Baubewilligung in Hinwil (ZH)
Bauvorschriften in Hinwil pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Hinwil extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbe/Industrie | — | Gegenüber Grundstücken in einer anderen Zone ist der Grenzabstand jener Zone ein Ziff. 7.2 BZO | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Hinwil
Nutzung6
Wohnzone – Nutzweise
In den Wohnzonen W/1.6 bis W/2.6 sind nur nicht störende Betriebe zulässig. In der WG/2.6 sind zusätzlich mässig störende Gewerbebetriebe erlaubt.
Quelle: Ziff. 6.6 BZO
Kinderspielflächen und Grünflächenziffer
Bei Mehrfamilienhäusern mit 6 oder mehr Wohnungen sind Kinderspiel-, Garten- oder Ruheflächen auszugestalten. Die minimale Grünflächenziffer beträgt 15% in Wohnzonen und 10% in Kern- und Zentrumszonen.
Quelle: Ziff. 2.7.1 BZO · Wert: 15 %
Kernzone – Nutzweise
In der Kernzone sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden sowie mässig störende Gewerbebetriebe zulässig. Stark störende Betriebe sind nicht erlaubt.
Quelle: Ziff. 3.8 BZO
Industrie- und Gewerbezone – Nutzweise
In der IG/5 sind mässig störende Betriebe zulässig, in der IG/7 auch stark störende. Grossläden, Fachmärkte und verkehrsintensive Einrichtungen sind in beiden Zonen nicht zulässig.
Quelle: Ziff. 7.4 BZO
Zentrumszone – Nutzweise
Im Erdgeschoss der Zentrumszone sind Läden, Büros, Ateliers, Praxen und mässig störende Gewerbebetriebe zulässig. In den Obergeschossen und auf der strassenabgewandten Seite sind auch Wohnungen erlaubt.
Quelle: Ziff. 4.4 BZO
Erholungszone Eb – Familiengartenhäuser
In der Erholungszone Eb (Familiengärten) sind Familiengartenhäuser mit max. 15 m² Grundfläche (inkl. Pergola) zulässig. Doppelhäuser werden nicht bewilligt.
Quelle: Ziff. 9.3 BZO · Wert: 15 m2
Gestaltung5
Kernzone – Dachgestaltung
Hauptgebäude in der Kernzone müssen Satteldächer mit ortskernüblicher Neigung aufweisen. Dacheinschnitte sind verboten, Dachflächenfenster nur bis 0.5 m² zulässig. Als Bedachungsmaterial sind rote/braune Tonziegel vorgeschrieben.
Quelle: Ziff. 3.4 BZO · Wert: 0.5 m2
Kernzone – Fassadengestaltung
Fassaden in der Kernzone sind in Holz, Verputz oder Riegelwerk auszuführen. Fenster müssen hochrechteckig sein. Grelle Farben und ortsfremde Strukturen sind unzulässig.
Quelle: Ziff. 3.5 BZO
Terrainveränderungen und Stützmauern
Geländeveränderungen müssen eine gute Gesamtwirkung erzielen. Stützmauern dürfen ohne Abtreppung nicht höher als 2.5 m sein; ab 1.5 m sichtbarer Höhe sind sie zu begrünen.
Quelle: Ziff. 2.11 BZO · Wert: 2.5 m
Reklamen in Kern- und Quartiererhaltungszonen
In Kern- und Quartiererhaltungszonen sind nur zurückhaltende Eigenreklamen zulässig. Reflektierende, grelle oder dynamische Reklamen sind verboten.
Quelle: Ziff. 2.12 BZO
Aussichtsschutz
In den im Zonenplan festgelegten Aussichtschutzbereichen dürfen weder Bauten noch Bepflanzungen die Aussicht dauerhaft beeinträchtigen.
Quelle: Ziff. 10.2 BZO
Lärmschutz1
Zoneneinteilung mit Lärmempfindlichkeitsstufen
Das Gemeindegebiet Hinwil wird in verschiedene Bauzonen eingeteilt, denen Lärmempfindlichkeitsstufen (ES II bis IV) zugeordnet sind. Diese bestimmen, wie viel Lärm in der jeweiligen Zone zulässig ist.
Quelle: Ziff. 1.1 BZO
Energie2
Arealüberbauung – MINERGIE-ECO® Standard
Arealüberbauungen ausserhalb der Industrie- und Gewerbezonen müssen mindestens den MINERGIE-ECO® Standard erreichen. Eine tatsächliche Zertifizierung ist nicht erforderlich.
Quelle: Ziff. 10.1.3 BZO
Kernzone – Solaranlagen
Solaranlagen in der Kernzone sind nur zulässig, wenn sie unauffällig wirken und gut auf Dach und Fassade abgestimmt sind. Bei Neu- und Ersatzbauten müssen sie dachflächenbündig und zusammenhängend ausgebildet sein.
