Baubewilligung in Kiesen ()
Bauvorschriften in Kiesen pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Kiesen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| WG | — | — | — | — |
| Dorfkern | — | 4 m Art. 47 BZR | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | 6 m Art. 47 BZR | 60 % Art. 47 / Art. 13 BZR | — |
Weitere Bauvorschriften in Kiesen
Nutzung3
Nutzung in den Wohnzonen E1, E2, W2
Die Wohnzonen E1 und E2 sind für Ein- und Zweifamilienhäuser bestimmt. In der W2-Zone sind auch Mehrfamilienhäuser erlaubt, aber keine freistehenden Einfamilienhäuser. Kleine gewerbliche Nutzungen sind beschränkt zulässig.
Quelle: Art. 36 BZR
Nutzung in der Wohn- und Gewerbezone WG2
In der WG2-Zone sind 2-geschossige Wohn- und Gewerbebauten für mässig störende Betriebe zugelassen. Mast- und Zuchtbetriebe sowie Werkhöfe sind verboten.
Quelle: Art. 37 BZR
Nutzung in der Gewerbezone G
Die Gewerbezone ist für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Flächige Betriebe mit mehr als 150 m² BGF pro Arbeitsplatz (z.B. Verteilzentren) sind ausgeschlossen.
Quelle: Art. 38 BZR · Wert: 150 m2/Arbeitsplatz
Gestaltung10
Dachneigung und Dachgestaltung
Die Dachneigung muss zwischen 25° und 45° betragen. Unsymmetrische Dachneigungen sind verboten. Dacheinschnitte und Dachschlepper sind nicht erlaubt.
Quelle: Art. 31 BZR · Wert: 25 °
Gebäudelänge Zonen E1 und E2
In den Einfamilienhauszonen E1 und E2 beträgt die maximale Gebäudelänge 20 Meter.
Quelle: Art. 47 / Art. 26 BZR · Wert: 20 m
Gebäudelänge Zonen W2, WG2, DK
In den Zonen W2, WG2 und DK beträgt die maximale Gebäudelänge 30 Meter.
Quelle: Art. 47 / Art. 26 BZR · Wert: 30 m
Flachdachbauten und abweichende Dachformen
Flachdächer und andere von der Norm abweichende Dachformen sind nur in der Gewerbezone sowie für An- und Nebenbauten in anderen Zonen erlaubt.
Quelle: Art. 32 BZR
Besonnung und Belichtung von Wohn- und Arbeitsräumen
Wohn- und Arbeitsräume dürfen nicht ausschliesslich mit Dachflächenfenstern belichtet werden. Mindestens 50 % der vorgeschriebenen Fensterfläche muss als senkrechtes Fenster ausgeführt sein.
Quelle: Art. 33 BZR · Wert: 50 %
Allgemeine Baugestaltung
Bauten müssen hinsichtlich Gesamterscheinung, Lage, Proportionen, Dach- und Fassadengestaltung, Material und Farbwahl so gestaltet sein, dass zusammen mit der Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht.
Quelle: Art. 25 BZR
Allgemeine Umgebungsgestaltung
Die Umgebung von Bauten muss gut in Landschaft und Siedlung eingeordnet sein. Die Bodenversiegelung ist auf das Minimum zu beschränken. Umgebungsarbeiten müssen innert 12 Monaten nach Bauabnahme abgeschlossen sein.
Quelle: Art. 7 / Art. 8 Abs. 3 BZR
Maximale Höhe von Stützmauern
Stützmauern zur Umgebungsgestaltung dürfen im gesamten Gemeindegebiet maximal 1.2 Meter hoch sein und müssen in natürlichen Materialien ausgeführt werden.
Quelle: Art. 8 BZR · Wert: 1.2 m
Geschützte Bauten
Im Zonenplan bezeichnete Bauten sind wegen ihrer kulturhistorischen oder ortsbildprägenden Bedeutung geschützt und dürfen nicht abgebrochen werden. Renovationen sind nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten vorzunehmen.
Quelle: Art. 56 BZR
Ortsbild-Erhaltungsgebiet
In Ortsbild-Erhaltungsgebieten müssen sich Neu-, An- und Umbauten optimal ins Ortsbild einfügen. Grenz- und Gebäudeabstände können im Interesse der gewachsenen Ortsbildstruktur unterschritten werden.
