Baubewilligung in Heimberg ()
Bauvorschriften in Heimberg pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Heimberg extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| WG | — | 5 m Art. 52 BauR | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | 6 m Art. 52 BauR | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Heimberg
Nutzung9
Baupolizeiliche Masse (Zonenübersicht)
Artikel 52 enthält die massgebende Tabelle mit allen baupolizeilichen Massen (Grenzabstände, Gebäudehöhe, Gebäudelänge, Ausnützungsziffer, Grünflächenziffer, Lärmempfindlichkeitsstufe) für alle Zonen der Gemeinde Heimberg.
Quelle: Art. 52 BauR
Nutzung in Wohnzonen W / Hangbauzone H
Wohnzonen und Hangbauzonen sind der Wohnnutzung vorbehalten. Stille gewerbliche Nutzungen (Coiffeure, Arztpraxen, kleine Läden bis 120 m² Verkaufsfläche) sind im Rahmen der kantonalen Bauverordnung zugelassen.
Quelle: Art. 43 BauR · Wert: 120 m2
Offene Bauweise
Im ganzen Gemeindegebiet gilt – mit Ausnahme der Kernzone K – nur die offene Bauweise. Der Zusammenbau von Gebäuden ist innerhalb der zulässigen Gesamtlänge gestattet.
Quelle: Art. 12 BauR
Nutzung in der Dorfzone DZ
In der Dorfzone sind Wohnbauten und mässig störende Gewerbebetriebe zugelassen. Neubauten müssen sich bezüglich Dachform, Proportionen, Baumaterialien und Farbgestaltung der Umgebung anpassen.
Quelle: Art. 45 BauR
Nutzung in der Kernzone K
In der Kernzone sind Wohnbauten und mässig störende Gewerbebetriebe zugelassen. Im Erdgeschoss sind ausschliesslich Läden und gewerbliche Nutzungen gestattet. Abstellplätze sind in Gemeinschaftsanlagen zu erstellen.
Quelle: Art. 46 BauR
Nutzung in der Wohn- und Gewerbezone WG
In der Wohn- und Gewerbezone sind Wohnbauten und mässig störende Gewerbebetriebe zugelassen. Stark störende Betriebe und solche mit überdurchschnittlichem quartierfremdem Verkehr sind nicht erlaubt.
Quelle: Art. 44 BauR
Nutzung in der Gewerbezone Ga/Gb
In der Gewerbezone Ga sind Gewerbe- und Industriebauten zugelassen, in Gb mässig störende Gewerbe- und Bürobauten. Verkehrsintensive Nutzungen sind in beiden Zonen nicht erlaubt. Betriebswohnungen sind unter Bedingungen möglich.
Quelle: Art. 47 BauR
Dachausbau (Wohn- und Arbeitsräume im Dachraum)
Der Einbau von Wohn- und Arbeitsräumen im Dachraum ist zulässig. Bei Bauten, die vor dem 31.12.1998 bewilligt wurden, erhöht sich das zulässige Mass der Nutzung beim Dachraumausbau entsprechend.
Quelle: Art. 34 BauR
Bauen in der Landwirtschaftszone
Das Bauen in der Landwirtschaftszone richtet sich nach Raumplanungsgesetz und Baugesetz. Die Firsthöhe ist auf 11 m beschränkt. Bauten müssen sich bezüglich Dachform, Volumen und Farbgebung den bestehenden Bauten anpassen.
Quelle: Art. 53 BauR · Wert: 11 m
Gestaltung10
Allgemeine Baugestaltung
Bauten und Anlagen müssen sich hinsichtlich Gesamterscheinung, Lage, Proportion, Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung sowie Material- und Farbwahl in das Orts- und Landschaftsbild einpassen.
Quelle: Art. 29 BauR
Gebäudelänge nach Zone
Die maximale Gebäudelänge ist zonenabhängig: Hangbauzone H 20 m, Wohnzone Wa/WGa 25 m, Wb/WGb/DZ 40 m. In Kernzone und Gewerbezonen gibt es keine Beschränkung.
Quelle: Art. 30 / Art. 52 BauR
Siedlungsschutzgebiet
Im Siedlungsschutzgebiet sind Neubauten und Erweiterungen erlaubt, jedoch mit eingeschränkten Massen: Gebäudelänge max. 15 m, Gebäudehöhe max. 7 m, Gebäudetiefe max. 10 m. Die Gestaltungsfreiheit ist ausgeschlossen.
Quelle: Art. 63 BauR · Wert: 7 m
Dachaufbauten und Dacheinschnitte
Dachaufbauten (Lukarnen, Gauben, Quergiebel etc.) dürfen zusammen nicht mehr als die Hälfte der Fassadenlänge des obersten Geschosses aufweisen. Dachflächenfenster und Energiekollektoren werden nicht angerechnet.
Quelle: Art. 36 BauR · Wert: 0.5 Anteil Fassadenlänge
Umgebungsgestaltung
Die Umgebung von Bauten ist so zu gestalten, dass eine gute Einordnung in Landschaft und Siedlung entsteht. Mit dem Baugesuch ist ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen.
Quelle: Art. 8 BauR
Dachgestaltung und Dachneigung
Auf Hauptgebäuden sind in der Regel geneigte Dächer zu erstellen. Die maximale Dachneigung beträgt 35° bei symmetrisch geneigten Dächern. Störende Dachformen und auffällige Materialien sind verboten.
