bivyBeta

Baubewilligung in Heimberg ()

Kanton ·PLZ 3613·BFS 928

Bauvorschriften in Heimberg pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Heimberg extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
WG5 m
Art. 52 BauR
Gewerbe/Industrie6 m
Art. 52 BauR

Weitere Bauvorschriften in Heimberg

Nutzung9

Baupolizeiliche Masse (Zonenübersicht)

Artikel 52 enthält die massgebende Tabelle mit allen baupolizeilichen Massen (Grenzabstände, Gebäudehöhe, Gebäudelänge, Ausnützungsziffer, Grünflächenziffer, Lärmempfindlichkeitsstufe) für alle Zonen der Gemeinde Heimberg.

Quelle: Art. 52 BauR

Nutzung in Wohnzonen W / Hangbauzone H

Wohnzonen und Hangbauzonen sind der Wohnnutzung vorbehalten. Stille gewerbliche Nutzungen (Coiffeure, Arztpraxen, kleine Läden bis 120 m² Verkaufsfläche) sind im Rahmen der kantonalen Bauverordnung zugelassen.

Quelle: Art. 43 BauR · Wert: 120 m2

Offene Bauweise

Im ganzen Gemeindegebiet gilt – mit Ausnahme der Kernzone K – nur die offene Bauweise. Der Zusammenbau von Gebäuden ist innerhalb der zulässigen Gesamtlänge gestattet.

Quelle: Art. 12 BauR

Nutzung in der Dorfzone DZ

In der Dorfzone sind Wohnbauten und mässig störende Gewerbebetriebe zugelassen. Neubauten müssen sich bezüglich Dachform, Proportionen, Baumaterialien und Farbgestaltung der Umgebung anpassen.

Quelle: Art. 45 BauR

Nutzung in der Kernzone K

In der Kernzone sind Wohnbauten und mässig störende Gewerbebetriebe zugelassen. Im Erdgeschoss sind ausschliesslich Läden und gewerbliche Nutzungen gestattet. Abstellplätze sind in Gemeinschaftsanlagen zu erstellen.

Quelle: Art. 46 BauR

Nutzung in der Wohn- und Gewerbezone WG

In der Wohn- und Gewerbezone sind Wohnbauten und mässig störende Gewerbebetriebe zugelassen. Stark störende Betriebe und solche mit überdurchschnittlichem quartierfremdem Verkehr sind nicht erlaubt.

Quelle: Art. 44 BauR

Nutzung in der Gewerbezone Ga/Gb

In der Gewerbezone Ga sind Gewerbe- und Industriebauten zugelassen, in Gb mässig störende Gewerbe- und Bürobauten. Verkehrsintensive Nutzungen sind in beiden Zonen nicht erlaubt. Betriebswohnungen sind unter Bedingungen möglich.

Quelle: Art. 47 BauR

Dachausbau (Wohn- und Arbeitsräume im Dachraum)

Der Einbau von Wohn- und Arbeitsräumen im Dachraum ist zulässig. Bei Bauten, die vor dem 31.12.1998 bewilligt wurden, erhöht sich das zulässige Mass der Nutzung beim Dachraumausbau entsprechend.

Quelle: Art. 34 BauR

Bauen in der Landwirtschaftszone

Das Bauen in der Landwirtschaftszone richtet sich nach Raumplanungsgesetz und Baugesetz. Die Firsthöhe ist auf 11 m beschränkt. Bauten müssen sich bezüglich Dachform, Volumen und Farbgebung den bestehenden Bauten anpassen.

Quelle: Art. 53 BauR · Wert: 11 m

Gestaltung10

Allgemeine Baugestaltung

Bauten und Anlagen müssen sich hinsichtlich Gesamterscheinung, Lage, Proportion, Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung sowie Material- und Farbwahl in das Orts- und Landschaftsbild einpassen.

Quelle: Art. 29 BauR

Gebäudelänge nach Zone

Die maximale Gebäudelänge ist zonenabhängig: Hangbauzone H 20 m, Wohnzone Wa/WGa 25 m, Wb/WGb/DZ 40 m. In Kernzone und Gewerbezonen gibt es keine Beschränkung.

Quelle: Art. 30 / Art. 52 BauR

Siedlungsschutzgebiet

Im Siedlungsschutzgebiet sind Neubauten und Erweiterungen erlaubt, jedoch mit eingeschränkten Massen: Gebäudelänge max. 15 m, Gebäudehöhe max. 7 m, Gebäudetiefe max. 10 m. Die Gestaltungsfreiheit ist ausgeschlossen.

Quelle: Art. 63 BauR · Wert: 7 m

Dachaufbauten und Dacheinschnitte

Dachaufbauten (Lukarnen, Gauben, Quergiebel etc.) dürfen zusammen nicht mehr als die Hälfte der Fassadenlänge des obersten Geschosses aufweisen. Dachflächenfenster und Energiekollektoren werden nicht angerechnet.

Quelle: Art. 36 BauR · Wert: 0.5 Anteil Fassadenlänge

Umgebungsgestaltung

Die Umgebung von Bauten ist so zu gestalten, dass eine gute Einordnung in Landschaft und Siedlung entsteht. Mit dem Baugesuch ist ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen.

Quelle: Art. 8 BauR

Dachgestaltung und Dachneigung

Auf Hauptgebäuden sind in der Regel geneigte Dächer zu erstellen. Die maximale Dachneigung beträgt 35° bei symmetrisch geneigten Dächern. Störende Dachformen und auffällige Materialien sind verboten.

Quelle: Art. 35 BauR · Wert: 35 °

Besonnung und Belichtung

Für die Belichtung, Besonnung und Belüftung von Räumen gelten die Vorschriften der kantonalen Bauverordnung.