Quelle: Art. 58 BZR
Lärmschutz1
Lärmempfindlichkeitsstufen nach Zone
Die Lärmempfindlichkeitsstufen sind zonenabhängig: ES II in Wohnzonen, ES III in WG2 und Dorfkernzone, ES IV in der Gewerbezone. In einem 20-Meter-Übergangsbereich zur Wohnzone gilt ES III.
Quelle: Art. 36 Abs. 3 / Art. 37 Abs. 2 / Art. 38 Abs. 4 / Art. 39 Abs. 2 BZR · Wert: 20 m
Energie1
Verbot elektrischer Widerstandsheizungen
Elektrische Widerstandsheizungen sind im gesamten Gemeindegebiet verboten. Ausgenommen sind mobile oder demontierbare Heizgeräte für einzelne Räume.
Quelle: Art. 34 BZR
Parkplätze & Verkehr1
Parkierung und Ersatzabgabe
Für jeden fehlenden Autoparkplatz beträgt die Ersatzabgabe Fr. 15'000.–, die je nach Vor- oder Nachteil für den Grundeigentümer um maximal 20 % angepasst werden kann.
Quelle: Art. 9 BZR · Wert: 15000 CHF
Umwelt & Gewässer5
Grünflächenziffer Gewerbezone G
In der Gewerbezone müssen mindestens 15 % der anrechenbaren Landfläche als begrünte Fläche gestaltet und mit hochstämmigen Bäumen bepflanzt werden. Die Hälfte davon muss zusammenhängend sein.
Quelle: Art. 38 Abs. 7 / Art. 47 BZR · Wert: 15 %
Uferschutzzone Aare
In der Uferschutzzone entlang der Aare sind sämtliche Bauten und Anlagen verboten. Die naturnahen Ufer und die Uferbestockung sind zu erhalten.
Quelle: Art. 43 BZR
Landschaftsschutzgebiet
In Landschaftsschutzgebieten sind keine neuen Bauten und Anlagen erlaubt. Bestehende Bauten dürfen unterhalten werden. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung bleibt gewährleistet.
Quelle: Art. 64 BZR
Schutz der Bachläufe
Alle Fluss- und Bachläufe mit ihren natürlichen Ufern sind zu erhalten. Begradigung und Eindolung sind verboten. Eingriffe in Gewässer benötigen eine Bewilligung.
Quelle: Art. 62 BZR
Grünzone entlang der Chise
Die Grünzone dient der Freihaltung der Ufer der Chise innerhalb des Baugebietes. Es gelten die Vorschriften für Bachläufe und Umgebungsschutzgebiete.
Quelle: Art. 42 BZR
Verfahren & Gebühren3
Baubewilligungspflicht
Für alle Bauten, Anlagen und Vorkehren muss vor Baubeginn die Baubewilligung rechtskräftig erteilt sein. Ausnahmen gelten für bewilligungsfreie Bauten gemäss kantonalem Recht.
Quelle: Art. 5 BZR
Besitzstandsgarantie
Bestehende Bauten, die nicht mehr den aktuellen Vorschriften entsprechen, geniessen Bestandsschutz. Nach Elementarschäden darf ein Gebäude innert 5 Jahren ohne Rücksicht auf den privatrechtlichen Grenzabstand wieder aufgebaut werden.
Quelle: Art. 4 BZR · Wert: 5 Jahre
Archäologisches Schutzgebiet
Bei archäologischen Bodenfunden während Bauarbeiten müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die Baupolizeibehörde oder der Archäologische Dienst benachrichtigt werden.
Quelle: Art. 65 BZR
Steuern & Bevölkerung in Kiesen
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Kiesen
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Kiesen
Nützliche Links für Kiesen
- Baureglement Kiesen (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Kiesen
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Kiesen
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Kiesen
Wie hoch darf ich in Kiesen bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Kiesen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Kiesen festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Kiesen?
Der Mindestgrenzabstand in Kiesen variiert nach Zone: Dorfkern: 4 m (Art. 47 BZR), Gewerbe/Industrie: 6 m (Art. 47 BZR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Kiesen?
Der Steuerfuss in Kiesen beträgt 154% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 55). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 64'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Kiesen erreichbar?
Das nächste Zentrum von Kiesen ist Münsingen (16 Min. Auto, 22 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Kiesen?
Das Baureglement von Kiesen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/61101/1282/GBR_Kiesen.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Kiesen?
Die Baubewilligung in Kiesen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Kiesen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Kiesen (https://oerebfiles.apps.be.ch/61101/1282/GBR_Kiesen.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).