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Baubewilligung in Gurzelen ()

Kanton ·PLZ 3663·BFS 867

Bauvorschriften in Gurzelen pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Gurzelen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
WG
Gewerbe/Industrie

Weitere Bauvorschriften in Gurzelen

Nutzung3

Nutzungsart Wohnzone (W)

In der Wohnzone sind Wohnen und stille Gewerbe (z.B. Büros, Arztpraxen) erlaubt. Die Lärmempfindlichkeitsstufe II gilt.

Quelle: Art. 211 Abs. 1 BR

Nutzungsart Wohn-/Gewerbezone (WG)

In der Wohn-/Gewerbezone sind Wohnen, stille bis mässig störende Gewerbe, Gastgewerbe, Dienstleistungen und Verkauf erlaubt. Die Lärmempfindlichkeitsstufe III gilt.

Quelle: Art. 211 Abs. 1 BR · Wert: 1000 m2

Nutzungsart Gewerbezone (G)

In der Gewerbezone sind Arbeitsnutzungen, Gastgewerbe, Intensiverholung und Verkauf erlaubt. Wohnen ist nur für betriebsnotwendig gebundenes Personal gestattet. Die Lärmempfindlichkeitsstufe IV gilt.

Quelle: Art. 211 Abs. 1 BR

Gestaltung8

Zulässige Dachformen

In Wohn- und Wohn-/Gewerbezonen sind Sattel- und Krüppelwalmdächer mit 18° bis 40° Neigung vorgeschrieben. In der Gewerbezone sind auch Flachdächer (bis 5°) erlaubt. Auf Klein- und Anbauten sind andere Dachformen gestattet.

Quelle: Art. 413 Abs. 1–3 BR · Wert: 40 °

Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz

Bauten und Anlagen müssen zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung ergeben. Dabei sind Standort, Stellung, Form, Proportionen, Fassaden- und Dachgestaltung sowie Aussenräume zu berücksichtigen.

Quelle: Art. 411 BR

Dachaufbauten und Dacheinschnitte – maximale Breite

Dachaufbauten und Dacheinschnitte dürfen zusammen max. 50% der Länge der darunter liegenden Fassade betragen. In Ortsbildschutzgebieten gilt ein strengeres Mass von max. 30%.

Quelle: Art. 413 Abs. 4 und 7 BR · Wert: 50 %

Ortsbildschutzgebiete

In Ortsbildschutzgebieten müssen bauliche Massnahmen bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung besonders sorgfältig ins Ortsbild eingefügt werden. Bei schützenswerten Baudenkmälern ist die kantonale Fachstelle einzubeziehen.

Quelle: Art. 511 BR

Begrünung von Flachdächern

Nicht begehbare Flachdachflächen müssen extensiv begrünt werden. Ausgenommen sind technisch bedingte Aufbauten sowie Bereiche für Sonnenkollektoren und Fotovoltaikanlagen.

Quelle: Art. 413 Abs. 6 BR

Gestaltungsspielraum – Abweichungen von Gestaltungsvorschriften

Die Baubewilligungsbehörde kann auf Antrag der Fachberatung oder nach einem qualitätssichernden Verfahren von den Gestaltungsvorschriften abweichen, wenn damit eine bessere Gesamtwirkung erzielt wird.

Quelle: Art. 415 BR

Firstoblichter – maximale Fläche

Firstoblichter müssen sorgfältig in die Dachfläche integriert werden und dürfen zusammen maximal 20% der jeweiligen Dachfläche betragen.

Quelle: Art. 413 Abs. 5 BR · Wert: 20 %

Maximale Abgrabungen

Abgrabungen des Terrains sind maximal bis zu einer Tiefe von 5.0 m zulässig.

Quelle: Art. 212 Abs. 2 lit. h BR · Wert: 5 m

Energie1

Energie und nachhaltiges Bauen

Bei der Erstellung von Bauten und Anlagen ist auf eine sparsame und umweltschonende Energieverwendung zu achten.