Quelle: Art. 35 BauR · Wert: 35 °
Besonnung und Belichtung
Für die Belichtung, Besonnung und Belüftung von Räumen gelten die Vorschriften der kantonalen Bauverordnung.
Quelle: Art. 39 BauR
Gebäudestellung und Firstrichtung
Neubauten sind längs Strassen parallel oder rechtwinklig zur Strasse zu stellen. An Hängen sind Gebäude parallel oder rechtwinklig zur Falllinie zu stellen. In zusammenhängend überbauten Gebieten mit traditioneller Bauweise ist die überlieferte Stellung zu übernehmen.
Quelle: Art. 33 BauR
Baudenkmäler (Gebäudeschutz)
Schützens- und erhaltenswerte Objekte sind im Bauinventar der Gemeinde aufgenommen. Bei Planungen und Baubewilligungsverfahren, die solche Objekte betreffen, ist die kantonale Denkmalpflege einzubeziehen.
Quelle: Art. 64 / Art. 65 BauR
Terrainveränderungen, Stütz- und Futtermauern
Terrainveränderungen, die das Ortsbild und die Landschaft beeinträchtigen, sind untersagt. Sie sind so zu gestalten, dass ein guter Übergang zu den Nachbargrundstücken entsteht.
Quelle: Art. 9 BauR
Lärmschutz1
Lärmschutz und Luftreinhaltung
Für Lärmschutz und Luftreinhaltung gelten die eidgenössischen und kantonalen Vorschriften (LSV, LRV). Im Zonenplan bezeichnete lärmvorbelastete Gebiete werden der Empfindlichkeitsstufe III zugeordnet.
Quelle: Art. 40 BauR
Energie1
Energievorschriften
Es gelten die kantonalen Energievorschriften. Erneuerbare Energien (Sonne, Holz, Umgebungswärme) sind anzustreben. In Überbauungsordnungen ist ein Energiekonzept festzulegen.
Quelle: Art. 41 BauR
Parkplätze & Verkehr1
Abstellplätze für Fahrzeuge und Zweiräder
Die Anzahl der erforderlichen Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder richtet sich nach der kantonalen Bauverordnung. Soweit möglich sind Gemeinschaftsanlagen zu erstellen.
Quelle: Art. 11 BauR
Umwelt & Gewässer3
Schutz der Bäche und Ufervegetation
Alle Gewässer und ihre Uferbereiche sind geschützt. In einem Streifen von mindestens 3 m entlang Gewässern ist die Verwendung von Pestiziden und Dünger verboten.
Quelle: Art. 57 BauR · Wert: 3 m
Schutz von Hecken und Feldgehölzen
Hecken und Feldgehölze sind geschützt. Der Bauabstand zu Hecken beträgt für Hochbauten mindestens 10 m und für Anlagen (Strassen, Wege) mindestens 3 m.
Quelle: Art. 58 BauR · Wert: 10 m
Versickerung von Regenwasser
Zur Anreicherung des Grundwassers und zur Entlastung des Kanalnetzes sind prioritär Versickerungsmöglichkeiten vorzusehen. Die GEP-Versickerungskarte gibt Hinweise über örtliche Möglichkeiten.
Quelle: Art. 10 BauR
Verfahren & Gebühren3
Baubewilligungspflicht und Baubeginn
Bauten, Anlagen und Vorkehren dürfen erst erstellt, geändert oder abgebrochen werden, wenn die Baubewilligung rechtskräftig erteilt ist. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Abklärung mit der Bauverwaltung Heimberg.
Quelle: Art. 4 BauR
Zonen mit Planungspflicht (ZPP)
Das Bauen in einer Zone mit Planungspflicht setzt eine rechtskräftige Überbauungsordnung voraus. Vor deren Erlass dürfen in der Regel nur kleinere Bauvorhaben bewilligt werden.
Quelle: Art. 48 BauR
Reklamen und Aussenanlagen (Bewilligungspflicht)
Das Anbringen, Ändern, Ersetzen und Versetzen von Aussen- und Strassenreklamen, Warenautomaten und Schaukästen bedarf einer Bewilligung gemäss kantonaler Verordnung.
Quelle: Art. 38 BauR
Steuern & Bevölkerung in Heimberg
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Heimberg
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Heimberg
Nützliche Links für Heimberg
- Baureglement Heimberg (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Heimberg
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Heimberg
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Heimberg
Wie hoch darf ich in Heimberg bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Heimberg hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Heimberg festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Heimberg?
Der Mindestgrenzabstand in Heimberg variiert nach Zone: WG: 5 m (Art. 52 BauR), Gewerbe/Industrie: 6 m (Art. 52 BauR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Heimberg?
Der Steuerfuss in Heimberg beträgt 160% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 80). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 55'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Heimberg erreichbar?
Das nächste Zentrum von Heimberg ist Steffisburg (13 Min. Auto, 24 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Heimberg?
Das Baureglement von Heimberg ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/92801/4840/928_01_Baureglement.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Heimberg?
Die Baubewilligung in Heimberg wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Heimberg und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Gewähr
bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Heimberg und des Kantons .
Keine Haftung
bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.
Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Heimberg (https://oerebfiles.apps.be.ch/92801/4840/928_01_Baureglement.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).