeitsräume dürfen nicht ausschliesslich mit Dachflächenfenstern belichtet werden. Mindestens 50 % der vorgeschriebenen Fensterfläche muss als senkrechtes Fenster ausgeführt sein.

Quelle: Art. 33 BZR · Wert: 50 %

Allgemeine Baugestaltung

Bauten müssen hinsichtlich Gesamterscheinung, Lage, Proportionen, Dach- und Fassadengestaltung, Material und Farbwahl so gestaltet sein, dass zusammen mit der Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht.

Quelle: Art. 25 BZR

Allgemeine Umgebungsgestaltung

Die Umgebung von Bauten muss gut in Landschaft und Siedlung eingeordnet sein. Die Bodenversiegelung ist auf das Minimum zu beschränken. Umgebungsarbeiten müssen innert 12 Monaten nach Bauabnahme abgeschlossen sein.

Quelle: Art. 7 / Art. 8 Abs. 3 BZR

Maximale Höhe von Stützmauern

Stützmauern zur Umgebungsgestaltung dürfen im gesamten Gemeindegebiet maximal 1.2 Meter hoch sein und müssen in natürlichen Materialien ausgeführt werden.

Quelle: Art. 8 BZR · Wert: 1.2 m

Geschützte Bauten

Im Zonenplan bezeichnete Bauten sind wegen ihrer kulturhistorischen oder ortsbildprägenden Bedeutung geschützt und dürfen nicht abgebrochen werden. Renovationen sind nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten vorzunehmen.

Quelle: Art. 56 BZR

Ortsbild-Erhaltungsgebiet

In Ortsbild-Erhaltungsgebieten müssen sich Neu-, An- und Umbauten optimal ins Ortsbild einfügen. Grenz- und Gebäudeabstände können im Interesse der gewachsenen Ortsbildstruktur unterschritten werden.

Quelle: Art. 58 BZR

Lärmschutz1

Lärmempfindlichkeitsstufen nach Zone

Die Lärmempfindlichkeitsstufen sind zonenabhängig: ES II in Wohnzonen, ES III in WG2 und Dorfkernzone, ES IV in der Gewerbezone. In einem 20-Meter-Übergangsbereich zur Wohnzone gilt ES III.

Quelle: Art. 36 Abs. 3 / Art. 37 Abs. 2 / Art. 38 Abs. 4 / Art. 39 Abs. 2 BZR · Wert: 20 m

Energie1

Verbot elektrischer Widerstandsheizungen

Elektrische Widerstandsheizungen sind im gesamten Gemeindegebiet verboten. Ausgenommen sind mobile oder demontierbare Heizgeräte für einzelne Räume.

Quelle: Art. 34 BZR

Parkplätze & Verkehr1

Parkierung und Ersatzabgabe

Für jeden fehlenden Autoparkplatz beträgt die Ersatzabgabe Fr. 15'000.–, die je nach Vor- oder Nachteil für den Grundeigentümer um maximal 20 % angepasst werden kann.

Quelle: Art. 9 BZR · Wert: 15000 CHF

Umwelt & Gewässer5

Grünflächenziffer Gewerbezone G

In der Gewerbezone müssen mindestens 15 % der anrechenbaren Landfläche als begrünte Fläche gestaltet und mit hochstämmigen Bäumen bepflanzt werden. Die Hälfte davon muss zusammenhängend sein.

Quelle: Art. 38 Abs. 7 / Art. 47 BZR · Wert: 15 %

Uferschutzzone Aare

In der Uferschutzzone entlang der Aare sind sämtliche Bauten und Anlagen verboten. Die naturnahen Ufer und die Uferbestockung sind zu erhalten.

Quelle: Art. 43 BZR

Landschaftsschutzgebiet

In Landschaftsschutzgebieten sind keine neuen Bauten und Anlagen erlaubt. Bestehende Bauten dürfen unterhalten werden. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung bleibt gewährleistet.

Quelle: Art. 64 BZR

Schutz der Bachläufe

Alle Fluss- und Bachläufe mit ihren natürlichen Ufern sind zu erhalten. Begradigung und Eindolung sind verboten. Eingriffe in Gewässer benötigen eine Bewilligung.

Quelle: Art. 62 BZR

Grünzone entlang der Chise

Die Grünzone dient der Freihaltung der Ufer der Chise innerhalb des Baugebietes. Es gelten die Vorschriften für Bachläufe und Umgebungsschutzgebiete.

Quelle: Art. 42 BZR

Verfahren & Gebühren3

Baubewilligungspflicht

Für alle Bauten, Anlagen und Vorkehren muss vor Baubeginn die Baubewilligung rechtskräftig erteilt sein. Ausnahmen gelten für bewilligungsfreie Bauten gemäss kantonalem Recht.

Quelle: Art. 5 BZR

Besitzstandsgarantie

Bestehende Bauten, die nicht mehr den aktuellen Vorschriften entsprechen, geniessen Bestandsschutz. Nach Elementarschäden darf ein Gebäude innert 5 Jahren ohne Rücksicht auf den privatrechtlichen Grenzabstand wieder aufgebaut werden.

Quelle: Art. 4 BZR · Wert: 5 Jahre

Archäologisches Schutzgebiet

Bei archäologischen Bodenfunden während Bauarbeiten müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die Baupolizeibehörde oder der Archäologische Dienst benachrichtigt werden.

Quelle: Art. 65 BZR

Steuern & Bevölkerung in Kiesen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss154%Kanton Ø 170.8% · Rang 55
Einwohner995Trend: pfeil tief
Ø EinkommenCHF 64'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Kiesen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Münsingen
16'22'
Steffisburg
17'41'
Muri bei Bern
22'30'
Thun
19'25'
Bern
28'37'
Fribourg
49'74'

Umliegende Gemeinden

Oppligen
8'44'
Jaberg
8'15'
Herbligen
10'51'
Wichtrach
11'20'
Uttigen
12'18'
Oberdiessbach
13'54'

Zuständige Behörde in Kiesen

Nützliche Links für Kiesen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Kiesen

Wie hoch darf ich in Kiesen bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Kiesen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Kiesen festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Kiesen?

Der Mindestgrenzabstand in Kiesen variiert nach Zone: Dorfkern: 4 m (Art. 47 BZR), Gewerbe/Industrie: 6 m (Art. 47 BZR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Kiesen?

Der Steuerfuss in Kiesen beträgt 154% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 55). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 64'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Kiesen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Kiesen ist Münsingen (16 Min. Auto, 22 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Kiesen?

Das Baureglement von Kiesen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/61101/1282/GBR_Kiesen.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Kiesen?

Die Baubewilligung in Kiesen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Kiesen und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Kiesen (https://oerebfiles.apps.be.ch/61101/1282/GBR_Kiesen.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).