Quelle: Art. 39 BauR

Gebäudestellung und Firstrichtung

Neubauten sind längs Strassen parallel oder rechtwinklig zur Strasse zu stellen. An Hängen sind Gebäude parallel oder rechtwinklig zur Falllinie zu stellen. In zusammenhängend überbauten Gebieten mit traditioneller Bauweise ist die überlieferte Stellung zu übernehmen.

Quelle: Art. 33 BauR

Baudenkmäler (Gebäudeschutz)

Schützens- und erhaltenswerte Objekte sind im Bauinventar der Gemeinde aufgenommen. Bei Planungen und Baubewilligungsverfahren, die solche Objekte betreffen, ist die kantonale Denkmalpflege einzubeziehen.

Quelle: Art. 64 / Art. 65 BauR

Terrainveränderungen, Stütz- und Futtermauern

Terrainveränderungen, die das Ortsbild und die Landschaft beeinträchtigen, sind untersagt. Sie sind so zu gestalten, dass ein guter Übergang zu den Nachbargrundstücken entsteht.

Quelle: Art. 9 BauR

Lärmschutz1

Lärmschutz und Luftreinhaltung

Für Lärmschutz und Luftreinhaltung gelten die eidgenössischen und kantonalen Vorschriften (LSV, LRV). Im Zonenplan bezeichnete lärmvorbelastete Gebiete werden der Empfindlichkeitsstufe III zugeordnet.

Quelle: Art. 40 BauR

Energie1

Energievorschriften

Es gelten die kantonalen Energievorschriften. Erneuerbare Energien (Sonne, Holz, Umgebungswärme) sind anzustreben. In Überbauungsordnungen ist ein Energiekonzept festzulegen.

Quelle: Art. 41 BauR

Parkplätze & Verkehr1

Abstellplätze für Fahrzeuge und Zweiräder

Die Anzahl der erforderlichen Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder richtet sich nach der kantonalen Bauverordnung. Soweit möglich sind Gemeinschaftsanlagen zu erstellen.

Quelle: Art. 11 BauR

Umwelt & Gewässer3

Schutz der Bäche und Ufervegetation

Alle Gewässer und ihre Uferbereiche sind geschützt. In einem Streifen von mindestens 3 m entlang Gewässern ist die Verwendung von Pestiziden und Dünger verboten.

Quelle: Art. 57 BauR · Wert: 3 m

Schutz von Hecken und Feldgehölzen

Hecken und Feldgehölze sind geschützt. Der Bauabstand zu Hecken beträgt für Hochbauten mindestens 10 m und für Anlagen (Strassen, Wege) mindestens 3 m.

Quelle: Art. 58 BauR · Wert: 10 m

Versickerung von Regenwasser

Zur Anreicherung des Grundwassers und zur Entlastung des Kanalnetzes sind prioritär Versickerungsmöglichkeiten vorzusehen. Die GEP-Versickerungskarte gibt Hinweise über örtliche Möglichkeiten.

Quelle: Art. 10 BauR

Verfahren & Gebühren3

Baubewilligungspflicht und Baubeginn

Bauten, Anlagen und Vorkehren dürfen erst erstellt, geändert oder abgebrochen werden, wenn die Baubewilligung rechtskräftig erteilt ist. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Abklärung mit der Bauverwaltung Heimberg.

Quelle: Art. 4 BauR

Zonen mit Planungspflicht (ZPP)

Das Bauen in einer Zone mit Planungspflicht setzt eine rechtskräftige Überbauungsordnung voraus. Vor deren Erlass dürfen in der Regel nur kleinere Bauvorhaben bewilligt werden.

Quelle: Art. 48 BauR

Reklamen und Aussenanlagen (Bewilligungspflicht)

Das Anbringen, Ändern, Ersetzen und Versetzen von Aussen- und Strassenreklamen, Warenautomaten und Schaukästen bedarf einer Bewilligung gemäss kantonaler Verordnung.

Quelle: Art. 38 BauR

Steuern & Bevölkerung in Heimberg

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss160%Kanton Ø 170.8% · Rang 80
Einwohner7'098Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 55'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Heimberg

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Steffisburg
13'24'
Spiez
19'39'
Muri bei Bern
22'46'
Thun
14'25'
Bern
29'48'
Fribourg
50'83'

Umliegende Gemeinden

Brenzikofen
11'19'
Uetendorf
12'36'
Oppligen
12'39'
Uttigen
12'39'
Kiesen
13'43'
Jaberg
13'41'

Zuständige Behörde in Heimberg

Nützliche Links für Heimberg

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Heimberg

Wie hoch darf ich in Heimberg bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Heimberg hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Heimberg festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Heimberg?

Der Mindestgrenzabstand in Heimberg variiert nach Zone: WG: 5 m (Art. 52 BauR), Gewerbe/Industrie: 6 m (Art. 52 BauR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Heimberg?

Der Steuerfuss in Heimberg beträgt 160% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 80). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 55'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Heimberg erreichbar?

Das nächste Zentrum von Heimberg ist Steffisburg (13 Min. Auto, 24 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Heimberg?

Das Baureglement von Heimberg ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/92801/4840/928_01_Baureglement.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Heimberg?

Die Baubewilligung in Heimberg wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Heimberg und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

bivy begleitet dein Bauprojekt in Heimberg

Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.

Weitere Gemeinden in der Nähe

Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Heimberg und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

Diese Seite enthält Links zu Websites Dritter (u.a. Raiffeisen Schweiz, kantonale Behörden, Wikipedia). bivy hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und übernimmt keine Verantwortung dafür. Die Verlinkung stellt keine Empfehlung dar.

Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Heimberg (https://oerebfiles.apps.be.ch/92801/4840/928_01_Baureglement.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).