Baubewilligung in Gurzelen ()
Bauvorschriften in Gurzelen pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Gurzelen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| WG | — | — | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Gurzelen
Nutzung3
Nutzungsart Wohnzone (W)
In der Wohnzone sind Wohnen und stille Gewerbe (z.B. Büros, Arztpraxen) erlaubt. Die Lärmempfindlichkeitsstufe II gilt.
Quelle: Art. 211 Abs. 1 BR
Nutzungsart Wohn-/Gewerbezone (WG)
In der Wohn-/Gewerbezone sind Wohnen, stille bis mässig störende Gewerbe, Gastgewerbe, Dienstleistungen und Verkauf erlaubt. Die Lärmempfindlichkeitsstufe III gilt.
Quelle: Art. 211 Abs. 1 BR · Wert: 1000 m2
Nutzungsart Gewerbezone (G)
In der Gewerbezone sind Arbeitsnutzungen, Gastgewerbe, Intensiverholung und Verkauf erlaubt. Wohnen ist nur für betriebsnotwendig gebundenes Personal gestattet. Die Lärmempfindlichkeitsstufe IV gilt.
Quelle: Art. 211 Abs. 1 BR
Gestaltung8
Zulässige Dachformen
In Wohn- und Wohn-/Gewerbezonen sind Sattel- und Krüppelwalmdächer mit 18° bis 40° Neigung vorgeschrieben. In der Gewerbezone sind auch Flachdächer (bis 5°) erlaubt. Auf Klein- und Anbauten sind andere Dachformen gestattet.
Quelle: Art. 413 Abs. 1–3 BR · Wert: 40 °
Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz
Bauten und Anlagen müssen zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung ergeben. Dabei sind Standort, Stellung, Form, Proportionen, Fassaden- und Dachgestaltung sowie Aussenräume zu berücksichtigen.
Quelle: Art. 411 BR
Dachaufbauten und Dacheinschnitte – maximale Breite
Dachaufbauten und Dacheinschnitte dürfen zusammen max. 50% der Länge der darunter liegenden Fassade betragen. In Ortsbildschutzgebieten gilt ein strengeres Mass von max. 30%.
Quelle: Art. 413 Abs. 4 und 7 BR · Wert: 50 %
Ortsbildschutzgebiete
In Ortsbildschutzgebieten müssen bauliche Massnahmen bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung besonders sorgfältig ins Ortsbild eingefügt werden. Bei schützenswerten Baudenkmälern ist die kantonale Fachstelle einzubeziehen.
Quelle: Art. 511 BR
Begrünung von Flachdächern
Nicht begehbare Flachdachflächen müssen extensiv begrünt werden. Ausgenommen sind technisch bedingte Aufbauten sowie Bereiche für Sonnenkollektoren und Fotovoltaikanlagen.
Quelle: Art. 413 Abs. 6 BR
Gestaltungsspielraum – Abweichungen von Gestaltungsvorschriften
Die Baubewilligungsbehörde kann auf Antrag der Fachberatung oder nach einem qualitätssichernden Verfahren von den Gestaltungsvorschriften abweichen, wenn damit eine bessere Gesamtwirkung erzielt wird.
Quelle: Art. 415 BR
Firstoblichter – maximale Fläche
Firstoblichter müssen sorgfältig in die Dachfläche integriert werden und dürfen zusammen maximal 20% der jeweiligen Dachfläche betragen.
Quelle: Art. 413 Abs. 5 BR · Wert: 20 %
Maximale Abgrabungen
Abgrabungen des Terrains sind maximal bis zu einer Tiefe von 5.0 m zulässig.
Quelle: Art. 212 Abs. 2 lit. h BR · Wert: 5 m
Energie1
Energie und nachhaltiges Bauen
Bei der Erstellung von Bauten und Anlagen ist auf eine sparsame und umweltschonende Energieverwendung zu achten.