Quelle: Ziff. 3.7 BZO
Parkplätze & Verkehr7
Pflichtparkplätze – Normbedarf Wohnen
Bei Wohnungen bis 4 Zimmer ist 1 Parkplatz, bei mehr als 4 Zimmern sind 2 Parkplätze pro Wohnung erforderlich. Wohn-/Esszimmer über 34 m² zählen als 1.5 Zimmer.
Quelle: Ziff. 2.6.2 BZO · Wert: 1 PP/Wohnung
Pflichtparkplätze – Normbedarf Besucher und Kunden
Besucherparkplätze sind je nach Nutzung zu erstellen: z.B. 1 pro 4 Wohnungen bei MFH, 1 pro 4 Sitzplätze bei Restaurants, 1 pro 40 m² Ladenfläche bei Lebensmittelgeschäften.
Quelle: Ziff. 2.6.4 BZO · Wert: 1 PP/4 Wohnungen
Pflichtparkplätze – Normbedarf Beschäftigte
Bei Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben ist ein Abstellplatz pro 2 Arbeitsplätze erforderlich.
Quelle: Ziff. 2.6.3 BZO · Wert: 1 PP/2 Arbeitsplätze
Abstellräume für Kinderwagen und Fahrräder
In Mehrfamilienhäusern und Geschäftshäusern sind beim Hauseingang genügend grosse, gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und Motorfahrräder vorzusehen.
Quelle: Ziff. 2.6.11 BZO
Reduktion Parkplatznormbedarf bei guter ÖV-Erschliessung
Je nach ÖV-Güteklasse kann die Anzahl Pflichtparkplätze reduziert werden. In Güteklasse C sind mindestens 50% des Normbedarfs zu erstellen; in bestimmten Gebieten gilt auch eine Obergrenze.
Quelle: Ziff. 2.6.6 BZO · Wert: 50 %
Parkplätze – Besondere Verhältnisse
Bei besonderen örtlichen oder betrieblichen Verhältnissen kann die Parkplatzzahl reduziert oder erhöht werden. Bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist eine zusätzliche Reduktion von 20% vorgeschrieben.
Quelle: Ziff. 2.6.7 BZO · Wert: 20 %
Behindertenparkplätze
In Gemeinschafts- und Grossparkanlagen sowie bei öffentlichen Gebäuden sind Behindertenparkplätze an gut erreichbarer Lage vorzusehen.
Quelle: Ziff. 2.6.8 BZO
Umwelt & Gewässer2
Dachbegrünung bei Flachdächern
Bei Neubauten und wesentlichen Umbauten sind Flachdächer extensiv zu begrünen, sofern sie nicht als begehbare Terrasse oder für Solaranlagen genutzt werden.
Quelle: Ziff. 10.3 BZO
Verbot invasiver Neophyten
Die Aussaat, Pflanzung oder Verbreitung von invasiven Neophyten ist verboten. Massgebend ist die Liste der SKEW.
Quelle: Ziff. 2.7.2 BZO
Verfahren & Gebühren4
Kommunaler Mehrwertausgleich
Bei Aufzonungen und Umzonungen erhebt die Gemeinde eine Mehrwertabgabe von 25% des um Fr. 100'000 gekürzten Mehrwerts. Die Abgabe wird erst beim Bauen fällig.
Quelle: Ziff. 1.3 BZO · Wert: 25 %
Kernzone – Bewilligungspflicht bei Renovationen
In der Kernzone sind Farbänderungen und Aussenrenovationen bewilligungspflichtig und müssen die Gestaltungsvorschriften einhalten.
Quelle: Ziff. 3.10 BZO
Allgemeine Anforderungen für Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht
In Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht müssen Gestaltungspläne Angaben zu Bauten, Nutzungsverteilung, Erschliessung, Umgebungsgestaltung, Lärmschutz und ökologischer Bauweise enthalten.
Quelle: Ziff. 10.4 BZO
Kernzone – Bewilligung von Abbrüchen
Abbrüche in der Kernzone werden nur bewilligt, wenn das Bauprojekt für die Ersatzbaute rechtskräftig bewilligt ist oder das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.
Quelle: Ziff. 3.9 BZO
Steuern & Bevölkerung in Hinwil
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Hinwil
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Hinwil
Gemeindeverwaltung Hinwil
Website BauamtNützliche Links für Hinwil
- Baureglement Hinwil (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Hinwil
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Zürich
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Hinwil
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Hinwil
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Hinwil
Wie hoch darf ich in Hinwil bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Hinwil hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Hinwil festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Hinwil?
Der Mindestgrenzabstand in Hinwil variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: Gegenüber Grundstücken in einer anderen Zone ist der Grenzabstand jener Zone ein (Ziff. 7.2 BZO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Hinwil?
Der Steuerfuss in Hinwil beträgt 112% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 96). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 63'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Hinwil erreichbar?
Das nächste Zentrum von Hinwil ist Wetzikon (ZH) (14 Min. Auto, 27 Min. ÖV). Zürich ist in 41 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Hinwil?
Das Baureglement von Hinwil ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6441. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Hinwil?
Die Baubewilligung in Hinwil wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Hinwil (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6441). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).