bivyBeta

Baubewilligung in Grindel ()

Kanton ·PLZ 4247·BFS 2617

Die Bauvorschriften für Grindel werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Grindel

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss130%Kanton Ø 117.4% · Rang 98
Einwohner520Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 52'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Grindel

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Delémont
29'47'
Aesch (BL)
33'44'
Reinach (BL)
35'58'
Basel
44'59'
Biel/Bienne
62'97'
Bern
87'119'

Umliegende Gemeinden

Wahlen
9'18'
Bärschwil
11'13'
Erschwil
11'54'
Büsserach
13'46'
Breitenbach
13'42'
Laufen
14'23'

Zuständige Behörde in Grindel

Nützliche Links für Grindel

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Grindel

Wie hoch ist der Steuerfuss in Grindel?

Der Steuerfuss in Grindel beträgt 130% (kantonaler Durchschnitt: 117.4%, Rang 98). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 52'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Grindel erreichbar?

Das nächste Zentrum von Grindel ist Delémont (29 Min. Auto, 47 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Grindel?

Das Baureglement von Grindel ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Grindel?

Die Baubewilligung in Grindel wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

bivy begleitet dein Bauprojekt in Grindel

Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.

Weitere Gemeinden in der Nähe

Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Grindel und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

Diese Seite enthält Links zu Websites Dritter (u.a. Raiffeisen Schweiz, kantonale Behörden, Wikipedia). bivy hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und übernimmt keine Verantwortung dafür. Die Verlinkung stellt keine Empfehlung dar.

Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Grindel. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).