Quelle: Art. 431 BR
Umwelt & Gewässer4
Bauen im Gewässerraum
Im Gewässerraum sind nur standortgebundene Bauten im öffentlichen Interesse erlaubt. Alle anderen Bauten und Terrainveränderungen sind verboten. In dicht überbauten Gebieten können Ausnahmen für zonenkonforme Bauten bewilligt werden.
Quelle: Art. 531 Abs. 4–6 BR
Landschaftsschongebiete – Bauen und Nutzung
In Landschaftsschongebieten sind nur Bauten erlaubt, die für die Bewirtschaftung notwendig sind oder im öffentlichen Interesse liegen. Aufforstungen, Baumschulen, Sport- und Freizeitanlagen sowie Freileitungen sind nicht zulässig.
Quelle: Art. 526 BR
Schutz von Einzelbäumen
Im Landschaftsplan eingezeichnete Einzelbäume sind geschützt. Fällungen bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates. Gefällte Bäume sind durch gleichwertige standortheimische Arten zu ersetzen.
Quelle: Art. 524 BR
Historische Verkehrswege (IVS)
Die im Landschaftsplan bezeichneten historischen Verkehrswege sind in ihrem Verlauf und mit allen Bestandteilen ungeschmälert zu erhalten. Veränderungen über den herkömmlichen Unterhalt hinaus erfordern den Beizug der zuständigen Fachstellen.
Quelle: Art. 522 BR
Verfahren & Gebühren4
Bauen in Gefahrengebieten
In Gefahrengebieten gelten besondere Vorschriften. Bei erheblicher oder mittlerer Gefährdung wird die kantonale Fachstelle beigezogen. Es wird empfohlen, frühzeitig eine Voranfrage einzureichen.
Quelle: Art. 561 BR
Fachberatungspflicht bei Bauvorhaben
Für bestimmte Bauvorhaben (Ortsbildschutzgebiete, Baudenkmäler, ZPP-Einzelvorhaben, Landschaftsschongebiete etc.) ist eine unabhängige Fachberatung durch ausgewiesene Fachleute einzuholen.
Quelle: Art. 421 BR
Archäologische Schutzgebiete
In archäologischen Schutzgebieten ist der archäologische Dienst des Kantons Bern spätestens im Baubewilligungsverfahren einzubeziehen. Bei Bodenfunden während Bauarbeiten sind die Arbeiten sofort einzustellen.
Quelle: Art. 523 BR
Ausgleich von Planungsvorteilen (Mehrwertabgabe)
Der Ausgleich von Planungsvorteilen richtet sich nach dem kantonalen Baugesetz und dem gemeindlichen Reglement über die Mehrwertabgabe vom 01.06.2017.
Quelle: Art. 103 BR
Steuern & Bevölkerung in Gurzelen
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Gurzelen
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Gurzelen
Nützliche Links für Gurzelen
- Baureglement Gurzelen (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Gurzelen
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Gurzelen
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Gurzelen
Wie hoch darf ich in Gurzelen bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Gurzelen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Gurzelen festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Gurzelen?
Der Steuerfuss in Gurzelen beträgt 183% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 236). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 50'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Gurzelen erreichbar?
Das nächste Zentrum von Gurzelen ist Steffisburg (21 Min. Auto, 56 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Gurzelen?
Das Baureglement von Gurzelen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/86701/3823/baureglement.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Gurzelen?
Die Baubewilligung in Gurzelen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Gurzelen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
bivy begleitet dein Bauprojekt in Gurzelen
Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.
Weitere Gemeinden in der Nähe
Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.
Keine Gewähr
bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Gurzelen und des Kantons .
Keine Haftung
bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.
Externe Links
Diese Seite enthält Links zu Websites Dritter (u.a. Raiffeisen Schweiz, kantonale Behörden, Wikipedia). bivy hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und übernimmt keine Verantwortung dafür. Die Verlinkung stellt keine Empfehlung dar.
Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Gurzelen (https://oerebfiles.apps.be.ch/86701/3823/baureglement.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).