Quelle: Art. 431 BR

Umwelt & Gewässer4

Bauen im Gewässerraum

Im Gewässerraum sind nur standortgebundene Bauten im öffentlichen Interesse erlaubt. Alle anderen Bauten und Terrainveränderungen sind verboten. In dicht überbauten Gebieten können Ausnahmen für zonenkonforme Bauten bewilligt werden.

Quelle: Art. 531 Abs. 4–6 BR

Landschaftsschongebiete – Bauen und Nutzung

In Landschaftsschongebieten sind nur Bauten erlaubt, die für die Bewirtschaftung notwendig sind oder im öffentlichen Interesse liegen. Aufforstungen, Baumschulen, Sport- und Freizeitanlagen sowie Freileitungen sind nicht zulässig.

Quelle: Art. 526 BR

Schutz von Einzelbäumen

Im Landschaftsplan eingezeichnete Einzelbäume sind geschützt. Fällungen bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates. Gefällte Bäume sind durch gleichwertige standortheimische Arten zu ersetzen.

Quelle: Art. 524 BR

Historische Verkehrswege (IVS)

Die im Landschaftsplan bezeichneten historischen Verkehrswege sind in ihrem Verlauf und mit allen Bestandteilen ungeschmälert zu erhalten. Veränderungen über den herkömmlichen Unterhalt hinaus erfordern den Beizug der zuständigen Fachstellen.

Quelle: Art. 522 BR

Verfahren & Gebühren4

Bauen in Gefahrengebieten

In Gefahrengebieten gelten besondere Vorschriften. Bei erheblicher oder mittlerer Gefährdung wird die kantonale Fachstelle beigezogen. Es wird empfohlen, frühzeitig eine Voranfrage einzureichen.

Quelle: Art. 561 BR

Fachberatungspflicht bei Bauvorhaben

Für bestimmte Bauvorhaben (Ortsbildschutzgebiete, Baudenkmäler, ZPP-Einzelvorhaben, Landschaftsschongebiete etc.) ist eine unabhängige Fachberatung durch ausgewiesene Fachleute einzuholen.

Quelle: Art. 421 BR

Archäologische Schutzgebiete

In archäologischen Schutzgebieten ist der archäologische Dienst des Kantons Bern spätestens im Baubewilligungsverfahren einzubeziehen. Bei Bodenfunden während Bauarbeiten sind die Arbeiten sofort einzustellen.

Quelle: Art. 523 BR

Ausgleich von Planungsvorteilen (Mehrwertabgabe)

Der Ausgleich von Planungsvorteilen richtet sich nach dem kantonalen Baugesetz und dem gemeindlichen Reglement über die Mehrwertabgabe vom 01.06.2017.

Quelle: Art. 103 BR

Steuern & Bevölkerung in Gurzelen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss183%Kanton Ø 170.8% · Rang 236
Einwohner878Trend: pfeil tief
Ø EinkommenCHF 50'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Gurzelen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Steffisburg
21'56'
Spiez
28'53'
Belp
29'55'
Thun
22'41'
Bern
37'65'
Fribourg
59'103'

Umliegende Gemeinden

Seftigen
10'33'
Forst-Längenbühl
11'72'
Wattenwil
12'74'
Uetendorf
14'28'
Thurnen
15'51'
Blumenstein
15'79'

Zuständige Behörde in Gurzelen

Nützliche Links für Gurzelen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Gurzelen

Wie hoch darf ich in Gurzelen bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Gurzelen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Gurzelen festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Gurzelen?

Der Steuerfuss in Gurzelen beträgt 183% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 236). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 50'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Gurzelen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Gurzelen ist Steffisburg (21 Min. Auto, 56 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Gurzelen?

Das Baureglement von Gurzelen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/86701/3823/baureglement.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Gurzelen?

Die Baubewilligung in Gurzelen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Gurzelen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Gurzelen und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Gurzelen (https://oerebfiles.apps.be.ch/86701/3823/baureglement.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).